Kontakt & Hilfe

Kostenloses Gespräch:(gebührenfrei 24/7)

Alle E-Mails, Adressen, Telefonnummern & unsere Anschrift finden Sie auf unserer
Rat & Hilfe - Seite.

Geben Sie uns Ihr Feedback

Wir nehmen Sie sehr ernst und melden uns bei Ihnen; senden Sie uns bitte hier ihr Anliegen.

iurFRIEND® wünscht Ihnen eine gute Zeit.
Es tut uns leid, es sind Fehler aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite neu oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Vielen Dank! Ok

Contact Form

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Spam
Bild: iurFRIEND Bildmarke

Göppingen EliteXPERTS in Göppingen

EliteXPERTS in Göppingen

Sie wohnen in Göppingen oder leben im Umland und benötigen Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Göppingen sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien und Büros befinden sich nahe Adelberger Kornhaus, Kunsthalle, Stiftskirche Faurndau und Rathaus. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent vor Ort, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Göppingen ist Sitz des Amtsgerichts Göppingen. Übergeordnete Gerichte sind das Landgericht Ulm und das Oberlandesgericht Stuttgart. Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Göppingen richtet sich an das Landgericht Ulm, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht (Familiengericht) Göppingen in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Ulm, sondern das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig.

 

Die Justiz beim AG Göppingen, LG Ulm sowie OLG Stuttgart ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst.

  • Versöhnen sich Ehegatten nach der Trennung und leben mehr als drei Monate wieder zusammen, erlischt der titulierte Anspruch auf Trennungsunterhalt. Durch das Zusammenleben ist der Anspruch auf Familienunterhalt wieder entstanden, so dass kein Anspruch auf Trennungsunterhalt mehr besteht. Geht es um Trennungsunterhalt, kann die Frage eines kurzfristigen Versöhnungsversuches nicht von einer retrospektiven Betrachtungsweise abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse der Versöhnungsversuch unabhängig von der Dauer des vorherigen Getrenntlebens beurteilt werden. Leben die Ehegatten mehr als drei Monate zusammen, könne jedenfalls nicht mehr von einem nur kurzfristigen Versöhnungsversuch ausgegangen werden, der den titulierten Anspruch auf Trennungsunterhalt hätte fortbestehen lassen (AG Göppingen, Beschluss v. 1.2.2019, Az. 12 F 234/18).
  • Nach der Scheidung der Eltern besteht das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind fort. Auf Antrag eines Elternteils ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und auf einen Elternteil zu übertragen, wenn die Aufhebung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die gemeinsame Ausübung der elterlichen Verantwortung erfordert eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung. Fehlt den Eltern jegliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, kann die gemeinsame Sorge nicht mit der Begründung aufrechterhalten werden, die Eltern seien verpflichtet, zum Wohl des Kindes eine Verständigung zu suchen. Dabei ist zu beachten, dass gerade kein Regel-Ausnahmeverhältnis zugunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne besteht, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als Ultima Ratio in Betracht kommen soll (AG Göppingen, Beschluss v. 7.1.2016, Az. 4 F 149/14).
  • In einer erbrechtlichen Angelegenheit hatte das Landgericht Ulm klargestellt, dass ein Geschwisterteil nicht berechtigt ist, allein über die Umbettung der verstorbenen Eltern zu entscheiden, wenn das Totenfürsorgerecht allen Geschwistern gemeinsam zusteht. Entspricht die Umbettung zudem nicht dem Willen der verstorbenen Eltern, haben die übrigen Geschwister Anspruch auf Umbettung sowie ein Schmerzensgeld (im Fall 500 €). Grund für die Umbettung war, dass der Geschwisterteil sich als einziger dazu imstande sah, das Grab zu pflegen. Deshalb ließ sie eigenmächtig die Urnen beider Eltern auf den Friedhof ihres Wohnortes umbetten. Der Umstand, dass dem Geschwisterteil das Grabnutzungsrecht zugestanden war, beinhalte nicht das Totenfürsorgerecht und das Umgangsrecht mit den Urnen (LG Ulm, Urteil v. 20.1.2012, Az. 2 O 356/11).
  • Das OLG Stuttgart stellte klar, dass ein von der Mutter aus der Ukraine nach Deutschland verbrachtes Kind nicht in die Ukraine zurückverbracht werden muss. Die Mutter hat ihre Tochter wegen des Krieges mit nach Deutschland genommen. Da der Vater die Zustimmung verweigert hatte, stellte die Verbringung des Kindes nach internationalem Recht eine Kindesentführung dar. Der Vater klagte in Deutschland auf Rückführung des Kindes und berief sich auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Die Richter urteilten, dass eine Rückführung des Kindes in das Kriegsgebiet mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden wäre. Dies gelte insbesondere auch für die Westukraine und damit auch für die Stadt Odessa. Auch eine Rückführung nach Moldau kommt nicht in Betracht, da das Gericht in Moldau nicht zuständig sei, über den weiteren Aufenthalt des Kindes zu entscheiden (OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.10.2022, Az. 17 UF 186/22).
  • Der Bundesgerichtshof klärte einen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ausgetragenen Rechtsstreit, nach der ein adoptiertes Kind ein Recht darauf hat, von seiner leiblichen Mutter Informationen über den leiblichen Vater zu erhalten. Letztlich wurde der Auskunftsanspruch bejaht. Nach § 1618a BGB sind Eltern und Kinder einander beistandspflichtig und schulden gegenseitige Rücksichtnahme auf die Belange des anderen. Die Kenntnis der eigenen Abstammung sei Ausfluss des Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen. Deshalb wurde die leibliche Mutter verpflichtet, der Tochter alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu benennen, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hatten. Daran ändere auch nichts, dass die leibliche Mutter wegen der Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter sei. Das Auskunftsverhältnis zwischen Kind und Mutter sei vor der Adoption entstanden. Das Recht der Mutter auf Privat- und Intimsphäre müsse insoweit zurücktreten. Die Argumentation der Mutter, sie könne sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern, genüge nicht (OLG Stuttgart, Beschluss v. 30.3.2021, Az. 17 UF 52/20).

Zahlen und Fakten zu Göppingen

  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Einwohner: ca. 59.000
  • Größe: ca. 60 km²
  • PLZ: 73033
  • Telefonvorwahl: 07161
  • Kfz-Kennzeichen: GP
  • Sehenswürdigkeiten: Burg Hohenstaufen, Oberhofenkirche, Stauferstele an der Oberhofenkirche, Städtisches Museum im Storchen, Schloss Göppingen mit Marstall, Adelberger Kornhaus, Märklin Museum, Kunsthalle Göppingen.
  • Website: goeppingen.de

Jetzt Hilfe von EliteXPERTS in Göppingen holen

Haben Sie ein Problem im Familien-, Erb- oder Verkehrsrecht und brauchen die Hilfe von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Immobilienmaklern oder Detektiven, haben Sie bei den EliteXPERTS eine feine kompetente Auswahl dafür. Jede(r) der hier aufgeführten Expertinnen und Experten kann Ihnen sofort dank jahrelanger Erfahrung und geprüfter Facheignung ihre oder seine Dienste erweisen. Wählen Sie oben einen Vertreter oder eine Vertreterin für sich aus oder suchen mit anderen Filtereinstellungen noch einmal neu!

Vielen Dank für Ihre Nachricht an

Sie benötigen einen
Experten in Göppingen

EliteXPERTS zur Auswahl
Rechtsanwalt Ömer Savas
Bitte Ihre Nachricht ein (maximal 500 Zeichen)

Noch verbleibend: {{ message_length }} Zeichen

Loading...