Scheidung im Alter

Wer sich im Alter scheiden lässt, sollte nicht nur ein dickes Fell und ein finanzielles Polster haben, sondern auch Spott ertragen können. „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, dürfte noch den verständnisvollsten Kommentar darstellen. Wer die Scheidung im Alter eher optimistisch sieht, denkt vielleicht im Sinne von Udo Jürgens „Mit 66 Jahren fängt das Leben an ….“ Auf jeden Fall sollten Sie die Konsequenzen einer Scheidung im Alter kennen und wissen, wie Sie zweckmäßigerweise damit umgehen. Vermeiden Sie möglichst, dass Sie vom „Regen in die Traufe“ geraten. Wir haben dazu einige statistische, emotionale, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte für Sie zusammengetragen.

Das Wichtigste

  • Bei einer Scheidung im Alter sollten Sie neben Ihren emotionalen Beweggründen auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte in Ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen. Nur dann, wenn sich unter dem Strich genügend Argumente für die Scheidung herausstellen, sollten Sie diesen Schritt tatsächlich wagen.
  • Für die Scheidung im Alter gelten die gleichen Regeln wie bei einer Scheidung in jungen Jahren. Allerdings sind die Gegebenheiten so weit verändert, als alles, was über vielleicht Jahrzehnte gemeinsam geschaffen wurde, auseinanderdividiert werden muss.
  • Im Regelfall müssen Sie davon ausgehen, dass mit der Scheidung im Alter finanzielle Verluste einhergehen. Allein Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich führen dazu, dass alles geteilt werden muss.
  • Idealerweise bietet sich zur Vermeidung ruinöser Auseinandersetzungen und zur Regelung der durch die Trennung bedingten Konsequenzen eine Scheidungsfolgenvereinbarung an. Mit der Online-Scheidung nutzen Sie weitere Kostenvorteile.

Ist die Scheidung im Alter statistisch denn relevant?

Bis dass der Tod euch scheidet, so sagt es die Kirche. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. So steht es in § 1353 BGB. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Wertewandels in der Gesellschaft haben sich diese althergebrachten Grundsätze verändert. Zwar hat sich die durchschnittliche Ehedauer der im Jahr 2021 geschiedenen Ehen auf 14 Jahre und 6 Monate erhöht.

Während allerdings 1996 nach dem Statistischen Bundesamt nur 10,2 Prozent der Ehen im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden wurden, hat sich diese Zahl bis 2021 auf 16,1 Prozent gesteigert. Im Jahr 2019 waren 15,37% von einer Scheidung betroffenen Personen mindestens 50 Jahre alt. Tendenz steigend. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Ballungsräumen.

Warum ist Scheidung im Alter überhaupt ein Thema?

Eigentlich sollte man meinen, was lange währt, hat sich bewährt und hält ewig. In manchen Ehen ist es wohl eher so, dass die anfängliche Zuneigung, Verbundenheit und Vertrautheit über den Zeitraum der gemeinsamen Lebensplanung hinaus Risse erhält. Midlife-Crisen werden ausgelebt, Frauen emanzipieren sich. Freiräume, die es früher aufgrund gesellschaftlicher Zwänge nicht gab, werden ausgenutzt. Mancher entwickelt die Vorstellung, er/sie sei im Leben zu kurz gekommen und müsse, bevor es denn zu spät ist, noch einmal neu durchstarten. Am besten mit einem neuen Partner. Vor allem dann, wenn die Kinder aus dem Haus sind, scheinen sich neue Perspektiven zu offenbaren, für die der bisherige Partner nicht immer als der richtige erscheint.

Als Hauptgrund für die Scheidung im Alter werden die Entfremdung angeführt, bei der sich die Partner über die Jahre hinweg unterschiedlich entwickelt und sich in ihren Lebenswelten immer weiter voneinander entfernt haben. Auch die Unverträglichkeit, bei der sich die Ehepartner schlicht nicht mehr ertragen, wird häufig genannt.

Scheidungen waren früher sozial geächtet, heute gehören sie zum Selbstverständnis liberal denkender Gesellschaften. Waren Frauen früher in der Hausfrauenehe sozial und vor allem finanziell eingeengt, haben sie sich aufgrund eigener Erwerbstätigkeiten neue Freiräume geschaffen. Dadurch sinkt auch die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ehegatten, so dass die Ehefrau auch eine Scheidung finanziell eigenständig bewerkstelligen kann. Immer weniger Menschen sind im Alter bereit, Probleme des Miteinanders als gottgegeben zu akzeptieren. Nicht zuletzt führt die gestiegene Lebenserwartung dazu, dass Ehen weniger durch den Tod geschieden werden als durch die Scheidung im Alter.

Emotionale Aspekte kontra wirtschaftliche Überlegungen

Auch wenn „alte Liebe rostet“, sollte eine Scheidung im Alter keine Hauruck-Entscheidung sein und keinesfalls aus einer Laune heraus getroffen werden. Ist das Zauberwort erst einmal ausgesprochen, kann es irreparable Schäden anrichten. Wenn Sie also die Scheidung im Alter tatsächlich wollen, sollten Sie die Konsequenzen realistisch betrachten und Wege suchen, damit Sie nicht vom Regen in die Traufe kommen.

Scheidungen und erst recht die Scheidung im Alter sind so gut wie immer emotional bedingt. Wirtschaftliche Aspekte spielen zwar eine Rolle und sollten, unterstellt, die Partner denken tatsächlich auch wirtschaftlich, keinesfalls außen vor gelassen werden. Gerade bei der Scheidung im Alter spielt der wirtschaftliche Aspekt eine maßgebliche Rolle. Wer hier nur emotional entscheidet, riskiert ein böses Erwachen. Werden Ehen in jungen Jahren geschieden, streiten die Partner meist um das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder. Bei der Scheidung im Alter geht es meist nur noch ums Geld. Ältere Ehepaare haben oft große Vermögenswerte angesammelt und sehen sich plötzlich mit dem Problem konfrontiert, diese Vermögenswerte untereinander aufzuteilen oder zu versilbern. Dies führt oft dazu, dass vieles manipuliert wird. Konten werden insgeheim aufgelöst, Gelder werden verschoben, Wertgegenstände verschwinden. Es wird gedroht, geblufft und gelogen. Rosenkriege, bei denen die ursprünglich unsterblich ineinander verliebten Partner bis aufs Messer kämpfen, sind keine Seltenheit.

Eine Scheidung im Alter kann beide Partner finanziell ruinieren. Zumindest müssen beide Partner erfahrungsgemäß ihren Lebensstandard weit herunterschrauben und sind angesichts ihrer persönlichen und wirtschaftlichen abnehmenden Möglichkeiten anders als in jungen Jahren kaum mehr in der Lage, ihren früheren Lebensstandard wieder zu erreichen. Ein einfaches Beispiel mit Blick auf die Krankenversicherung verdeutlicht die Situation. Wer als Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung des Partners familienversichert war, muss sich nach der Scheidung eigenständig versichern. Wer dann älter als 55 Jahre ist, kann sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und muss sich auf eine teure private Krankenversicherung verweisen lassen. Oder muss infolge des Versorgungsausgleichs die Rente geteilt werden, bleibt oft zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben.

Viele dieser Probleme lassen sich durchaus vermeiden oder wenigstens abmildern. Wenn Sie es schaffen, Ihre emotionalen Beweggründe für die Scheidung im Alter so weit als möglich auszuklammern und möglichst wirtschaftlich rational denken, können Sie im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles regeln, was die Scheidung im Alter an Konsequenzen nach sich zieht. Wenn Sie dann noch die Scheidung online auf den Weg bringen, kommen Sie regelmäßig mit einem einzigen Rechtsanwalt aus und erreichen kostengünstig mit einem Minimum an Nerven und Aufwand Ihr Ziel.

Scheidung im Alter nur mit Perspektive

Die Scheidung im Alter ist das eine. Sie müssen mit einer völlig neuen Lebenssituation zurechtkommen. Sie sollten also eine Perspektive haben. Haben Sie einen neuen Partner, haben Sie sicher Gründe für die Scheidung. Trennen Sie sich nur deshalb, weil Sie sich auseinandergelebt haben, finden Sie sich in einer Situation wieder, in der Sie sich vielleicht alleine und verlassen vorkommen. Haben Sie bislang über die Jahre hinweg Ihre Ehe aus Gewohnheit aufrechterhalten, müssen Sie jetzt alleine zurechtkommen. Depressionen und seelische Verwerfungen sind oft der Preis des Alleinseins. Kommen dann noch finanzielle Probleme hinzu, könnte sich Ihre Lebenssituation so sehr verschlechtern, dass Sie sich vielleicht wünschen, die Scheidung im Alter doch nicht vollzogen zu haben. Vielleicht Sie würden dann das Zusammenleben als das geringere Übel betrachten.

Warum ist die Scheidung im Alter aus rechtlichen Aspekten problematisch?

Die Scheidung im Alter ist an sich nichts anderes als eine normale Scheidung auch. Es gelten die gleichen Regeln. Auch die Konsequenzen sind die gleichen. Allerdings sind die Konsequenzen aller Erfahrung nach wesentlich einschneidender als bei einer Scheidung in jungen Jahren.

Ehegattenunterhalt

Ehegatten sind nach ihrer Scheidung für sich selbst verantwortlich und müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig bewerkstelligen. In jungen Jahren gelingt dies meist, wenn und soweit der an sich bedürftige Ehepartner arbeitsfähig ist und eigenes Geld verdienen kann. Unterhaltsansprüche lassen sich dann meist nur wegen Kinderbetreuung begründen.

Bei einer Scheidung im Alter ist dies anders. In diesem Fall hat der bedürftige Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, wenn und soweit der Unterhaltstatbestand wegen Alters oder wegen Krankheit oder Gebrechen oder in besonderen Fällen aus Unbilligkeitsgründen begründet ist. Auch der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit kommt sicher häufiger zum Tragen, wenn beispielsweise der Ehepartner mit 60 Jahren zwar arbeitsfähig ist, aber altersbedingt keine angemessene Arbeit mehr finden kann.

Die Wahrscheinlichkeit, dass einer dieser Unterhaltstatbestände zutrifft, ist bei einer Scheidung im Alter wesentlich höher. Details lesen Sie bitte in §§ 1572 und 1573 BGB sowie in den einschlägigen Fachartikeln auf unserer Webseite nach.

Zugewinnausgleich

Beim Zugewinnausgleich teilen die Ehegatten alles, was sie während der Ehe angeschafft haben. Im Idealfall verständigen sich die Ehegatten darauf, einzelne Vermögenswerte aufzuteilen. Ist die Einigung nicht möglich, bleibt nur, Vermögenswerte zu versilbern und eventuell Wertverluste in Kauf zu nehmen.

Fatale Züge zeigen sich oft, wenn einer dem anderen nichts gönnt. Vermutet ein Ehepartner Schwarzgeld im Besitz des anderen, wird die Situation oft als Druckmittel bis hin zur Nötigung missbraucht und die Strafanzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ruft den Steuerfahnder auf den Plan. Werden Steuerfahnder als „Zugewinnhelfer“ benutzt, riskiert der Anzeigenerstatter aber auch den wirtschaftlichen Ruin des Partners und, soweit beide Ehepartner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, auch seinerseits eine Anzeige wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Ehewohnung und Hausrat

Mit der Trennung muss ein Ehepartner früher oder später die gemeinsame Ehewohnung verlassen. Hat das Ehepaar zeitlebens über vielleicht 40 oder 50 Jahre in dieser Wohnung gelebt und diese Wohnung oder das Familienwohnhaus mühsam erarbeitet, bedeutet der Auszug den Verzicht auf Dinge, die sich kaum mehr neu gestalten lassen. Nicht umsonst heißt es, dass sich alte Bäume schlecht verpflanzen lassen. Wer im Alter umzieht, muss bereit sein, sich auf eine neue Umgebung und völlig neue Lebensumstände einzustellen. Derjenige, der auszieht, muss einen eigenen Hausstand begründen und finanzieren. Wenn man bedenkt, dass man seinen bisherigen Hausstand individuell über Jahrzehnte hinweg angeschafft hat, wird klar, was der Neuanfang allein aus diesem Aspekt heraus mit sich bringt.

Versorgungsausgleich

Besondere Probleme ergeben sich beim Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich werden die Versorgungsanwartschaften beider Ehegatten untereinander ausgeglichen. Hier zeigt sich die große Tragik der Scheidung im Alter. Hätte die Rente für beide Ehepartner im gemeinsamen Haushalt ausgereicht, wird es bei zwei getrennten Haushalten schwierig. Der gesamte Haushalt ist doppelt vorzuhalten und zu unterhalten. Gerade bei der Hausfrauenehe wird die Problematik offensichtlich. Hat die Ehefrau den Haushalt betreut und die Kinder versorgt, muss der allein verdienende Ehegatte die Hälfte seiner Rente oder die zu erwartenden Rente an die Frau abtreten. Die Beträge sind dann zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben.

Hinzu kommt, dass geschiedene Ehepartner keinen Anspruch auf Witwenrente haben. Stirbt der Ehepartner nach der Scheidung im Alter, bekommt derjenige, der seine Rentenanwartschaften übertragen musste, diese Anwartschaften nicht wieder zurück. Er muss mit seiner durch die Scheidung im Alter gekürzten Rente klarkommen. Die Anwartschaften, die übertragen wurden, gehen mit dem Tod des Ex-Partners verloren.

Erbrecht

Lassen Sie sich scheiden, entfällt Ihr gesetzliches Erbrecht als Ehegatte. Verstirbt Ihr Ehepartner nach der Scheidung, profitieren Sie, auch wenn Sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbart und damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen hatten, auch über Ihr infolge der Scheidung entfallenes Ehegattenerbrecht nicht mehr von einem möglichen Zugewinn, den Ihr Ehepartner während der Ehe angeschafft hat.

Wie lassen sich finanzielle Probleme bei der Scheidung im Alter abmildern?

ES gibt verschieden Möglichkeiten, die finanziellen Probleme einer Scheidung im Alter gering zu halten. Die Umsetzung liegt dabei allerdings in Ihren Händen und denen Ihres Ehegatten.

Trennung ohne Scheidung

Scheidung ist keine Pflicht. Haben Sie sich auseinandergelebt, können Sie sich trennen, ohne dass Sie sich auch scheiden lassen. Scheidungen kosten schließlich Geld, erst recht, wenn Sie sich streitig scheiden und gar einen Rosenkrieg ausfechten. Soweit Sie sich lediglich trennen und aus Anlass der Trennung keine weiteren Vereinbarungen wegen der Konsequenzen Ihrer Trennung für notwendig erachten, dürften Sie zurechtkommen, vorausgesetzt Sie sind mit Ihrem Partner einig und streiten Sich nicht. Das Risiko besteht darin, dass Sie in diesem Fall in einer Art rechtsfreiem Raum leben und riskieren, dass Ihr Partner irgendwann einen Streit vom Zaun bricht, wenn Sie beispielsweise Unterhalt fordern oder Ihren Zugewinn verlangen. Da dann nichts geregelt ist, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wahrscheinlich.

Trennung ohne Scheidung, aber mit Trennungsfolgenvereinbarung

Möchten Sie ohne Scheidung klarkommen und möchten Sie die mit der Trennung einhergehenden Konsequenzen regeln, sollten Sie eine Trennungsfolgenvereinbarung herbeiführen. In einer solchen Trennungsfolgenvereinbarung regeln Sie alles, was mit Ihrer Trennung einhergeht.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie mit Ihrem Ehepartner Einvernehmen herstellen. Dies geht nur, wenn Sie sich beide klarmachen und bewusst sind, dass nur die einvernehmliche Trennung ohne Streitigkeiten Probleme, die bei einer Scheidung im Alter entstehen, vermeiden kann. So vereinbaren Sie beispielsweise Regelungen zum Unterhalt, wer die Ehewohnung weiter nutzt oder ob die Ehewohnung verkauft wird, wer welchen Hausrat erhält und wie der Zugewinnausgleich erfolgen soll.

Idealerweise sollten Sie eine solche Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden und sich dazu vorher möglichst anwaltlich beraten lassen. Der Notar kann Sie zwar auch juristisch beraten, er darf aber Ihre Interessen nicht vertreten, da er kein Interessenvertreter ist, vielmehr zur neutralen Information beider Parteien verpflichtet ist. Möchten Sie also Ihre Interessen gewahrt wissen, sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Nur eine notariell beurkundete Vereinbarung verpflichtet beide Ehepartner, sich an die Vereinbarung zu halten. Nur diese ist notfalls zwangsweise vollstreckbar. Vor allem verhindert sie gerichtliche Auseinandersetzungen und erspart Ihnen hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung

Möchten Sie unbedingt die Scheidung herbeiführen, sollten Sie sich idealerweise auf den Scheidungsantrag beschränken. Gelingt Ihnen dann die einvernehmliche Scheidung, können Sie auch den Weg der Online-Scheidung nutzen und sparen aller Wahrscheinlichkeit nach einen zweiten Rechtsanwalt und damit weitere Gerichts- und Anwaltsgebühren. Um die mit der Scheidung einhergehenden Konsequenzen zu regeln, empfiehlt sich auch in diesem Fall eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell zu beurkunden oder eine solche im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Familienrichter protokollieren zu lassen.

Autor:  Volker Beeden

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