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Definition: Unerwartete Scheidung

DEFINITION

Attacke aus dem Briefkasten: Die unerwartete Scheidung

Schlechte Nachrichten scheinen die Angewohnheit zu haben, dann einzutreffen, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann. Vielleicht feiern Sie gerade Ihren Geburtstag, Heiligabend steht vor der Tür oder Sie leiden gerade an einer Erkrankung. Ausgerechnet jetzt erfahren Sie, dass der Ehepartner die Scheidung wünscht. Oder Sie finden im Briefkasten die Nachricht vom Familiengericht, dass der Ehepartner die Scheidung eingereicht hat. Es kommt jetzt für Sie neben aller Enttäuschung und Wut darauf an, richtig zu reagieren, zum Beispiel mit einer Stellungnahme auf den Scheidungsantrag, mit unserer Hilfe.

Jetzt Formular "Antwort auf Scheidungsantrag" ausfüllen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die zur Unzeit übermittelte Scheidungsabsicht oder der vom Gericht zugestellte Scheidungsantrag können ein emotionales Erdbeben zur Folge haben. Es ist normal, jetzt emotional reagieren zu wollen. Dennoch sollte es ein Gebot der Vernunft sein, die Gegebenheiten sachlich und nüchtern zu betrachten.
  • Bei Trennung und Scheidung geht es um Rechte und Pflichten. Emotionale Aspekte sind wichtig, aber nicht entscheidend. Um Ihre Rechte und Pflichten sachgerecht wahrzunehmen, sollten Sie sich informieren und kompetent beraten lassen.
  • Wir und unsere anwaltlichen Partner stehen an Ihrer Seite, wenn Sie mit der Scheidung Ihrer Ehe konfrontiert werden. Wir informieren Sie, welche Schritte Sie unternehmen oder besser unterlassen sollten, um Ihre Rechte wahrzunehmen und Ihren eventuell bestehenden Pflichten gerecht zu werden.

Warum haben Sie ausgerechnet jetzt ein Problem?

Erfahren Sie in einer schwierigen Lebenssituation oder in einer gerade ungünstigen Zeit, dass sich der Partner scheiden lassen will oder wird sogar der Scheidungsantrag des Ehepartners zugestellt, werden Sie emotional aufgewühlt sein. Wir kennen aus der anwaltlichen Praxis Fälle, in denen die Information über die Scheidung

 

  • am Geburtstag eintrifft,
  • an Heiligabend, den Weihnachtstagen oder an Silvester verkündet wird,
  • man selbst erkrankt ist und unter der Krankheit leidet,
  • die Person sich in einer Reha befindet und eigentlich ruhebedürftig ist,
  • sich im Ausland aufhält und keine echte Chance hat, darauf zu reagieren,
  • man aus Deutschland auswandern möchte und sich mitten in den Vorbereitungen befindet.

 

Vielleicht wird diese Information über die Scheidung auch noch getoppt, indem der Partner oder die Partnerin mitteilt, dass …

 

  • jegliche Unterhaltszahlungen verweigert werden,
  • das Sorgerecht für das gemeinsame Kind angezweifelt und
  • nie im Leben ein Umgangsrecht zugestanden wird,
  • Sie gefälligst aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung ausziehen sollen,
  • der überwiegende Hausrat beansprucht wird oder
  • ein eventueller Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht infrage kommt.

 

Derartige Mitteilungen sind meist recht provozierend, vor allem, wenn Sie zur Unzeit kommen. Sie haben das zwingende Bedürfnis, umgehend darauf reagieren zu wollen. Sie möchten Ihre Stellungnahme hinaus schreien, den Partner zurechtweisen und Ihre Position darlegen. Das ist verständlich und menschlich normal. Trotzdem wäre es eine denkbar schlechte Strategie. Alles, was in Ihren Gedanken und Argumenten emotional geprägt ist, hätte aller Wahrscheinlichkeit nach wenig Chancen, in einer beginnenden Auseinandersetzung Bestand zu haben.

 

Der erste Ratschlag kann daher nur lauten, dass Sie trotz Ihrer Wut, Ihrem Frust und Ihren Enttäuschungen, so gut es geht Ruhe bewahren. Ihre erste Reaktion sollte darin bestehen, dass Sie sich innerlich sammeln. Am besten schlafen Sie eine Nacht über die Sache. Auch wenn der Ärger bleibt, am nächsten Tag sieht man vieles anders. Sie werden sich strategisch darauf vorbereiten müssen, sich mit dem Scheidungsantrag und den eventuell zu regelnden Scheidungsfolgen auseinanderzusetzen. Eine Auseinandersetzung kann und sollte nur in sachlicher und nachvollziehbarer Art und Weise geschehen. Wenn Sie es schaffen, sich auf diese Position zurückzuziehen, haben Sie sich richtig verhalten.

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Wie sollten Sie jetzt reagieren?

Werden Sie mit der Scheidungsabsicht des Partners oder der Partnerin konfrontiert, müssen Sie sich zwangsläufig dem gerichtlichen Scheidungsverfahren stellen. Sie können jetzt selber den Scheidungsantrag stellen, auch dann, wenn der Partner bereits den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht hat und Ihnen der Scheidungsantrag vom Familiengericht zugestellt wurde. Das Ziel ist das gleiche. Beantragen beide Partner zugleich die Scheidung, hat dies meist strategische Gründe.

 

Wird Ihnen der Scheidungsantrag des Partners zugestellt, haben Sie zwei Optionen. Sie können dem Scheidungsantrag und damit einer einvernehmlichen Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen zustimmen. Dafür brauchen Sie keinen eigenen Rechtsanwalt. Es genügt, wenn Sie Ihre Zustimmung dem Familiengericht, am besten in schriftlicher Form, mitteilen. Soweit Sie eine Scheidungsfolge geregelt wissen möchten (z.B. Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind) können Sie die Scheidungsfolge außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Voraussetzung ist, dass der Partner einer außergerichtlichen Regelung im gegenseitigen Einvernehmen zustimmt.

 

Möchten Sie dem Scheidungsantrag des Partners nicht vorbehaltslos zustimmen und / oder können Sie sich nicht auf die außergerichtliche Regelung einer Scheidungsfolge verständigen, könnte Ihre Scheidung auf eine streitige Scheidung hinaus laufen. Dann müssen Sie selbst vor dem Familiengericht aktiv werden und sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen.

Sachliches Denken befreit von der Last der Gefühle

Es kommt nicht unbedingt darauf an, ob Ihre Scheidung einvernehmlich oder streitig verläuft. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie genau wissen, auf was es bei Ihrer Scheidung ankommt. Auch wenn Sie sich im Prinzip einig sind, müssen Sie immer damit rechnen, dass der Partner diese vermeintliche Einigkeit irgendwann doch infrage stellt und Sie in eine Auseinandersetzung in der Sache hineinzieht.

 

Es ist also mehr als eine gute Empfehlung, dass Sie sich frühzeitig kompetent beraten lassen. Eine Beratung gibt Ihnen die Chance, dass Sie Ihre Gedanken so gut es geht von emotionalen Befindlichkeiten freimachen. Wenn Sie wissen, worauf es bei der Scheidung ankommt, werden Sie Ihren Alltag ruhiger bewältigen und in der Lage sein, Ihre Lebensperspektive nach der Trennung und Scheidung besser zu kalkulieren. Ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt oder eine im Familienrecht erfahrene Rechtsanwältin können Ihnen dabei zu Seite stehen und Sie von Anfang an bis zum Ende Ihres Scheidungsverfahrens begleiten.

 

Sie wissen selbst, dass man in eigenen Angelegenheiten so gut wie immer ein denkbar schlechter Berater ist. Der eigene Blick auf die Gegebenheiten ist oft verschleiert und verleitet dazu, aus unzutreffenden Prämissen die falschen Schlüsse zu ziehen. Es ist geradezu ein Gebot strategischer Vernunft, sich mithilfe eines kompetenten Beraters Klarheit zu verschaffen, was wichtig und richtig ist und was unerheblich und falsch ist.

 

Gerade bei Trennung und Scheidung ist objektives Denken Gebot der Stunde. Sind Sie emotional involviert, wird es Ihnen kaum oder nur schwer gelingen, eine Basis zu finden, auf der Sie Ihr Scheidungsverfahren in der gebotenen Sachlichkeit bewerkstelligen. Es ist im Gesetz weitgehend geregelt, wie bei Scheidungen zu verfahren ist und welche Rechte und Pflichten sich für die Ehepartner im Hinblick auf Trennung und Scheidung ergeben. Hinzu kommt, dass sich ungeachtet der gesetzlichen Regelungen vieles im gegenseitigen Einvernehmen verhandeln und vereinbaren lässt.

 

Wer auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorgaben verhandelt, erzielt schnellere und bessere Ergebnisse, als wenn sich die Verhandlungen außerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der damit einhergehenden Rechtsprechung der Gerichte abspielen. Oft wird nämlich verhandelt, was gesetzlich überhaupt keine Grundlage hat. Derartige Verhandlungen sind von vornherein aussichtslos, nutzlos und destruktiv. Lassen Sie sich also unbedingt professionell helfen!

Lassen Sie sich helfen!

Sie sind jetzt nicht allein. Folgende Möglichkeiten zur Soforthilfe bestehen, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Für unsere kostenlosen Orientierungsgespräche benötigen Sie lediglich Telefon oder Internetverbindung...

Kostenloses Orientierungsgespräch mit SCHEIDUNG.de

Wir bieten Ihnen eine kosten- und gebührenfreie Orientierungsberatung. Gerade, wenn Sie mit dem Scheidungswunsch des Partners und der Partnerin konfrontiert werden, ist es gut und beruhigend, mit jemanden darüber zu sprechen, der sich auskennt. In der Orientierungsberatung mit unseren kompetenten und rund um die Uhr ansprechbaren Mitarbeitern erfahren Sie, was Sie augenblicklich wissen möchten. Sie bringen schnell in Erfahrung, wo Sie gerade stehen und was Sie im nächsten Schritt tun sollten. Genauso wichtig ist es zu wissen, was Sie in Ihrer Situation augenblicklich vielleicht eher unterlassen sollten. Jede notwendige Maßnahme, die unterlassen wird, ist genauso schlecht, wie eine vermeintlich notwendige Maßnahme, die Sie lieber hätten unterlassen sollen. Rufen Sie uns also unter der gebührenfreien Servicenummer 0800-3486723 rund um die Uhr bitte an. Oder fordern Sie vorab unser Gratis-Infopaket an.

Anwaltliche Erstberatung

Schaubild

In einem anwaltlichen Erstgespräch geht es vorwiegend um emotionale Aspekte und darum, dass Sie wieder Boden unter den Füßen verspüren. Sie werden schnell spüren, dass Sie nicht allein sind. Im nächsten Schritt werden Sie daran interessiert sein, sich über Ihre Rechte und eventuellen Pflichten im Scheidungsverfahren zu informieren. Zu diesem Zweck vermitteln wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung mit einem unserer anwaltlichen Kooperationspartner an. Sie zahlen dafür keine Gebühren. Sie können sich in dem anwaltlichen Gespräch informieren, welche Bedeutung der Scheidungsantrag des Partners hat, was mit eventuell zusätzlichen Anträgen bezweckt wird und was Sie tun können oder unterlassen sollten. Sie entscheiden dann völlig unverbindlich, was Sie als nächstes tun.

Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin

Entscheiden Sie nach dem Orientierungsgespräch und oder anwaltlichen Erstberatung, dass Sie selbst die Scheidung beantragen möchten oder im Hinblick auf den Scheidungsantrag des Partners die Regelung einer Scheidungsfolge wünschen, sollten Sie sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen. Bei den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie nur über einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Gericht Anträge stellen und über diese Anträge verhandeln können.

 

Der Anwaltszwang ist aber kein Nachteil. Nur durch die anwaltliche Vertretung lässt sich gewährleisten, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten nach Maßgabe von Gesetz und Rechtsprechung richtig einordnen und nichts verhandeln, für das es keine gesetzliche Grundlage gibt und auf nichts verzichten, auf das Sie möglicherweise Anspruch haben.

Guidebox

GUT ZU WISSEN

Mit anwaltlicher Hilfe Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln

Die anwaltliche Begleitung gebietet sich vor allem, wenn Sie regelungsbedürftige Scheidungsfolgen möglichst außergerichtlich mit Ihrem Ehepartner verhandeln möchten. Sie werden ein vernünftiges Ergebnis wahrscheinlich nur erreichen, wenn die Verhandlungen in Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und der dazu maßgeblichen Rechtsprechung geführt werden. Diese Sicherheit können nur Anwälte gewährleisten. Verhandeln Sie in eigener Regie, machen Sie eventuell Rechte geltend, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt oder Sie verzichten auf Rechte, weil Sie die gesetzliche Regelung oder die dafür maßgebliche Rechtsprechung nicht kennen.

Zum Ratgeber: Scheidungsfolgenvereinbarung

Praxisbeispiel

Scheidungsantrag spricht von alleinigem Sorgerecht für den Partner

Ihr Ehepartner beantragt die Scheidung und beantragt zugleich, dass ihm oder ihr das alleinige Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind zuerkannt wird. Erhalten Sie den Scheidungsantrag vom Gericht und lesen den Inhalt, werden Sie wahrscheinlich erst einmal aufgeschreckt sein, weil Sie befürchten, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind verlieren. Tatsächlich ist aber so, dass das gemeinsame Sorgerecht trotz Trennung und Scheidung fortbesteht. Das alleinige Sorgerecht kann nur übertragen werden, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt, die die Erziehungseignung und Erziehungsfähigkeit eines Elternteils nachvollziehbar infrage stellen. Lassen sich diese Gegebenheiten nicht darlegen und beweisen, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Bereits in der Orientierungsberatung und der anwaltlichen Erstberatung kann der Hinweis erfolgen, dass Sie sich je nach der Begründung des Antrags vielleicht keinerlei Gedanken machen brauchen oder Sie gute Gründe haben, diesem Antrag wirkungsvoll entgegenzutreten.

Chancen, die Scheidung eventuell aufzuschieben?

Trennung und Scheidung sind meist mit einer schwierigen Lebenssituation verbunden. Vor allem, wenn die Scheidungsabsicht oder der Scheidungsantrag zur völligen Unzeit eintreffen, könnte es hilfreich sein, die Scheidung zumindest zeitlich aufzuschieben.

Ehegattenschutzklausel

Nach der Ehegattenschutzklausel des § 1568 Alt.2 BGB soll eine Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn die Scheidung für den Ehepartner aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Partners ausnahmsweise geboten erscheint.

 

Die Klausel bezweckt, Scheidungen zur Unzeit zu vermeiden. Der Ehepartner, der mit der Scheidung nicht klarkommt, soll sich Zeit verschaffen können, sich auf die Auflösung der Ehe einzustellen. Umstände, die allein schon durch die Trennung und Zerstörung des ehelichen Verhältnisses eingetreten sind, bleiben außer Betracht. Der Aufschub der Scheidung muss als das einzige brauchbare Mittel sein, den Ehepartner vor einer für ihn oder sie ansonsten entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren.

 

Die Rechtsprechung hat in einer Reihe von Fällen individuell abgewogen und entschieden, wann diese Ehegattenschutzklausel eingreift und wann nicht. Sind Sie in einer derartigen Situation, müssen Sie darlegen und beweisen, dass Sie besonderen Schutzes bedürfen. Gegebenenfalls muss das Familiengericht ein Sachverständigengutachten einholen. Dabei muss klar sein, dass die Ehe kein Selbstzweck ist. Ihre Ehe muss geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe gegen den Willen eines Ehepartners bedingungslos aufrechterhalten zu wollen, ist mit der Zielsetzung einer Ehe nicht in Einklang zu bringen. Lassen Sie sich also am besten anwaltlich beraten, ob in Ihrer Lebenssituation eine Chance besteht und es überhaupt sinnvoll erscheint, die Scheidung aufzuschieben.

CHECKLISTE

Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?

Die Scheidung ist insbesondere für die Kinder belastend. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder entlasten?

Checkliste

Trennung und Scheidung mit Kind

Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.

Download

Kinderschutzklausel

Nach der Kinderschutzklausel des § 1568 Alt.1 BGB soll eine Ehe nicht geschieden werden, wenn und solange die Aufrechterhaltung im Interesse eines gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes ausnahmsweise notwendig erscheint. Allerdings ist die praktische Bedeutung der Vorschrift gering. Im Kern geht es darum, das Interesse des Elternteils, die gescheiterte Ehe scheiden zu lassen, mit dem Interesse des Kindes zumindest am formalen Fortbestand der Ehe abzuwägen ist. Da der formale Fortbestand der Ehe allein eher nichts bewirkt und es immer auf den guten Willen der Ehepartner ankommt, hat die Kinderschutzklausel in der Praxis wenig Bedeutung. In einem der wenigen bekannten Fälle hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem Fall entschieden, in dem die Selbsttötungsgefahr eines Kindes die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise rechtfertigte. Eine Regel lässt sich daraus aber nicht ableiten.

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Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

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Ausführliche Infobroschüre
FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder

Verfahrenskostenhilfe
Checklisten und Antrag

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im Wert von 200,- EUR

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24/7-Hilfe bei Trennung & Scheidung

Kostenvoranschlag
& Scheidungsantrag-Formular

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Scheidungsabsichten und Scheidungsanträge, vor allem wenn diese zur Unzeit erfolgen, sind immer eine Herausforderung. Um zu vermeiden, dass Sie emotional überreagieren oder sich Ihr seelisches Leid noch mehr vertieft, sollten Sie sich kompetente Hilfe an die Seite holen. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit uns vertrauensvoll zusammenarbeiten, sind in familienrechtlichen Angelegenheiten sehr erfahren und wissen genau, was betroffene Mandanten erwarten und erwarten dürfen. Scheuen Sie sich also nicht, uns umgehend zu kontaktieren. Wir helfen, versprochen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Scheidung? Dann unterstützen Sie wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Scheidungsservice. Informieren Sie sich absolut unverbindlich gerne hier oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.