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Definition: Scheidung im Rentenalter

DEFINITION

Scheidung im Rentenalter

Für die Scheidung im Alter gelten die gleichen Regeln wie bei einer Scheidung in jungen Jahren. Allerdings sind die Gegebenheiten so weit verändert, als alles, was über vielleicht Jahrzehnte gemeinsam geschaffen wurde, auseinanderdividiert werden muss. Im Regelfall müssen Sie davon ausgehen, dass mit der Scheidung im Alter finanzielle Verluste einhergehen. Allein Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich führen dazu, dass alles geteilt werden muss. Idealerweise bietet sich zur Vermeidung ruinöser Auseinandersetzungen und zur Regelung der durch die Trennung bedingten Konsequenzen eine Scheidungsfolgenvereinbarung an.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wenn Sie eine einvernehmliche Lösung für die finanziellen Fragen rund um die Scheidung finden möchten, kann bei Streit eine Mediation helfen. So vermeiden Sie es, Konflikte bis in das gerichtliche Verfahren zu tragen und die Scheidungskosten in die Höhe zu treiben.
  • Gelingt die Scheidung ohne Rosenkrieg, können Sie sich die Abwicklung weiter erleichtern, indem Sie die Online-Scheidung mit ihren zahlreichen Vorteilen in Erwägung ziehen.
  • Bedenken Sie auch, dass sich die Scheidung auf das Ehegattenerbrecht auswirkt und lassen sich bezüglich eines Geschiedenentestaments beraten. So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Liebste für den Fall der Fälle.

Emotionale Aspekte kontra wirtschaftliche Überlegungen

Auch wenn „alte Liebe rostet“, sollte eine Scheidung im Alter keine Hauruck-Entscheidung sein und keinesfalls aus einer Laune heraus getroffen werden. Ist das Zauberwort erst einmal ausgesprochen, kann es irreparable Schäden anrichten. Wenn Sie also die Scheidung im Alter tatsächlich wollen, sollten Sie die Konsequenzen realistisch betrachten und Wege suchen, damit Sie nicht vom Regen in die Traufe kommen.

 

Scheidungen und erst recht die Scheidung im Alter sind so gut wie immer emotional bedingt. Wirtschaftliche Aspekte spielen zwar eine Rolle und sollten, unterstellt, die Partner denken tatsächlich auch wirtschaftlich, keinesfalls außenvor gelassen werden. Gerade bei der Scheidung im Alter spielt der wirtschaftliche Aspekt eine maßgebliche Rolle. Wer hier nur emotional entscheidet, riskiert ein böses Erwachen. Werden Ehen in jungen Jahren geschieden, streiten die Partner meist um das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder. Bei der Scheidung im Alter geht es meist nur noch ums Geld. Ältere Ehepaare haben oft große Vermögenswerte angesammelt und sehen sich plötzlich mit dem Problem konfrontiert, diese Vermögenswerte untereinander aufzuteilen oder zu versilbern. Dies führt oft dazu, dass vieles manipuliert wird:

 

  • Konten werden insgeheim aufgelöst,
  • Gelder werden verschoben,
  • Wertgegenstände verschwinden.

 

Es wird gedroht, geblufft und gelogen. Rosenkriege, bei denen die ursprünglich unsterblich ineinander verliebten Partner bis aufs Messer kämpfen, sind keine Seltenheit.

 

Eine Scheidung im Alter kann beide Partner finanziell ruinieren. Zumindest müssen beide Partner erfahrungsgemäß ihren Lebensstandard weit herunterschrauben und sind angesichts ihrer persönlichen und wirtschaftlichen abnehmenden Möglichkeiten anders als in jungen Jahren kaum mehr in der Lage, ihren früheren Lebensstandard wieder zu erreichen. Ein einfaches Beispiel mit Blick auf die Krankenversicherung verdeutlicht die Situation.

Praxisbeispiel

Krankenversicherung nach Scheidung im hohen Alter

Wer als Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung des Partners familienversichert war, muss sich nach der Scheidung eigenständig versichern. Wer dann älter als 55 Jahre ist, kann sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und muss sich auf eine teure private Krankenversicherung verweisen lassen. Oder muss infolge des Versorgungsausgleichs die Rente geteilt werden, bleibt oft zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben.

Krankenversicherung nach Scheidung im hohen Alter

Wer als Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung des Partners familienversichert war, muss sich nach der Scheidung eigenständig versichern. Wer dann älter als 55 Jahre ist, kann sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und muss sich auf eine teure private Krankenversicherung verweisen lassen. Oder muss infolge des Versorgungsausgleichs die Rente geteilt werden, bleibt oft zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben.

Neubeginn nach Scheidung im Alter

Die Scheidung im Alter ist das eine. Sie müssen mit einer völlig neuen Lebenssituation zurechtkommen. Sie sollten also eine Perspektive haben. Haben Sie einen neuen Partner, haben Sie sicher Gründe für die Scheidung. Trennen Sie sich nur deshalb, weil Sie sich auseinandergelebt haben, finden Sie sich in einer Situation wieder, in der Sie sich vielleicht alleine und verlassen vorkommen. Haben Sie bislang über die Jahre hinweg Ihre Ehe aus Gewohnheit aufrechterhalten, müssen Sie jetzt alleine zurechtkommen. Depressionen und seelische Verwerfungen sind oft der Preis des Alleinseins. Kommen dann noch finanzielle Probleme hinzu, könnte sich Ihre Lebenssituation so sehr verschlechtern, dass Sie sich vielleicht wünschen, die Scheidung im Alter doch nicht vollzogen zu haben. Vielleicht Sie würden dann das Zusammenleben als das geringere Übel betrachten.

Folgen der Scheidung im Rentenalter

Die Scheidung im Alter ist an sich nichts anderes als eine normale Scheidung auch. Es gelten die gleichen Regeln. Auch die Konsequenzen sind die gleichen. Allerdings sind die Konsequenzen aller Erfahrung nach wesentlich einschneidender als bei einer Scheidung in jungen Jahren.

Ehegattenunterhalt

Ehegatten sind nach ihrer Scheidung für sich selbst verantwortlich und müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig bewerkstelligen. In jungen Jahren gelingt dies meist, wenn und soweit der an sich bedürftige Ehepartner arbeitsfähig ist und eigenes Geld verdienen kann. Unterhaltsansprüche lassen sich dann meist nur wegen Kinderbetreuung begründen.

 

Bei einer Scheidung im Alter ist dies anders. In diesem Fall hat der bedürftige Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, wenn und soweit der Unterhaltstatbestand wegen Alters oder wegen Krankheit oder Gebrechen oder in besonderen Fällen aus Unbilligkeitsgründen begründet ist. Auch der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit kommt sicher häufiger zum Tragen, wenn beispielsweise der Ehepartner mit 60 Jahren zwar arbeitsfähig ist, aber altersbedingt keine angemessene Arbeit mehr finden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass einer dieser Unterhaltstatbestände zutrifft, ist bei einer Scheidung im Alter wesentlich höher.

Zugewinnausgleich

Beim Zugewinnausgleich teilen die Ehegatten alles, was sie während der Ehe angeschafft haben. Im Idealfall verständigen sich die Ehegatten darauf, einzelne Vermögenswerte aufzuteilen. Ist die Einigung nicht möglich, bleibt nur, Vermögenswerte zu versilbern und eventuell Wertverluste in Kauf zu nehmen.

 

Fatale Züge zeigen sich oft, wenn einer dem anderen nichts gönnt. Vermutet ein Ehepartner Schwarzgeld im Besitz des anderen, wird die Situation oft als Druckmittel bis hin zur Nötigung missbraucht und die Strafanzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ruft den Steuerfahnder auf den Plan. Werden Steuerfahnder als „Zugewinnhelfer“ benutzt, riskiert der Anzeigenerstatter aber auch den wirtschaftlichen Ruin des Partners und, soweit beide Ehepartner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, auch seinerseits eine Anzeige wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Ehewohnung und Hausrat

Schaubild

Mit der Trennung muss ein Ehepartner früher oder später die gemeinsame Ehewohnung verlassen. Hat das Ehepaar zeitlebens über vielleicht 40 oder 50 Jahre in dieser Wohnung gelebt und diese Wohnung oder das Familienwohnhaus mühsam erarbeitet, bedeutet der Auszug den Verzicht auf Dinge, die sich kaum mehr neu gestalten lassen. Wer im Alter umzieht, muss bereit sein, sich auf eine neue Umgebung und völlig neue Lebensumstände einzustellen. Derjenige, der auszieht, muss einen eigenen Hausstand begründen und finanzieren. Wenn man bedenkt, dass man seinen bisherigen Hausstand individuell über Jahrzehnte hinweg angeschafft hat, wird klar, was der Neuanfang allein aus diesem Aspekt heraus mit sich bringt.

Versorgungsausgleich

Besondere Probleme ergeben sich beim Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich werden die Versorgungsanwartschaften beider Ehegatten untereinander ausgeglichen. Hier zeigt sich die große Tragik der Scheidung im Alter. Hätte die Rente für beide Ehepartner im gemeinsamen Haushalt ausgereicht, wird es bei zwei getrennten Haushalten schwierig. Der gesamte Haushalt ist doppelt vorzuhalten und zu unterhalten. Gerade bei der Hausfrauenehe wird die Problematik offensichtlich. Hat ein Ehepartner den Haushalt betreut und die Kinder versorgt, muss der andere Ehepartner die Hälfte seiner Rente oder die zu erwartenden Rente abtreten.

 

Hinzu kommt, dass geschiedene Ehepartner keinen Anspruch auf Witwenrente haben. Stirbt der Ehepartner nach der Scheidung im Alter, bekommt derjenige, der seine Rentenanwartschaften übertragen musste, diese Anwartschaften nicht wieder zurück. Er muss mit seiner durch die Scheidung im Alter gekürzten Rente klarkommen. Die Anwartschaften, die übertragen wurden, gehen mit dem Tod des Ex-Partners verloren, wenn länger als 36 Monate Rente bezogen wurde.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?

Bei der Scheidung werden Ihre Rentenanwartschaften in der Regel aufgeteilt - was ist dabei zu beachten?

Checkliste

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

Download

Erbrecht

Lassen Sie sich scheiden, entfällt Ihr gesetzliches Erbrecht als Ehegatte. Verstirbt Ihr Ehepartner nach der Scheidung, profitieren Sie, auch wenn Sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbart und damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen hatten, auch über Ihr infolge der Scheidung entfallenes Ehegattenerbrecht nicht mehr von einem möglichen Zugewinn, den Ihr Ehepartner während der Ehe angeschafft hat.

Wie lassen sich finanzielle Probleme bei der Scheidung im Alter abmildern?

Es gibt verschieden Möglichkeiten, die finanziellen Probleme einer Scheidung im Alter gering zu halten. Die Umsetzung liegt dabei allerdings in Ihren Händen und denen Ihres Ehegatten.

Trennung ohne Scheidung

Scheidung ist keine Pflicht. Haben Sie sich auseinandergelebt, können Sie sich trennen, ohne dass Sie sich auch scheiden lassen. Scheidungen kosten schließlich Geld, erst recht, wenn Sie sich streitig scheiden und gar einen Rosenkrieg ausfechten. Soweit Sie sich lediglich trennen und aus Anlass der Trennung keine weiteren Vereinbarungen wegen der Konsequenzen Ihrer Trennung für notwendig erachten, dürften Sie zurechtkommen, vorausgesetzt Sie sind mit Ihrem Partner einig und streiten Sich nicht. Das Risiko besteht darin, dass Sie in diesem Fall in einer Art rechtsfreiem Raum leben und riskieren, dass Ihr Partner irgendwann einen Streit vom Zaun bricht, wenn Sie beispielsweise Unterhalt fordern oder Ihren Zugewinn verlangen. Da dann nichts geregelt ist, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wahrscheinlich.

Trennung ohne Scheidung, aber mit Trennungsfolgenvereinbarung

Möchten Sie ohne Scheidung klarkommen und die mit der Trennung einhergehenden Konsequenzen regeln, sollten Sie eine Trennungsfolgenvereinbarung herbeiführen. Darin regeln Sie alles, was mit Ihrer Trennung einhergeht.

Muster

Was können Sie bei der Trennung vertraglich regeln?

Sie können die rechtlichen Folgen der Trennung verbindlich in einer Trennungsfolgenvereinbarung regeln. 

Muster

Trennungsfolgenvereinbarung

Wie sieht eine Trennungsfolgenvereinbarung aus? Mit diesem Muster erhalten Sie einen ersten Eindruck. 

Download

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie mit Ihrem Ehepartner Einvernehmen herstellen. Dies geht nur, wenn Sie sich beide klarmachen und bewusst sind, dass nur die einvernehmliche Trennung ohne Streitigkeiten Probleme, die bei einer Scheidung im Alter entstehen, vermeiden kann. So vereinbaren Sie beispielsweise Regelungen zum Unterhalt, wer die Ehewohnung weiter nutzt oder ob die Ehewohnung verkauft wird, wer welchen Hausrat erhält und wie der Zugewinnausgleich erfolgen soll.

 

Idealerweise sollten Sie eine solche Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden und sich dazu vorher möglichst anwaltlich beraten lassen. Der Notar kann Sie zwar auch juristisch beraten, er darf aber Ihre Interessen nicht vertreten, da er kein Interessenvertreter ist, vielmehr zur neutralen Information beider Parteien verpflichtet ist. Möchten Sie also Ihre Interessen gewahrt wissen, sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Nur eine notariell beurkundete Vereinbarung verpflichtet beide Ehepartner, sich an die Vereinbarung zu halten. Nur diese ist notfalls zwangsweise vollstreckbar. Vor allem verhindert sie gerichtliche Auseinandersetzungen und erspart Ihnen hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung

Möchten Sie unbedingt die Scheidung herbeiführen, sollten Sie sich idealerweise auf den Scheidungsantrag beschränken. Gelingt Ihnen dann die einvernehmliche Scheidung, können Sie auch den Weg der Online-Scheidung nutzen und sparen aller Wahrscheinlichkeit nach einen zweiten Rechtsanwalt und damit weitere Gerichts- und Anwaltsgebühren. Um die mit der Scheidung einhergehenden Konsequenzen zu regeln, empfiehlt sich auch in diesem Fall eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell zu beurkunden oder eine solche im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Familienrichter protokollieren zu lassen.

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

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  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Viele der geschilderten Probleme lassen sich durchaus vermeiden oder wenigstens abmildern. Wenn Sie es schaffen, Ihre emotionalen Beweggründe für die Scheidung im Alter so weit als möglich auszuklammern und möglichst wirtschaftlich rational denken, können Sie im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles regeln, was die Scheidung im Alter an Konsequenzen nach sich zieht. Wenn Sie dann noch die Scheidung online auf den Weg bringen, kommen Sie regelmäßig mit einem einzigen Rechtsanwalt aus und erreichen kostengünstig mit einem Minimum an Nerven und Aufwand Ihr Ziel.