Handeln Sie nicht überstürzt
Eine Scheidung ist meistens emotional aufwühlend, doch zu Zeiten von Corona stellt sie eine besonders schwierige Herausforderung dar. Es treffen viele starke Gefühle aufeinander – Wut, Trauer und Existenzangst können schnell zu irrationalen Entscheidungen führen. Bevor Sie also überstürzt und aus dem Gefühlschaos heraus vollendete Tatsachen schaffen, sollten Sie sich gut informieren und wohlüberlegt handeln. Natürlich sind viele Themen der Trennung und Scheidung unangenehm, Sie sollten sich dennoch mit Ihnen und Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihrem Ex-Partner konstruktiv auseinandersetzen. Nur so können Sie die Scheidung möglichst reibungslos abwickeln und langfristig die beste Lösung für sich und Ihre Familie finden.
Warten Sie das Trennungsjahr ab
Im deutschen Scheidungsrecht ist in der Regel die Vollziehung des Trennungsjahres notwendig. So soll sichergestellt werden, dass Sie die Scheidung nicht voreilig einreichen und genügend Bedenkzeit haben. Während des Trennungsjahres haben Sie die Chance, wieder zueinander zu finden und sich zu versöhnen. Versöhnungsversuche unter drei Monaten wirken sich hierbei nicht auf die Dauer des Trennungsjahres aus. Sie erleiden also keine Nachteile, wenn Sie einen weiteren Versuch wagen.
Nach Ihrer Trennung müssen Sie die eheliche Lebensgemeinschaft auflösen. In der Regel zieht einer der Ehepartner aus. Sind Sie von der Kurzarbeit betroffen oder haben sogar Ihren Job wegen der Corona-Pandemie verloren, oder finden Sie aufgrund erschwerter Umstände keine neue Wohnung, ist ein Auszug vielleicht nicht möglich. Solange Sie die so genannte Trennung von „Tisch und Bett“ einhalten, können Sie aber auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Für Sie bedeutet das: Kein gemeinsamer Haushalt und kein gemeinsames Schlafzimmer. Jeder muss seinen eigenen Haushalt führen und soweit wie möglich, in abgetrennten Räumlichkeiten leben.
Keinesfalls sollten Sie versuchen, das Trennungsjahr zu umgehen und vorzeitig den Scheidungsantrag einreichen. Scheitert dieser Versuch, fallen Ihnen nicht nur unnötige Kosten an, es drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Das Gericht wird Ihren Antrag gebührenpflichtig abweisen, wenn sich herausstellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen gar eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Prozessbetruges.
Führen Sie keinen Rosenkrieg
Wenn Sie eine streitige Scheidung der einvernehmlichen Scheidung vorziehen, obwohl eine Einigung möglich wäre, riskieren Sie einen der teuersten Fehler im Scheidungsverfahren. Ein Rosenkrieg vor Gericht ist nicht nur emotional belastend und zeitlich aufwändig, sondern auch die Kosten können schnell ungeahnte Ausmaße annehmen. Da eine Scheidung nur durch richterlichen Beschluss möglich ist, lassen sich die Gerichts- und Anwaltskosten nicht vermeiden. Sie können sich jedoch dafür einsetzen, diese so gering wie möglich zu halten. Beide Kosten berechnen sich auf Grundlage des Verfahrenswertes. Dieser wird anhand des bereinigten Nettoeinkommens des Ehepaars ermittelt. Sind alle Folgen der Scheidung bereits geklärt, gibt es keine weiteren Streitpunkte, die den Verfahrenswert erhöhen. Gibt es jedoch streitige Folgen, wie Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich, so muss das Gericht auch über diese Themen entscheiden. Jeder zusätzliche Streitpunkt erhöht den Verfahrenswert, sodass sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten weiter steigen. Hinzu kommt, dass bei einer streitigen Scheidung beide Ehepartner anwaltlich vertreten werden müssen. Die Anwaltskosten fallen also nicht nur einmalig, sondern gleich doppelt an.
Setzen Sie Ihre Kinder nicht als Druckmittel ein
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, liegt in der Frage des Sorge- und Umgangsrechtes hohes Konfliktpotenzial. In der Regel besteht das gemeinsame Sorgerecht weiter und Sie können sich als Eltern auf ein passendes Betreuungsmodell für Ihre Familie einigen. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, hat dabei weiterhin ein Umgangsrecht mit den Kindern und ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Hierbei sollten sich beide Elternteile über ihre Rechte und Pflichten bewusst sein. Kein Elternteil sollte versuchen, Unterhaltszahlungen zurückzuhalten oder den Umgang mit den Kindern zu vereiteln.
Die Kontaktbeschränkungen wegen Corona lassen das Umgangsrecht übrigens nicht verfallen. Der Umgang muss weiterhin ermöglicht werden und kann nicht ohne Weiteres verweigert werden. Das Umgangsrecht kann zur Not auch gerichtlich durchgesetzt werden. Streiten Sie bereits während des Scheidungsverfahrens darüber oder möchten Sie sogar das alleinige Sorgerecht beantragen, steht Ihnen und insbesondere Ihren Kindern ein belastendes Verfahren bevor. Ihre Kinder sollten nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Machen Sie sich bewusst, dass diese ohnehin unter der Situation leiden und es in der Regel am besten für sie ist, wenn sie eine unbelastete Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen können. Daher sollten Sie es vermeiden, Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder auszutragen.
Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden
Sie sehen: Bei der streitigen Scheidung gibt es kaum einen Gewinner. Weder finanziell noch persönlich können Sie sich große Vorteile erhoffen. Die Entscheidung durch das Gericht entspricht womöglich nicht Ihren Erwartungen, ist jedoch für beide Seiten rechtlich bindend sobald sie rechtkräftig ist. Sie sollten sich also darum bemühen, sich möglichst einvernehmlich scheiden zu lassen. So müssen Sie sich ggf. zwar auf einen Kompromiss einlassen, haben die genaue Ausgestaltung jedoch in der Hand und können die für Ihre Familie beste Lösung erarbeiten. Zudem vermeiden Sie unnötige Anwaltskosten, indem nur der Antragsteller anwaltlich vertreten wird. Wenn Sie sich ohnehin einig sind, genügt es, wenn der andere Ehepartner dem Antrag zustimmt. Dazu benötigt er keine Anwältin bzw. keinen Anwalt.
Eine streitige Scheidung in einem langwierigen Verfahren kann zu einem teuren Fehler werden, insbesondere wenn der Streit vermeidbar war. Wenn Sie sich alleine nicht einigen können, sollten Sie einen Mediationsversuch wagen. Die Mediation ist eine alternative Form der Konfliktbewältigung. Dabei hilft Ihnen ein neutraler Dritter bei der Aufarbeitung des Konflikts. Gemeinsam mit Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihrem Ex-Partner können Sie eine Lösung erarbeiten, bei der alle relevanten Umstände einbezogen werden. So können Auseinandersetzungen in einem geschützten Raum geleitet bewältigt werden und verlagern sich nicht auf die spätere Scheidung.
Verzichten Sie nicht voreilig auf Ihre Ansprüche
Natürlich sollten Sie auch nicht auf Ihre Rechte verzichten, um die Scheidung möglichst schnell abzuwickeln. Auch wenn Sie sich nicht genau mit den Ansprüchen auseinandersetzen möchten oder das Gefühl haben, unter Druck gesetzt zu werden, sieht der Gesetzgeber bestimmte Rechte und Pflichten für die Scheidung vor. Es ist Ihr gutes Recht, sich umfassend über Ihre Ansprüche zu informieren und diese auch einzufordern. Lassen Sie sich auch nicht zu Zeiten von Corona ein schlechtes Gewissen einreden, weil dem Unternehmen Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihres Ex-Partners Insolvenz droht oder das Einkommen aufgrund von Kurzarbeit geringer ausfällt. Alle relevanten Umstände, die sich tatsächlich auf die Leistungsfähigkeit auswirken, können bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Wenn Sie voreilig auf Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich verzichten, geben Sie damit finanzielle Absicherung auf, die Ihnen zusteht. Einige Verzichtserklärungen sind zu Ihrem Schutz rechtlich gar nicht zulässig, sodass diese Streitpunkte dann ohnehin erneut geklärt werden müssen. So können Sie nicht auf den Ausgleich von Anwartschaften für die Rente verzichten, wenn Ihnen dadurch im Alter Armut drohen würde, weil Sie keine eigenen Ansprüche auf eine Altersversorgung haben.
Auch wenn Sie im Ehevertrag einen bestimmten Verzicht erklärt haben und sich nun dazu verpflichtet fühlen, obwohl der Ehevertrag Ihre aktuellen familiären Verhältnisse gar nicht widerspiegelt oder bereits bei Vertragsschluss unwirksam war, müssen die Folgen der Scheidung abschließend geklärt werden. Doch selbst ein Verzicht, der rechtlich zulässig ist, kann langfristig schwerwiegende Folgen für Ihre finanzielle Absicherung haben. Um Verzögerungen im Scheidungsverfahren und finanzielle Probleme sowie unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher von Anfang an anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wenn Sie wirtschaftlich bedürftig sind, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen, sodass Sie nur noch 15 EUR für die anwaltliche Erstberatung beisteuern müssen.