Erben in Patchwork-Familien

Erben meine Kinder, deine Kinder oder du?

Patchworkfamilien sind Stieffamilien. Diese entstehen, wenn geschiedene Ehepartner neu heiraten und eigene Kinder in die neue Ehe einbringen. Verstirbt der Elternteil oder verstirbt der Stiefelternteil, hängt das Erbe der Kinder oft vom Zufall ab, je nachdem, ob der Elternteil oder der Stiefelternteil zuerst verstirbt. Vor allem im Erbrecht ergeben sich ungeahnte Schwierigkeiten, wenn sich die hinterbliebenen Angehörigen nicht angemessen berücksichtigt fühlen. Sie können diese Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie Ihren Nachlass testamentarisch regeln. Leben Sie in Scheidung oder sind Sie geschieden, sollten Sie über ein Geschiedenentestament nachdenken.

Kurze Zusammenfassung

  • Gründen Sie eine Patchwork-Familie und bringen Nachwuchs aus einer früheren Beziehung mit in die neue Ehe ein, sollten Sie Ihre Erbfolge überdenken und neu regeln.
  • Patchwork-Familien lassen sich in ihrer Struktur als einfache, doppelte oder komplexe Stieffamilien typisieren.
  • Sie sollten sich des Risikos bewusst sein, dass Ihr früherer Ehepartner für den Fall Ihres Ablebens über Ihr gemeinsames Kind die Möglichkeit hat, auf Ihrem Nachlass zuzugreifen.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Verzichten Sie nicht auf ein Testament
Verfassen Sie kein Testament, führt die gesetzliche Erbfolge oft zu ungerechten Ergebnissen. Die Kinder des früher versterbenden Ehepartners können deutlich benachteiligt sein. Um dies zu vermeiden, sollten Sie diese in einem Testament in die Erbfolge einbeziehen.

Tipp 2: Antizipieren Sie Konfliktbereiche und beugen Sie diese mit einem Testament vor
Wenn Sie über die testamentarische Gestaltung Ihrer Erbfolge nachdenken, sollten Sie vorher wissen, in welcher Art und Weise die Probleme auftreten und wo Sie mit einer Regelung ansetzen können.

Tipp 3: Schreiben Sie ein Geschiedenentestament
Möchten Sie unter allen Umständen vermeiden, dass Ihr Ex-Partner über den Erbteil Ihrer Kinder miterbt, sollten Sie in einem Geschiedenentestament einen Testamentsvollstrecker ernennen, der das Erbe des Kindes verwaltet.

Warum ist die Patchwork-Familie heutzutage ein Thema?

In der Patchwork-Familie kann es kompliziert sein, die Erbfolge zu regeln.

In einer Patchwork-Familie kann es kompliziert sein, die Erbfolge zu regeln.

Der Begriff Patchwork-Familie entstand in den neunziger Jahren, als man eine Bezeichnung für eine Familienform suchte, die parallel zu der beständig in die Höhe steigenden Scheidungsraten immer häufiger auftauchte. Gemeint ist nichts anderes als die Stieffamilie. Zwar hat es diese schon immer gegeben. Früher jedoch entstanden Stieffamilien vor allem dann, wenn ein Ehepartner verstorben war und der überlebende Ehepartner aus Versorgungsgründen neu heiratete. Heutzutage stehen derartige Aspekte nicht mehr im Vordergrund. Ehepartner trennen sich schneller, auch wenn sie gemeinsame Kinder haben. Viele trennen sich nicht nur einmal, sondern zweimal oder dreimal.

Für die Kinder bedeutet dies, dass sie sich immer wieder an neue Partner der Eltern gewöhnen müssen. Es entstehen teils Familiengefechte, bei denen Außenstehende den Überblick verlieren. Hinterlässt der verstorbene Ehepartner eigene Kinder, fühlen sich Patchwork-Kinder erbrechtlich als Geschwister zweiter Klasse. Sie sind zwar gemeinsam aufgewachsen, erben aber neben den Kindern des verstorbenen Stiefelternteils nichts.

Was genau ist eine Patchwork-Familie?

Die typische „Patchwork-Familie“ gibt es nicht. Es lassen sich folgende Typisierungen feststellen:

  • Einfache Patchwork-Familie: Ein Elternteil heiratet und bringt in die neue Ehe ein eigenes Kind ein. Der Stiefelternteil hat keine eigenen Nachkommen. Es gibt auch keine gemeinsamen Kinder. Erbrechtlich geht es um die Frage, ob und wie das Kind am Erbe des Stiefelternteils teilhaben soll, wenn dieser verstirbt.
  • Doppelte oder zusammengesetzte Patchwork-Familie: Beide Ehepartner bringen aus früheren Ehen eigene Kinder in die neue Familie ein. Sie haben aber keine gemeinschaftlichen Kinder. Auch hier stellt sich erbrechtlich die Frage, wie die jeweiligen Kinder am Erbe des Stiefelternteils teilhaben sollen, wenn der jeweilige Stiefelternteil verstirbt.
  • Komplexe Patchwork-Familie: Hier geht es um Stieffamilien, in denen sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus früheren familiären Verbindungen im Haushalt leben. Hierbei handelt es sich um die schwierigste Familienform. Dies wird noch komplexer, wenn ein Partner auch noch nichteheliche Kinder aus einer anderen Beziehung hat.
  • Eine weitere Typisierung kann sich daraus herleiten, ob die Partner einander heiraten oder in einer nichtehelicher Lebensgemeinschaft miteinander leben.
  • Letztlich steht die Frage im Raum, inwieweit sich erbrechtliche Probleme mit den Kindern vermeiden lassen, wenn der Stiefelternteil das Kind des Partners adoptiert.

Warum sind manche Patchwork-Familien emotional so kompliziert?

In Patchwork-Familien haben leibliche Eltern einen wichtigen Vorsprung.

In Patchwork-Familien haben leibliche Eltern einen wichtigen Vorsprung.

Das Komplizierte an einer Patchwork-Beziehung ist, dass es nicht nur die Liebesbeziehung zwischen dem Ehepaar gibt, sondern noch eine zweite konkurrierende Beziehung, nämlich die des leiblichen Elternteils zu seinem Kind. Elternteile stellen plötzlich fest, dass sie nicht damit klarkommen, wenn der neue Partner das Kind kritisiert. Oder der neue Partner hat das Gefühl, der andere falle ihm in den Rücken, wenn er bei einem Streit zu seinem leiblichen Kind hält. Nicht zuletzt haben leibliche Eltern einen wichtigen Vorsprung. Die Liebe zwischen ihnen und dem Kind stellt sich mit dessen Gebot von selber ein. Stiefeltern müssen das Vertrauen der Kinder des neuen Partners mit viel Geduld erst erwerben. Oft stellt man erst nach der Trennung fest, ob dieser Schritt wirklich gelungen ist.

Warum ist die Erbfolge in der Patchworkfamilie so schwierig?

Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches beruht auf dem Grundsatz der Blutsverwandtschaft. Dadurch sind Stiefkinder mit dem anderen Stiefelternteil nicht verwandt. Verstirbt der Stiefelternteil, ist das Stiefkind weder erbberechtigt noch pflichtteilsberechtigt. Daraus ergibt sich oft der Konflikt, ob die Elternteile ihre eigenen Abkömmlinge bevorzugen oder eine erbrechtliche Gleichstellung mit den Kindern des Partners wünschen.

Gesetzliche Erbfolge im Überblick

Schaubild:
Gesetzliche Erbfolge im Überblick

Der Nachlass der Partner verteilt sich unterschiedlich, je nachdem, welcher Elternteil oder Stiefelternteil zuerst verstirbt. Beim Tod eines Partners erben dessen leibliche Kinder, seien es dessen eigene Kinder aus einer früheren Ehe oder Kinder aus der neuen Ehe. Der neue Partner erbt im Regelfall daneben die Hälfte, wenn die Partner verheiratet waren. Waren die Partner nicht verheiratet, erben nur die leiblichen Kinder. Stirbt umgekehrt der zweite Partner, erben nur dessen leibliche Kinder.

Praxisbeispiel:

Die Problematik verdeutlicht sich, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist. Hinterlässt beispielsweise der Stiefvater ein Haus und ein eigenes Kind aus einer früheren Ehe, erben das Kind und der überlebende neue Ehepartner jeweils die Hälfte vom Haus. Ein eventuell vorhandenes Kind des überlebenden Ehepartners erbt davon nichts. Verstirbt jetzt auch der überlebende Ehepartner, erbt dessen Kind den Anteil am Haus, obwohl der ursprüngliche verstorbene Stiefvater möglicherweise überhaupt kein Interesse daran gehabt hatte, dass das Stiefkind auf sein Erbe zugreift. Wäre umgekehrt der überlebende Ehepartner zuerst verstorben, hätte das eigene Kind des Stiefvaters das Haus alleine geerbt. Es hängt also weitgehend vom Zufall ab, wer zuerst verstirbt und wer danach was erbt. Im Ergebnis sind die Kinder des länger lebenden Ehepartners in der Patchwork-Familie klar bevorzugt.

Ist die Adoption des Stiefkindes ein Ausweg?

Möchten Sie erbrechtliche Probleme vermeiden, sollten Sie in Betracht ziehen, das Kind des Partners zu adoptieren. Mit der Adoption werden Sie rechtlich zum Elternteil des Stiefkindes. Versterben Sie, beerbt Sie Ihr adoptiertes Stiefkind als gesetzlicher Erbe und hat an Ihrem Nachlass teil. Dabei können auch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Wird das Stiefkind nicht adoptiert, gilt es nicht als verwandt und zahlt in der Erbschaftssteuerklasse III 30 % Erbschaftssteuern, wenn es per Testament mehr als 20.000 EUR erbt. Allerdings ist die Adoption nicht ganz unproblematisch, da auch der andere biologische Elternteil der Adoption zustimmen muss. In der Alternative kommt in Betracht, dass Sie das Stiefkind testamentarisch in Ihre Erbfolge einbeziehen.

Und, wenn's den Kindern nicht verbliebe, den Enkeln kommt es doch zugut.

Johann Wolfgang von Goethe

Welche erbrechtlichen Fragen stellen sich im Hinblick auf den Erbfall?

Bevor Sie darüber nachdenken, wie Sie Ihre Rechtsnachfolge im Detail regeln, sollten Sie im Hinblick auf Ihre individuellen Gegebenheiten in der Patchwork-Familie grundlegende Fragen beantworten:

  • Wer soll mich beerben, wenn ich versterbe? Sollen nur meine eigenen leiblichen Kinder erben oder sollen die Stiefkinder des Partners miterben?
  • In welchem Verhältnis sollen meine Kinder aus einer früheren Ehe im Hinblick auf meine gemeinschaftlichen Kinder in der neuen Ehe erben?
  • Wie möchte ich im Hinblick auf meine Kinder aus einer früheren Ehe den neuen Partner in meinen Nachlass einbeziehen?
  • Wie kann ich den neuen Partner absichern, wenn ich alleiniger Eigentümer unserer Ehewohnung bin? Besteht das Risiko, dass meine Kinder den überlebenden Partner aus dem Haus weisen, wenn ich verstorben bin? Wie lässt sich dieses Risiko vermeiden?
  • Wer verwaltet meinen Nachlass, wenn mein eigenes Kind minderjährig ist? Hat mein früherer geschiedener Ehepartner das Recht, das von unserem gemeinsamen Kind geerbte Vermögen zu verwalten? Kann ich das verhindern?
  • Wie regele ich meinen Nachlass, wenn ich mit meinem früheren Ehepartner einen Erbvertrag abgeschlossen habe, den ich nach dem Ableben meines Ex-Partners als überlebender Partner nicht mehr ändern kann? Gründen Sie dann eine neue Familie, wird es schwierig, den Kindern aus erster und aus zweiter Ehe gerecht zu werden.

Welche testamentarischen Regelungen kommen in Betracht?

Es kann keine pauschalen Empfehlungen geben. Es kommt immer darauf an, wie Ihre Patchwork-Familie zusammengesetzt ist und wie sich die Partner gegenseitig erbrechtlich bedenken wollen. Es bestehen zumindest folgende Optionen:

  • Sie sind sich mit Ihrem Ehepartner einig, dass nur die jeweils eigenen Kinder erben sollen. Sie wollen sich nicht gegenseitig beerben. Im Testament setzen Sie jeweils Ihre eigenen Kinder als Ihre Erben ein. Zusätzlich verzichten beide Ehepartner gegenseitig auf ihr Erbrecht und den Pflichtteil. Darüber hinaus könnten Sie Gütertrennung vereinbaren und auch den Zugewinnausgleich ausschließen. Über den Zugewinnausgleich erfolgt nämlich im Fall der Scheidung eine indirekte Beteiligung am Vermögen des Partners.
  • Sie möchten Ihren überlebenden Ehepartner finanziell absichern. Solange dieser lebt, soll er den Nachlass nutzen können. Nach seinem Tod sollen ausschließlich die eigenen Kinder erben. Im Testament setzen Sie den überlebenden Ehepartner als Vorerben ein, Ihre eigenen Kinder als Nacherben. Typischer Fall ist, dass Ihr überlebender Ehepartner in Ihrem Haus verbleiben kann und die Kinder erst nach dessen Ableben über das Haus verfügen können.
  • Sie sind sich mit Ihrem Ehepartner einig, dass die eigenen Kinder des jeweils anderen Partners wie die eigenen Kinder behandelt werden. Im Testament setzen Sie sich gegenseitig als Erben ein. Verstirbt auch der überlebende Partner, erben alle Kinder zu gleichen Teilen.
  • Sie sind sich mit Ihrem Ehepartner einig, dass die eigenen Kinder des jeweils anderen Partners wie die eigenen Kinder behandelt werden. Im Testament setzen Sie sich gegenseitig als Erben ein. Verstirbt auch der überlebende Partner, erben alle Kinder zu gleichen Teilen.

Expertentipp:

Der Anlass, sich über die Erben Gedanken zu machen, ist umso dringlicher, als Sie bereits früher ein Testament verfasst haben. Die in einem früheren Testament enthaltenen Regelungen dürften nach einer Wiederverheiratung kaum noch interessengerecht sein. Sie sollten Ihr Testament also möglichst neu verfassen. Auch wenn Sie mit Ihrem früheren Ehepartner einen Erbvertrag geschlossen haben, sollten Sie klären, wie weit diese Regelungen noch relevant sind und welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Erbfolge im Hinblick auf Ihre neue Familie darauf abzustellen.

Inwiefern kann mein geschiedener Ex-Partner auf meinen Nachlass zugreifen?

Ein besonderes Problem stellt sich dann, wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihr geschiedener Ex-Partner über Ihr gemeinsames Kind auf Ihren Nachlass zugreift. Auch wenn Ihr geschiedener Ex-Partner nicht mehr erbberechtigt ist, ergeben sich folgende Konfliktsituationen:

  • Hinterlassen Sie ein minderjähriges Kind, verwaltet Ihr insoweit sorgeberechtigter Ex-Partner das Vermögen des Kindes und greift damit in die Entscheidungen der Patchwork-Familie ein. Ihr neuer Ehepartner muss sich also mit Ihrem Ex-Partner über die Verteilung des Nachlasses auseinandersetzen. Im ungünstigsten Fall muss er aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausziehen. Sie können diese Konfliktsituation mit einem Geschiedenentestament entschärfen, wenn Sie beispielsweise einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der das Erbe des Kindes verwaltet. Verwalter kann auch der neue Partner sein.
  • Sie hinterlassen ein Kind. Das Kind erbt als Alleinerbe Ihren Nachlass. Das Kind erleidet einen Unfall und verstirbt kinderlos. Jetzt beerbt Ihr Ex-Partner über diesen Umweg als gesetzlicher Erbe Ihr gemeinsames Kind und kommt damit in den Genuss Ihres Vermögens.

Ausblick

Das Leben ist komplex. Es ist für die Gesetzgeber ausgesprochen mühsam, diese Komplexität nachzuvollziehen und den Interessen eines jeden Beteiligten in der Patchwork-Familie gerecht zu werden. Sie dürfen also vom Gesetzgeber keine idealen Regelungen erwarten. Vielmehr liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, Ihre Beziehungen in der Patchwork-Familie so zu regeln, dass Sie erbrechtliche Probleme möglichst vermeiden.

Autor:  Volker Beeden

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