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Frau Versicherungsvertreter Versicherung iurFRIEND® AG

Definition: Lebensversicherung bei Scheidung

DEFINITION

Lebensversicherung bei Scheidung

Vom Versorgungsausgleich sind in der Regel folgende Versorgungen ausgeschlossen: Leistungen mit Entschädigungscharakter, Lebensversicherungen auf Kapitalbasis und Risikoversicherungen. Diese werden bei der Scheidung also nicht aufgeteilt. In der Praxis ist es jedoch häufig schwer zu differenzieren, ob eine private Lebensversicherung oder eine Renten- und Unfallversicherung in den Versorgungsausgleich fällt oder auf andere Weise ausgeglichen werden kann. Daher sollten Sie sich im Zweifel an Ihren Scheidungsanwalt bzw. Ihre Scheidungsanwältin wenden.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Um den Versorgungsausgleich richtig zu berechnen, müssen Sie wissen, welche Versorgungen bei der Scheidung auszugleichen sind.
  • In bestimmten Fällen ist die Scheidung sogar ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich, etwa bei einer kurzen Ehe ohne Kinder zwischen zwei berufstätigen Ehepartnern.
  • Für bestimmte Versorgungen können besondere Vorgaben gelten, z.B. die externe Teilung bei betrieblicher Altersvorsorge. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.

Leistungen mit Entschädigungscharakter

Beim Versorgungsausgleich können keine Unfallrenten und Renten nach dem Bundesentschädigungs-, Lastenausgleichs- oder Bundesversorgungsgesetz geltend gemacht werden. Diese sind vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Die Versicherungen haben lediglich Entschädigungscharakter und sind nicht für eine sonstige Altersversorgung gedacht.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?

Bei der Scheidung werden Ihre Rentenanwartschaften in der Regel aufgeteilt - was ist dabei zu beachten?

Checkliste

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

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Lebensversicherungen auf Kapitalbasis

Lebensversicherungen auf Kapitalbasis sind nicht auf wiederkehrende Leistungen, sondern auf die Zahlung eines Einmalbetrages gerichtet. Da keine regelmäßigen Rentenzahlungen zu erwarten sind, sind diese Kapitallebensversicherungen vom Versorgungsausgleich ausgenommen. Der Wert, um den die Kapitallebensversicherung während der Ehe zugenommen hat, kann beim Zugewinnausgleich, also bei der Vermögensauseinandersetzung, berücksichtigt werden.

 

Anderes gilt nur, wenn bereits vor der Scheidung bis zur Stellung des Scheidungsantrages ein Rentenwahlrecht ausgeübt wurde. Genau andersherum ist die Situation bei Rentenversicherungen. Eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht unterfällt nur dann dem Versorgungsausgleich, wenn der Versicherungsnehmer bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich von der Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch macht.

Risikoversicherung

Risikoversicherungen, wie z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, fallen nicht unter den Versorgungsausgleich, wenn bei Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten noch keine Leistungen gewährt wurden.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Eine Scheidung ist eine belastende Situation. Um sicherzustellen, dass Sie im Alter gut versorgt sind und beruhigt durch den Alltag gehen können, sollten Sie frühzeitig klären, ob Ihre Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich fällt. Dann können Sie sich in Ruhe auf Ihren Neubeginn konzentrieren.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.