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Horrorszenarien bei der Scheidung

 
 

Horror an Halloween ist ein Spaßfaktor. Genau an diesem Punkt unterscheidet sich das Treiben an Halloween von der Scheidung. In vielen Scheidungen ist der Horror echt. Sich scheiden lassen ist bisweilen deshalb reiner Horror und tut oft nur deshalb weh, weil sich die Ehepartner weh tun wollen. Manche Ehepartner entwickeln eine unglaubliche Energie und Kreativität, wenn es darum geht, sich am Partner zu rächen und geben ihrem Frust, ihrer Enttäuschung und dem verletzten eigenen Stolz freie Bahn. Solche Horrorszenarien bei der Scheidung lassen sich durchaus vermeiden, wenn Sie bedenken, dass Sie sich letztlich meist ins eigene Knie schießen. Wir haben für Sie in der Erfahrungskiste nachgesehen und skizzieren einige Beispiele wahrer Horrorszenarien bei der Scheidung.

Kennen Sie Oliver und Barbara Rosen?

Das Ehepaar Rosen öffnete bei der Scheidung die Büchse der Pandora. In dem Hollywood-Film „Der Rosenkrieg“ aus dem Jahr 1989 durchlebten Oliver und Barbara Rosen, verkörpert durch Michael Douglas und Kathleen Turner, ein wahres Horrorszenario. Sie stritten sich um das gemeinsame Haus. Statt einer vernünftigen Lösung ließen sich die Kontrahenten dazu hinreißen, den Haushalt zu zerstören und sich im Haus nachzustellen. Als sie beim Kampf im Treppenhaus mit dem Kronleuchter abstürzen, liegen sie sterbend im Hausflur. Noch angesichts des Todes stößt Barbara Olivers ausgestreckte Hand weg. Auch wenn dieses Szenario übertrieben erscheint, ist es dennoch mustergültig abschreckend, wenn es darum geht, eine Scheidung emotional, menschlich und wirtschaftlich vernünftig abzuwickeln.

Meist geht es um die Kinder

Kinder scheinen ein bewährtes Mittel dafür zu sein, dem Partner als Elternteil den Zugang zum Kind und das gesetzlich verbriefte Umgangsrecht zu verweigern. Du kriegst die Kinder nicht: Mit dieser Zielvorgabe versuchen Elternteile, den Partner mit seiner Liebe zum Kind in den Wahnsinn zu treiben und ihre Kinder möglichst auf ihre Seite zu ziehen. Dass Kinder dabei in emotionale Abgründe stürzen, wird selten registriert.

Das Finanzamt als Partner der Rache

Um den Partner bloßzustellen, schwärzt einer den anderen beim Fiskus an und behauptet, der Partner habe Schwarzgelder vereinnahmt und nicht versteuert. Klingelt die Steuerfahndung erfahrungsgemäß bereits bei Sonnenaufgang, ist die Überraschung groß. Dass man sich dabei dem Verdacht der Beteiligung am Steuerbetrug aussetzt sowie die Chancen auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt beeinträchtigt, wird oft erst klar, wenn die Tür ins Haus fällt und der Horror in Form eines klammen Geldbeutels Gestalt annimmt .

An Ihrer Ehewohnung ist das Schloss ausgetauscht

Glauben Sie, der Horror an Halloween habe ein Ende gefunden, setzt sich der Horror fort, wenn Sie nach Hause kommen und vor verschlossener Tür stehen, weil Ihr Noch-Partner das Schloss an der Wohnungstür ausgetauscht hat. Möchten Sie nicht gleich die Tür eintreten, sollten Sie möglichst mit anwaltlicher Hilfe darauf bestehen, dass Sie in der Zeit Ihrer Trennung Anspruch darauf haben, die eheliche Wohnung gleichermaßen betreten und nutzen zu dürfen. Sind Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation in besonderem Maße vorrangig auf die Nutzung der ehelichen Wohnung angewiesen, wird Ihnen ein Richter auf Antrag sogar das alleinige Nutzungsrecht zusprechen. All dies nutzt natürlich erst mal wenig, wenn Sie vor verschlossener Tür stehen. Sie sollten dann vielleicht andere Lösungen finden.

Eine Horrorgestalt in der eigenen Wohnung

Sollte der Partner Sie dadurch demütigen wollen, dass er oder sie den neuen Lebensgefährten in die eheliche Wohnung aufnimmt, beherbergen Sie aus Ihrer Sicht eine wahre Horrorgestalt in der eigenen Wohnung. Rechtlich haben Sie auf jeden Fall Anspruch darauf, dass Sie darüber mitbestimmen, wer in Ihrer ehelichen Wohnung unterkommt und wer nicht. Die Aufnahme eines neuen Lebenspartners wäre Ihnen auf jeden Fall nicht zuzumuten.

Die Wohnung ist leergeräumt

Kommen Sie nach einem nervenzerreibenden Bürotag oder nach Halloween nach Hause, hat ein Räumkommando möglicherweise die Wohnung leergeräumt. Sie finden nicht einmal mehr ein Glas, um Ihren Horror herunterzuspülen. Alles ist weg. Auch wenn Sie Anspruch darauf haben, dass die gemeinsamen Hausratsgegenstände gerecht aufgeteilt werden, müssen Sie Ihren Alltag wohl oder übel neu gestalten. Auf jeden Fall ist der Zermürbungsfaktor hoch.

Horror am Bankschalter: Auszahlung nicht möglich

Brauchen Sie Kleingeld, ist es eine wahre Überraschung und echter Horror, wenn Sie am Bankschalter stehen und die Bank jegliche Auszahlung verweigert. Grund kann sein, dass Ihr Ehepartner das Konto leergeräumt hat. Sie vermeiden dieses Szenario, wenn Sie sich frühzeitig ein eigenes Konto zulegen oder Barreserven zurücklegen.

Der Partner verprasst „unser“ Vermögen

Sie erleben wahre Horrortage, wenn Sie feststellen und hilflos zusehen müssen, dass Ihr Partner mit teuren Reisen, schicken Klamotten, Gaumenfreuden in Edelrestaurants oder großzügigen Geschenken an die Verwandtschaft alles darauf anlegt, sein Vermögen regelrecht zu verschleudern, natürlich mit dem Ziel, das Endvermögen zu reduzieren und damit den Zugewinnausgleich zu schmälern. Ob Sie dem im Wege eines gerichtlichen Arrestverfahrens einen Riegel vorschieben können, sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe so schnell wie möglich prüfen lassen.

Wenn der Ehepartner unauffindbar ist

Eigentlich sollte es Ihnen recht sein: Ist Ihr Ehepartner unauffindbar, ist er gottlob aus den Augen und aus dem Sinn. Wenn das Ihr Ziel ist, sollten Sie berücksichtigen, dass das Familiengericht dann Schwierigkeiten haben wird, Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zuzustellen. Ohne Zustellung kommt Ihr Verfahren nicht in Gang. Ob Ihr Scheidungsantrag dann ersatzweise im Wege der öffentlichen Zustellung zugestellt werden kann, hängt von einer Reihe von Voraussetzungen ab, die Sie vielleicht nur unter großen Mühen erfüllen können. Um den Horror zu vermeiden, dass Sie mangels Zustelladresse das Scheidungsverfahren nicht auf den Weg bringen können, sollten Sie den Kontakt zum Partner trotz aller Vorbehalte soweit wie möglich aufrechterhalten.

Huch, der Partner ist ins Ausland verzogen

Verzieht der Partner ins Ausland, verfolgt er oder sie oft den Zweck, dem anderen Elternteil die Kinder vorzuenthalten. Allein der Umstand, dass Sie Ihr Kind nicht mehr sehen, dürfte bereits der blanke Horror sein. Aber: Da und solange Sie das gemeinsame Sorgerecht haben und Ihnen damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam zusteht, haben Sie Anspruch darauf, dass der Partner das Kind zurückbringt. Kindesentziehung ins Ausland ist sogar strafbar. Um vorzubeugen, sollten Sie die Behörden informieren. Dann können Grenzsperren auferlegt und Zwangsgelder angedroht werden. Ist das Kind bereits ins Ausland gebracht, hilft das Haager Übereinkommen, die Kinder zurückzuholen.

Horror an Halloween sollte reichen

Horrorszenarien bei Scheidungen sind keine gute Ausgangslage, eine Scheidung abzuwickeln. Auch wenn wir an dieser Stelle nur gute Ratschläge erteilen können, berichten wir aus einer Vielzahl von Erfahrungen im Scheidungsverfahren und können Ihnen wirklich nur dringend ans Herz legen, alles zu tun, um Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich abzuwickeln und alles zu unterlassen, was Ihre gescheiterte Ehe noch tiefer in den Abgrund zieht. Wenn Sie Horrorszenarien bei der Scheidung vermeiden, tun Sie sich selbst den allergrößten Gefallen. Darauf wetten wir.

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