Kontoauszüge spielen eine wichtige Rolle, wenn es um den Zugewinnausgleich bei der Scheidung geht. Mit einem Kontoauszug beweisen Sie auf einfache Art und Weise, dass Sie im Zeitpunkt der Eheschließung einen bestimmten Geldbetrag auf Ihrem Girokonto oder Ihrem Sparkonto hatten. Der Nachweis ist wichtig, um Ihr Anfangsvermögen zu bestimmen.
Beim Zugewinnausgleich kommt es darüber hinaus auf den Tag an, an dem der Scheidungsantrag eines Ehegatten dem anderen vom Familiengericht förmlich zugestellt wird. Dieser Tag ist der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Auf diesen Tag wird Ihr Endvermögen berechnet. Aus dem Vergleich zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt sich Ihr Zugewinn und damit der Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners.
Insoweit ist es hilfreich, wenn Sie am Stichtag des Zugewinnausgleichs Ihr Barvermögen (Endvermögen) anhand eines Kontoauszugs beweisen können. Der Nachweis kann insoweit wichtig sein, als Ihr Ehepartner einen entscheidend höheren Kontostand behauptet und Sie mit Ihrem Kontoauszug beweisen, dass der Kontostand deutlich niedriger ist. Insoweit ist die Frage beantwortet, welche Kontoauszüge man für die Scheidung benötigt.
Auch wenn der Tag Ihrer Eheschließung lange zurückliegt, kann ein Kontoauszug ein geeignetes Beweismittel zum Nachweis Ihres Anfangsvermögens darstellen. Haben Sie den Kontoauszug weggeworfen, fehlt der Nachweis. Sie wären dann darauf angewiesen, Ihr Anfangsvermögen durch andere Beweismittel zu dokumentieren. Dabei tragen Sie das Risiko, dass dieser Nachweis möglicherweise schwierig wird oder nicht gelingt. Dementsprechend kann es eine gute Empfehlung darstellen, zumindest den Kontoauszug aufzuheben, aus dem sich Ihr Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung ergibt. Die restlichen Kontoauszüge sind dafür nicht interessant.