Hat der Unterhaltszahler mehrere Unterhaltspflichten zu bedienen und reicht das Einkommen nicht aus, um alle Zahlungen zu leisten, kommt die Rangfolge zum Zuge. Es ist genau festgelegt, wessen Unterhaltsansprüche vorgehen. So sind Kinder besonders schutzbedürftig und es muss zuallererst der Kindesunterhalt gezahlt werden. Reicht das Einkommen nicht mehr aus, um auch dem Ex-Ehepartner nachehelichen Unterhalt zu zahlen, so muss dieser Unterhalt gekürzt werden oder entfällt sogar ganz.
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