Ablauf der Scheidung

Es ist einfacher, als Sie denken!

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Zuletzt aktualisiert am: 15.01.2026

Ihre Scheidung beginnt mit der Einreichung Ihres Scheidungsantrags, was Sie online ganz bequem und zuverlässig über uns durchführen können. Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag dann nach Ablauf des Trennungsjahres an Ihren Ehepartner zu. Der andere Ehepartner kann zustimmen oder ablehnen. Wenn er ablehnt, kann die Scheidung dennoch nach drei Jahren Trennungszeit durchgeführt werden. Ansonsten handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. 

 

Im Zuge der Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierzu erhalten Sie Formulare, die Sie beide ausfüllen und dem Gericht wieder zurücksenden. Sie können den Versorgungsausgleich in vielen Fällen jedoch auch ausschließen und dadurch Kosten sparen.

 

Das Gericht legt dann den Scheidungstermin fest - dieser wird immer häufiger als Videokonferenz durchgeführt. Meist dauert er nur 10-15 Minuten, wenn alles geklärt ist, und der Scheidungsbeschluss kann verkündet werden. 

 

Möchten Sie diesen Schritt mit Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 gehen? Fordern Sie gerne noch heute unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an, und erhalten kompakte Infos vom Profi, was die Scheidung für Ihr Vermögen, Rente, Ihre Ehewohnung und die gemeinsamen Kinder bedeutet. Unsere freundlichen Mitarbeiter begleiten Sie mit TÜV-zertifizierter Servicequalität, und stehen seit über 15 Jahren immer an Ihrer Seite - wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

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Scheidung Online ist definitiv für Sie gemacht!

Sie gehen komplett mit der Zeit, auch bei dem nicht immer ganz einfachen Thema Trennung & Scheidung. Dabei ist es für Sie wichtig, den richtigen Scheidungsservice/Scheidungsanwalt zu finden, der Ihre Scheidung seriös und immer erreichbar durchführt. Wichtig für Sie ist neben dem Preis auch, dass Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen, wenn Sie Ihre Scheidung online durchführen. Rückrufe müssten 100% eingehalten werden und auch die sonstige Kommunikation muß stimmen. Dass Sie heute noch am Ende des Verfahrens das Gericht aufsuchen müssen, ist für Sie ein Technologiebruch im Zeitalter des Internets. Sie können guten Gewissens entweder direkt den Scheidungsantrag online ausfüllen oder sich davor noch weitere Informationen über die Scheidung Online einholen.

Erneut versuchen

Die moderne Form der Scheidung kommt für Sie in Frage!

Wenn einige für Sie wichtige Dinge beim Scheidungsservice / Scheidungsanwalt gegeben sind, können Sie sich durchaus vorstellen, Ihre Scheidung auch online durchführen zu lassen. Aber nicht um jeden Preis. Wenn Sie schon den Anwalt nicht direkt und live sehen können, dann muss man Ihn zumindest einfach ans Telefon bekommen oder sogar auch mal eine Videokonferenz durchführen können. Mehrmaliges Hinterhertelefonieren geht dann gar nicht! Sie müssen sich auf den Service / die Kanzlei 100%ig verlassen können. Wenn alles stimmt, Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen und auch die Beratungen am Telefon Sie überzeugt haben, dann wäre eine online durchgeführte Scheidung für Sie möglich. Wissen Sie, wie viel Ihre Scheidung kosten würde? Fordern Sie hier von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an!

Erneut versuchen

Online-Scheidung – warum nicht?

Sie sind zwar nicht ganz abgeneigt, haben jedoch noch einige Zweifel, ob der moderne Weg der Online-Scheidung wirklich der richtige Weg für Sie wäre. Vielleicht kennen Sie bis heute nur den Weg zur Anwaltskanzlei mit vorheriger Terminabsprache und einiger Wartezeit auf den Anwalt. Sie können sich noch nicht so ganz vorstellen, wie das gut funktionieren kann, dass eine Scheidung mittels moderner technologischer Möglichkeiten, die das Internet heute bietet, ohne Probleme durchgeführt werden kann. Haben Sie schon einmal etwas im Internet gekauft? Ein Buch, ein Ticket, etwas anderes? Scheidung ist natürlich viel beratungsintensiver, als ein einfaches Buch zu erwerben. Wenn die Beratung im Vorfeld stimmt, und Sie wirklich alle Informationen erhalten, die Sie für Ihre Scheidung benötigen, dann kann die moderne Scheidung mit Hilfe des Internets auch für Sie in Frage kommen. Fordern Sie am besten noch heute unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an!

Erneut versuchen

FRAGE 12 VON 12

Würden Sie den am Ende noch stattfindenden 10-15 minütigen Gerichtstermin auch online durchführen wollen?

FRAGE 11 VON 12

Wäre für Sie wichtig, dass Sie Ihren Scheidungsservice / Scheidungsanwalt jeder Zeit telefonisch erreichen können oder zumindest immer zurückgerufen werden?

FRAGE 10 VON 12

Würden Sie einen guten Anbieter von Online-Scheidungen von einem schlechten unterscheiden können?

FRAGE 9 VON 12

Denken Sie, dass eine Online-Scheidung vielleicht doch nicht so seriös ist, wie eine herkömmliche Scheidung und von den Familiengerichten in Deutschland nicht anerkannt werden?

FRAGE 8 VON 12

Legen Sie großen Wert darauf, dass Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchgeführt wird?

FRAGE 7 VON 12

Spielen die Scheidungskosten für die Durchführung Ihrer Scheidung eine Rolle?

FRAGE 6 VON 12

Spielt es für Sie eine wichtige Rolle, ob Sie den Anwalt direkt sehen oder mit Ihrem Anwalt vor allem am Telefon sprechen (und per Videokonferenz sehen)?

FRAGE 5 VON 12

Können Sie mit dem Internet gut umgehen?

FRAGE 4 VON 12

Lebt mindestens einer von Ihnen im Ausland?

FRAGE 3 VON 12

Können Sie noch miteinander kommunizieren?

FRAGE 2 VON 12

Wenn Sie in einigen Punkten keine einvernehmliche Lösung fänden, würden Sie die Hilfe eines Mediators (Streitschlichters) in Anspruch nehmen, um einen zweiten Anwalt zu sparen?

FRAGE 1 VON 12

Ist Ihre Scheidung eher einvernehmlich ohne (viel) Streit?

Bereitgestellt von

Schritt für Schritt durch die Scheidung

Dies sind die einzelnen Schritte der (einvernehmlichen) Scheidung:

  • Scheidungsantrag
  • Zustellung an den Ehepartner
  • Versorgungsausgleich
  • Scheidungstermin online oder vor Ort
  • Scheidungsbeschluss – Sie sind geschieden

Der Scheidungsantrag

Schaubild

So läuft Ihre Scheidung mit iurFRIEND ab.

Voraussetzung jeder Scheidung ist, dass Ihre Ehe gescheitert ist, also die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehepartner nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass Sie Ihre Lebensgemeinschaft fortsetzen möchten. Wichtig ist, dass im Scheidungsantrag der Zeitpunkt der Trennung vorgetragen wird. Das Gericht darf die Scheidung erst aussprechen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Wie Sie den Trennungstag ganz sicher nachweisen können, dazu finden Sie hier einige Wege dargestellt.

Um das Scheidungsverfahren in Gang zu setzen, muss zunächst der Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das ist meist das Gericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner. Um rauszufinden, welches Gericht das ist, nutzen Sie das Berechnungstool nach diesem Abschnitt.

 

Beantragen Sie die Scheidung, aber haben aktuell nicht das nötige Geld dafür, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Dann übernimmt der Staat die Verfahrenskosten. Sie brauchen dann nichts zu zahlen. Sie können allenfalls verpflichtet werden, die vom Staat verauslagten Verfahrenskosten ratenweise an den Staat zurückzuzahlen, soweit es Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 

 

Wird die Scheidung ausgesprochen, verpflichtet das Gericht den anderen Ehegatten regelmäßig, die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen, so dass Sie als Antragsteller die Hälfte der Gerichtskosten zurückerhalten.

Wo (in Deutschland) wäre Ihre Scheidung...

Zuständigkeitsrechner

Zustellung an den Ehepartner

Sobald der Scheidungsantrag sowie der Gerichtskostenvorschuss beim Familiengericht eingegangen sind, wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehepartner vom Gericht förmlich (gelber Briefumschlag) zugestellt.

 

Das Gericht setzt dem anderen Ehegatten eine Frist, in der er sich zum Scheidungsantrag äußern muss. Der andere Ehegatte kann dem Ehescheidungsantrag zustimmen, ihn ablehnen oder mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwalts einen eigenen Ehescheidungsantrag stellen.

Der Versorgungsausgleich

Weiterhin übersendet Ihnen das Gericht Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Diese Formulare muss jeder von Ihnen für sich ausfüllen, unterschreiben und an das Gericht zurückschicken. Stimmen Sie der Scheidung nur zu und möchten Sie sich deshalb anwaltlich nicht vertreten lassen, brauchen Sie auch für die Durchführung des Versorgungsausgleichs keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es genügt, wenn Sie das vom Gericht übersandte Formular selbst ausfüllen. Das Gericht reicht diese Formulare an die jeweiligen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, LBV, Arbeitgeber) weiter, die dann die Rentenanwartschaften berechnen. Wenn die Rentenversicherungsträger ausgerechnet haben, wie viel Rentenansprüche jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.

Der Scheidungstermin

Schaubild

Ihr Scheidungstermin dauert in der Regel 10-15 Minuten.

Dem Scheidungstermin müssen im Regelfall beide Ehegatten gleichzeitig beiwohnen - allerdings geht dies mittlerweile online. Ist z.B. einem oder beiden Ehegatten das Erscheinen im Gerichtstermin aufgrund der Entfernung zu seinem Wohnort nicht zuzumuten, kann das Gericht die Anhörung auch durch eine Videokonferenz anordnen. Es sind aber auch weitere Gründe möglich.

 

Voraussetzungen für eine Onlineschalte anstelle des Erscheinens vor Ort sind oft 

  • die Einvernehmlichkeit der Scheidung,
  • dass das Gericht und die weiteren Verfahrensbeteiligten technisch dafür ausgestattet sind
  • und ihre Zustimmung dazu erteilen.

 

Im Scheidungstermin, der in der Regel 10-15 Minuten dauert, fragt Sie das Gericht beide, 

  • seit wann Sie getrennt leben,
  • ob Sie beide geschieden werden wollen
  • und wie hoch jeweils Ihr Einkommen ist. 

Nach dem Einkommen berechnen sich die Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren. Persönliche Angelegenheiten und der Grund der Scheidung kommen nur dann zur Sprache, wenn Ihr Ehegatte nicht geschieden werden will und sich gegen die Scheidung wehrt. Verweigern kann er die Scheidung allerdings nicht mehr, wenn Sie seit drei Jahren getrennt leben. Dann vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass Ihre Ehe gescheitert ist.

CHECKLISTE

Wie bereite ich mich auf meinen Scheidungstermin vor?

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie entspannt und selbstbewusst bei Ihrem Scheidungstermin auftreten.

Checkliste

Vorbereitungen auf den Scheidungstermin

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie entspannt und selbstbewusst bei Ihrem Scheidungstermin auftreten.

Download

Bei der Ehescheidung kann jeder von Ihnen Anträge zur Klärung von Scheidungsfolgen stellen, z.B.

Voraussetzung um Anträge zu stellen, ist aber, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Im Idealfall haben Sie bereits vor dem Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und diese Vereinbarung notariell beurkundet. Sie beschleunigt die Scheidung im Ablauf ungemein. 

 

Vor allem vermeidet eine solche Vereinbarung Streitigkeiten und verhindert, dass Ihr vielleicht unschlüssiger Ehegatte plötzlich andere Wünsche vorträgt und sich die Scheidung im Ablauf verzögert.

Scheidungsbeschluss – Sie sind geschieden

Wenn alle zu regelnden Angelegenheiten geklärt sind, wird das Gericht in Anwesenheit beider Ehepartner die Ehe scheiden. Sie können am Ende des Scheidungstermins auf Rechtsmittel verzichten. Übrigens: Der umgangssprachlich verwendete Begriff des „Scheidungsurteils“ heißt in der Gerichtssprache neuerdings Scheidungsbeschluss.

 

In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig und damit wirksam. Alle Folgen der Ehescheidung treten dann sofort ein. Verzichten Sie oder Ihr Ehegatte nicht auf Rechtsmittel, wird die Scheidung erst nach Ablauf von einem Monat wirksam, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.

 

Um auf Rechtsmittel zu verzichten, brauchen Sie einen eigenen Rechtsanwalt. Falls nur Sie als Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, kann sich für Ihren Ehegatten ein Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur oder dem Anwaltszimmer kurz beim Gericht als anwaltlicher Vertreter bestellen. Dieser Rechtsanwalt kann dann den Rechtsmittelverzicht erklären. Dieses Verfahren ist üblich und wird täglich so praktiziert. In der Regel verlangt der auf dem Gerichtsflur oder im Anwaltszimmer angesprochene Rechtsanwalt für den bloßen Rechtsmittelverzicht nur ein geringes Honorar.

 

Wenn das schriftliche Scheidungsurteil beiden Ehegatten zugesandt worden ist und keiner der beiden Berufung einlegt, ist das Scheidungsverfahren beendet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung könnten Sie erneut heiraten. Sollte Ihnen genau daran gelegen sein, sind Sie gut beraten, die Scheidung im Ablauf so zu gestalten, dass sie möglichst unstreitig und zügig vonstattengeht.

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Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Vielleicht haben Sie sich Sorgen gemacht, was bei der Scheidung alles auf Sie zukommt. Wie Sie sehen, werden Sie über das Verfahren hinweg anwaltlich begleitet und beraten. Sie sind also nicht auf sich allein gestellt und haben fachliche Unterstützung. Am Ende des Verfahrens sind Sie dann geschieden und können sich auf das nächste Kapitel in Ihrem Leben konzentrieren.

 

Möchten Sie mehr zur Beantragung Ihrer Scheidung erfahren? Dann legen wir Ihnen als weitere Informationsmöglichkeit unseren Wegweiser für Ihre Trennung und Scheidung ans Herz. Sie erfahren dort auch weiteres zu unserer Preisgarantie und weiteren Vorteilen Ihrer Scheidung mit iurFRIEND / SCHEIDUNG.de.

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