Wie kann ich meine Trennung am besten vorbereiten?

Alle Tipps & Infos, Fehler vermeiden, gut vorbereitet sein.

Sagen Sie zu Ihrem Partner „Ich verlasse dich und ziehe aus“, sollte Ihre Ankündigung nicht allein das Ergebnis eines emotionalen Selbstfindungsprozesses sein, sondern möglichst eine strategische Entscheidung darstellen. Trennen Sie sich, müssen Sie die Aufgabe bewältigen, dass Sie Ihr Leben neu ordnen und organisieren müssen. Idealerweise bereiten Sie Ihre Trennung so vor, dass Sie Fehler vermeiden und der Berg Ihrer Probleme nicht noch größer wird. Da Sie jetzt womöglich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen, sollten Sie auch „scheinbar gut gemeinte Ratschläge“ bewusst zur Kenntnis nehmen.

Das Wichtigste

  • Trennungen vom Ehepartner sollten trotz eventueller emotionaler Abgründe eine strategische Grundlagen haben. Im Idealfall trennen Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen und besprechen gemeinsam, wie Sie die Trennung vollziehen.
  • Besteht mit Ihrem Ehepartner wegen der Trennung Funkstille, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre eigene wirtschaftliche Situation und die Vermögensverhältnisse Ihres Ehepartners verschaffen und möglichst alle greifbaren Unterlagen kopieren.
  • Präventiv ist ratsam, den Trennungszeitpunkt irgendwie nachweisbar zu gestalten.
  • Klären Sie frühzeitig, wer die gemeinsam genutzte Ehewohnung fortan nutzt.
  • Die ideale Scheidung erreichen Sie in Form der einvernehmlichen Scheidung, die Sie eventuell mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung begleiten.
  • Eine Trennung ohne Scheidung hat Vorzüge, aber auch Nachteile. Wägen Sie ab.

Sehen Sie eine Chance, sich fair und im gegenseitigen Einvernehmen zu trennen?

Trennungen sind meist schmerzhaft. Derjenige Partner, der verlassen wird oder sich verlassen fühlt, empfindet die Trennung als Provokation und Missachtung seiner Person. Allein daraus ergeben sich erfahrungsgemäß typische Probleme, die die Trennung erst richtig schwierig gestalten und sich auch im Scheidungsverfahren auswirken. Es geht dabei selten um die Sache. Vielmehr geht es um Schmerz, Wut, Enttäuschung, Eigensinn und das Bedürfnis, den anderen bloßstellen oder ihn/sie emotional zu nötigen. Hauptsache, es tut weh, richtig weh. Dass dabei auch die Kinder immer wieder einbezogen und für den emotionalen Krieg missbraucht werden, bestätigt diese Einschätzung. Möchten Sie diesen Teufelskreis vermeiden und nicht auf jedes böse Wort reagieren müssen, sollten Sie jede Chance nutzen, sich fair und möglichst im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Partner zu trennen. Die Frage ist, wie Sie das anstellen.

Wie gelingt eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen?

Trennungen kommen nicht unbedingt über Nacht. Sie deuten sich an. Sie haben eine Vorgeschichte. Oft ahnt der Partner, dass etwas im Busch ist. Im Idealfall bereiten Sie die Trennung so vor, dass Ihr Partner nicht in ein emotionales Loch abrutscht und die Chance hat, sich auf die bevorstehende Trennung vorzubereiten und sein Seelenleben darauf einzustellen. Natürlich ist das alles leichter gesagt als getan.

Wenn Sie trotz aller Probleme gegenüber Ihrem Ehepartner eine gewisse Fairness walten lassen, sind Ihre Chancen gut, davon gleichfalls zu profitieren

Wenn Sie trotz aller Probleme gegenüber Ihrem Ehepartner eine gewisse Fairness walten lassen, sind Ihre Chancen gut, davon gleichfalls zu profitieren

Denn wenn Sie dabei trotz aller Probleme gegenüber Ihrem Ehepartner eine gewisse Fairness walten lassen, sind Ihre Chancen gut, davon gleichfalls zu profitieren. Dazu gehört auch, dass Sie sich sicher sein sollten, dass Versöhnungsversuche keine Aussicht auf Erfolg haben und Sie Ihre Ehe tatsächlich für gescheitert halten. Sagen Sie Ihrem Partner frühzeitig, dass Sie die Trennung herbeiführen werden. Versuchen Sie dabei möglichst sachlich zu bleiben. Vermeiden Sie, den Partner emotional zu provozieren. Vorwürfe jeder Art führen nur dazu, dass sich der Partner verteidigt und Sie sich in gegenseitigen Vorwürfen verfangen. In dieser Situation ist es schwierig, auf Verständnis zu treffen und Lösungen zu finden. Dennoch sollten Sie dieses Ziel zur Prämisse Ihres Handelns machen. Betrachten Sie das Ziel wie die Vorgabe eines Fußballtrainers, dass Sie nur dann ein Tor erzielen, wenn Sie Fouls ignorieren und sich auch durch Fouls oder Verteidigungsversuche nicht davon abhalten lassen, auf Ihr Ziel zuzugehen.

Überblicken Sie wirklich Ihre wirtschaftliche Situation?

Mit der Trennung müssen Sie sich endgültig auf eigene Füße stellen. Sie sollten sich einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation verschaffen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich den Überblick verschaffen, bevor Sie Ihrem Partner mitteilen, dass Sie sich trennen wollen. Sie müssen sicher sein, dass Sie die Trennung wirtschaftlich umsetzen können. Sie müssen damit rechnen, dass Sie nach der Trennung vielleicht erst einmal ohne finanzielle Mittel dastehen und Ihr Partner nicht unbedingt gleich bereit sein wird, Sie finanziell abzusichern. Im ungünstigen Fall müssen Sie um jeden Euro kämpfen. Dann müssen Sie wissen, wovon Sie leben. Bereiten Sie Ihr neues Leben also wirtschaftlich vor.

Besitzen Sie Unterlagen über Ihre Vermögensverhältnisse?

Im Streitfall kommt es darauf an, dass Sie die wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Unterlagen darlegen und notfalls beweisen können. Sie sollten also idealerweise wissen, wo Ihr Partner welche Bankkonten hat, wo Sparkonten bestehen, welche Immobilien vorhanden sind, ob er/sie ein Schließfach bei einer Bank unterhält, ob er/sie Aktien besitzt oder wo er/sie Bargeld bunkert. Sie sollten auf diese Fragen Antworten finden, bevor Sie die Trennung in die Wege leiten. Ab der Trennung ist die Bereitschaft, irgendwelche Auskünfte zu erteilen, meist auf dem Nullpunkt.

Geht es um Unterhalt oder den Zugewinnausgleich, müssen sich Ehepartner zwar gegenseitig informieren und Auskunft erteilen. Der Auskunftsanspruch ist notfalls auch gerichtlich durchsetzbar, ändert aber nichts daran, dass verschleierte Vermögensverhältnisse oft verschleiert bleiben. Sie können diesen Schleier nur durchblicken, wenn Sie möglichst über Unterlagen verfügen, mit denen Sie die Vermögenswerte Ihres Ehepartners dokumentieren und nachweisen können. Selbst wenn es dann nicht um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht, haben Sie für eventuelle Verhandlungen über eine einvernehmliche Abwicklung Ihrer Scheidung gute Argumente, Ihre Position zu untermauern. Der Partner weiß dann, dass er nichts verheimlichen kann und ist eher bereit, sich kooperativ zu verhalten, als wenn er wüsste, dass Sie mit Ihren Behauptungen nur im Nebel stochern.

Typisches Beispiel sind Kontobelege. Kontoauszüge sind meist nur einmal vorhanden und befinden sich im Besitz eines Partners. Sofern auch Sie darauf Zugriff haben, sollten Sie sich wenigstens Kopien davon anfertigen. Besitzt Ihr Partner Wertpapiere, sollten Sie auch davon Kopien erstellen. Zum Nachweis der Einkommensverhältnisse sind Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen vorteilhaft. Ist ein Partner selbstständig, sind die letzten Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen der letzten Jahre wichtig. Wichtig ist alles, mit dem Sie die wirtschaftlichen Gegebenheiten beurteilen können. Lieber kopieren Sie etwas mehr als zu wenig.

Ist Ihr Girokonto vor dem Zugriff Ihres Ehepartners sicher?

Bei Trennungen versuchen Ehepartner gerne, das gemeinsame Girokonto bei der Bank abzuräumen. Ihr Kontostand ist plötzlich Null Komma Null. Im ungünstigsten Fall hat der Partner auch noch den Kontokorrentkredit voll ausgenutzt. Soweit es sich dabei, so wie es meist auch der Fall ist, um ein Oder-Konto handelt, kann jeder Ehepartner in eigener Verantwortung ohne Rücksprache mit dem anderen über den Kontostand verfügen. Sie haben also in dem Augenblick keine Möglichkeit, den Zugriff Ihres Ehepartners auf das Guthaben zu verhindern. Rechtlich ist es so, dass jedem Partner die Hälfte des Guthabens auf dem Konto gehört. Sie sollten also Ihre Hälfte frühzeitig abheben oder auf ein ausschließlich auf Ihren Namen laufendes Konto überweisen. Einen eventuell bestehenden Kontokorrentkredit sollten Sie kündigen oder die Bank wenigstens informieren, dass die Trennung bevorsteht und Sie mit eventuellen Zugriffen auf den Kontokorrentkredit nicht einverstanden sind.

Können Sie den Zeitpunkt der Trennung notfalls beweisen?

Bevor Sie den Scheidungsantrag einreichen können, müssen Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. In der Praxis ist das meist kein Problem. Sie müssen aber damit rechnen, dass Ihr Ehepartner den Trennungszeitpunkt bestreitet und Sie den Ablauf des Trennungsjahres nicht beweisen können. Im Zweifelsfall muss der Richter darüber Beweis erheben. Um Probleme präventiv zu vermeiden, könnten Sie den Trennungszeitpunkt mit Ihrem Ehepartner dokumentieren, indem Sie ihm schriftlich mitteilen, dass Sie sich hiermit getrennt haben. Als Nachweis kommt eine E-Mail-Nachricht in Betracht. Ein bloßer Brief mit der Post kann zwar auch hilfreich sein, beweist aber nicht den Inhalt des Briefes. Im besten Idealfall bestätigt der Ehepartner die Trennung auf Ihrem Trennungsbrief. Ansonsten führen Sie den Nachweis, indem Sie in eine neue Wohnung einziehen oder sich anderweitig beim Einwohnermeldeamt anmelden oder Zeugen benennen, die Ihre Trennung miterlebt haben.

Wie ist das mit unserer gemeinsamen Ehewohnung?

Möchten Sie die Trennung vollziehen, muss die Frage geklärt werden, wer künftig die gemeinsam genutzte Ehewohnung nutzt. Im Trennungsjahr kommt es nicht darauf an, wem die Wohnung rechtlich gehört oder wer sie angemietet hat. Möchten Sie die Wohnung für sich nutzen und erwarten Sie, dass der andere auszieht und einen eigenen Hausstand begründet, besteht Ihr bestes Argument darin, dass Sie in besonderem Maße auf die Nutzung der Wohnung angewiesen sind. Dies ist meist der Fall, wenn Sie Kinder haben und die Kinder möglichst in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben sollen. Im ungünstigsten Fall könnten Sie beim Familiengericht sogar beantragen, dass Sie vorrangig nutzungsberechtigt sind und in Ihrer Person ein „Härtefall“ vorliegt. Besser ist es natürlich, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner absprechen.

Im Trennungsjahr kommt es nicht darauf an, wem die Wohnung rechtlich gehört oder wer sie angemietet hat

Im Trennungsjahr kommt es nicht darauf an, wem die Wohnung rechtlich gehört oder wer sie angemietet hat

Keine gute Idee ist es, wenn Sie den Partner schlicht aussperren. Sie begehen dann in der Sprache des Gesetzes „verbotene Eigenmacht“, da auch der ausgesperrte Partner die gleichen Rechte an der Wohnung hat wie der verbliebene Partner. Er könnte in diesem Fall gleichfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und dürfte sogar versuchen, seine Rechte mit „sanfter Gewalt“ durchzusetzen. Egal wie es ist: Sie sollten Probleme möglichst vermeiden, indem Sie die Trennung auch im Hinblick auf die Nutzung der Wohnung vorbereiten.

Übrigens: Zieht Ihr Partner freiwillig aus der Wohnung aus, hat er das gesetzliche Recht, innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug mitzuteilen, dass er in die gemeinsame Wohnung zurückkehren möchte. Das Recht ist nach Ablauf von sechs Monaten endgültig obsolet.

Sehen Sie Aussicht auf Versöhnung? Keine Angst vor Versöhnungsversuchen!

Die Trennung braucht nicht das letzte Wort gewesen zu sein. Zwar ist die Trennung und der Vollzug des Trennungsjahres Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beim Gericht beantragen können. Soweit Sie sich zwischenzeitlich versöhnen und wieder zusammenziehen, brauchen Sie keine Angst zu haben, dass Sie damit den Ablauf des Trennungsjahres beeinträchtigen. Der Gesetzgeber fördert ausdrücklich Versöhnungsversuche und stellt klar, dass ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch den Ablauf des Trennungsjahres nicht aufhält. Sie können also durchaus gemeinsam in den Urlaub fahren oder auch sexuellen Kontakt haben. Erweist sich der Versöhnungsversuch als zwecklos und trennen Sie sich erneut, läuft das Trennungsjahr von Anfang an ins Ziel, so als ob Sie sich nicht versöhnt hätten.

Sehen Sie eine Chance auf eine einvernehmliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung?

Spätestens nach Ihrer Scheidung sind Sie mithin auf eigenes Geld angewiesen. Sie sollten also alles daransetzen, die Scheidung möglichst einvernehmlich abzuwickeln. Die einvernehmliche Scheidung ist der kostengünstigste und schnellste Weg zur Scheidung. Um eventuelle Scheidungsfolgen zu regeln und dabei möglichst Gerichts- und Anwaltsgebühren zu sparen, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln und darin alle in Betracht kommenden Scheidungsfolgen regeln. Bedenken Sie, dass jede streitige Auseinandersetzung über eine Scheidungsfolge Gerichts- und Anwaltsgebühren verursacht und Sie im Ergebnis selten wissen, was bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dabei herauskommt. Informieren Sie sich, wie Sie am besten eine einvernehmliche Scheidung und eine Scheidungsfolgenvereinbarung erreichen. Allein der Umstand, dass sie sich bei Ihrer Trennung „bekriegen“, braucht noch kein Hindernis dafür zu sein, diesen Weg nicht zu versuchen.

Sollte ich mich trotz Trennung tatsächlich scheiden lassen?

Ihr Ehepartner kann nach einer Trennung spätestens nach drei Jahren auch gegen Ihren Willen geschieden werden. Die Scheidung können Sie insoweit nicht verhindern. Sie können aber auch getrennt leben, ohne dass Sie sich scheiden lassen. Die Trennung ohne Scheidung hat Vorzüge und Nachteile. Im Ergebnis ist es vielleicht besser, wenn Sie Fakten schaffen und Ihr Leben auf eine klare Grundlage stellen. Sollten Sie in einer neuen Beziehung leben, sollte die Scheidung unabdingbar sein. Wägen Sie also selbst ab, was besser ist.

Vorteilhaft ist, dass Sie im Trennungsjahr Trennungsunterhalt beanspruchen können, der sich nach Ihrem bisherigen Lebensstandard bemisst. Mit der Scheidung haben Sie nur noch Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn Sie wegen ehebedingter Nachteile (Kinderbetreuung, Krankheit, Gebrechen, Alter) unterhaltsbedürftig sind. Zu den Vorzügen gehört, dass Sie und Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Ehepartners familienversichert bleiben. Ihr gesetzliches Erbrecht besteht trotz Trennung fort. Es erlischt erst, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird. Und erst mit der Scheidung dürfen Sie erneut heiraten, ohne sich dem Vorwurf der Bigamie auszusetzen.

Nachteilig ist, dass das Aufenthaltsrecht eines ausländischen Ehepartners mit der Trennung erlischt. Nachteilig ist, dass Sie zu Beginn des auf Ihre Trennung folgenden Kalenderjahres Ihre Steuerklasse anpassen müssen und Sie steuerlich schlechter gestellt sind. Solange Sie nicht geschieden sind, erwirbt der wirtschaftlich schwächere Partner zusätzliche Versorgungsausgleichsansprüche, die sich bei der späteren Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren auswirken.

Fazit

Geht es um Trennung, gibt es vielerlei gute und gut gemeinte Ratschläge. Wichtig ist, dass Sie sich nicht aus einer Laune heraus über Nacht trennen und sich Probleme schaffen, die Sie nicht hätten, wenn Sie Ihre Trennung emotional und strategisch gut vorbereitet hätten.

Autor:  Volker Beeden

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