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Scheidung nach Blitzehe im Sommerurlaub?

 
 

Wer schnelle Entscheidungen trifft, ist oft im Vorteil. Ob dies bei einer Blitzehe im Sommerurlaub zutrifft, darf bezweifelt werden. Der Sommerurlaub ist eine Zeit, in der Sie wahrscheinlich anders ticken. Bereuen Sie, dass Sie Hals über Kopf eine Eheschließung vollzogen haben, bleibt Ihnen in letzter Konsequenz nur die Scheidung. Wir erlauben uns, Sie über einige wichtige Punkte aufzuklären, die Sie dazu wissen sollten. Noch einen Fehler sollten Sie sich jedenfalls nicht unbedingt leisten.

Auch eine Blitzehe ist eine Ehe

Eine Ehe braucht nicht unbedingt eine Vorlaufzeit. Heiraten Sie, egal aus welchem Grund, verpflichten Sie sich einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft und tragen füreinander Verantwortung. Das Gesetz ist insoweit unmissverständlich. Auch wenn es altmodisch daherkommt, schließen Sie Ihre Ehe von Gesetzes wegen auf Lebenszeit. Selbst wenn Sie auf eine kirchliche Trauung verzichtet haben und der Pfarrer Sie nicht darauf hingewiesen hat, dass die Ehe besteht, „bis der Tod Sie scheidet“, sind Sie rechtlich ein Ehepaar. Möchten Sie Ihre Ehe auflösen, müssen Sie die Scheidung beantragen.

Ehen haben also kein Verfallsdatum. Hätten Sie eine Probezeit benötigt, hätten Sie sich verloben müssen. Sie hätten auch nicht die Option gehabt, die Ehe unter einer Zeitbestimmung abzuschließen, um sich dann nach vielleicht zehn Jahren zu verabschieden. Selbst wenn Sie in der Hochzeitsnacht festgestellt haben, dass Ihre Eheschließung eine völlige Fehlentscheidung war, sind und bleiben Sie verheiratet.

Ihre Eheschließung gilt unabhängig davon, wo Sie im Sommerurlaub geheiratet haben. Auch eine Heirat in Las Vegas ist eine wirksame Eheschließung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und/oder wohnen Sie in Deutschland, können Sie Ihre Scheidung auch in Deutschland beantragen.

Stellen Sie Ihre Ehe auf die Probe

Stellt sich im Sommerurlaub die Liebe ein, hatten Sie keine Zeit, den Partner oder die Partnerin ausreichend kennenzulernen. Dennoch haben Sie einander geheiratet. Irgendein Gefühl muss also vorhanden gewesen sein. Erweist sich Ihre Erwartung als trügerisch, sollten Sie dennoch nichts überstürzen. Vielleicht haben Sie Ihre Erwartungen zu hoch angesetzt. Reduzieren sich Ihre Erwartungen auf das, was realistisch ist, ergeben sich ganz andere Ansätze.

Vielleicht müssen Sie Ihre Lebensgewohnheiten besser aufeinander abstellen, sich noch intensiver kennenlernen und Ihre Lebensverhältnisse anpassen. Möglicherweise gelingt es, Ihre frische Ehe auf eine Grundlage zu stellen, die der Realität entspricht. Vielleicht stellen Sie dann fest, dass Ihre Beziehung gar nicht so schlecht ist, wie Sie im Alltag Ihres Lebens erscheint. Vielleicht lassen sich Ihre vermeintlichen Probleme lösen, wenn Sie und Ihr Partner dazu bereit sind, Kompromisse einzugehen und auf die Situation des anderen die angemessene Rücksicht zu nehmen.

Wann könnte ich meine Ehe annullieren lassen?

Auch wenn Ihre Ehe den Sommer nicht überdauert, besteht kein Anspruch, Ihre Ehe zu annullieren. Eine kurzzeitige Ehe ist kein Annullierungsgrund. Sie könnten Ihre Ehe allenfalls aufheben und annullieren lassen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung nachweislich geistig unzurechnungsfähig waren, Ihr Ehepartner Sie zur Eheschließung gezwungen hat oder Sie bei der Eheschließung noch minderjährig waren. Erweist sich der Ehepartner als menschliche Katastrophe, tragen Sie das Risiko.

Ist eine Blitzscheidung möglich?

Es gibt keine Blitzscheidung. Jede Scheidung setzt in Deutschland den Vollzug des Trennungsjahres voraus. Eine gewisse Trennungszeit ist auch in anderen europäischen Ländern Voraussetzung für eine Scheidung. Sie müssen also ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie in Deutschland die Scheidung beantragen.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erreichen Sie allenfalls in Ausnahmefällen, wenn Sie sich auf einen persönlichen Härtefall berufen können. Dann muss es Ihnen aus in der Person des Ehepartners liegenden Gründen unzumutbar sein, den Vollzug des Trennungsjahres abwarten zu müssen. Härtefälle sind Ausnahmefälle. Typischer Fall ist, dass der Partner gewalttätig oder bereits verheiratet ist.

Welche Konsequenzen hat meine Scheidung nach der Blitzheirat?

Lassen Sie sich scheiden, hat Ihre Scheidung alle Konsequenzen, die jede Scheidung nach sich zieht. Unterschiede ergeben sich allenfalls daraus, dass Ihre Ehe nur von kurzer Dauer war.

Lassen Sie sich unmittelbar nach der Heirat scheiden, hat dieser Umstand Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch bei Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt. Bei einer kurzen Ehe brauchen Sie möglicherweise keinen Unterhalt zu zahlen oder können den Unterhaltsanspruch herabsetzen oder zeitlich begrenzen.

Geht es um den Versorgungsausgleich, dürfen die Auswirkungen begrenzt sein, da Sie bei einer Ehe von kurzer Dauer kaum Rentenansprüche erwerben. Außerdem ist der Versorgungsausgleich verzichtbar, wenn die Ehe höchstens drei Jahre gedauert hat. Gleiches gilt für den Zugewinnausgleich. Lassen Sie sich direkt nach der Heirat scheiden, dürfte Ihr Vermögenszuwachs und der Ihres Partners gering sein, so dass es kaum Ausgleichsansprüche geben wird.

Insoweit kann es ein Gebot der Stunde sein, Ihre Scheidung möglichst schnell einzureichen. Je länger Sie warten, desto mehr wachsen mögliche gegenseitige Ansprüche. Dies gilt umso mehr, wenn Sie nach der Heirat einen gemeinsamen Haushalt begründet und Ihre Lebensführung aufeinander abgestellt haben. Sollte aus der Verbindung ein Kind hervorgegangen sein, wird auch der Kindesunterhalt sowie das Sorgerecht und das Umgangsrecht Thema Ihrer Scheidung sein.

Sie sollten Ihre Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung abwickeln. Verzichten Sie möglichst darauf, sich wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen streitig auseinandersetzen zu müssen. Jede einvernehmliche Regelung, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung treffen, ist eine gute Option. Selbst wenn Sie dazu Kompromisse eingehen, erreichen Sie unter dem Strich bessere Ergebnisse, als wenn Sie es auf eine kostenträchtige, zeitlich aufwändige und vielleicht emotional belastende streitig verlaufende Scheidung ankommen lassen.

Sollte ich mich im Ausland scheiden lassen?

Sie können sich im Regelfall nur dann im Ausland scheiden lassen, wenn Sie einen persönlichen Bezug zu dem betreffenden Staat haben. Dieser Bezug besteht darin, dass Sie oder Ihr Ehepartner die Staatsangehörigkeit dieses Staates oder Sie Ihren Wohnsitz dort haben. Wohnt der Ehepartner beispielsweise in Italien, können Sie auch in Italien die Scheidung einreichen und davon profitieren, dass die Trennungszeit nur sechs Monate beträgt. Dann müssen Sie aber auch einbeziehen, dass das Scheidungsrecht in Italien teils anders gestaltet ist als in Deutschland.

Hinzu kommt, dass Sie sich auf ein Verfahren einlassen, das Sie aufgrund des für Sie fremden Rechtssystems nicht einschätzen können. Sie werden vielleicht mit einer fremden Sprache konfrontiert und sind stets darauf angewiesen, dass Ihnen alle Schriftstücke in Ihre Sprache übersetzt werden müssen. Aus Ihrer Sicht sollten Sie das Risiko als schwierig kalkulierbar betrachten.

Soweit Sie im Ausland geschieden werden, wird Ihre Scheidung auch in Deutschland anerkannt, sofern die ausländische Scheidung den Grundsätzen des deutschen Scheidungsrechts entspricht. Ihre Scheidung im Ausland bedarf allerdings in Deutschland der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung.

Alles in allem

Urlaubsbekanntschaften können ein echtes Risiko darstellen. Eine Eheschließung ist nichts, was sich beliebig und eigennützig handhaben lässt. Eine Eheschließung bedeutet Verantwortung. Wünschen Sie die Scheidung, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Nur so vermeiden Sie weitere Risiken.

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