Wie viel muss dem Unterhalt zahlenden Ehegatten übrig bleiben? (Stand: 2022)
Auch wenn ein Ehegatte zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt an den anderen Ehegatten verpflichtet ist, muss ihm selbst so viel übrig bleiben, dass er seine Lebenshaltungskosten finanzieren kann. Den Betrag, den jemand für sich selbst benötigt, nennt man Selbstbehalt.
Bedürfnisse und Kosten
Nun hat jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und auch unterschiedlich hohe Kosten. Da die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen dürfen, dass für den bedürftigen Ehegatten nichts mehr übrig bleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehegatten für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss.
Erwerbstätige | Arbeitslose | |
bei minderjährigen Kindern | 1.080 EUR | 880 EUR |
bei volljährigen Kindern | 1.300 EUR | 1.300 EUR |
bei getrennt lebenden Ehegatten | 1.200 EUR | 1.200 EUR |
bei geschiedenen Ehegatten | 1.200 EUR | 1.200 EUR |
bei nichtehelicher Mutter | 1.200 EUR | 1.200 EUR |
bei Eltern | 1.800 EUR | 1.800 EUR |
Der Selbstbehalt ist dem Unterhalt zahlenden Ehegatten grundsätzlich zu belassen. Er muss also nur den Unterhalt zahlen, der über seinem Selbstbehalt liegt.
Praxisbeispiel:
Mark Fröhlich verdient 1.700 EUR netto und muss für seine beiden minderjährigen Kinder Jonas und Johanna, welche 3 und 7 Jahre alt sind, Unterhalt bezahlen. Das Einkommen von
Herrn Fröhlich ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle in die erste Stufe einzuordnen. Für seine Kinder müsste er 286,50 EUR (
Autor: iurFRIEND-Redaktion
Was benötigen Sie jetzt?
Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!
0800 - 34 86 72 3