Scheidungsberatung – Kostenlose Beratung* bei Scheidung

Scheidungsberatung ist Vorsorgeplanung und Zukunftsgestaltung. Denkt ein Ehegatte an Trennung und Scheidung, muss er/sie sich klar werden, wie er seine Zukunft ordnet. Es gilt, mit einer Trennungsberatung oder direkt einem Orientierungsgespräch* bei iurFRIEND® oder einem anwaltlichem Erstberatungsgespräch möglichst frühzeitig die Weichen zu stellen. Es ist erfahrungsgemäß vorteilhaft, selber zu agieren und nicht auf das zu reagieren, was der andere Partner vorgibt. Die rechtliche Situation, die sich infolge von Trennung und anstehender Scheidung ergibt, erscheint für viele Menschen als undurchsichtig und kompliziert. In einem Erstberatungsgespräch* kann ein Anwalt in einer Beratung helfen, abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung durchgeführt werden kann und was alles dabei zu berücksichtigen ist.

Kurze Zusammenfassung:

  • Vor den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Es empfiehlt sich deshalb, sich wegen einer eventuellen oder anstehenden Scheidung bereits frühzeitig in einer Beratung über die Scheidung und Scheidungsfolgen zu informieren.
  • Im Idealfall führt die Online-Scheidung schnell zum Ziel. Möchten sich die Ehegatten einvernehmlich scheiden lassen, genügt es zunächst, einen Anwalt online zu beauftragen und den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Auch hier ist ein Orientierungsgespräch* telefonisch oder vor Ort möglich.
  • Gute Anwälte sind auch gute Zuhörer. Trennungsberatung und Scheidungsberatung hat auch menschliche Seiten. Der Jurist sondert emotionale Aspekte aus. Scheidungsanträge beschränken sich im Wesentlichen auf die für die Scheidung und die Scheidungsfolgen maßgeblichen juristischen Aspekte.
  • Im Idealfall entwirft der Anwalt nach der Beratung eine Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der die Scheidung ohne große Komplikationen zügig abgewickelt werden kann. Ist die Scheidung im Detail streitig, berät der Anwalt in der Beratung über die Möglichkeiten, die Scheidung allein oder im Zusammenhang mit den Scheidungsfolgesachen im Scheidungsverbund herbeizuführen.
  • Scheidungen kosten Geld. Der Anwalt informiert in der Beratung in Abhängigkeit von der Intensität der Streitigkeiten über den Kostenaufwand und darüber, ob und inwieweit eine Rechtsschutzversicherung beansprucht oder staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann.

Ohne Anwalt geht keine Scheidung

Trennungen und Scheidungen sind keine Entscheidungen von heute auf morgen. Sie bahnen sich über einen längeren Zeitraum an. Oft genügt dann der emotionale Tropfen, der das Fass endgültig zum Überlaufen bringt. Irgendwann münden emotionale Aspekte in ein rechtliches Umfeld, das für viele Menschen normalerweise als ein „Buch mit 7 Siegeln“ erscheint. Ohne Recht geht es aber nicht. Wer die Trennung oder Scheidung will, benötigt einen Rechtsanwalt und eine Trennungsberatung oder direkt eine Scheidungsberatung.

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang, mit der Folge, dass ein Ehegatte nur über einen Rechtsanwalt die Scheidung beantragen kann. Auch in der mündlichen Verhandlung muss wenigstens ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Insofern bietet sich an, bereits frühzeitig den Gang zum Rechtsanwalt zu wagen und Scheidungsberatung in Anspruch zu nehmen. Wer sich frühzeitig informiert, weiß, wie er sich idealerweise zu verhalten hat, um Nachteile im Scheidungsverfahren zu vermeiden und möglichst eigene Vorteile zu erzielen.

Die Online-Scheidung führt schnell zum Ziel

Die Online-Scheidung ist ein schneller Weg, die Scheidung zu realisieren. Wenn die Parteien sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so genügt es, wenn ein Ehegatte die Scheidung beim Familiengericht beantragt. Sofern der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt, benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt. Es genügt, wenn er dem Gericht gegenüber erklärt, dass er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Sofern der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, Beratungsbedarf hat, kann auch er selbstverständlich anwaltlichen Rat und eine Scheidungsberatung in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt, der die Online-Scheidung für ihn beantragt, steht für ein telefonisches oder auch persönliches Erstberatungsgespräch genauso zur Verfügung, als wenn der Mandant den Anwalt direkt in seiner Kanzlei aufsuchen würde.

Trennungsberatung und Scheidungsberatung

Im Idealfall sind sich die Parteien einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Eine solchermaßen einvernehmliche Scheidung ist der einfachste und zuverlässigste Weg, eine gescheiterte Ehe hinter sich zu lassen und neue Perspektiven aufzubauen. Können sich die Ehegatten über die Scheidung oder über Scheidungsfolgen, wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich nicht verständigen, bleibt nur die streitige Scheidung. Spätestens dann spielen emotionale Aspekte eine Rolle. Wer emotional denkt, schätzt den Weg, den er nach Vorgabe des Scheidungsrechts gehen muss, oft falsch ein. Freunde erteilen vielleicht gut gemeinte, juristisch aber meist wenig hilfreiche Ratschläge. Echte Trennungsberatung oder Scheidungsberatung sieht anders aus.

Ein Rechtsanwalt kann in einem Erstberatungsgespräch klarstellen, welche Aspekte rein emotionalen Charakter haben und welche Aspekte rechtlich relevant und verwertbar sind. Genau aus diesem Grunde schreibt der Gesetzgeber den Anwaltszwang vor dem Familiengericht vor. Es ist Aufgabe des Anwalts, dem Familiengericht nur den für die Scheidung maßgeblichen Sachverhalt vorzutragen und alles, was für die Durchführung des Scheidungsverfahrens belanglos ist, auszusondern und den Gerichten möglichst schnelle Entscheidungen zu ermöglichen.

Ein guter Familienrechtsanwalt ist auch ein Psychologe. Wer einen Anwalt wegen einer Trennungsberatung oder Scheidungsberatung kontaktiert, ist oft naturgemäß emotional tief berührt. Er findet in der Person des Rechtsanwalts einen ersten kompetenten Ansprechpartner, dem er seine Situation schildern kann und von dem er erwarten darf, dass er sachgerechte Auskünfte erteilt. Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist besonders wichtig. Es dient dem beiderseitigen Kennenlernen und der Vertrauensbildung. Ein guter Rechtsanwalt ist auch ein guter Zuhörer. Der Mandant muss das Gefühl erhalten, dass er bei seinem Rechtsanwalt gut aufgehoben ist. Er muss beruhigt die Kanzlei verlassen. Gute Trennungsberatung oder Scheidungsberatung ist also mehr als die bloße Rechtsberatung.

Expertentipp:

Als Mandant dürfen Sie nicht erwarten, dass Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner den Rechtsanwalt aufsuchen und sich gemeinsam beraten lassen. Anwälte sind Interessenvertreter. Es ist ihnen gesetzlich verboten, zwei Parteien gleichzeitig zu beraten. Der Anwalt, der den Scheidungsantrag für einen Ehegatten beim Familiengericht einreicht, darf also nur den Mandanten beraten, der ihn mit dem Scheidungsantrag betraut hat. Würden beide Ehegatten zum Erstberatungsgespräch erscheinen, könnte der Rechtsanwalt keinerlei taktischen Ratschläge geben, da er dadurch die rechtliche Position des Mandanten im Verhältnis zum Ehepartner schwächen würde. Er müsste sich also auf allgemeine Informationen beschränken. Zweck eines Erstberatungsgesprächs in der Scheidungsberatung ist aber gerade, die Aussichten eines Scheidungsverfahrens klarzustellen und dabei die Interessen eines Ehegatten besonders zu berücksichtigen.

Mit Anwalt und Mediation Streit vermeiden

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Schaubild:
Wie erkenne ich einen guten Anwalt?

Nicht jede Ehekrise bedeutet das Ende der Ehe. Nicht jede Ehekrise muss einen Rosenkrieg bei der Scheidung auslösen. Sofern die Ehegatten nicht mehr vernünftig miteinander sprechen können, können Anwälte als Mediatoren die Kommunikation zwischen Ihnen ersetzen. Mediation ist ein Mittel der friedlichen Konfliktlösung.

Der Anwalt, der als Mediator auftritt, wird die Ehegatten im Regelfall nicht mehr anwaltlich vertreten können. Seine Aufgabe ist mit dem Abschluss des Mediationsverfahrens erledigt. Bei der Mediation entscheiden Sie, über welche Themen Sie sprechen möchten und welche Probleme Sie für die Zukunft regeln wollen. Bei der Mediation geht es darum, Wege zu finden, die für beide Ehegatten vernünftig oder wenigstens akzeptabel erscheinen. Im Ergebnis sollte das Ergebnis der Mediation schriftlich und rechtsverbindlich vereinbart werden. Die Vereinbarung kann auch Grundlage für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein und die Scheidung vorbereiten. Im günstigsten Fall verhindert die Mediation vielleicht sogar die Trennung oder Scheidung.

Scheidungsberatung über die Voraussetzungen einer Scheidung

Wer die Scheidung wünscht, muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er geschieden werden kann. Das Gesetz formuliert dazu drei Alternativen. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, genügt ein Jahr der Trennung. Verweigert ein Ehegatte die Scheidung, kann er auch gegen seinen Willen nach drei Jahren Trennung geschieden werden. In Ausnahmefällen kommt eine vorzeitige Scheidung aus Härtegründen in Betracht. Die Scheidungsberatung informiert, welche Zeiträume relevant sind.

Der Anwalt wird auch darüber informieren, welche Unterlagen für die Durchführung des Scheidungsverfahrens erforderlich sind (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Ehevertrag, Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse).

Trennungsberatung

Jede Scheidung setzt voraus, dass die Parteien seit einem Jahr getrennt voneinander leben. Leben die Ehegatten noch nicht getrennt, ist zu prüfen, ob eine Trennung jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll erscheint oder vielleicht besser noch hinausgezögert werden sollte. Bis zur Trennung hat nämlich eine nicht berufstätige Hausfrau / Hausmann Anspruch auf Familienunterhalt, der nicht von der Bedürftigkeit eines Ehegatten abhängt und den gesamten Lebensbedarf der Familie umfasst. Mit der Trennung entsteht Anspruch auf Trennungsunterhalt, mit der Folge, dass der nicht erwerbstätige Ehegatte früher oder später erwerbspflichtig wird und eventuelle Einkünfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen sind.

Soll die Trennung unabdingbar vollzogen werden, wird der Anwalt erörtern, was die Trennung von Tisch und Bett bedeutet und wie sie im Hinblick auf die familiären Verhältnisse vollzogen werden sollte. Um die Ernsthaftigkeit der Trennung zu klarzustellen, wird der Anwalt aus Gründen der Beweisführung empfehlen, die Trennung durch einen Trennungsbrief zu dokumentieren. Der Anwalt wird in der Trennungsberatung auch darüber informieren, dass der Gesetzgeber eventuelle Versöhnungsversuche bewusst fördert und diese keinen Einfluss auf den Ablauf des Trennungsjahres haben.

Scheidungsberatung im Hinblick auf die finanzielle Situation

Trennen sich Ehegatten, steht ein Ehegatte oft finanziell vor dem Nichts und weiß nicht, wie er seinen täglichen Lebensunterhalt bewerkstelligen soll. Der Anwalt wird in der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung darüber beraten, welche finanziellen Ansprüche bestehen und wie diese im Ernstfall schnellstmöglich geltend gemacht werden können (z.B. durch Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht). Der Anwalt wird in der Trennungsberatung Empfehlungen geben, welche staatlichen Stellen Hilfestellung gewähren können. Muss auch der Unterhalt für die Kinder sichergestellt werden, kommen Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht.

Empfehlung: Treffen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Jede streitige Scheidung kostet Geld, Zeit und Nerven. Letztlich ist jeder Ehegatte Verlierer. Wahre Gewinner sehen anders aus. Im Idealfall treffen Sie nach Maßgabe der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

In einer solchen Vereinbarung regeln Sie mit Ihrem Ehegatten alles, was infolge Ihrer Trennung und der anstehenden Scheidung geregelt werden muss. Sie treffen also Absprachen über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung oder Umgangsrechte für Ihre Kinder. Ihr Anwalt wird Sie in der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung beraten und eine Vereinbarung entwerfen. Soweit Ihr Ehegatte nicht vorbehaltlos zustimmt, kann er sich selbst anwaltlich in einer Trennungsberatung oder Scheidungsberatung beraten lassen und einzelne Punkte verhandeln. Im Ergebnis sollten beide Ehegatten die Vereinbarung unterschreiben und notariell beurkunden lassen. Es genügt dann, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.

Statt der notariellen Beurkundung können Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch durch das Familiengericht protokollieren lassen. Das Risiko dabei ist, dass sich jeder Ehegatte an die Absprache halten muss und es sich bis zum Verhandlungstermin vor dem Familiengericht nicht doch noch anders überlegen darf. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung ist die optimale Voraussetzung für eine Online-Scheidung, bei der es eigentlich nur noch darum geht, einen Anwalt mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim Familiengericht zu beauftragen.

Scheidungsberatung im Hinblick auf die Ehewohnung und Hausrat

Viele Ehegatten trennen sich innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Räumlichkeiten eine Trennung überhaupt ermöglichen. Ist dies nicht möglich, muss ein Ehegatte früher oder später die Wohnung verlassen. Leben die Ehegatten in einer Mietwohnung, stellt sich in der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung die Frage, wie der Auszug eines Ehegatten das Mietverhältnis beeinflusst und wer welche Rechte an der Mietwohnung hat.

Es ist zu besprechen, welche Gegenstände zum Hausrat gehören und welche Gegenstände ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung mit seinem Auszug mitnehmen darf. Naturgemäß wird jeder möglichst viel Hausrat für sich beanspruchen wollen, so dass es wichtig ist, in der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung einen angemessenen Ausgleich zu finden.

Scheidungsberatung in Fragen des täglichen Lebens

Leben die Ehegatten getrennt, ändert sich alles, was bisher gemeinsam erledigt wurde. Es gibt eine Unmenge offener Fragen, für die es keine Antworten zu geben scheint. Pauschale Antworten oder gut gemeinte Ratschläge von Bekannten berücksichtigen selten die individuelle Situation und führen oft zu Fehleinschätzungen und stellen die Weichen falsch. Eine gute Trennungsberatung oder Scheidungsberatung kann wertvolle Hilfestellungen geben.

Haben die Ehegatten ein gemeinsames Bankkonto, sollte das Konto aufgelöst werden und sich jeder ein eigenes Konto einrichten. Hat ein Ehegatte eine Kontovollmacht für das Konto des anderen, sollte die Vollmacht widerrufen werden.

Ist ein Ehegatte in einem Lebensversicherungsvertrag als bezugsberechtigte Person eingetragen, sollte die Bezugsberechtigung geändert werden. Ist der Ehegatte in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt, ist zu überlegen, ob das Testament abgeändert werden sollte.

Machen Gläubiger Forderungen geltend, ist abzuklären, welcher Ehegatte zahlungspflichtig ist. Gegebenenfalls kann der Anwalt mit dem Gläubiger verhandeln und eine Zahlungsregelung erreichen.

Scheidungsberatung im Hinblick auf die elterliche Sorge, Aufenthalt der Kinder und Umgangsrecht

Trennen sich Eheleute, stehen auch die Kinder im Mittelpunkt. Vielfach führt die Zerstrittenheit der Eltern dazu, dass die Kinder dazu missbraucht werden, Druck auf den andern auszuüben. Durch die Trennung selbst bleibt das gemeinsame elterliche Sorgerecht unverändert. Teil des Sorgerechts ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so dass sich die Ehegatten über den Aufenthalt des Kindes verständigen müssen.

Sofern ein Ehegatte aus der Wohnung auszieht, steht ihm ein Umgangsrecht zu, so dass er das Kind nach Vereinbarung jederzeit sehen und zu sich nehmen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Auch der Rechtsanwalt wird das vom Gesetz vorgegebene Leitprinzip des Kindeswohls in den Mittelpunkt seiner Trennungsberatung oder Scheidungsberatung stellen.

Scheidungsberatung im Hinblick auf den Zugewinnausgleich

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann der Ausgleich des Zugewinns beansprucht werden, den ein Ehegatte während der Ehe erwirtschaftet hat. Dazu gilt es, die Anfangsvermögen beider Ehegatten bei der Heirat festzustellen und zu berechnen, welchen Vermögenszuwachs beide Ehegatten während der Ehe getätigt haben. Die Differenz ist auszugleichen. Haben die Ehegatten Gütertrennung vereinbart, ist in der Scheidungsberatung zu prüfen, ob ein Ehegatte trotzdem einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für besondere persönliche oder finanzielle Leistungen verlangen kann.

Scheidungsberatung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich

Das Familiengericht muss im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Um die Scheidung nicht zu verzögern, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig die eigenen Versicherungszeiten abzuklären und bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern eine Kontenklärung durchzuführen. Soweit dazu noch Unterlagen beschafft werden müssen, kann der Arbeits- und Zeitaufwand erheblich sein.

Scheidung oder Scheidungsverbund

Es ist mit dem Anwalt in der Scheidungsberatung abzuklären, ob im Hinblick auf eine möglichst schnelle Scheidung nur die Scheidung beantragt werden soll oder ob auch eventuell streitige Scheidungsfolgesachen im Zusammenhang mit der Scheidung verhandelt und im Scheidungsverbund durch das Familiengericht entschieden werden sollen. Der Scheidungsverbund bringt jedenfalls Kostenvorteile und vermeidet, dass sich die Auseinandersetzung der Ehe im ungünstigsten Fall noch über Jahre hinzieht.

Trennung, Scheidung und Erbrecht

Trennen sich Ehegatten, bleibt ein Ehegatte zunächst nach wie vor gesetzlicher Erbe. Das Ehegattenerbrecht entfällt erst, wenn der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat und die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. Haben Sie ein Testament errichtet, müssen Sie überlegen, ob Ihr Testament innerlich so bleiben soll, wie Sie es verfasst haben oder ob Sie ein neues Testament schreiben und Ihren Nachlass neu regeln wollen. Trennungsberatung oder Scheidungsberatung ist insoweit auch Erbrechtsberatung.

Kostenübernahme der Erstberatung durch die Rechtsschutzversicherung

Unterhält der Mandant oder dessen Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung, ist die Erstberatung in einer familienrechtlichen Angelegenheit im Regelfall rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt also in der Scheidungsberatung die Erstberatungsgebühr für zwei Anwälte, die die Ehegatten jeweils getrennt voneinander beraten. Die Kosten für die eigentliche Scheidung und die Scheidungsfolgesachen sind nicht rechtsschutzversichert. Eine Ausnahme bildet allenfalls die ARAG- Rechtsschutzversicherung, in der allerdings eine Wartezeit von drei Jahren vorgesehen ist.

Beratung über die Scheidungkosten

Scheidungen kosten Geld. Die Gebühren für Gericht und Anwalt berechnen sich nach den sogenannten Gegenstandswerten. Für die Scheidung wird das dreifache monatliche Nettogehalt der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Scheidungsfolgesachen haben Mindestgegenstandswerte, nach denen sich die Gebühren berechnen. Je intensiver sich die Ehegatten streiten, desto höher sind die Gebühren. In der Scheidungsberatung wird der Anwalt darüber informieren, wie die Scheidung möglichst kostengünstig durchzuführen ist und wo sich möglicherweise Kosten reduzieren oder sparen lassen.

Information über die Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe

Sofern der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse außerstande ist, die Scheidungskosten zu bezahlen, ist die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe zu prüfen. Dann wird der Anwalt im Beratungsgespräch zur Scheidungsberatung informieren, unter welchen Voraussetzungen der Staat die Kosten des Scheidungsverfahrens übernimmt und welche Unterlagen mit dem Antragsformular beim Familiengericht vorzulegen sind.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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