Mein letzter Wille

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Definition: Was erbt der Ex-Ehepartner?

DEFINITION

Was erbt der Ex-Ehepartner?

Wenn ein Ex-Partner stirbt, bleibt das gesetzliche Ehegattenerbrecht nach der Trennung weiter bestehen. Nur wenn zur Zeit des Todes die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung vorher beantragt hat oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, sind Erbrecht und Pflichtteilsanspruch des Überlebenden ausgeschlossen. Es ist also empfehlenswert, die Scheidung so schnell wie möglich in die Wege zu leiten und durchzuführen. Dies gelingt Ihnen mit der Online-Scheidung.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Prüfen Sie bestehende Testamente und Erbverträge und enterben Ihren Ex-Partner vorsorglich. Der Pflichtteil kann allerdings nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden.
  • Das Ehegattentestament wird mit der Scheidung ohnehin unwirksam.
  • Nach der rechtskräftigen Scheidung können Sie ein Geschiedenentestament erstellen, um zu verhindern, dass Ihr Ex-Ehepartner über Umwege auf Ihr Vermögen zugreift.

Wenn ein Ex-Partner nach der Trennung, aber noch vor der Scheidung stirbt

Eine Scheidung ist bereits ein großer Einschnitt im Leben, doch Schicksalsschläge können sich jederzeit ereignen. Ob es zu einem unerwarteten Todesfall kommt, oder einer von Ihnen bereits gesundheitlich zu kämpfen hat – ein Blick auf das Erbrecht kann späterem Ärger um Vermögen vorbeugen.

 

Was viele scheidungswillige Ehepartner nicht wissen: Das Ehegattenerbrecht bleibt auch nach der Trennung zunächst bestehen. Um Ihr Vermögen zu schützen, können Sie Ihren Ex-Partner in Ihrem Testament enterben. Dann steht ihm bzw. ihr immer noch der Pflichtteil zu. Diesen können Sie nur unter engen Voraussetzungen entziehen, z.B. wenn der Ex-Partner Ihnen oder Ihren Kindern nach dem Leben trachtet oder wegen einer Straftat verurteilt wurde.

 

Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten, bevor Sie versuchen, im Alleingang Änderungen vorzunehmen. Insbesondere bei Patchworkfamilien und bei laufendem Scheidungsverfahren können verschiedene Faktoren zu beachten sein.

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Und wenn der Ex-Partner der Erblasser ist? Dann gelten natürlich die gleichen Voraussetzungen. Auch Ihnen steht das Ehegattenerbrecht und bei Enterbung der Pflichtteil weiter zu. Nach der Scheidung steht keinem Ex-Ehepartner Ehegattenerbrecht oder ein Pflichtteil mehr zu.

Was passiert mit dem (Ehegatten)testament?

Haben Sie ein Ehegattentestament errichtet, wird dieses mit der Scheidung ebenfalls hinfällig. Wurden Sie in einem Testament oder Erbvertrag bedacht, kommt es darauf an, ob Sie aufgrund Ihrer Rolle als Ehepartner als Erbe eingesetzt wurden, oder ob Sie unabhängig vom Bestand der Ehe erben sollten. Dazu ist meist eine Auslegung nötig, sofern im Testament keine weitergehende Erklärung festgehalten wurde. Ist diesbezüglich ein Rechtsstreit zu erwarten, lohnt es sich, mögliche Unterlagen zusammen zu stellen, um Ihre Sicht darzulegen.

EXPERTENTIPP

Testament und Patientenverfügung aktualisieren

Prüfen Sie Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Detail und nehmen Änderungen vor, falls dies nötig sein sollte. Haben Sie noch gar keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, können Sie dies zum Anlass nehmen, das nachzuholen.

Kinder und Vermögen nach der Scheidung schützen

Mit Hilfe eines Geschiedenentestaments können Sie anordnen, dass Ihre minderjährigen Kinder Vorerben sind und eine Vertrauensperson den Nachlass für diese verwalten soll. Auf diese Weise entziehen Sie dem Ex-Partner den Zugriff auf die Vermögenswerte.

 

Es könnte nämlich passieren, dass der Ex-Partner als Elternteil und gesetzlicher Vertreter Zugriff auf Ihren Nachlass erhält oder eines der Kinder beerbt, wenn es vorzeitig verstirbt. Gerade wenn das Verhältnis bereits stark zerrüttet ist und Sie befürchten, dass der Ex-Partner sich vermögensschädigend verhalten wird, sollten Sie sich um ein Geschiedenentestament kümmern.

Muster

Wie sollten Sie Ihr Testament anlässlich der Scheidung anpassen?

Wenn Sie geschieden sind und mit Ihrem Ex-Partner gemeinsame Kinder haben, kommt für Sie das Geschiedenentestament in Frage.

Muster

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Geschiedenentestament

Schützen Sie Ihren Nachlass und bestimmen Vor- und Nacherbe und entziehen ggf. die Vermögenssorge. In unserem Muster können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen.

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Je komplexer die Familienstruktur, desto mehr können Erbstreitigkeiten ausufern. Insbesondere, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass die Eltern oder ein Elternteil ein bestimmtes Kind bevorzugen, kann es zu Streit unter den Geschwistern kommen. Lassen sie sich daher frühzeitig anwaltlich beraten, um bereits zu Lebzeiten alles rechtssicher zu regeln.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Sorgen Sie für den Fall der Fälle vor und prüfen nach der Trennung Ihr Testament. Hier ist zügiges Handeln gefragt. Um Ihre Scheidung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, können Sie den Online-Scheidungsantrag nutzen. Lassen Sie sich bei Bedarf anwaltlich beraten, was erb- und familienrechtlich auf Sie zukommt.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.