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Definition: Altersvorsorge bei Scheidung aufteilen

DEFINITION

Altersvorsorge bei Scheidung aufteilen

Das Gesetz nennt in § 1587a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die häufigsten Erscheinungsformen von Rentenanrechten, welche im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu ermitteln und hälftig unter den Ehepartnern zu teilen sind. In den Versorgungsausgleich fallen: Gesetzliche Rentenversicherungen, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversicherungen des öffentlichen Dienstes und private Alters- und Invaliditätsvorsorge. Lassen Sie sich anlässlich der Scheidung anwaltlich beraten, um Ihre einzelnen Versicherungen und ihre Berücksichtigung zu klären.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

Gesetzliche Rentenversicherungen

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), 23 Landesversicherungsanstalten (LVA`s), die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse in Hamburg und die Bundesknappschaft in Bochum. Auch die landwirtschaftliche Altersversorgung gehört zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie fällt auf jeden Fall in den Versorgungsausgleich.

 

Hierfür gibt es jedoch eigene Regeln. Jeder Arbeitnehmer ist in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung. Er erhält einen Sozialversicherungsausweis, in welchem seine Sozialversicherungsnummer genannt ist. Die Sozialversicherungsnummer gibt Aufschluss über alle versicherungsrelevanten Daten.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?

Bei der Scheidung werden Ihre Rentenanwartschaften in der Regel aufgeteilt - was ist dabei zu beachten?

Checkliste

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

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Beamtenversorgung

In den Versorgungsausgleich fallen auch die Versorgung oder Versorgungsanwartschaften aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen oder einem beamtenrechtlichen Arbeitsverhältnis, z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten.

Berufsständische Versorgung

Viele Versorgungswerke haben eigene Vorschriften über den Versorgungsausgleich, die zu berücksichtigen sind, was u.a. Ärzte, Apotheker, Anwälte und Architekten betrifft.

Betriebliche Altersversorgung (BA)

Weiterhin ist beim Rentenausgleich die Betriebsrente oder Direktzusage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Betriebsrente gründet sich auf das Arbeitsverhältnis. Sie beruht auf einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Satzung, einer Ruheordnung oder, weil der Arbeitgeber schon längere Zeit für die Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung aufgekommen ist und sich so eine betriebliche Übung entwickelt hat.

Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes

Diese ist ebenfalls im Versorgungsausgleich einzukalkulieren. Sie ist eine Sonderform der betrieblichen Altersversorgung. Träger sind die Versorgungsanstalt des Bundes und des Landes (VBL) in Karlsruhe und die kommunalen Zusatzversorgungskassen.

Private Alters- und Invaliditätsvorsorge

Die meisten privaten Lebensversicherungen werden auf Kapitalbasis abgeschlossen und fallen damit nicht mehr in den Versorgungsausgleich. Ausnahmen hiervon sind die Riester- und Rürup-Rente sowie verrentete Lebensversicherungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zählt nur zum Versorgungsausgleich, wenn bereits Leistungen aus dieser an einen Ehegatten gewährt werden.

 

Wichtig ist, dass eine Rente, also fortlaufende monatliche Zahlungen und nicht die Zahlung eines Einmalbetrages vereinbart worden ist. Lebensversicherungen ohne Rentencharakter fallen nämlich nicht in den Versorgungsausgleich, sondern werden vom Zugewinnausgleich erfasst.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
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  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Bei der Ermittlung des Versorgungsausgleichs ist sorgfältig zu überlegen, welche Versorgungsanrechte bestehen. Zum einen gibt es bei der Altersversorgung unterschiedliche Träger, zum anderen werden neben der gesetzlichen Rentenversicherung häufig auch private Zusatzversicherungen abgeschlossen. Hier ist allerdings mit Hilfe eines Rechtsanwalts sorgfältig zu überprüfen, ob diese beim Versorgungsausgleich (Rente) oder bei der Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen sind.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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