Scheidung ohne Rosenkrieg: Wie realistisch ist das denn?

Wie kann ich meine Ehe am schnellsten beenden?

Trennung, Schlammschlacht, Rosenkrieg, Scheidung. Läuft Ihre Trennung vom Ehepartner nach diesem Szenario ab, haben Sie wahrhaft etwas falsch gemacht. Die Scheidung mit Rosenkrieg sollte jedenfalls nicht Ihr Albtraum werden. Sie könnten es sich natürlich einfach machen und die Verantwortung für Ihre gescheiterte Ehe pauschal auf Ihren Partner abschieben. Aber wie bei der Heirat gehören auch zur Trennung und Scheidung immer zwei. Nur, dass aus Partnern Kontrahenten geworden sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ehe am schnellsten beenden und die Scheidung mit Rosenkrieg möglichst vermeiden.

Das Wichtigste

  • Eine Scheidung ohne Rosenkrieg sollte alles andere als ein vielleicht unerreichbares Idealbild sein. Sie sollten dieses Ziel zur Prämisse Ihrer Trennung machen.
  • Wenn Sie sich das, was Rosenkriege ausmacht, in Fernsehfilmen vor Augen führen oder Erfahrungsberichte lesen, sollten Sie eine klare Orientierung für sich selbst finden.
  • Um Ihre Scheidung ohne Rosenkrieg abzuwickeln, sollten Sie ungeachtet guter Ratschläge von Verwandten und Bekannten einige Empfehlungen beherzigen, die gute Scheidungsanwälte vielleicht nur hinter vorgehaltener Hand in die Waagschale werfen.

Ist Rosenkrieg nur ein Klischee?

Bevor wir die Frage erörtern, „wie kann ich meine Ehe am schnellsten beenden?“ lassen Sie uns das Thema so betrachten, wie es im Alltag in Erscheinung tritt. Die Sprache der Bilder veranschaulicht am besten, was mit Rosenkrieg gemeint ist. Jedenfalls ist Rosenkrieg kein Klischee. Es ist durchaus der Alltag vieler Scheidungsverfahren. Sie sollten sich die Chance geben, einen eigenen Weg zu finden. Zumindest sollten Sie es versucht haben und keinesfalls resignieren, nur weil Sie den Eindruck haben, Ihre Scheidung müsse so verlaufen, wie es das Klischee vorgibt.

Ihre Scheidung muss keineswegs nach dem Klischee eines Rosenkrieges verlaufen.

Schaubild:
Ihre Scheidung muss keineswegs nach dem Klischee eines Rosenkrieges verlaufen.

Ist die Frage: „Scheidung mit Rosenkrieg: Muss das sein?“ nicht anmaßend?

Natürlich haben Sie recht, wenn Sie einwenden, dass Sie nichts daran ändern können, wenn Ihr Partner plötzlich die Scheidung wünscht oder Sie sich veranlasst sehen, die Scheidung selbst zu beantragen. Sie sollten aber von vornherein die Vorstellung vermeiden, dass Trennung und Scheidung stets kriegerisch verlaufen müssen und es keine Alternative dazu gäbe. Wenn jetzt einer daherkommt und behauptet, eine Scheidung mit Rosenkrieg müsse nicht sein, klingt dies tatsächlich irgendwie anmaßend.

Vermeiden Sie die streitige Scheidung und lassen Sie sich einvernehmlich scheiden.

Vermeiden Sie die streitige Scheidung und lassen Sie sich einvernehmlich scheiden.

Tatsache ist aber, dass eine zunehmende Zahl von Scheidungen einvernehmlich verläuft und es immer mehr Partnern offensichtlich gelingt, Schlammschlachten und Rosenkriegen aus dem Weg zu gehen. Man kann darüber spekulieren, was die Gründe dafür sind. Grund dürfte mithin sein, dass diese Partner wahrscheinlich gut informiert waren, wussten, welche Rechte und Pflichten mit einer Scheidung verbunden sind, ihre Rechte und Pflichten angemessen und sachlich einschätzen konnten und sich in dem Ziel einig waren, ihre wohl unumgängliche Scheidung so kostengünstig, so zügig und so emotional schonend wie möglich umzusetzen. Wenn auch Sie sich dieser Einschätzung anschließen, sind Sie auf einem guten Weg. Und wenn es denn einen besseren Weg gibt, kann die Frage danach auch nicht anmaßend sein.

Woher stammt der Begriff „Rosenkrieg“?

Rosenkrieg ist keinesfalls ein althergebrachter Begriff des Scheidungsrechts. Ursprünglich waren die englischen Rosenkriege gemeint, bei denen die Adelshäuser York und Lancaster im 15. Jahrhundert die Thronfolge ausfochten. Erst mit dem nach dem gleichnamigen Roman von Warren Adler benannten Kinofilm von Danny DeVito „Der Rosenkrieg“ aus dem Jahr 1989, in dem Michael Douglas und Kathleen Turner die Hauptrollen spielten, fand der Begriff als Redewendung Eingang in das Thema Scheidung. Er bezeichnet in trefflicher Weise, wie absurd eine Auseinandersetzung zwischen Eheleuten verlaufen kann, wenn jeder den eigenen Egoismus, die eigene gekränkte Seele, die Rache und den Neid in den Vordergrund einer Scheidung stellt.

Man vergisst vielleicht, wo man die Friedenspfeife vergraben hat. Aber man vergisst niemals, wo das Beil liegt.

Mark Twain

Scheidungen sind keine Abläufe aus dem Lehrbuch. Ein genauso anschauliches Beispiel bietet der TV-Film „Scheidung für Anfänger“. Auch hier stellt ein 24 Jahre lang verheiratetes Ehepaar fest, dass die scheinbar erkaltete Zuneigung so viel Zündstoff für eine hemmungslose, emotionale und vor allem sinnlose Auseinandersetzung bietet, dass die Ehepartner bereit sind, den letzten Rest ihrer Existenz in den „Rosenkrieg“ zu investieren.

Gut zu wissen:

Auch wenn Filme über den Rosenkrieg wie Komödien daherkommen, haben Sie dennoch eine wahrhaft realistische Grundlage. Vielleicht lesen Sie das Buch des Journalisten Jan Fleischhauer „Alles ist besser als noch ein Tag mit dir“ - ein Roman über die Liebe, ihr Ende und das Leben danach, Knaus-Verlag, 20 EUR. Im Buch erinnert sich der Autor an die Tage, an denen er mit den Niederungen des menschlichen Gemütes (in die er sich selbstverständlich ebenso einbezieht) konfrontiert wurde. Er beschreibt, wie frappierend es sei, von welchem Voodoo-Zauber eine Scheidung begleitet werde. Eine Scheidung, so sie denn streitig verläuft, sei die finanziell verheerendste Entscheidung, die man in seinem Leben treffen könne. Eine Springflut sei dagegen ein vergleichsweise überschaubares Ereignis. Dinge, die er oder sie gerade noch zum Sperrmüll geben wollten, übten plötzlich einen magischen Reiz aus, auf die keiner um nichts in der Welt verzichten wollte. Beschreibungen dieser Art könnte man durchaus auch als Lehrbuch für die tägliche Praxis bezeichnen. Viel Spaß beim Lesen.

Wie kann ich die streitige Scheidung mit Rosenkrieg vermeiden?

Handeln Sie sachlich und konfliktvermeidend

Würden Sie sich so trennen und scheiden lassen, wie Sie geheiratet haben, wäre alles ganz einfach. Jeder Partner wäre darum bemüht, dem anderen nicht weh zu tun und den Weg zu bereiten, den man gemeinsam zum Ziel geht. Wenigstens ist der Ansatzpunkt dafür der richtige. Betrachten Sie sich als erwachsene und mündige Menschen und denken und handeln Sie nicht auf dem Niveau eines Kindes. Es ist klar, dass Sie wahrscheinlich tief in Ihrer Seele verletzt sind und unaussprechliche Schwierigkeiten haben, das, was Sie sagen und tun, so zu kontrollieren, dass Sie Konflikte vermeiden und keine Konflikte provozieren. Versuchen Sie also sachlich zu bleiben. Sprechen und benehmen Sie sich wie ein Erwachsener.

Praxisbeispiel:

In Ihrem Küchenschrank steht eine alte Kaffeetasse, die Sie an Ihren Sommerurlaub vor 20 Jahren mit Ihrem heutigen Partner erinnert. Sollten beide Partner diese an sich völlig unscheinbare Kaffeetasse für sich beanspruchen, wäre es prekär, sich nur wegen dieser Kaffeetasse zu streiten. Die Tasse bekäme eine Wertigkeit, die sie nie hatte und nie haben würde. Betrachten Sie den Gegenstand nicht als Jagdtrophäe und überlegen Sie, ob sich die Situation nicht regeln lässt, wenn Sie einen anderen ähnlichen „wertvollen“ Gegenstand in die Verteilungsmasse einbeziehen.

Vermeiden Sie extreme Positionen

Betrachten Sie Ihre gescheiterte Ehe wie ein Unternehmen in der Insolvenz. Die Insolvenzmasse muss aufgeteilt werden. Sie können nicht alles für sich beanspruchen und dem anderen nichts zugestehen. Verzichten Sie möglichst darauf, extreme Positionen zu vertreten. Natürlich ist zu unterscheiden, um was es konkret geht. Geht es um den Zugewinnausgleich, gelten andere Maßstäbe, als wenn es um das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind geht.

Handeln Sie sachlich und konfliktvermeidend.

Schaubild:
Handeln Sie sachlich und konfliktvermeidend.

Trotzdem: Fordern Sie nur, was Sie auch fordern würden, wenn Sie auf der anderen Seite stehen würden. Versuchen Sie Ihre Forderung angemessen zu gestalten und zu beziffern. Jede unangemessene Forderung provoziert Ihren Partner, Ihre Forderung zu bestreiten oder sich aktiv dagegen zur Wehr zu setzen. Wenn Sie sich in dem Kreislauf des Agierens und Reagierens bewegen, steigern Sie sich in eine Eskalationsspirale, aus der es oft keinen Ausweg mehr gibt. Vergleichen Sie sich mit einem Diplomaten, dessen Aufgabe es ist, den Krieg zwischen zwei Staaten zu vermeiden. Nur wer bereit ist, nicht nur zu fordern, sondern auch etwas zu geben, wird die Chance haben, Lösungen zu finden und Einvernehmen herzustellen.

Expertentipp:

Sie fordern Zugewinnausgleich. Den Ihnen rechnerisch zustehenden Barbetrag könnte Ihr ausgleichspflichtiger Ehepartner nur zahlen, wenn er sich hoch verschuldet und den eigenen Ruin riskiert. Diplomatisch besser wäre es, den Zugewinnausgleichsanspruch so zu handhaben, dass er zu realisieren ist und den Partner nicht überfordert. Wenn Sie Ihren Anspruch realistisch betrachten, sollten Sie bereit sein, Zugeständnisse zu machen oder den Zugewinnausgleich so zu modifizieren, dass er akzeptabel ist.

Handeln und fordern Sie nur, was der Rahmen des Gesetzes vorgibt

Es bringt im Ergebnis nichts, etwas zu fordern oder zu verweigern, was nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht. Lassen Sie es dann auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, entscheidet der Richter danach, was das Gesetz vorgibt. Sie lesen im Urteil genau das, was Sie eigentlich vorher bereits wussten oder hätten wissen können.

Praxisbeispiel:

Sie verweigern Ihrem Ehepartner das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind mit dem Argument, das Kind soll aus Ihrer Auseinandersetzung möglichst herausgehalten werden. Wenn Sie berücksichtigen, dass das Gesetz ausdrücklich ein gesetzliches Umgangsrecht für den nicht betreuenden Elternteil formuliert und umgekehrt auch dem Kind einen Anspruch darauf gibt, Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil zu pflegen, sollten Sie Ihren Standpunkt genau danach ausrichten. Verweigern Sie das Umgangsrecht, wird ein Richter nur im Ausnahmefall eine vom Gesetz abweichende Regelung treffen und das Umgangsrecht verweigern. Die damit verbundene Auseinandersetzung wiegt meist viel schwerwiegender, als wenn Sie sich vorher verständigt hätten.

Beziehen Sie einen Mediator ein

Es liegt in der Natur der Beziehung, dass Sie vielleicht nicht mehr miteinander sprechen können, ohne direkt in Streit zu geraten. Vorteilhaft könnte es sein, wenn Sie einen Mediator einbeziehen und als Ihr Sprachrohr benutzen. Mediatoren sind neutrale Personen, die zwischen Konfliktparteien vermitteln. Dazu stellen sie die jeweilige Interessenlage fest, suchen Schnittstellen und zeigen denkbare Lösungen auf. Vielleicht sind Sie damit in der Lage, Ihre dem Grundsatz nach bestehende Kompromissbereitschaft so zu transferieren, dass Ihr Partner Sie versteht und darauf eingehen kann. Mediatoren sind idealerweise für solche Konfliktgespräche ausgebildet. Sie zeigen Ihnen möglicherweise Lösungsansätze auf, von denen Sie bis dahin keine Vorstellung hatten.

Wie geht jetzt Scheidung ohne Rosenkrieg?

Gut. Genug geredet. Lassen Sie uns praktisch denken.

Gestalten Sie Ihre Scheidung einvernehmlich

Praktisch gedacht, sollten Sie Ihre Scheidung einvernehmlich gestalten. Einvernehmlich bedeutet, dass Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Der große Vorteil besteht darin, dass Sie nur einen Rechtsanwalt benötigen, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Der Ehepartner stimmt diesem Scheidungsantrag lediglich in einem formlosen Schreiben an das Familiengericht zu und benötigt dafür keinen Rechtsanwalt. Sie sparen damit im Ansatz bereits die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt. Vor allem vermeiden Sie damit Schlammschlachten und Rosenkrieg.

Gestalten Sie Ihre Scheidung einvernehmlich, vermeiden Sie damit den Rosenkrieg.

Schaubild:
Gestalten Sie Ihre Scheidung einvernehmlich, vermeiden Sie damit den Rosenkrieg.

Regeln Sie Ihre Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich abwickeln, sollten Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Gerade die Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht die einvernehmliche Scheidung und rundet diese ab. Oder umgekehrt gesagt: Die einvernehmliche Scheidung ist Konsequenz und Lohn dessen, dass Sie sich außergerichtlich wegen der Scheidungsfolgen geeinigt haben.

Gut zu wissen:

Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden Sie, dass Sie Ihre Scheidung als streitige Scheidung wegen aller möglichen Details vor Gericht austragen. Jede Scheidungsfolge, die Sie vor dem Richtertisch verhandeln, verursacht einen eigenständigen Verfahrenswert, mit dem Sie die Gebühren für Gericht und Anwälte in die Höhe treiben. Vor allem benötigt auch der Ehepartner, der über die Scheidungsfolge verhandelt, einen eigenen Rechtsanwalt, den er zusätzlich bezahlen muss.

Wenn Sie dann noch den Scheidungsantrag online in die Wege leiten und Ihre Scheidung als Online-Scheidung abwickeln, profitieren Sie zusätzlich von dem Komfort, dass Sie Ihre Scheidung auf denkbar einfache Art und Weise in die Wege leiten und im günstigsten Fall lediglich noch den mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht wahrnehmen müssen.

Fazit

Rosenkrieg ist ein Begriff aus der Bildersprache. Er verdeutlicht und veranschaulicht aber sehr genau, was gemeint ist. Vielleicht stellen Sie sich mit eigenen Augen vor, wie Ihre Scheidung vergleichsweise ablaufen könnte, wenn Sie sich jeglicher Einigung widersetzen und es auf eine streitige Scheidung ankommen lassen.

Autor:  Volker Beeden

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