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Was ist der Wohnwert im Unterhaltsrecht?

DEFINITION

Was ist der Wohnwert im Unterhaltsrecht?

Der Wohnwert bzw. Wohnvorteil ist der Betrag, den Sie dadurch einsparen, dass Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen und keine Miete zahlen müssen. Dadurch verringert sich die Bedürftigkeit beim Unterhaltsgläubiger oder umgekehrt erhöht sich die Leistungsfähigkeit beim Unterhaltsschuldner. Leben Sie mit Ihren Kindern in Ihrem Eigentum, erhöht sich der Wohnwert um 20 % des Kindesunterhalts.

Unterhalt preiswert berechnen lassen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Der Wohnwert beeinflusst die Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens, das als Grundlage für die Unterhaltshöhe herangezogen wird.
  • Egal welche Art von Unterhalt eingefordert werden soll, der Vorteil der eingesparten Miete muss berücksichtigt werden.
  • Da es nicht möglich ist, das Einkommen ohne Informationen über die fiktive Miethöhe zu ermitteln, erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf den Wohnwert der bewohnten Immobilie.

Mietfreies Wohnen nach Trennung und Scheidung

Wir gehen davon aus, dass Sie nach der Trennung oder Scheidung in einer Immobilie wohnen, die in Ihrem Eigentum steht. Sie sind also als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ihr Partner ist aus der Wohnung ausgezogen. Sie verbleiben allein in der Wohnung und zahlen, da Sie Eigentümer sind, keine Miete. Sie haben also einen Wohnvorteil allein dadurch, dass Sie in der eigenen Wohnung wohnen bleiben. Fordern Sie dann Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, ist der Wohnwert Ihrer eigenen Immobilie zu bestimmen. Der Wohnwert fließt in die Berechnung Ihres Einkommens ein. Damit reduziert sich Ihre Bedürftigkeit. Umgekehrt hat Ihr Ehepartner, der aus der Wohnung ausgezogen ist und selbst zur Miete wohnt, keinen solchen Wohnvorteil. Damit ist der Wohnwert (= Wohnvorteil = mietfreies Wohnen) ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen.

 

Der umgekehrte Fall besteht darin, dass Sie ausziehen und Ihr Ehepartner in der ehelichen Wohnung verbleibt. Die Wohnung gehört Ihrem Ehepartner. Fordern Sie dann Unterhalt, ist das mietfreie Wohnen Ihres in der Wohnung verbleibenden Ehepartners bei der Bemessung seines Einkommens als Wohnvorteil zu berücksichtigen. Sein unterhaltsrelevantes Einkommen und damit seine Leistungsfähigkeit erhöhen sich.

CHECKLISTE

Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Eine gemeinsame Immobilie gehört meistens zu den größten Anschaffungen in einer Ehe. Welche Lösungen gibt es im Fall der Scheidung?

Checkliste

Gemeinsame Immobilien der Ehepartner

Diese Möglichkeiten haben Sie, im Rahmen der Scheidung Ihre gemeinsame Immobilie aufzuteilen.

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Wohnvorteil beim unterhaltsrelevanten Einkommen

Der Wohnvorteil wird als fiktives Einkommen betrachtet (BGH FamRZ 1988, 87). „Fiktiv“ bedeutet, dass der Wohnvorteil als ein Einkommen betrachtet wird, dass Sie erzielen würden, wenn Sie die in Ihrem Eigentum bestehende Wohnung an eine dritte Person vermieten und Mieteinnahmen erzielen könnten. Dieser Wohnvorteil wird Ihnen gedanklich, sprich fiktiv, als zusätzliches Einkommen angerechnet. Sind Sie nur Miteigentümer Ihrer Wohnung, wird der Wohnwert nur anteilig berücksichtigt.

Praxisbeispiel

Wohnvorteil anrechnen

Sie verdienen monatlich 1.500 EUR netto. Nach dem Auszug Ihres Ehepartners aus der Ehewohnung, verbleiben Sie in der Wohnung. Sie stehen als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Wenn wir den Wohnwert Ihrer Wohnung mit 500 EUR beziffern, wird Ihnen ein Wohnvorteil in Höhe von 500 EUR als zusätzliches Einkommen angerechnet. Sie verfügen dann über ein Nettoeinkommen von 2.000 EUR.

Wie wirkt sich der Wohnvorteil auf die Unterhaltsberechnung aus?

Fordern Sie von Ihrem Ehepartner Trennungsunterhalt für den Zeitraum der Trennung oder nach der Scheidung nachehelichen Ehegattenunterhalt und verbleiben in Ihrer eigenen Wohnung, wird Ihr Wohnvorteil als zusätzliches Einkommen berücksichtigt. Dadurch reduziert sich Ihre Bedürftigkeit. Schließlich zahlen Sie keine Miete.

 

Im umgekehrten Fall, bei dem Ihr Ehepartner in der Wohnung verbleibt und Sie Unterhalt fordern, erhöht sich die Leistungsfähigkeit Ihres Ehepartners, so dass Sie einen höheren Unterhalt fordern können. Da der Ehepartner keine Miete zahlt, hat er infolge seines Wohnvorteils ein höheres Einkommen und kann mehr Unterhalt leisten.

Dauer: 15:34

Podcast

Unterhaltshöhe berechnen

Wie wird der Wohnvorteil berechnet?

Der Wohnvorteil hängt davon ab, ob Sie sich noch in der Trennungsphase befinden oder einer der Ehepartner bereits die Scheidung bei Gericht eingereicht hat. Dabei geht es immer darum, die ersparte Miete zu beziffern.

Wohnvorteil während der Zeit der Trennung

Leben Sie getrennt und verbleiben in Ihrer Wohnung, ist zunächst die objektiv erzielbare Miete zu beziffern. Darunter ist die Miete zu verstehen, die Sie erzielen könnten, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten würden. In der Trennungszeit sind Sie jedoch nicht dazu verpflichtet, sich gleich eine neue Wohnung zu suchen, die Ihrem Bedarf angepasst ist. Ihre Ehewohnung war darauf ausgerichtet, dass Sie mit Ihrem Ehepartner, vielleicht auch mit Ihrem Kind, in der Ehewohnung leben. Im Regelfall haben Sie also nach der Trennung mehr Wohnfläche zur Verfügung, als Sie für sich allein benötigen würden. Aus diesem Grund wäre es nicht gerechtfertigt, den vollen objektiv erzielbaren Mietwert anzusetzen. Sie brauchen sich also nur den Betrag anrechnen zu lassen, den Sie für eine eigene und Ihrem Lebensbedarf angemessene Wohnung ausgeben würden.

 

> Immobilie während Trennungsjahr

Praxisbeispiel

Niedrigere Miete als berechneter Wohnwert

Der Wohnwert Ihrer Ehewohnung beträgt 1.000 EUR. Würden Sie alleine wohnen, würden Sie sich eine Wohnung anmieten, für die Sie allenfalls 600 EUR Miete zahlen würden. Deshalb sind Ihnen als Wohnvorteil auch nur 600 EUR anzurechnen.

Woher weiß ich, welche Wohnung ich mir theoretisch leisten könnte?Wenn wir davon ausgehen, dass sich der Wohnwert nach einer Wohnung bemisst, die Sie passend zu Ihrem Lebensbedarf anmieten würden, ist allgemein darauf abzustellen, dass Sie für eine Wohnung ein Drittel Ihres Einkommens als angemessene Miete ausgeben würden. Leben Sie in einem Ballungszentrum mit hohen Mieten, kann auch ein höherer Ansatz gerechtfertigt sein.

 

> Immobilienbewertung

GUT ZU WISSEN

Eigentumswohnung

Haben Sie den Kaufpreis für Ihre Ehewohnung finanziert und zahlen Sie die Kreditraten an die Bank, dürfen Sie die Kreditraten in voller Höhe für Zins und Tilgung berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, wenn sich dadurch ein negativer Wohnvorteil ergibt (BGH FamRZ 2007, 880). Wohnen Sie in einer Eigentumswohnung, dürfen Sie die verbrauchsunabhängigen Kosten (Sonderumlage, Verwaltergebühr, Grundsteuer) berücksichtigen. Lediglich die verbrauchsabhängigen Kosten (Energiekosten) bleiben unberücksichtigt.

Wohnvorteil nach Einreichung der Scheidung

Ab dem Zeitpunkt, zu dem einer der Ehepartner die Scheidung beantragt hat und der Scheidungsantrag dem anderen förmlich vom Familiengericht zugestellt worden ist, wird der Wohnvorteil anders erfasst als in der Zeit Ihrer Trennung. Es kommt nicht darauf an, dass und wann die Scheidung vom Familiengericht ausgesprochen wird. Jetzt wird der Wohnvorteil so hoch angesetzt, wie es der objektiven Miete entspricht. Der Wohnvorteil wird also in der Höhe der Miete beziffert, die Sie erzielen könnten, wenn Sie die Immobilie nicht selber bewohnen, sondern vermieten würden.

Praxisbeispiel

Welche Miete ist in meiner Umgebung üblich?

Die objektive Miete ist anhand der ortsüblichen Mieten zu bestimmen. Orientierung bietet ein örtlicher Mietspiegel oder vergleichbare Mieten in der Nachbarschaft. Bestreitet Ihr Ehepartner, dass die objektive Miete angemessen erfasst worden ist, müsste im Streitfall ein Sachverständiger die objektive Miete für Ihre Wohnung bestimmen. Kalkulieren Sie die Kosten für ein Sachverständigengutachten in Abhängigkeit von der Höhe der Miete mit gut und gerne 1.000 EUR. Soweit Sie Unterhalt fordern und deshalb beweispflichtig sind, müssen Sie die Kosten für den Sachverständigen aus eigener Tasche vorschießen.

Haben Sie die Immobilie finanziert, dürfen Sie nur noch die Zinsen berücksichtigen. Der Tilgungsanteil bleibt unbeachtlich, da Sie damit Vermögen bilden (BGH FamRZ 2007, 880). Dient die Immobilie allerdings Ihrer Altersvorsorge, dürfen Sie die Tilgungsraten bis zu 4 % Ihres Bruttoeinkommens wiederum berücksichtigen.

Mietfreies Wohnen beim neuen Lebensgefährten

Ziehen Sie nach Ihrer Trennung oder Scheidung in die Wohnung Ihres neuen Lebensgefährten und brauchen keine Miete zu zahlen, müssen Sie sich den Wohnvorteil als fiktives Einkommen anrechnen lassen, wenn Sie Unterhalt fordern und mit dem Partner in einer ehelichen Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen (BGH FamRZ 1995, 343).

Mit Kindern in der eigenen Wohnung bleiben

Verbleiben Sie nach der Trennung oder Scheidung mit Ihren Kindern in der eigenen Wohnung, erhöht sich der Wohnwert. Sie können dann nicht argumentieren, dass Sie wegen der Kinder selbst nur einen geringeren Teil der Wohnung für sich selbst nutzen können. Ansatzpunkt ist, dass im Kindesunterhalt, den der andere Elternteil zahlt, ein Anteil von 20 % für Wohnkosten berücksichtigt ist. Da Sie aber in der eigenen Wohnung wohnen, gibt es diese Wohnkosten nicht. Daher erhöht sich der Wohnwert Ihrer Wohnung. Ihr Wohnwert ist um 20 % des Kindesunterhalts zu erhöhen (OLG München 12 UF 1218/97).

Praxisbeispiel

Wohnvorteil anpassen

Sie wohnen nach der Trennung in der eigenen Wohnung. Die objektiv erzielbare Miete Ihrer Wohnung beträgt 600 EUR monatlich. Ihr Ehepartner zahlt 500 EUR Kindesunterhalt. Der Wohnwert erhöht sich um 20 % des Kindesunterhalts = 100 EUR. Ihr Wohnvorteil beträgt also 700 EUR monatlich.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

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Testament, Beziehungskrise und Trennung

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die Bemessung eines angemessenen Wohnvorteils ist oft Streitpunkt bei der Berechnung des Unterhalts. Es kommt aber auf eine Vielzahl von Details an. Da sich die Berechnung des Wohnvorteils und des dadurch bedingten Unterhalts oft auf Jahre auswirkt, sollten Sie sich möglichst anwaltlich beraten lassen, wenn Sie in der eigenen Immobilie wohnen und Unterhalt fordern oder umgekehrt als Eigentümer Ihrer Wohnung Unterhalt zahlen müssen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.