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Definition: Vom Hartz IV zum Bürgergeld

DEFINITION

Vom Hartz IV zum Bürgergeld

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Wesentlicher Inhalt ist, dass es neue Regelsätze gibt, Schonvermögen und Freibeträge erhöht werden und erwerbsfähige Personen beruflich besser qualifiziert und in dauerhafte Jobs vermittelt werden sollen. Bürgergeld ist jedoch kein Grund zur Sorge: Mit Beratungshilfeschein, Verfahrenskostenhilfe oder speziellen Angeboten wie Online-Scheidung und kostenfreien Orientierungsgesprächen können Sie die Scheidung finanzieren.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld ist letztlich nichts anderes als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, mit dem Unterschied, dass die betreffenden Bürger(innen) finanziell bessergestellt werden und stärker und kompetenter zu einer Erwerbstätigkeit hingeführt werden sollen. Beim Bürgergeld handelt es sich also nicht um ein „bedingungsloses Grundeinkommen“.

 

Insbesondere wird der sogenannte „Vermittlungsvorrang in Arbeit“ abgeschafft. Stattdessen sollen gering qualifizierte Arbeitskräfte und sonstige arbeitslose, aber erwerbsfähige Personen verstärkt auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden, um möglichst schnell wieder in Arbeit zu kommen.

 

Dieser Aspekt ist im Hinblick auf Ihre Scheidung insoweit relevant, weil sich der Anspruch auf Trennungsunterhalt im Zeitraum der Trennung oder Ehegattenunterhalt nach der Scheidung danach bestimmt, ob und wie viel Einkommen Sie verdienen. Umgekehrt hat es Einfluss auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben und der Ehepartner leistungsfähig ist.

 

Die mit dem Bürgergeld verbundenen finanziellen Leistungen sind insoweit für Ihre Scheidung wichtig, als diese als Einkommen gelten und sich danach der Gegenstandswert für Ihre Scheidung bemisst. Außerdem bestimmen die Beträge, ob Sie Anspruch auf Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe haben.

Regelsätze für Alleinstehende, Ehepaare und Eltern

Für das Bürgergeld wurden folgende Regelsätze festgelegt:

  • Die Regelsätze erhöhen sich für Alleinstehende auf 502 EUR.
  • Sind Sie verheiratet, erhält jeder Partner 451 EUR.
  • Jugendliche unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten 402 EUR, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 EUR,
  • Kinder von 6 - 13 Jahren 348 EUR
  • und Kinder unter 6 Jahren 318 EUR.

GUT ZU WISSEN

Kindesunterhalt findet Berücksichtigung

Bezieht Ihr Kind Kindesunterhalt oder erhält Unterhaltsvorschuss, gelten diese Zahlungen als Einkommen und werden beim Bürgergeld und der Berechnung des Lebensbedarfs des Kindes berücksichtigt. Gleiches gilt für das Kindergeld.

Schonvermögen

Ihr Schonvermögen beträgt künftig 40.000 EUR, für jede weitere Person 15.000 EUR. Dies bedeutet, dass Sie dieses Geld nicht aufbrauchen müssen, bevor Sie den Anspruch auf Bürgergeld geltend machen.

Wohnkosten

Im ersten Jahr Ihrer Bedürftigkeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung (Karenzzeit). Bislang war es einschränkend so, dass Sie nur eine „angemessene“ Wohnung unterhalten durften.

Freibeträge

Die höheren Freibeträge führen dazu, dass Sie bei einem Einkommen zwischen 520 EUR und 1.000 EUR 30 % behalten dürfen und dieses Geld nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Wer bekommt Bürgergeld?

Bürgergeld ist beim Jobcenter zu beantragen. Sie erhalten wie bisher bei Hartz IV auch Bürgergeld, wenn Sie

  • erwerbsfähig sind,
  • dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
  • wegen der Gefährdung Ihres Existenzminimums bedürftig sind,
  • und bereit sind, eine Arbeit anzunehmen.

Sie gelten als erwerbsfähig, wenn Sie wenigstens 3 Stunden in der Woche arbeiten könnten. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht oder nicht mehr zur Verfügung, müssen Sie andere soziale Leistungen zur Grundsicherung beantragen.

Guidebox

EXPERTENTIPP

Bürgergeld und Rente

Auch als Rentner profitieren Sie vom Bürgergeld, wenn Sie erwerbsfähig und wegen Ihrer geringen Rente finanziell bedürftig sind. Sind Sie erwerbsunfähig, kommt eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Welche Scheidungskosten fallen an, wenn Sie Bürgergeld beziehen?

Das Bürgergeld hat nichts direkt damit zu tun, welche Scheidungskosten für Ihr Scheidungsverfahren anfallen. Die Scheidungskosten berechnen sich nämlich nach den sogenannten Gegenstandswerten. Diese sind als Mindestwerte gesetzlich festgelegt und erhöhen sich nach Maßgabe des Einkommens beider Ehepartner. Beziehen Sie also lediglich Bürgergeld, berechnet sich der Gegenstandswert nach dem Mindestgegenstandswert, den das Gesetz festlegt.

 

So beträgt der Mindestgegenstandswert für Ihr Scheidungsverfahren 3.000 EUR oder der Mindestgegenstandswert für die Durchführung des Versorgungsausgleichs 1.000 EUR. Das sind aber noch nicht die Beträge, die Sie zahlen müssen. Auf der Grundlage des Gegenstandswerts berechnet Ihr Rechtsanwalt seine Gebühren. Auch die Gerichtskasse berechnet die Gerichtsgebühren nach dem sogenannten Verfahrenswert.

 

Der Umstand, dass Sie Bürgergeld beziehen, wirkt sich insoweit aus, als Sie aller Wahrscheinlichkeit nach außergerichtlich Anspruch auf anwaltliche Beratungshilfe und Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zur Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens haben. Sie brauchen dann die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren nicht aus eigener Tasche zu bezahlen.

EXPERTENTIPP

Scheidung einvernehmlich betreiben spart Geld

Möchten Sie die Scheidungskosten gering halten, ist die beste Empfehlung, dass Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen betreiben. Sie verzichten damit auf eine streitige Scheidung, die erfahrungsgemäß viel Zeit, Geduld und Nerven kostet und sparen unnötige Gebühren. Denn jeder Streit, den Sie im Hinblick auf eine Scheidungsfolge (z.B. Umgangsrecht für Ihr Kind, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) führen, verursacht zusätzliche Gebühren für Gericht und die auf beiden Seiten notwendigerweise einzubeziehenden Rechtsanwälte. Soweit Sie eine Scheidungsfolge für regelungsbedürftig erachten, empfiehlt sich, eine einvernehmliche Regelung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu dokumentieren. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, genügt es, wenn sich nur derjenige Partner anwaltlich vertreten lässt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag einfach nur zu. Dafür benötigt der Partner keinen Anwalt.

Anwaltskosten bei Bürgergeld

Sie müssen sich vor den Familiengerichten anwaltlich vertreten lassen. Dies ist aus guten Gründen gesetzlich so vorgeschrieben. Rechtsanwälte bieten mithin die Gewähr, dass Sie nicht schutzlos der komplexen Materie eines Scheidungsverfahrens ausgeliefert sind und Ihre Interessen bestmöglich zur Geltung gebracht werden. Für die Finanzierung gibt es verschiedene Optionen:

Erstberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin

Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, berechnen Anwälte für eine anwaltliche Erstberatung ein maximales Honorar von rund ca. 250 EUR. Sie wissen dann, wo Sie derzeit stehen und was Ihre nächsten Schritte sein sollten. Möglicherweise verzichtet der Rechtsanwalt aber auch auf die Berechnung einer Erstberatungsgebühr, wenn er davon ausgehen darf, dass Sie den Anwalt auch mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen werden.

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

Download

Beratungshilfe und Beratungshilfeschein

Beziehen Sie Bürgergeld, könnte es schwierig sein, die Erstberatungsgebühr eines Anwalts zu bezahlen. In dieser Situation können Sie das nächste Amtsgericht aufsuchen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Ein Beratungshilfeschein berechtigt Sie, sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl in einem ersten Beratungsgespräch über Ihr Scheidungsverfahren zu informieren. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 15 EUR, auf den der Anwalt im Ausnahmefall auch verzichten kann. Seine Gebühren im Übrigen rechnet der Anwalt über den Beratungshilfeschein direkt mit der Gerichtskasse ab.

Formulare

So beantragen Sie Beratungshilfe

Füllen Sie den Antrag aus, sammeln die nötigen Belege und reichen alle Unterlagen beim Amtsgericht ein. Dabei kann Ihnen auch ein Rechtsanwalt helfen. 

Formular

Antrag auf Beratungshilfe

Sie haben ggf. Anspruch auf Beratungshilfe für eine anwaltliche Erstberatung, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialhilfe empfangen. 

Download

GUT ZU WISSEN

Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe

Sind Sie selbst oder über Ihren Ehepartner rechtsschutzversichert, zahlt die Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Erstberatung. Sie haben keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein. Ihre Scheidungskosten lassen sich jedoch in der Regel nicht über die Rechtsschutzversicherung abdecken. Eine Ausnahme besteht bei wenigen Anbietern, die eine Rechtsschutzversicherung mit Eheschutz nach einer festgelegten Wartezeit anbieten.

Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe

Erhalten Sie Bürgergeld, haben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren. Gleiches gilt, wenn Sie ein relativ geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind und trotzdem keine Sozialleistungen beanspruchen. Verfahrenskostenhilfe ist das gleiche wie Prozesskostenhilfe. Ein Unterschied ergibt sich nur daraus, dass Ihr Scheidungsverfahren als Verfahren und nicht als Prozess geführt wird.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können. 

Checkliste

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

Download

Bei der Verfahrenskostenhilfe gelten kleinere Geldbeträge bis ca. 2.500 EUR als Schonvermögen und werden nicht berücksichtigt. Auch eine kleine, selbst genutzte Wohnung bleibt außer Betracht. Schulden und Verbindlichkeiten werden auf Ihr Einkommen angerechnet und erhöhen Ihre Chance auf Verfahrenskostenhilfe. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, erfolgt die Bewilligung mit oder ohne Ratenzahlung. Dann übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für Ihren Anwalt und das Gericht.

Kostenfreies Orientierungsgespräch

Ihre Trennung und erst recht Ihre Scheidung wird eine Reihe von Fragen aufwerfen. Zwar kennen Sie das Ziel, wissen aber wahrscheinlich nicht wirklich, wie Sie den Weg dorthin beschreiten sollen. In dieser Situation hilft Ihnen ein Orientierungsgespräch. Ziel ist, Ihnen erste Informationen zu vermitteln, wie Sie mit Ihrer Situation umgehen und welche Schritte als nächstes anstehen.

 

Sie haben sich z.B. gerade getrennt und überlegen, ob Sie umgehend Ihre Scheidung beantragen können? In einem Orientierungsgespräch werden Sie darüber informiert, dass Sie zuerst das Trennungsjahr vollziehen müssen, bevor Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen können. Diese Information kann dazu beitragen, dass Sie nicht überstürzt handeln und emotional etwas Ruhe finden. Außerdem erhalten Sie Hinweise, was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihre Trennung und anstehende Scheidung bestenfalls konfliktfrei und einvernehmlich abwickeln möchten.

 

Sind Sie an einem solchen Orientierungsgespräch interessiert, rufen Sie uns gerne gebührenfrei unter der Servicenummer 0800 - 34 86 72 3 an! Das Gespräch ist völlig unverbindlich und kostenfrei. Sprechen Sie uns auch gerne auf das Thema Ratenzahlung an, wenn Sie die Scheidungskosten selber finanzieren.

Was ist, wenn beide Ehepartner Bürgergeld beziehen?

Erhalten Sie als auch Ihr Ehepartner Bürgergeld, kommt es nur auf Ihre Person an, wenn Sie für Ihr Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen. Lässt sich Ihr Ehepartner im Scheidungsverfahren durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten, kann er bzw. sie gleichermaßen Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Bürgergeld nach der Scheidung

Erhalten Sie auch nach Ihrer Scheidung Bürgergeld, haben Sie möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. In Betracht kommen die Gründe der

  • Erwerbslosigkeit,
  • Krankheit
  • oder Kinderbetreuung.

Soweit Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie sicherlich gute Gründe, dass Sie keine Arbeit finden können. Ist Ihr Ex-Partner nach der Scheidung finanziell in der Lage, Ihnen Unterhalt zu zahlen, kann es sein, dass aufgrund der Unterhaltszahlungen Ihr Anspruch auf Bürgergeld entfällt.

Bürgergeld und Unterhalt

Unterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs und verfolgt damit das gleiche Ziel wie das Bürgergeld. Deshalb werden Unterhalt und Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet. Wird das Kind z.B. von der Mutter betreut (Bedarfsgemeinschaft) und erhält vom Vater Unterhalt, wird der Unterhalt als Einkommen des Kindes auf seinen Bedarf angerechnet. Der Unterhalt wird als Einkommen vom Bürgergeld abgezogen. Zahlt der Vater keinen Unterhalt, muss die Mutter Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Das Bürgergeld ist insoweit keine Ersatzleistung für die ausbleibende Unterhaltszahlung.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, deswegen auf die Scheidung zu verzichten oder diese aufschieben zu müssen. Mit den oben aufgezeigten Hilfen gibt es immer einen Weg, Ihre Scheidung zu finanzieren. Sind Sie an der Online-Scheidung interessiert, können Sie uns gerne kontaktieren, damit wir gemeinsam abklären, was der nächste richtige Schritt für Sie ist.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Scheidung? Dann unterstützen Sie wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Scheidungsservice. Informieren Sie sich absolut unverbindlich gerne hier oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.