5 Sterne 5.0
Icon: TÜV-NordIcon: TÜV-Nord
"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
Mann Arbeitet In Werkstatt iurFRIEND® AG

Was ist Kurzarbeit?

DEFINITION

Was ist Kurzarbeit?

Kann ein Unternehmen seine Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend beschäftigen, kann es Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitnehmer leisten dann weniger Arbeitszeit als vertraglich vereinbart, erhalten dafür aber auch weniger Lohn (§§ 95 ff SGB III). Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung. Für die Bundesagentur für Arbeit ist es günstiger, Kurzarbeitergeld zu zahlen, als wenn der Arbeitnehmer betriebsbedingt entlassen wird und Arbeitslosengeld bezieht. Vorher muss das Unternehmen versuchen, Arbeitsausfälle durch Urlaubsgewährung oder Überstundenabbau zu verhindern. Verfügt der Arbeitnehmer (Unterhaltsschuldner) infolge der Kurzarbeit über ein nur noch geringeres Nettoeinkommen, kann er nach der Trennung und Scheidung auch weniger Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt zahlen.

Jetzt Unterhalt berechnen lassen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Zahlt der Unterhaltsschuldner auf freiwilliger Basis Unterhalt, empfiehlt sich, die Höhe des Unterhalts im gegenseitigen Einvernehmen an das reduzierte Nettoeinkommen anzupassen. Eine Unterhaltsklage ist angesichts der derzeitigen Verhältnisse bei Gericht nicht unbedingt empfehlenswert.
  • Ist der Unterhalt tituliert (rechtsverbindlich festgestellt), könnte der Unterhaltsschuldner im Wege einer Abänderungsklage erreichen, dass die Höhe des Unterhalts herabgesetzt wird. Da es hierbei auf nachhaltig veränderte Verhältnisse ankommt, erscheint es fraglich, ob die zeitlich befristete Kurzarbeit ausreicht, den Unterhaltsanspruch herabzusetzen.
  • Möchten Sie sich wegen Ihrer Rechte im Hinblick auf Unterhalt oder Scheidung beraten lassen, haben Sie bei geringem Einkommen Anspruch auf anwaltliche Beratungshilfe sowie staatliche Verfahrenskostenhilfe.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meine ehelichen Verhältnisse aus?

Leben Sie getrennt oder stehen Sie vor der Scheidung oder beziehen Sie bereits nachehelichen Ehegattenunterhalt, reduziert Kurzarbeit das unterhaltsrelevante Einkommen Ihres unterhaltspflichtigen Ehepartners, dem Unterhaltsschuldner. Der unterhaltspflichtige Ehepartner hat dann aufgrund seines verringerten Einkommens wahrscheinlich nicht mehr so viel Liquidität zur Verfügung, dass er oder sie den ursprünglich festgesetzten oder vereinbarten Unterhalt in voller Höhe so wie bisher zahlen könnte. Die Frage ist, wie sich das verringerte Einkommen auf den Unterhalt auswirkt. Um die Auswirkungen einschätzen zu können, sollten Sie wissen, was Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bedeuten.

Regelungen zur Kurzarbeit

Die Kurzarbeit ist wie folgt geregelt:

 

  • Kurzarbeitergeld erhalten nur Arbeitnehmer. Teilzeitkräfte haben gleichfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Für Minijobber besteht kein Anspruch.
  • Ist der Unterhaltspflichtige selbstständig, so dass er kein Kurzarbeitergeld erhält, kann er zur Kompensation seiner weggebrochenen Aufträge Leistungen der Grundsicherung beantragen.
  • Kurzarbeitergeld steht seit 2012 auch auf Leiharbeitern zu. Auch hier gilt, dass Kurzarbeitergeld erst gezahlt wird, wenn eventuell vorhandene Arbeitszeitguthaben abgebaut sind.
  • Wer die Regelaltersgrenze erreicht und im Folgemonat Regelaltersrente bezieht sowie geringfügig Beschäftigte, Selbstständige, Beamte und Beschäftigte im Krankengeldbezug haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Das von der Arbeitsagentur gezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Allerdings sind die Beträge bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes zu berücksichtigen. Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz, nach dem das reguläre Einkommen zu versteuern ist.
  • Soweit es im Unternehmen eine flexible Arbeitszeitregelung gibt, muss der Arbeitnehmer sein Arbeitszeitguthaben anteilig einbringen und damit den Arbeitsausfall kompensieren.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, also Minusstunden, vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll nach aktueller Rechtslage vollständig oder teilweise verzichtet werden können.
  • Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr müssen vor der Kurzarbeit abgebaut werden.
  • Reicht der Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken, kann der Arbeitnehmer Leistungen der Grundsicherung beantragen. Dabei werden infolge eines Freibetrages 20 Prozent des Einkommens nicht auf Hartz IV angerechnet. Dadurch ist der Zahlbetrag höher, als wenn kein Einkommen erzielt wird.

GUT ZU WISSEN

Kurzarbeit zu Zeiten von Corona

Bislang konnten Arbeitgeber nur dann Kurzarbeit beantragen, wenn wenigstens 30 Prozent der Arbeitnehmerschaft Kurzarbeit leisten sollte. Im Hinblick auf die Corona-Krise hat der Bundestag Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. In der Folge können auch Unternehmen, in denen es für nur 10 Prozent der Beschäftigten keine ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, in Kurzarbeit gehen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.03.2020 und besteht bis zum 31.12.2021.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Unternehmen zahlt dann nur noch Gehalt und Sozialabgaben in dem Umfang, in dem der Mitarbeiter noch arbeitet. Arbeitet er beispielsweise 50 Prozent weniger, zahlt der Arbeitgeber noch die Hälfte des Gehalts und entsprechende Abgaben.

GUT ZU WISSEN

Keine Anrechnung von bestehender Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit, die der Arbeitnehmer bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausübte, wird auf das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Anders ist es, wenn während des Bezugs zum Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufgenommen wird. Das daraus erzielte Entgelt wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das Einkommen wird damit rechnerisch den beim eigentlichen Arbeitgeber erzielten Einkommen hinzugefügt, so dass sich das Kurzarbeitergeld entsprechend verringert.

Zusätzlich bekommt der Arbeitnehmer noch ein Kurzarbeitergeld. Es errechnet sich aus der Differenz zum normalen Gehalt bei regulärer Arbeitszeit. Die Arbeitsagentur zahlt dann 60 % des Verdienstausfalls. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 Prozent Kurzarbeitergeld.

Praxisbeispiel

Gehalt während Kurzarbeit

Ein geschiedener und alleinstehender Arbeitnehmer verdient 3.600 EUR brutto im Monat. Die Arbeitszeit verringert sich um 40 Prozent. Statt des regulären Netto-Gehalts von ca. 2.050 EUR zahlt der Arbeitgeber nur noch ca. 1.400 EUR Netto. Zusätzlich bekommt der Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit 400 Euro Kurzarbeitergeld. Insgesamt verfügt der Arbeitnehmer somit über 1.800 EUR. Er verliert etwa 12,2 Prozent = 260 EUR seines regulären Gehalts.

Bei der Berechnung wird nicht das „normale“ Netto aus der Lohnabrechnung zugrunde gelegt, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt. Die Agentur für Arbeit hält zur Berechnung eine Tabelle bereit.

Wie bestimmt das Nettogehalt die Höhe des Unterhalts?

Verfügt der Unterhaltsschuldner infolge der Kurzarbeit über weniger Nettoeinkommen als vorher, wird er daran interessiert sein, seine Unterhaltszahlungen zu reduzieren. Umgekehrt werden Sie als Unterhaltsgläubiger interessiert sein, die Unterhaltszahlungen in unveränderter Höhe auch weiterhin zu erhalten.

 

Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach dem Jahresbruttoeinkommen des Unterhaltsschuldners in den letzten 12 Monaten. Es zählt also nicht unmittelbar allein das aktuelle Einkommen, das der Unterhaltsschuldner infolge der Kurzarbeit bezieht. Der Umstand, dass der Unterhaltsschuldner infolge der Kurzarbeit jetzt weniger Nettoeinkommen zur Verfügung hat, wirkt sich also nicht unmittelbar auf die Höhe des Unterhalts aus.

 

Zahlt der Unterhaltsschuldner freiwillig trotz seiner Kurzarbeit den bislang gezahlten Unterhalt weiter, dürfen alle Beteiligten zufrieden sein. Will der Unterhaltsschuldner wegen seines infolge der Kurzarbeit verringerten Verdienstes aber weniger Unterhalt zahlen, muss er selbst tätig werden. Jetzt kommt es darauf an, auf welcher Grundlage der Unterhaltsschuldner bislang Unterhalt gezahlt hat.

Unterhaltsschuldner hat freiwillig Unterhalt gezahlt

Hat der Unterhaltsschuldner bislang freiwillig Unterhalt gezahlt und reduziert er jetzt die Unterhaltszahlungen, wäre der Unterhaltsgläubiger darauf angewiesen, seinen vermeintlichen Unterhaltsanspruch in letzter Konsequenz gerichtlich geltend zu machen. Er müsste seinen Unterhaltsanspruch also einklagen und nachweisen, warum und in welcher Höhe sein Unterhaltsanspruch besteht.

Unterhaltsschuldner zahlt Unterhalt auf titulierter Basis

Ist der Unterhaltsanspruch tituliert, muss umgekehrt der Unterhaltsschuldner tätig werden. Tituliert bedeutet, dass der Unterhaltsschuldner aufgrund eines gerichtlichen Zahlungsurteils oder der Unterhaltsverpflichtung in einer notariell vereinbarten Scheidungsfolgenvereinbarung oder beim Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist.

 

Will der Unterhaltsschuldner diesen Titel abändern, muss er beim Gericht eine Abänderungsklage erheben. Mit einer Abänderungsklage kann der Unterhaltsschuldner den bestehenden Titel abändern lassen (§ 323 ZPO). Dazu muss er sich auf Verhältnisse berufen, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sind. Auch die Einkommensreduzierung infolge von Kurzarbeit würde veränderte Verhältnisse schaffen.

 

Voraussetzung ist, dass die Änderung so erheblich ist, dass es dem Unterhaltsschuldner nicht zuzumuten wäre, nach wie vor den Unterhalt in der festgesetzten Höhe bezahlen zu müssen. Nach einer Faustregel müssten sich die Unterhaltsbeträge um mindestens 10 Prozent ändern. In engen wirtschaftlichen Verhältnissen können aber auch geringere Prozentsätze bereits ausreichen. Darüber hinaus muss es sich um eine nicht nur vorübergehende, sondern nachhaltige Änderung handeln. So reicht beispielsweise eine Arbeitslosigkeit von wenigen Monaten nicht aus, um eine Abänderungsklage zu begründen. Geht es um Kurzarbeit, kommt es letztlich auch darauf an, wie lange der Unterhaltsschuldner Kurzarbeit leistet.

 

Stehen die dem abzuändernden Titel zugrundeliegenden Verhältnisse fest, braucht der Unterhalt nicht völlig neu ermittelt zu werden. Es ist nur eine entsprechende Anpassung an die geänderten Verhältnisse möglich.

EXPERTENTIPP

Zügig beraten lassen und Abänderungsklage erheben

Sind Sie Unterhaltsschuldner und möchten Sie den Weg der Abänderungsklage wirklich gehen, sollten Sie umgehend Abänderungsklage erheben. Der reduzierte Unterhalt wäre nur ab dem Zeitpunkt relevant, ab dem die Klage bei Gericht rechtshängig gemacht wird. Jeder Tag, den Sie zuwarten, ist ein verlorener Tag. Ob sich der Aufwand dann tatsächlich lohnt, müssen Sie mit Ihrem Anwalt bzw. Ihrer Anwältin klären. Bevor Sie sich zur Klage entscheiden, sollten Sie mit dem Unterhaltsgläubiger über die Höhe Ihrer Unterhaltszahlungen verhandeln und im Hinblick auf die Kurzarbeit zumindest vorübergehend eine Reduzierung erreichen.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Kindesunterhalt aus?

Schaubild

Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Geht es um den Kindesunterhalt, muss sich die Kurzarbeit nicht unbedingt auf die Höhe des Kindesunterhalts auswirken. Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dort sind 10 Einkommensstufen benannt. Solange sich Ihr Nettogehalt innerhalb einer Einkommensstufe bewegt, bleibt die Höhe des Kindesunterhalts gleich.

Praxisbeispiel

Kindesunterhalt bei Kurzarbeit berechnen

Sie verdienen regulär 3.000 EUR netto. Damit sind Sie in die Einkommensstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. Für ein 5-jähriges Kind zahlen Sie 552 EUR Kindesunterhalt. Verdienen Sie infolge der Kurzarbeit nur noch 2.710 EUR netto, bleiben Sie dennoch in die Einkommensstufe 4 eingeordnet und zahlen unverändert 552 EUR Kindesunterhalt. Erst wenn Ihr Nettoeinkommen unter 2.701 EUR sinkt, rutschen Sie die Einkommensstufe 3. Dann beträgt der Kindesunterhalt nur noch 528 EUR.

Was ist, wenn mein Kurzarbeitergeld unter dem Selbstbehalt liegt?

  • Der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners beträgt gegenüber Ansprüchen minderjähriger Kinder und volljähriger Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden (privilegierte Kinder) 1.450 EUR.
  • Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, die keine privilegierten Kinder sind, beträgt 1.750 EUR.
  • Gegenüber Ansprüchen auf Trennungs- oder Ehegattenunterhalt beträgt der Selbstbehalt 1.600 EUR.

 

Liegt Ihr Einkommen infolge der Kurzarbeit also unter diesen Selbstbehalten, entfällt Ihre Unterhaltspflicht. Umgekehrt kann der Unterhaltsgläubiger keine Unterhaltszahlungen mehr verlangen.

Beratungshilfe für Scheidung bei Kurzarbeit

Sind Sie selbst als Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, haben Sie bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Anspruch auf Beratungshilfe. Besorgen Sie sich beim örtlich für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Dieser Beratungshilfeschein berechtigt Sie, sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl wegen Ihrer Unterhaltsverpflichtung oder Ihren Unterhaltsansprüchen oder Ihrer Scheidung juristisch beraten zu lassen. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 15 EUR.

Verfahrenskostenhilfe für Scheidung bei Kurzarbeit

Ist Ihre Liquidität infolge Kurzarbeit knapp bemessen und möchten Sie die Unterhaltsfrage klären oder sich scheiden lassen, können Sie für Ihr Unterhaltsverfahren oder Ihr Scheidungsverfahren staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann bis einer bestimmten Einkommensgrenze die Gebühren für Ihr Unterhalts- oder Scheidungsverfahren vollständig. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen können Sie verpflichtet werden, die von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren in Raten an die Gerichtskasse zu erstatten.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können. 

Checkliste

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

Download

Gratis-InfoPaket Unterhalt

Alles was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten

Jetzt kostenlos anfordern!

Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

Beratungs*-Gutschein
Im Wert von 100 EUR

TÜV-zertifizierte Servicequalität
24/7 Top Service

Weitere Themen
Testament, Beziehungskrise und Trennung

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Kommt es zur Kurzarbeit, kann dies aufgrund des geringeren Gehalts eine belastende Situation sein. Da es sich meist nur um eine vorübergehende Situation handelt, sollten Sie sich möglichst einvernehmlich um eine Anpassung bestehender Unterhaltspflichten bemühen. Ein gerichtlicher Unterhaltsstreit könnte länger andauern als die Kurzarbeit selber und verursacht zusätzliche Kosten. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.