Trennung: Wie sage ich es den Kindern?

Wegen der Kinder zusammenbleiben? Oder Trennung trotz der Kinder? Kinder sind jedenfalls keine heiligen Kühe. Sie vertragen mehr, als wir vielleicht glauben, sind aber auch kämpferisch, wenn ihre heile Welt zerbricht. Planen Sie die Trennung von Ihrem Ehepartner, müssen Sie sich auch damit auseinandersetzen, wie Sie die Trennung kommunizieren und die Kinder einbeziehen. Gutgemeinte Ratschläge von außerhalb sind vielleicht nicht das, was Sie jetzt brauchen. Aber es gibt Erfahrungen, die Sie sich möglichst zu Nutze machen sollten.

Das Wichtigste:

  • Ihre Trennung und die damit einhergehenden Veränderungen in Ihrem Lebensalltag lassen sich nicht verheimlichen und nicht schönreden. Lassen Sie Ihr Kind daran teilhaben.
  • Erklären Sie dem Kind, soweit es möglich ist, warum Sie sich trennen und Sie keine Perspektive darin sehen, mit Ihrem Ehepartner weiterhin zusammenzuleben.
  • Vermeiden Sie, Schlechtes über Ihren Ehepartner zu erzählen. Das Kind sieht Ihren Ehepartner und seinen Elternteil mit eigenen Augen.
  • Vermeiden Sie möglichst, dass Ihr Kind infolge Ihrer Trennung mit unzumutbaren Veränderungen zurechtkommen muss.
  • Zeigen Sie dem Kind die Perspektiven auf. Wie zum Beispiel, das auch nach Trennung und Scheidung fortbestehende gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile sowie das Recht des Kindes und der Elternteile, miteinander Umgang zu haben.

Welche Aspekte sind im Hinblick auf Ihre Trennung wichtig?

Die Ehe ist der Rahmen, der Ihre Familie zusammenhält. Fällt Ihre Familie mit der Trennung auseinander, ändern sich die Verhältnisse. Sie müssen vorab entscheiden, ob Sie Ihre Ehe, die Sie offensichtlich für gescheitert betrachten, wegen der Kinder aufrechterhalten wollen oder ob Sie die Konsequenz ziehen und sich trennen. Auf jeden Fall sollten Sie nicht dem Glauben verfallen, dass Sie Ihre unglückliche Ehe aufrechterhalten können, ohne dass das Kind es merkt. Ist die Trennung unvermeidlich, sollten Sie Ihre Kinder einbeziehen. Jeder Versuch, die Situation zu verheimlichen oder zu beschönigen, führt nur dazu, dass Sie fortlaufend nach neuen Erklärungen suchen müssen. Es dürfte verhältnismäßig einfacher sein, die Situation, so wie sie ist, zu erklären und daraus das Beste zu machen. Es ist allemal einfacher, ehrlich mit der Wahrheit umzugehen, als sie zu verheimlichen. Ihr Kind wird das Bedürfnis haben, an der Situation teilhaben zu können. Auch wenn es letztlich nichts daran ändern kann, wird es mitreden wollen. Es will Ihre Gefühle verstehen, Sie vielleicht trösten. Es wird den Drang haben, gute Ratschläge zu erteilen oder selbst Beiträge zu leisten, um die Situation zu bereinigen oder in geordnete Bahnen zu lenken.

Beziehen Sie das Kind in Ihre Situation ein

Kinder haben ein gutes Gespür dafür, wenn ihre Eltern emotional aneinander vorbeileben, keine Gemeinsamkeiten mehr haben, sich möglicherweise lautstark streiten und sich gegenseitig gar bekriegen. In dieser Situation leidet das Kind. Es weiß nicht, wie es sich verhalten soll. Fühlt es sich beiden Elternteilen gleichermaßen verbunden, wird es versuchen, die Eltern irgendwie zusammen zu führen. Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach kaum wissen, warum Sie sich auseinandergelebt haben und warum Sie die Trennung beabsichtigen oder bereits vollzogen haben. In einer solchen Situation kann es durchaus die bessere Lösung sein, die Karten offen zu legen und das Kind in die Gegebenheiten einzubeziehen.

Natürlich kommt es darauf an, wie alt ein Kind ist. Kleinkinder fühlen sich anders betroffen als größere Kinder. Versuchen Sie dem Kind, die Situation zu erklären. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass das Kind vollstes Verständnis dafür haben wird. Es betrachtet die Gegebenheiten aus einer ganz anderen Perspektive. Seine Perspektive ist die der Kind-Eltern-Beziehung. Es betrachtet Ihren Ehepartner nicht als Lebenspartner, sondern als Kameraden, Freund und Beistand. Auf jeden Fall kann es besser sein, in Anbetracht der Trennung Fakten zu schaffen und dem Leben des Kindes einen neuen Rahmen zu geben, in dem es weiß, wo es steht und in welchen Grenzen es sich bewegen kann.

Beziehen Sie Ihren Ehepartner in das Aufklärungsgespräch ein

Im Idealfall führen Sie das Gespräch, in welchem Sie Ihr Kind über Ihre Trennung aufklären, im Beisein Ihres Ehepartners. Soweit Sie dies aber bewerkstelligen können, geben Sie dem Kind das Gefühl, dass Sie und Ihr Ehepartner sich nicht als Gegner gegenüberstehen, sondern auch künftig gemeinsam für das Kind da sein werden. Das Kind wird Ihre Entscheidung leichter akzeptieren können, weil es weiß, dass sich damit vorwiegend nur die äußeren Umstände ändern, die emotionale, persönliche und menschliche Beziehung untereinander aber fortbestehen bleibt. Ist ein gemeinsames Gespräch nicht möglich, sollte auch Ihr Ehepartner eigenständig mit dem Kind über die Situation sprechen und ihm das Gefühl geben, dass die Entscheidung zur Trennung von beiden Elternteilen getragen wird. Hat es das Gefühl, dass nur ein Elternteil die Trennung betreibt, wird es möglicherweise eine oppositionelle Rolle einnehmen und den Elternteil unterstützen, der die Ehe aufrechterhalten möchte.

Reden Sie Ihren Ehepartner nicht schlecht

Soweit Ihr Kind zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung hat, sollten Sie vermeiden, den anderen Elternteil schlecht zu reden. Auch dann, wenn Ihr Partner Sie verletzt oder gedemütigt hat, sollten Sie in Gegenwart Ihres Kindes nicht schlecht über ihn reden. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Kind seinen Elternteil und Ihren Partner liebt. Jedes schlechte Wort verletzt diese Liebe. Jedes schlechte Wort reduziert den Respekt vor Ihrer eigenen Person und fällt auf Sie zurück. Sie erzeugen Misstrauen und Vorbehalte. Vermeiden Sie möglichst alles, was Ihre allein schon genetisch bestehende Verbindung als Vater oder Mutter zum Kind beeinträchtigen könnte.

Vermeiden Sie größere Veränderungen

Ihre Trennung bringt Veränderungen in Ihrem Alltag und dem Ihres Kindes. Jede Veränderung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung empfinden Kinder als Last und Niederlage. Im Idealfall verständigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner darauf, dass Sie als betreuender Elternteil mit dem Kind in der bislang als Ehewohnung genutzten Wohnung verbleiben und das Kind möglichst nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen wird. Beabsichtigen Sie, in eine andere Stadt zu ziehen, wehren sich Kinder naturgemäß gegen eine derart tiefgreifende Veränderung ihrer Lebensverhältnisse. Sagen Sie dem Kind deutlich, dass sich insoweit nichts ändern wird.

Zeigen Sie dem Kind Perspektiven auf

Die Prämissen sind klar. Alles schön und gut. Wenn Sie die Kinder einzubeziehen versuchen, sollten Sie ihnen Perspektiven aufzeigen, nach denen sich ihr künftiges Leben orientiert. Der Rahmen ist durch das Sorgerecht und Umgangsrecht vorgegeben.

Perspektive 1: Sorgerecht

Zu den Perspektiven gehört vorrangig, dass Ihr Kind nicht das Gefühl haben darf, es werde seinen Elternteil verlieren. Auch nach der Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile für das gemeinsame Kind fort. Daran sollten Sie möglichst nichts ändern, zumindest so lange nicht, wie Ihr Ehepartner sich seiner Verantwortung für das Kind bewusst ist. Sie sollten dieses Sorgerecht anerkennen und nicht versuchen, es irgendwie einzuschränken. Es erweist sich fast immer als fatal, wenn ein Ehepartner in seiner emotionalen Verzweiflung dem Ehepartner das Sorgerecht streitig macht und gar das alleinige Sorgerecht beansprucht. Auch wenn Sie das Kind in Ihrem Haushalt nach Trennung und Scheidung betreuen, sollten Sie Ihrem Partner die Möglichkeit gegeben, für das Kind da zu sein, für es Verantwortung zu tragen und letztlich auch zu sorgen. Irgendwann wird Ihnen das Kind dafür dankbar sein. Kinder möchten von beiden Elternteilen „umsorgt“ werden. Es dürfte insoweit weitaus mehr als ein bloßes Klischee sein, wenn in Fernsehfilmen Kinder irgendwann das unausweichliche Bedürfnis verspüren, den Kontakt zu ihrem „verlorengegangenen“ Elternteil zu suchen.

Perspektive 2: Umgangsrecht

Ähnlich ist es beim Umgangsrecht. Im Hinblick auf die Anforderungen des alltäglichen Lebens wird es dem nicht betreuenden Elternteil oft schwerfallen, sein Sorgerecht so auszuüben, wie er es tun konnte, als Sie noch zusammengelebt haben. Faktisch wird er sich darauf beschränken, in grundlegenden Fragen mitreden zu wollen. Zweckmäßigerweise wird er es Ihnen, als dem betreuenden Elternteil überlassen, in alltäglichen Angelegenheiten für das Kind zu entscheiden. Insoweit schafft das Umgangsrecht einen gewissen Ausgleich. Ihr Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Umgekehrt hat jeder Elternteil auch die gesetzliche Pflicht und moralische Verantwortung, den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen. Kinder brauchen ihre Eltern. Eltern sind die Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes zu einem verantwortungsvollen Mitglied der Gesellschaft. Aus diesem Umgangsrecht folgt für Sie auch die Pflicht, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil belasten könnte (§ 1684 BGB). Vermeiden Sie also möglichst alles, was emotional aus Ihnen herauszubrechen droht und letztlich nur Ihrem Seelenwohl dient. Jedes unüberlegte Wort kann so tiefe Gräben reißen, dass Sie diese später kaum mehr überbrücken können.

Sie sind gleichfalls verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände, die für das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes wesentlich sind, zu informieren (§ 1686 BGB). Wenn Sie dem Kind verdeutlichen, dass es auch nach der Trennung am Lebensalltag des anderen Elternteils teilnehmen darf, wird es seine Ängste vor der Trennung leichter bewältigen können.

Fazit

Sie sind in einer schwierigen Situation. Daran ändern auch schöne Worte nichts. Gut gemeinte Empfehlungen können aber immerhin Anreiz für Sie sein, Fehlentwicklungen und emotionale Irrwege offenzulegen und sich zumindest Gedanken darüber zu machen, welche Alternativen es gibt. Jeder Ansatz, der die Situation für Ihr Kind einfacher gestaltet, sollte Grund sein, Ihr Verhalten danach auszurichten. Natürlich muss auch Ihr Ehepartner bereit sein, in ähnlichen Perspektiven zu denken. Da immer einer den Anfang machen muss, sollten Sie nicht unbedingt darauf warten, dass Ihr Ehepartner der-/diejenige ist. Eigeninitiative ist der bessere Weg.

Autor:  Volker Beeden

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