Wie funktioniert eine Scheidung?

Was muss ich bei meiner Scheidung alles beachten?

Eine Scheidung ist kein Thema, das Sie lernen. Sie müssen sich den Anforderungen stellen. Auch wenn es Ihre erste und hoffentlich letzte Scheidung sein sollte, sollten Sie sich mit der Thematik „Wie funktioniert eine Scheidung“ beschäftigen. Gerade bei einer Scheidung bringt die richtige Information strategische Vorteile, auf die Sie verzichten, wenn Sie die Entwicklung einfach so auf sich zukommen lassen. Auch wirkt es beruhigend und fördert die Kommunikation mit Ihrem Ehepartner, wenn Sie den Ablauf einer Scheidung kennen. Mit einem „ich reiche die Scheidung ein“, ist es nicht getan. Wir erklären Ihnen, wie eine Scheidung funktioniert und wie Sie den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens zielführend beeinflussen.

Das Wichtigste

  • Ehen werden durch richterlichen Beschluss aufgelöst. Voraussetzung dafür ist ein Antrag eines Ehepartners, dem der andere idealerweise zustimmt.
  • Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung gewisse Anforderungen an die Kompromissbereitschaft und -fähigkeit beider Ehepartner stellt, ist sie der kostengünstigste Weg, eine emotional belastende, zeitaufwendige und kaum kalkulierbare streitige Scheidung und damit unnötige Schlammschlachten und Rosenkriege zu vermeiden.
  • Wenn Sie dann noch die Vorzüge einer Online-Scheidung nutzen, profitieren Sie von einem besonders komfortablen Weg, Ihre Scheidung online zu beantragen und sich den richtigen Rechtsanwalt für Ihr Scheidungsverfahren vermitteln zu lassen.
  • Haben Sie alle im Vorfeld wichtigen Fragen abgeklärt und fühlen Sie sich Ihrer Sache sicher, reicht Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im mündlichen Verhandlungstermin, an dem Sie persönlich anwesend sein müssen, beschließt der Richter Ihre Scheidung.

Was ist der Zusammenhang zwischen Ehe und Scheidung?

Ehen werden durch den Tod eines Ehepartners oder durch Scheidung aufgelöst. Scheidung bedeutet die Auflösung Ihrer Ehe durch gerichtliche Entscheidung. Mit dem Scheidungsbeschluss des Familiengerichts ist Ihre Ehe beendet. Sie könnten dann erneut heiraten. Erneut zu heiraten vor der Scheidung wäre Bigamie.

Wer entscheidet über meine Scheidung?

Die Scheidung erfordert einen Scheidungsbeschluss des Familiengerichts. Das Familiengericht ist eine Unterabteilung des örtlich für Ihre Scheidung zuständigen Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist meist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihre Ehewohnung besteht, wo Sie wohnen oder wo der Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern lebt. Auf keinen Fall ist das Standesamt zuständig, auch wenn Sie dort geheiratet haben.

Wie starte ich in das Scheidungsverfahren?

Bevor Sie Ihre Scheidung in die Wege leiten, sollten Sie sich über einige Aspekte klarwerden, die den Ablauf Ihrer Scheidung prägen. Es ist kein guter Ansatz, sich heute zu trennen und morgen den Scheidungsantrag einreichen zu wollen. Bevor Sie den Scheidungsantrag überhaupt stellen, sollten Sie sich über einige Aspekte Ihres Scheidungsverfahrens klarwerden. Sie müssen wissen, in welche Richtung Sie wollen und auf welchen Wegen Sie dorthin gelangen. Vor allem müssen Sie wissen, welche Alternative auf dem Weg zur Scheidung die bessere ist, wenn es mehrere Alternativen gibt und für welche Alternative Sie sich gerade nicht entscheiden sollten.

Ihr Scheidungsverfahren beginnt mit der Abgabe des Scheidungsantrag beim Gericht.

Schaubild:
Ihr Scheidungs­verfahren beginnt mit der Abgabe des Scheidungsantrags beim Gericht.

Vollziehen Sie das Trennungsjahr

Bevor Sie wirklich an die Scheidung denken, müssen Sie das Trennungsjahr vollziehen. Mit der Trennung bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie Ihre Ehe für gescheitert halten und kein Interesse mehr haben, der ehelichen Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Trennung bedeutet, dass ein Ehepartner aus der Ehewohnung auszieht oder Sie bis auf Weiteres in der Ehewohnung gemeinsam verbleiben, dann allerdings die Räumlichkeiten mit Ausnahme der Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad untereinander aufteilen und ausschließlich nutzen. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres dürfen Sie den Scheidungsantrag stellen. Im Hinblick auf organisatorische Gegebenheiten kann Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht bereits einreichen.

Überlegen Sie, ob Sie die Scheidung einvernehmlich oder streitig abwickeln wollen

Egal, was die Gründe für Ihre Scheidung sind: Mithin haben Sie selbst es in der Hand, ob Sie Ihre Scheidung einvernehmlich oder streitig abwickeln. Einvernehmlich bedeutet, dass Sie sich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Streitig bedeutet, dass Sie sich wegen der Scheidung und der Scheidungsfolgen streiten, vor Gericht unter Austausch gegenseitiger Schriftsätze verhandeln und den Richter in letzter Konsequenz über Ihre Scheidung und zur Diskussion gestellte Scheidungsfolgen entscheiden lassen.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert

Halten Sie den Kostenaufwand in Grenzen

Durch Ihre Scheidung werden Sie bereits emotional ausgelastet . Aufgrund dessen sollten Sie wenigstens Ihre Kosten so niedrig halten wie möglich.

Ihre Scheidung lastet Sie bereits emotional aus, wenigstens Ihren Geldbeutel sollten Sie schonen.

Es ist nicht nur ein Klischee, dass Scheidungen Geld kosten und die Partner nach der Scheidung oft feststellen, dass sie zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben übrighaben. Sie sollten also alles daransetzen, den Kostenaufwand in Grenzen zu halten. Die dafür richtige strategische Entscheidung ist, dass Sie Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich betreiben und darauf verzichten, Streitigkeiten vor dem Richter auszutragen. Bei der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht. Der Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Da Sie sich vor Gericht nicht streiten, gibt es auch nichts, was Sie vor dem Richter verhandeln müssen, so dass Sie mit einem Rechtsanwalt auskommen. Sie bezahlen dann nur die Gebühren für einen einzigen Rechtsanwalt.

Praxisbeispiel:

Natürlich ist es nicht leicht, sich einvernehmlich zu verständigen. Wut, Enttäuschung, Rachegelüste oder Trennungsschmerz verhindern manche sachliche Diskussion. Grund dafür ist oft auch, dass ein Partner überzogene Forderungen stellt oder der andere absolut nichts zugesteht. Da Sie Ihre Ehe aber vorwiegend wirtschaftlich abwickeln müssen, sollten Sie bereit sein, angemessene Forderungen zu stellen und auf begründete Forderungen angemessen zu reagieren. Ihre eigene Kompromissbereitschaft ist Ansatzpunkt für den Ehepartner, sich gleichfalls in diese Richtung Gedanken zu machen. Umgekehrt gilt das Gleiche. Gegebenenfalls beziehen Sie eine neutrale dritte Person als Mediator in die Diskussion ein und nutzen diese Person gegenseitig als Sprachrohr.

Regeln Sie Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn Sie trotz Ihrer emotional vielleicht bewegenden Trennung sachlich und wirtschaftlich denken, regeln Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin schreiben Sie beispielsweise fest, wie Sie den Zugewinnausgleich handhaben, ob einem Partner Ehegattenunterhalt zusteht, wie Sie das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind handhaben oder wie Sie den gemeinsamen Hausrat untereinander aufteilen.

Ein guter Streit endet mit einer Einigung, nicht mit einem Sieg!

Voltaire

Praxisbeispiel:

Der große Vorteil einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung ist offensichtlich. Sie klären alles, was regelungsbedürftig ist, untereinander und verzichten darauf, den Streit gerichtlich auszutragen. Sie verhindern damit, dass Sie sich ohne jede Aussicht auf Kompromisse gegenseitig mit Vorwürfen überziehen, emotional noch tiefer in den Abgrund gerissen werden und die Gebühren für Gericht und Anwälte kaum mehr kalkulierbar in die Höhe schießen. Auf anwaltlichen Rat brauchen Sie auch bei der einvernehmlichen Scheidung nicht zu verzichten. Eine anwaltliche Beratung kann Probleme im Vorfeld ausräumen und die Grundlagen für eine Scheidungsfolgenvereinbarung schaffen. Maßgabe sollte dabei sein, dass Sie es trotz alledem möglichst nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Suchen Sie mit aller Kraft die Einigung.

Brauchen wir beide einen Rechtsanwalt für die Scheidung?

Gelingt es Ihnen, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, brauchen Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser eine Rechtsanwalt ist allerdings auch unabdingbar, da Sie sich als Antragsteller vor dem Familiengericht aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwangs anwaltlich vertreten lassen müssen. Nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag einreichen und muss Sie als Antragsteller vor dem Familiengericht im mündlichen Scheidungstermin vertreten. Lediglich der Ehepartner, der dem Scheidungsantrag zustimmt, kann auf den eigenen Rechtsanwalt verzichten. Der Verzicht begründet sich auch darin, dass es vor dem Richter dann nichts mehr zu verhandeln gibt und Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereits geregelt haben.

Welche Vorzüge habe ich bei der Online-Scheidung?

Haben Sie die Vorfrage, ob einvernehmlich oder streitig, geklärt, liegt es nahe, dass Sie damit auch die Vorzüge einer Online-Scheidung nutzen sollten. Sie entledigen sich damit der Mühe, sich selbst auf die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt machen zu müssen und haben nicht das Risiko, dass Sie auf einen Rechtsanwalt treffen, dessen Kompetenzen Sie nicht einschätzen können und von dem Sie nicht wissen, ob Sie tatsächlich mit ihm oder ihr zurechtkommen.

Wieso Sie sich für die Online-Scheidung entscheiden sollten.

Schaubild:
Wieso Sie sich für die Online-Scheidung entscheiden sollten.

Bei der Online-Scheidung, bei der Sie die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen, werden Sie über den Scheidungsservice an einen Rechtsanwalt vermittelt. Sie werden somit mit einem Anwalt in Kontakt gebracht, der sich in Scheidungsverfahren bewährt hat und deshalb durch den Scheidungsservice fortlaufend auch vermittelt wird. Auch wir von Scheidung.de arbeiten mit anwaltlichen Kooperationspartnern zusammen, die wir gezielt ausgesucht haben und von deren Kompetenz und Zuverlässigkeit wir uns immer wieder überzeugen durften.

Praxisbeispiel:

Entscheiden Sie sich, Ihre Scheidung online über Scheidung.de in die Wege zu leiten, sollten Sie zunächst alle Informationsmöglichkeiten nutzen, die wir unseren Kunden anbieten.

  • Lesen Sie sich anhand unserer leicht verständlich formulierten Informationstexte in den Ablauf und die Eigenheiten eines Scheidungsverfahrens ein,
  • fordern Sie unser kostenloses Informationspaket mit vielen Tipps, Checklisten und Unterlagen zur Scheidung an,
  • nutzen Sie unsere Gesprächshotline für organisatorische Fragen oder
  • profitieren Sie von der gebührenfreien anwaltlichen Erstberatung unser anwaltlichen Kooperationspartner.

Sind Sie dann soweit, dass Sie die Scheidung beantragen wollen, starten Sie, indem Sie unser Scheidungsantragsformular ausfüllen und mit den notwendigen Daten und Unterlagen an uns zurückschicken. Wir vermitteln Sie dann an einen unserer handverlesenen anwaltlichen Kooperationspartner.

Wie glauben Sie, Ihren Scheidungsantrag begründen zu können?

Ihre Ehe wird geschieden, wenn sie zerrüttet und gescheitert ist. Auf eventuelle eheliche Verfehlungen kommt es dabei nicht an. Dennoch müssen Sie dem Familiengericht vortragen, warum Sie Ihre Ehe für gescheitert halten. Es bestehen drei Optionen.

  • Am einfachsten ist es, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen haben und sich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen. Dann unterstellt das Gesetz, dass Ihre Ehe gescheitert ist und Sie geschieden werden können.
  • Ist Ihr Ehepartner mit Ihrem Scheidungswunsch nicht einverstanden, können Sie über den Ablauf des Trennungsjahres hinaus zuwarten und werden nach drei Jahren auch gegen den Widerstand und erklärten Willen Ihres Ehepartners unabdingbar geschieden. Der Ehepartner kann die Scheidung nicht verhindern.
  • Sie können ausnahmsweise in sogenannten Härtefällen vorzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres oder vor Ablauf der dreijährigen Trennungszeit geschieden werden, wenn es Ihnen nicht zuzumuten ist, die vom Gesetz vorgesehenen Trennungszeiten abzuwarten. Die Gerichte erkennen solche Ausnahmefälle an, in denen ein Ehepartner gewalttätig wird, alkoholkrank ist und sich als sozial unverträglich erweist oder den anderen infolge einer außerehelichen Beziehung in unerträglicher Weise demütigt.

Was nicht zusammen kann Bestehen, tut am besten sich zu lösen.

Friedrich von Schiller

Praxisbeispiel:

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt über diese Details. Er wird Sie beraten, mit welcher Option Sie Ihre Scheidung am besten erreichen. Möchte auch Ihr Ehepartner schnellstmöglich geschieden werden, ist sein Wunsch das beste Argument dafür, die Scheidung einvernehmlich zu betreiben. Jede streitige Auseinandersetzung verzögert Ihre Scheidung möglicherweise auf Monate und Jahre hinaus. Kein Partner kann vorhersehen, mit welchem Ergebnis sich das Verfahren beenden lässt.

Wie bezahlen Sie die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung?

Ganz ohne Geld geht es nicht. So wie Sie für Ihre Ehe Verantwortung getragen haben, müssen Sie sich auch den Anforderungen einer Scheidung stellen. Das Verfahren verursacht Gebühren für das Gericht. Auch Ihr Rechtsanwalt arbeitet nicht umsonst, auch wenn er im Regelfall nur die Gebühren berechnet, die ihm das Gesetz vorschreibt. Sie haben vier Optionen, die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung zu bezahlen:

  • Sie sind liquide und bezahlen die Verfahrenskosten aus eigener Tasche.
  • Sie fordern von Ihrem zahlungskräftigen Ehepartner einen Prozesskostenvorschuß ein. Aufgrund seiner fortbestehenden Unterhaltspflicht ist er/sie verpflichtet, Ihnen einen Kostenvorschuss für Ihre Scheidung zu bezahlen. Diesen Kostenvorschuss müssen Sie gegebenenfalls vorab gerichtlich geltend machen.
  • Sie vereinbaren mit unserer Unterstützung mit Ihrem Rechtsanwalt eine Ratenzahlung auf die Verfahrenskosten und leisten in Abhängigkeit von Ihren finanziellen Möglichkeiten angemessene Teilzahlungen.
  • Verfügen Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen, können Sie am besten in Verbindung mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ist die Scheidung für Sie kostenlos. Verfügen Sie über ein gewisses Einkommen, geht die Gerichtskasse in Vorlage und Sie erstatten die von der Gerichtskasse verauslagten Verfahrenskosten in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück.

Wann reicht mein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht ein?

Sie haben im Vorfeld folgende Aspekte abgeklärt:

  • Vollzug des Trennungsjahres
  • Einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung wegen einer Scheidungsfolge
  • Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Fall der einvernehmlichen Scheidung
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Inanspruchnahme eines Scheidungsservice
  • Einleitung der Scheidung online als Online-Scheidung
  • Zahlung der Verfahrenskosten für das Scheidungsverfahren
  • Begründung, warum Ihre Ehe gescheitert ist

Sind alle diese Vorfragen geklärt und liegen Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Scheidungsunterlagen vor (Heiratsurkunde, eventuell vorhandener Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, anwaltliche Vollmacht, Geburtsurkunde Ihrer Kinder), kann der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag formulieren und beim örtlich für Ihr Verfahren zuständigen Familiengericht einreichen.

So läuft Ihr Scheidungstermin vor Gericht ab.

Schaubild:
So läuft Ihr Scheidungstermin vor Gericht ab.

Was passiert nach Eingang eines Scheidungsantrags bei Gericht?

Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags beim Familiengericht erhalten Sie eine Gebührenrechnung für die Gerichtskosten. Sobald die Gebührenrechnung bezahlt ist oder als bezahlt gilt (z.B. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe), stellt das Gericht Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner förmlich zu und fordert ihn auf, dazu Stellung zu nehmen. Idealerweise konnten Sie Ihren Ehepartner von den Vorzügen der einvernehmlichen Scheidung überzeugen, so dass er/sie Ihrem Scheidungsantrag lediglich zuzustimmen braucht. Es genügt, wenn er dem Gericht in einem Satz mitteilt, dass er zustimmt. Außerdem übersendet das Gericht beiden Ehepartnern einen Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Darin müssen Sie Angaben zu Ihren Rentenanwartschaften oder Rentenbezügen machen.

Wann wird der Scheidungstermin angesetzt?

Das Gericht wird in Abhängigkeit von seiner Arbeitsbelastung nach ca. drei bis sechs Monaten einen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen. Die Terminierung erfolgt bei der einvernehmlichen Scheidung relativ früh, während sie bei der streitigen Scheidung erst dann möglich ist, wenn Sie über Ihre Anwälte alle Argumente ausgetauscht haben und der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass er jetzt in die mündliche Verhandlung eintreten kann.

Praxisbeispiel:

Sie werden zum Scheidungstermin persönlich geladen und müssen dort in Anwesenheit Ihres Rechtsanwalts erscheinen. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt, damit er die Vertagung des Termins beantragen kann. Nehmen Sie den Termin unentschuldigt nicht wahr, riskieren Sie ein Ordnungsgeld. Allenfalls in begründeten Ausnahmefällen, in denen Ihnen aus persönlichen Gründen das Erscheinen im Scheidungstermin nicht zuzumuten ist (z.B. Wohnsitz im Ausland), können Sie auch von einem Richter an Ihrem Wohnort angehört werden.

Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Die mündliche Verhandlung beginnt dem Aufruf der Sache durch den Richter. Die Verhandlung ist nicht öffentlich, so dass alles, was Sie dort vortragen, vertraulich bleibt. Der Richter wird Sie bei der einvernehmlichen Scheidung lediglich fragen, ob Sie geschieden werden wollen und wird über die Durchführung des Versorgungsausgleichs entscheiden. Im einfachsten Fall beschließt er die Auflösung Ihrer Ehe durch den Scheidungsbeschluss. Verzichten Sie dann noch auf Rechtsmittel, wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig und Ihre Ehe ist endgültig aufgelöst. Verzichten Sie nicht auf Rechtsmittel, bleiben Ihnen vier Wochen Zeit, eventuell eine Beschwerde beim Landgericht einzulegen und den Scheidungsbeschluss überprüfen zu lassen.

Fazit

Ein Scheidungsverfahren ist keine Geheimniskrämerei. Es wirkt vornehmlich dadurch bedrohlich, dass es kein Alltagsgeschäft ist und das Klischee vorherrscht, dass Scheidungsverfahren immer auf Streit hinauslaufen und mit Schlammschlachten und Rosenkriegen verbunden sind. Dass es auch anders geht, sollte Ihnen nach der Lektüre dieses Textes ein Gebot der Stunde sein. Sie sollten Ihr Denken und Handeln danach ausrichten, dass Sie Ihre Ehe sachgerecht und möglichst geräuschlos abwickeln und die Grundlagen dafür schaffen, dass Sie in ein neues Leben starten können.

Autor:  Volker Beeden

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