Was kostet Ihre Scheidung? 3 konkrete Preisbeispiele
zuletzt aktualisiert am: 15.12.2025, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Sie möchten sich scheiden lassen und suchen dafür das für Sie beste Angebot? Dann sind Sie bei SCHEIDUNG.de genau richtig. Haben Sie gar kein Geld für Ihre Scheidung, gehören wir zu denjenigen Anbietern, bei denen Sie Ihre Scheidung auch mit staatlicher Hilfe durchführen lassen können. Erfahren Sie hier anhand musterhafter Berechnungen und von Rechenbeispielen, woraus sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen und beantragen Sie bei uns noch heute hier unseren individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung!
Wenn Sie es schaffen, "nicht um jedes Hemd" zu streiten, können Sie wertvolle Zeit und Geld bei den Scheidungskosten sparen. Sie sollten deshalb die sogenannten Scheidungsfolgensachen im Einvernehmen regeln. Jede Scheidungsfolge erhöht den Verfahrenswert Ihrer Scheidung und verteuert Ihr Scheidungsverfahren.
Sie brauchen nur einen Anwalt, wenn Sie sich über alles einig sind. Denn dann reicht es aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt ausschließlich online kommunizieren, sparen Sie ebenfalls Zeit und Wegegeld.
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt), dessen Mindesthöhe bei 3.000 EUR liegt. Er ist nur eine Berechnungsgröße und er selbst muss nicht extra bezahlt werden. Der Verfahrenswert ergibt sich aus
dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate,
der Anzahl der Kinder (Abzug von 300 EUR pro Kind als Kinderfreibetrag),
Nettoeinkommen von Selbstständigen vs. Angestellten berechnen
Zum Nettoeinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie z.B. 13. Monatsgehalt, Steuerrückerstattungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.
Bei Angestellten ergibt sich das Einkommen unkompliziert aus den letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Bei Selbstständigen berechnet sich das Nettoeinkommen jedoch aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre, wobei das letzte Jahr doppelt zählt. Man würde die Rechnung also mit Jahr 1 + Jahr 2 + Jahr 3 + Jahr 3 beginnen. Auf diese Weise sollen mögliche Schwankungen aus der Selbstständigkeit ausgeglichen werden.
Anwaltskosten
Zur Berechnung der Anwaltskosten wird abhängig vom Verfahrenswert ein einfacher Gebührensatz gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt.
Verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung ziehen bestimmte Gebührensätze nach sich.
Gerichtskosten
Schaubild
So können Sie Ihre Scheidungskosten berechnen.
Das FamGKG arbeitet, abhängig vom Verfahrenswert, mit Gebührensätzen. Die Gerichtskosten betragen danach beim Scheidungsverfahren 2,0 Gebührensätze.
Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 13.950,00 EUR beträgt 324 EUR.
Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 x 324 = 648 EUR.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Gerichtskosten als Teil der Scheidungskosten für verschiedene Verfahrenswerte. Die einfache Gebühr für den Verfahrenswert ergibt sich aus Anlage 2 zu § 28 Abs. 1 Satz 3 FamGKG. Bei einer Scheidung fällt immer eine zweifache Gebühr an, d.h. wenn Ihre Scheidung einen Verfahrenswert von 3.000 EUR (Spalte 1) hat, betragen die Gerichtskosten 252,28 EUR (Spalte 3).
Bei Einvernehmen beider Parteien = nur 1x Anwaltskosten
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Somit muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden! Die Kosten für ihn oder sie teilen Sie am besten (siehe dazu “Scheidungskostenvereinbarung”).
Verfahrenswert reduzieren
Haben Sie sich auf nur 1 Anwalt geeinigt? Sehr schön! Es spielt nun noch eine große Rolle, in welchem Umfang Ihre rechtliche Vertretung für den einen Partner tätig werden muss. Je mehr Scheidungsangelegenheiten Sie selbst regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Also sollten Sie versuchen, Ihr Scheidungsverfahren so einvernehmlich wie möglich zu gestalten.
Für jede rechtliche Folge der Scheidung, über die Sie sich im Scheidungsverfahren streiten, erhöht sich der Verfahrenswert. Fordern Sie etwa eine bestimmte Unterhaltshöhe, so erhöht sich der Verfahrenswert um das 12-fache Ihrer Unterhaltsforderung. Steigt der Verfahrenswert, erhöhen sich die Anwalts- und Gerichtskosten ebenfalls.
Scheidungskosten minimieren
By activating external content from www.youtube-nocookie.com, you consent to transmitting data to this third party.
Sie und Ihr Ehepartner verdienen 4.900 EUR netto pro Monat zusammen. Schulden haben Sie keine, den Versorgungsausgleich führen Sie selbst durch. Bevor Sie diesen Wert mal 3 nehmen, können Sie aufgrund des einen gemeinsamen Kindes noch 300 EUR Kinderfreibetrag davon abziehen.
Scheidungskostenvereinbarung
Wenn Sie ohnehin alle Folgen der Scheidung regeln, können Sie auch eine Vereinbarung über die Aufteilung der Scheidungskosten treffen. Teilen Sie sich die anwaltlichen Kosten, die dem Ehepartner entstehen, der den Scheidungsantrag einreicht, hälftig auf. Die Gerichtskosten tragen Sie meist ohnehin jeweils zur Hälfte. Das Gericht soll so eine Vereinbarung bei der Kostenentscheidung berücksichtigen. Die Kosten dürfen nur bei schwerwiegenden Gründen anders verteilt werden, als Sie es vereinbart haben. Um sich abzusichern, lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.
GUT ZU WISSEN
Lassen sich Scheidungskosten steuerlich absetzen?
Der Bundesfinanzhof hat nach langer Rechtsunsicherheit entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nicht absetzbar sind. Prozesskosten werden schon seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 2013 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.
Preisbeispiele für Kosten einer Scheidung
Im Folgenden führen wir ein paar Preisbeispiele auf und gehen dabei speziell auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei der iurFRIEND®-Scheidung ein.
Nehmen wir an, Anna und Hans möchten sich einvernehmlich scheiden lassen. In diesem Beispiel geht Hans einer regulären Beschäftigung nach und verdient 2.500 Euro netto im Monat. Anna führt den Haushalt und verfügt über kein eigenes Einkommen. Es bestehen keine gemeinsamen Kinder und auch keine Kreditraten, die berücksichtigt werden müssten. Außerdem haben die beiden vereinbart, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten.
Für die Berechnung der Scheidungskosten wird das monatliche Einkommen von Hans herangezogen. Da keine Abzüge anfallen und auch keine Besonderheiten zu berücksichtigen sind, wird dieser Betrag einfach mit drei multipliziert. Dadurch ergibt sich ein Verfahrenswert von 7.500 Euro.
Da die Scheidung vollkommen einvernehmlich erfolgt, stellt die beauftragte Kanzlei einen Antrag auf Reduzierung des Streitwerts um 30 Prozent. Durch diese Reduktion verringert sich der Verfahrenswert um 2.250 Euro. Der endgültige Wert, der für die Gerichts- und Anwaltskosten maßgeblich ist, beträgt somit 5.250 Euro.
Auf Grundlage dieses reduzierten Verfahrenswerts ergeben sich die eigentlichen Kosten der Scheidung:
Die Gerichtskosten liegen bei etwa ca. 400–500 Euro, abhängig vom genauen Gebührenwert des zuständigen Familiengerichts.
Die Anwaltskosten bewegen sich erfahrungsgemäß in einem Bereich von rund 1.400–1.700 Euro, wobei Ratenzahlungen üblich und problemlos möglich sind.
Insgesamt zahlen Anna und Hans für ihr einvernehmliches Verfahren also ungefähr 1.800 bis 2.200 Euro, wenn keine zusätzlichen Streitpunkte hinzukommen.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr. 2 – Doppelverdiener
Gehalt Petra Olbricht
monatlich netto 1.100 EUR
Gehalt Ferdinand Olbricht
monatlich netto 2.000 EUR
In den letzten drei Monaten
3 x 1.100
= 3.300 EUR
In den letzten drei Monaten
3 x 2.000
= 6.000 EUR
Gesamtes Gehalt der letzten drei Monate
= 9.300 EUR
Petra Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Petra Olbricht hat in den letzten Monaten monatlich 1.100 EUR netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 EUR netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehepartner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
Der Betrag von 9.300 EUR netto stellt den Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens dar, nach welchem sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten bemessen:
Es ergeben sich Gerichtskosten von etwa 500-600 EUR.
Es ist mit Anwaltskosten zwischen 1.600 und 2.100 EUR zu rechnen.
Insgesamt also Scheidungskosten zwischen 2.100 und 2.700 EUR.
EXPERTENTIPP
Alles auf einmal zu regeln verbilligt die Scheidung
Bei einer Ehescheidung ist es sinnvoll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht gemeinsam geltend zu machen, um die Scheidungskosten zu senken. In diesem Fall bilden alle vor dem Gericht zu regelnden Angelegenheiten einen Verbund. Die Verfahrenswerte der Angelegenheiten, die im Verbund geltend gemacht werden, sind wesentlich geringer, als wenn die Angelegenheiten nachher separat geltend gemacht werden.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr. 3 – Streit
Jutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechtsanwalt bereits einen Scheidungsantrag stellen lassen.
Norbert verdient monatlich 2.000 EUR netto, Jutta verdient 1.500 EUR netto. Kurz vor dem Scheidungstermin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.
Für das Gerichtsverfahren zur Ehescheidung entstehen folgende Kosten:
Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate
9.750,00 EUR
Gerichtskosten
532
Anwaltskosten für einen Anwalt
1,3 Verfahrensgebühr
798,20 EUR
1,2 Terminsgebühr
736,80 EUR
Auslagen
20,00 EUR
Gesamt
1.555,00 EUR zzgl.MwSt.
Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung
Wenn Jutta Schreiber das Sorgerecht für Ihre Tochter geltend machen will, ist es bezüglich der Kosten sinnvoll, wenn sie das Sorgerechtsverfahren zusammen mit der Ehescheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehescheidung vollzogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorgerechtsverfahren teurer.
CHECKLISTE
Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?
Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) - kann ich mich kostenlos scheiden lassen?
Wenn Sie im Moment ein geringes Einkommen oder hohe abzuzahlende Schulden haben, dann können Sie Verfahrenskostenhilfe (abgekürzt VKH) in Anspruch nehmen. Verfahrenskostenhilfe hieß früher Prozesskostenhilfe. Es gibt zwei Arten der VKH:
Der Staat kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewähren, womit für Sie die Scheidung komplett kostenlos wäre.
Der Staat kann aber auch die vorgestreckten Kosten später als zinsfreie Ratenzahlung von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie dazu finanziell in der Lage wären.
Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt: Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Antragstellung.
Formulare
Verfahrenskostenhilfe beantragen
Beantragen Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung Ihres Verfahrens.
Innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Verfahrens kann das Familiengericht von Ihnen die übernommenen Kosten per Ratenzahlung oder - wenn Sie die finanziellen Mittel dazu wieder hätten - auch auf einmal zurückfordern. Nach Ablauf der 4 Jahre wäre Ihre Scheidung auf jeden Fall kostenlos.
Falls Ihr ehemaliger Ehepartner seinen Anteil an den Gerichtskosten nicht aufbringen kann, so kann auch er während des Scheidungsverfahrens einen eigenen VKH-Antrag stellen.
Um zu erfahren, ob Sie VKH bewilligt bekommen würden, müssten Sie einfach den Gratis-Kostenvoranschlag von SCHEIDUNG.de anfordern. Wir würden dann mit unseren Partnern kostenfrei überprüfen, ob Sie VKH bekommen könnten oder nicht. Selbst schon mal grob rechnen können Sie auch mit unserem VKH-Rechner.
Einen guten Überblick über das Thema Verfahrenskostenhilfe haben wir Ihnen in einer kleinen Checkliste zusammengefasst.
CHECKLISTE
Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.
Ja, ein Ehevertrag kann Ihre Scheidungskosten deutlich reduzieren. Wenn darin bereits wichtige Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder der Versorgungsausgleich geregelt sind, müssen diese im Scheidungsverfahren nicht mehr geklärt werden. Dadurch sinkt der Verfahrenswert – und mit ihm sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten.
Je nach Einkommen liegen die Gesamtkosten meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro.
Grundsätzlich ja – Ehepaare dürfen auf den Versorgungsausgleich verzichten. Allerdings akzeptiert das Familiengericht den Verzicht nur dann, wenn er fair, ausgewogen und freiwillig vereinbart wurde. Das Gericht prüft also, ob keiner der Ehepartner dadurch unzumutbar benachteiligt wird. Sind beide wirtschaftlich selbstständig abgesichert und verstehen die Folgen des Verzichts, wird dieser in der Regel problemlos anerkannt.
Die exakten Kosten hängen von Faktoren ab, die sich erst im laufenden Verfahren klären lassen – etwa ob zusätzliche Streitpunkte entstehen, wie das Gericht den Verfahrenswert festsetzt oder ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Da schon kleine Änderungen den Verfahrenswert spürbar beeinflussen, können Anwalt und Gericht die endgültigen Kosten erst bestimmen, wenn alle relevanten Informationen vollständig vorliegen.
Einen Notar müssen Sie immer dann bezahlen, wenn Sie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung schließen möchten. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie Regelungen zu Vermögen, Immobilien, Zugewinn, Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich verbindlich und rechtssicher vor dem Scheidungstermin festhalten wollen.
Auch bei der Übertragung von Immobilien, oder der Grundbuchänderung, ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Online-Scheidung ist oft günstiger, weil viele Abläufe digital erfolgen und dadurch Zeit, Wegegeld und organisatorischer Aufwand entfallen. Die gesetzlichen Gebühren für Anwalt und Gericht bleiben zwar gleich, aber durch den schlankeren Prozess können Sie insgesamt häufig kostengünstiger und schneller zum Scheidungsbeschluss gelangen – besonders bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt.
Wenn Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bereits angefallene Gebühren – zum Beispiel der Gerichtskostenvorschuss oder bis dahin erbrachte anwaltliche Leistungen – müssen jedoch bezahlt werden. Je früher Sie den Antrag zurücknehmen, desto geringer fallen die Kosten aus, weil Gericht und Anwalt dann weniger Arbeit hatten. Bevor Sie nicht die anwaltsübliche Vollmacht unterzeichnen, entstehen Ihnen überdies gar keine Kosten.
Teuer wird eine Scheidung vor allem dann, wenn es Streit gibt. Jede zusätzliche Streitfrage – etwa zu Unterhalt, Vermögen, Immobilien, Sorgerecht oder dem Versorgungsausgleich – erhöht den Verfahrenswert und damit sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten. Auch mehrere Anwälte, lange Verhandlungen oder komplexe Vermögensverhältnisse treiben die Kosten weiter in die Höhe. Je einvernehmlicher Sie sich einigen, desto günstiger bleibt die Scheidung.
Die Dauer der Ehe spielt für die Kosten nur indirekt eine Rolle. Entscheidend ist, wie viele Ansprüche sich in dieser Zeit angesammelt haben. Bei langen Ehen ist der Versorgungsausgleich (also der Ausgleich der Rentenansprüche) oft umfangreicher – und genau dieser Punkt erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten. Wenn Sie sich jedoch einvernehmlich einigen und vielleicht sogar auf einzelne Regelungen verzichten können, unterscheidet sich eine lange Ehe kostenmäßig kaum von einer kürzeren.
Eine Scheidung ist juristisch deutlich aufwendiger als eine Eheschließung. Während das Standesamt nur einen formalen Akt vornimmt, muss bei einer Scheidung das Familiengericht prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ob Unterhalt, Vermögen oder Renten ausgeglichen werden müssen und ob die Regelungen fair sind.
Außerdem ist die Mitwirkung mindestens eines Rechtsanwalts gesetzlich vorgeschrieben, was zusätzliche Gebühren verursacht. Die höheren Kosten entstehen also durch den gerichtlichen Prüfungsaufwand, die komplexe rechtliche Struktur und die notwendigen Anwaltsleistungen.
Ausführliche Infobroschüre FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder
Verfahrenskostenhilfe Checklisten und Antrag
Checklisten Gängige Fehler vermeiden
Beratungsgutschein im Wert von 100,- EUR
Service-Pass 24/7-Hilfe bei Trennung & Scheidung
Kostenvoranschlag & Scheidungsantrag-Formular
Rat & Hilfe Center
Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?
Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe Center
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Mit Hilfe unseres Scheidungskostenrechners können Sie die zu erwartenden Gebühren schon einmal grob ausrechnen. Auch, um die Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts und der Gerichtskasse für die Scheidung besser nachvollziehen zu können. Eine Scheidung kostet zwar immer Geld. Dennoch liegt es auch an Ihnen, ob Sie zwei Anwälte benötigen oder ob Sie sich einen Anwalt sparen können, weil Sie die zu regelnden Angelegenheiten bereits im Vorfeld besprochen und bestenfalls notariell in einem Ehevertrag festgehalten haben.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.
iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.