Streitigkeiten beilegen
Bei einem Vergleich legen die Parteien Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich bei. Und weil sie das vor Gericht tun, nennt man es einen gerichtlichen Vergleich. Durch einen solchen Vergleich können Verfahren schneller beendet werden.
Das gilt auch für Scheidungsverfahren. Sie können mit Ihrem Ehepartner im Scheidungstermin einen Vergleich schließen und so Ihre Scheidung beschleunigen. Da bei den Familiengerichten Anwaltszwang besteht, benötigt jeder Ehepartner für den Abschluss eines Vergleichs einen eigenen Rechtsanwalt.
Für einen Vergleich ist es notwendig, dass jeder Ehepartner bereit ist, Zugeständnisse zu machen. Sind die Fronten verhärtet und gönnen Sie sich gegenseitig nichts mehr, wird es wohl nicht zu einem Vergleich kommen.
Vorteile des Vergleichs
Bei einem Vergleich werden Ihre Rechte und Pflichten rechtsverbindlich festgeschrieben. Sie können notfalls zwangsweise durchgesetzt werden, wenn sich ein Partner weigern sollte, sie zu erfüllen. Es können alle Scheidungsfolgen geregelt werden, vom Ehegattenunterhalt bis hin zum Sorge- und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Durch den Abschluss eines Vergleichs vermeiden Sie spätere Folgeprozesse.
Nachteile des Vergleichs
Ein Nachteil ist natürlich, dass Sie einen zweiten Rechtsanwalt benötigen und somit die Kosten Ihrer Scheidung steigen werden. Hinzu kommt, dass Ihre Rechtsanwälte eine sog. „Einigungsgebühr“ abrechnen können, da Sie beim Abschluss eines einvernehmlichen Vergleichs mitgewirkt haben.
Ein gerichtlicher Vergleich ist für Sie von Vorteil, wenn Sie sich nicht vollkommen zerstritten haben und bereit sind, Ihrem Ehepartner gegenüber Zugeständnisse zu machen. Wenn Sie bereit sind zu geben, wird Ihr Partner auch eher bereit sein, auf einige seiner Ansprüche zu verzichten. Eine einvernehmliche Lösung zu finden ist immer besser, als sich bis aufs Blut zu streiten.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber: Der gerichtliche Vergleich bei einer Scheidung