Wie viel muss dem Unterhalt zahlenden Ehegatten übrig bleiben? (Stand: 2022)

Auch wenn ein Ehegatte zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt an den anderen Ehegatten verpflichtet ist, muss ihm selbst so viel übrig bleiben, dass er seine Lebenshaltungskosten finanzieren kann. Den Betrag, den jemand für sich selbst benötigt, nennt man Selbstbehalt.

Bedürfnisse und Kosten

Nun hat jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und auch unterschiedlich hohe Kosten. Da die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen dürfen, dass für den bedürftigen Ehegatten nichts mehr übrig bleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehegatten für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss.

  Erwerbstätige Arbeitslose
bei minderjährigen Kindern 1.080 EUR 880 EUR
bei volljährigen Kindern 1.300 EUR 1.300 EUR
bei getrennt lebenden Ehegatten 1.200 EUR 1.200 EUR
bei geschiedenen Ehegatten 1.200 EUR 1.200 EUR
bei nichtehelicher Mutter 1.200 EUR 1.200 EUR
bei Eltern 1.800 EUR 1.800 EUR

Der Selbstbehalt ist dem Unterhalt zahlenden Ehegatten grundsätzlich zu belassen. Er muss also nur den Unterhalt zahlen, der über seinem Selbstbehalt liegt.

Praxisbeispiel:

Mark Fröhlich verdient 1.700 EUR netto und muss für seine beiden minderjährigen Kinder Jonas und Johanna, welche 3 und 7 Jahre alt sind, Unterhalt bezahlen. Das Einkommen von Herrn Fröhlich ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle in die erste Stufe einzuordnen. Für seine Kinder müsste er 286,50 EUR ( EUR - EUR hälftiges Kindergeld) und 345,50 EUR ( EUR - EUR hälftiges Kindergeld), also insgesamt 556 EUR Unterhalt zahlen. Bei minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten bei EUR.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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