Rechtsschutzversicherung bei Scheidung und Unterhalt

Scheidungsverfahren und Verfahren über Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt sind oft kostenträchtige Angelegenheiten. Die Gebühren für Anwalt und Gericht berechnen sich nach den Streitwerten. Und diese sind meist recht hoch.

Das Wichtigste

  • Scheidungen und vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Kosten für einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft werden aber meistens übernommen. Damit ist die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt gemeint.
  • Die Ausnahme von der Regel: Die ARAG-Rechtsschutzversicherung bietet als bislang einziger Anbieter in Deutschland Rechtsschutz bei Scheidung und Unterhalt an.
  • ARAG trägt die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung bis zu 30.000 EUR Versicherungssumme je Rechtsschutzfall. Bis zu dieser Höhe werden Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren übernommen. Die Wartezeit beträgt drei Jahre.

Kein Rechtsschutz für Streitigkeiten vor dem Familiengericht

Scheidungen und andere vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten sind in aller Regel nicht rechtsschutzversicherungsfähig. Sie sind vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen.

Expertentipp:

Jeder Ehegatte trägt seine Kosten selbst und kann, falls seine wirtschaftliche Situation schwierig ist, staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ist ein Ehegatte außerstande, die Verfahrenskosten zu tragen, ist der andere Ehegatte unter Umständen verpflichtet, ihm als Teil seiner Unterhaltsverpflichtung einen Kostenvorschuss zu gewähren (§ 1360a Abs. IV BGB).

Ausnahme: Rechtsschutz für Rat und Auskunft

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen meist jedoch zumindest die Kosten für einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft.

So heißt es in den Musterklauseln „Allgemeine Bedingungen für die Rechtschutzversicherung“:

  • Versicherungsschutz besteht für einen Rat oder eine Auskunft in familien-, lebenspartnerschaftlichen- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
  • Um Ihnen eine einvernehmliche Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten bis zu xxx EUR für einen von uns vorgeschlagenen Mediator. Haben Sie und die andere Partei sich bereits auf einen anderen Mediator geeinigt, tragen wir dessen Kosten bis zu … EUR für die Mediation.
  • Die Musterklauseln (ARB) sind jedoch für die einzelnen Rechtschutzversicherer nicht verbindlich. Es obliegt jedem Versicherer selbst, zu entscheiden ob und inwieweit er Rechtsschutz für Scheidungen und Rechtsschutz für Unterhalt anbietet.

Erstberatung: Rechtsschutzversicherung bei Scheidung / Rechtsschutz bei Unterhalt

Wenn es heißt, der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten für „Rat und Auskunft“ ist die sogenannte „Erstberatung“ bei einem Rechtsanwalt gemeint. Der Versicherer übernimmt dann die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer Rat und Auskunft bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt einholt und sich wegen seiner Scheidungsabsichten oder in einer Unterhaltssache beraten lässt.

Ein solches „Erstberatungsgespräch“ bei einem Anwalt dient der Orientierung über die rechtliche Situation. Dabei darf der Mandant nicht erwarten, dass der Anwalt ihn in allen Details berät oder seine persönlichen Unterlagen einsieht.

Anwälte dürften das Erstberatungsgespräch mit einer Gebühr von bis zu EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer abrechnen. Insoweit versteht sich, dass die Beratungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Wird der Anwalt beauftragt, Schriftsätze zu fertigen, muss er diese gesondert abrechnen. Der Mandant kann die Gebühren nicht mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen.

Expertentipp:

Da der Versicherer nur die Gebühr für ein Erstberatungsgespräch trägt, sollte der Rechtsanwalt wissen, dass der Mandant rechtsschutzversichert ist und die Beratung entsprechend als Erstberatung abrechnen. Jede weitere Tätigkeit bedarf der gesonderten Abrechnung durch den Anwalt. Ist der Anwalt nicht informiert und rechnet seine Tätigkeit insgesamt ab, verfügt der Mandant nicht über eine erstattungsfähige Kostenrechnung für die Rechtsschutzversicherung.

Ehe-Rechtsschutz und Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG-Rechtsschutzversicherung

Es gibt aber zumindest eine Ausnahme. So bietet die ARAG-Rechtsschutzversicherung nach eigenen Angaben und soweit ersichtlich als bislang einziger Anbieter in Deutschland Rechtsschutz bei Scheidung und Unterhalt (Angabe ohne Gewähr).

Ehe-Rechtsschutz

Der Ehe-Rechtsschutz deckt die Kosten ab, die bei Scheidung oder Scheidungsfolgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder dem Streit über Sorgerecht, Ehewohnung oder Hausrat anfallen.

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.

Schaubild:
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.

Expertentipp:

Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner, so dass jeder Ehegatte versichert ist. Tritt der Scheidungsfall ein, zahlt der Versicherer ARAG die Verfahrenskosten, die für jeden der Ehegatten anfallen (Familientarif). Ist jeder Ehegatte anwaltlich vertreten, trägt der Versicherer also beider Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühren werden meist anteilig verteilt.

Voraussetzungen

  • Der Versicherungsnehmer muss eine Privat-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG unterhalten oder abschließen. Zusätzlich kann er dann den Rechtsschutz bei Scheidung (Ehe-Rechtsschutz) in sein Versicherungspaket einbeziehen.
  • Der Versicherungsnehmer muss verheiratet oder verpartnert sein. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erstberatungsgespräche sind bereits durch den Privat-Rechtsschutz abgedeckt.
  • ARAG trägt die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft bis zu 30.000 EUR Versicherungssumme je Rechtsschutzfall. Bis zu dieser Höhe werden Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren übernommen.
  • Die Wartezeit beträgt drei Jahre.

Rechtsschutz bei Unterhalt (Unterhalts-Rechtsschutz)

Der von der ARAG-Rechtsschutzversicherung angebotene Unterhalts-Rechtsschutz umfasst Streitigkeiten über Unterhalt, die nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen.

Rechtsschutz bei Unterhalt betrifft nach Angaben von ARAG Fälle, in denen ein gemeinsames Kind Unterhalt für eine zweite und vielleicht nicht erforderliche Ausbildung verlangt, Unterhalt wegen einer angeblichen Vaterschaft oder Fälle, in denen soziale Träger Unterhalt dafür fordern, dass die Eltern in ein Altenheim untergebracht werden und dabei die finanziellen Belastungen des Versicherungsnehmers nicht ausreichend berücksichtigen.

Voraussetzungen

  • Bestehen einer Privat-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG.
  • Die Wartezeit beträgt ein Jahr.
  • Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 30.000 EUR.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben oder die Wartezeit noch nicht erfüllt ist, haben Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten, auf die Sie zurückgreifen können. Wenn Sie wirtschaftlich bedürftig und Ihr Ehepartner wirtschaftlich leistungsfähig ist, können Sie Prozesskostenvorschuss für das Verfahren verlangen.

Expertentipp:

Beauftragen Sie einen Scheidungsservice, können Sie sich nach einer Ratenzahlung erkundigen.

Eine weitere Option ist die Verfahrenskostenhilfe. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie staatliche Hilfe, um die Gerichts- und ggf. auch die Anwaltskosten zu bezahlen. Dazu müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, wie etwa Bedürfigkeit aufgrund eines geringen Einkommens und die hinreichende Aussicht auf Erfolg Ihrer Rechtssache.

Fazit

Beachten Sie die vorgegebene Wartezeit, wenn Sie überlegen, anlässlich Ihrer bevorstehenden Scheidung oder des sich anbahnenden Unterhaltstreits, eine Rechtsschutzversicherung abszuschließen. Wenn Sie die Versicherung zum richtigen Zeitpunkt abschließen, kann sie eine gute finanzielle Unterstützung für Sie sein.

Autor:  Volker Beeden

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