Scheidung nach bestimmter Berufszugehörigkeit

Die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe macht sich fest an einer erlernten und oft spezialisierten Tätigkeit eines Menschen, die auf die Erstreitung seines Lebensunterhalts abzielt. Sie ist nicht immer gleich der tatsächlich ausgeübten Betätigung (dem aktuellen Job). Je nach Eigenheit des Berufsstands, früheren Berufs oder der hierarchischen Position kann es bei der Scheidung von oder eines Menschen zu Besonderheiten kommen.

Kurze Zusammenfassung

  • Ihr Beruf beeinflusst nicht Ihr Scheidungsrisiko, aber eventuell die Scheidungsabwicklung und Folgesachen.
  • Die Crux liegt im Zugewinn- und im Versorgungsausgleich – stecken Ihrer beider Vermögenswerte in der von einem Partner genutzten Leih- oder Immobiliensachen, droht bei Uneinigkeit eine Störung oder gar ein Verlust des Geschäftsbetriebs.
  • Priester möchten oft die Trennung ohne Scheidung, Influencer über die Aufteilung ihres Instagramkanals etwas erfahren und Rentner über die Änderungen ihrer Bezüge durch den mit einer Scheidung meist einhergehenden Versorgungsausgleich.

Was hat mein Beruf mit meiner Scheidung zu tun?

Es erschienen hin und wieder Studien, die unter den Zugehörigen bestimmter Berufsgruppen einen stark oder schwach ausgeprägten Trennungswillen ausmachen. Da die offiziellen Scheidungsstatistiken nicht den Beruf der Geschiedenen erheben, versucht man darüber zu einer Risikobetrachtung für Lehrer, Barkeeper oder Flugbegleiter zu gelangen.

Eine absolute Aussagekraft besitzen solche Erhebungen genauso wenig wie eine relative Verlässlichkeit. Sind Sie oder Ihr Partner zufällig einem Berufsstand verbunden (gewesen), dem die letzte Schlagzeile eines Magazins eine besonders starke Untreue in der Ehe und damit eine große Trennungswahrscheinlichkeit attestiert – seien Sie unbesorgt. Äußere Faktoren spielen weniger eine Rolle als dass es auf Sie beide ankommt, ob und wie lange Ihr Lebensbund hält. In vielen Fällen ewig.

Entschließen sich Paare trotzdem zur Scheidung, kann, muss aber nichts mit den Faktoren des jeweilig ausgeübten Berufs zu tun haben. Eine Trennung unter Soldaten, oder von einem Soldaten, die oder der beruflich oft im Ausland stationiert ist und dessen oder deren Partner unter Einsamkeit leidet, kann man miteinander in Beziehung setzen.

Wenn dagegen Unternehmerehen enden, können die Gründe sehr wohl auch in persönlichen Problemen liegen, oder beides bedingt einander. Was sich bei geschäftsführenden Gesellschaftern oder auch Beamten jedoch anders verhält, sind die bedeutenden Scheidungsfolgen wie der Zugewinn- und der Versorgungsausgleich.

Gütergemeinschaft spielt für viele Berufszugehörige eine große Rolle

Haben Ehepartner gemeinsam viele Jahre verbracht und sich etwas aufgebaut, unterstellt das Gesetz vernünftigerweise, dass jeder sich unterschiedlich in die Ehe eingebracht hat. Ein Partner hat eventuell Karriere gemacht, während der andere in Kinderbetreuung, Haushalt oder Ehrenamt investiert hat. Rechnerisch fehlen einem Partner somit Möglichkeiten zum Erwerb von Rentenpunkten, die der andere gesammelt hat.

Der Gesetzgeber bemüht sich deswegen, diese auch Rentenanwartschaften genannten Lebensleistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs – ja, auszugleichen. Dies betrifft zum Beispiel Rentner, oder Partner, die kurz vorm Renteneintritt stehen. Entschließt sich der Partner mit dem höheren Rentenpuktekonto zur Scheidung nach mehreren Jahrzehnten Ehe, bringt dies Einbußen für ihn mit.

Sollten Paare es in ihrem Ehevertrag nicht wirksam ausgeschlossen haben, muss der Vermögendere von beiden in jedem Fall etwas von seinen im Zeitraum der Ehe errungenen Werten (Geld, Immobilien usw.) abgeben. Und zwar so, dass beide Partner sich in der Mitte treffen.

Praxisbeispiel:

Henner und Ingrid haben am 16. Dezember 1996 geheiratet. Das Anfangsvermögen von Henner betrug zu diesem Zeitpunkt 40.000 EUR, Ingrid 20.000 EUR. 2020 wollen sich beide scheiden lassen, Ingrids Trennungsbrief erreicht Henner an Allerheiligen im November. Beider Gesamtvermögen beträgt am 1. November 2020 400.000 EUR, wobei der Großteil (Verkehrswert 390.000 EUR) davon im abbezahlten Eigenheim steckt und Henner von den dazugekommenen 340.000 EUR genau 250.000 EUR beigesteuert hat. Henner möchte Ingrid 50.000 EUR auszahlen, um das Haus allein bewohnen zu können. Aber der Zugewinnausgleich teilt Ingrid mehr als das zu – schließlich hat sie wegen Verpflichtungen im Haushalt und der Betreuung ihrer kranken Schwiegermutter weniger arbeiten können.

Für Freiberufler wie zum Beispiel Zahnärzte wird es jetzt wichtig. Stehen sie noch mitten im Beruf und haben ihr gemeinsames Vermögen aktuell in Praxis und medizinischen Geräten, kann eine unvorsichtige Scheidungsstrategie bereits zum Ruin einer Firma führen. Wenn mit dem Partner keine Einigung erzielt werden kann, wird dieser auf die Teilung der Vermögenswerte bestehen.

Expertentipp:

Sie tun als Paar natürlich gut daran, sich im Vorfeld über solch wichtige Entscheidungen zu einigen, und nicht erst kurz vor knapp im Gericht. Der Partner, dem die Praxis nicht gehört, kann eigentlich an der Auflösung der Kapitalquelle kein Interesse haben, da sie ja ggf. den Unterhalt der Kinder oder den eigenen sichert. Sie können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine gütliche Einigung finden, die Ihnen womöglich gar einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten spart.

Vor der Scheidung ist nach der Scheidung – Freie, Kirche, Influencer

Strategisch sollte man sich noch vor einer Trennungsbekundung fragen, wie es wohl finanziell und menschlich bei einem selbst nach der Scheidung aussehen mag. Sind Sie selbstständig oder üben einen der freien Berufe aus, überlegen Sie besser, ob Ihr Partner einer Ihnen vorschwebenden Lösung zustimmen könnte. Wenn nicht, müssen Sie vielleicht noch etwas zuwarten oder nachträglich versuchen, eine Gütertrennung, eine Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren.

Dieses Problem vorrangig nicht haben Kirchenleute, dafür ein anderes – Priester dürfen, genau wie sie heiraten, sich auch scheiden lassen. Nur wird dies eventuell von den Dienstherren oder der Gemeinde nicht gern gesehen, und sie verzichten häufig auf die rechtliche Scheidung, suchen Lösungen für Unterhalt und Wohnen verstärkt im außergerichtlichen Bereich.

Wieder ein anderes Feld machen die sogenannten Influencer auf. Seit die Selbstdarstellung in den Sozialen Medien von der Selbstvermarktung abgelöst wurde, gelten TikTok- oder Instagramkanäle als lukrative Einnahmequellen. Betreibt ein Paar nun gemeinsam einen mehrere Tausend EUR generierenden Kanal, stellt sich die Frage, wie dieser Account eigentlich bei einer Scheidung aufgeteilt werden soll.

Ausklang - am Ende wird immer alles gut

Unabhängig davon, welche Profession Sie einmal ausgewählt haben und ob Sie ihr nachgehen – Sie sind Ihres eigenen Glückes Schmied und Statistiken sollten Sie in Ihrer Partnerschaft nicht kümmern. Wenn Sie für Ihre Ehe keine Zukunft mehr sehen, überlegen Sie nur gut, was das für Ihr Vermögen, die Rente und das weitere Leben bedeuten kann und muss. Finden Sie qua Ihres Berufs eine unklare Bewertungslage vor, wenden Sie sich gern an uns.

vg-wort

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