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Was ist der Wohnberechtigungsschein?

DEFINITION

Was ist der Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung durch den ein Mieter nachweist, berechtigt zu sein, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, eine sogenannte Sozialwohnung, beziehen zu dürfen. Nur wer einen Wohnungsberechtigungsschein hat, hat Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung. Dieser gilt für ein Jahr und muss danach wieder neu beantragt werden. Die genauen Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Nach der Trennung und Scheidung kann die Hilfe vom Amt dazu beitragen, Ihren Neubeginn finanziell abzusichern. Auch bei besonders schwierigen Situationen, wie bspw. bei einer Privatinsolvenz, gibt es eine Lösung.
  • Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Mit dieser Hilfe erleichtern Sie sich die Mietzahlungen.
  • Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten Geld bei der Scheidung zu sparen. Nebst den offensichtlichen finanziellen Fragen, sollten Sie sich auch über die übrigen Folgen, etwa im Erbrecht, informieren.

Wo bekommt man den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird beim Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt. Das Wohnungsamt ist Teil der Gemeindeverwaltung. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde nach, wo konkret Sie Ihren Antrag stellen können. Im Regelfall muss die Antragstellung persönlich erfolgen. Mithilfe eines Onlinesystems lässt sich in vielen Gemeinden die Terminvergabe regeln. Bei der Zuweisung von Wohnungen werden Dringlichkeitsstufen zugrunde gelegt, bei denen vorrangig aufgrund von drohender Obdachlosigkeit, Krankheit oder einem sehr kurzfristigen Bedarf, so auch bei Alleinerziehenden nach der Trennung oder Scheidung, eine Zuweisung erfolgt.

Dauer: 16:50

Video

Wer bekommt die Wohnung bei Trennung?

Die verschiedenen Typen des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein Typ A wird bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze direkt über die örtliche Behörde ausgestellt. Typ B kommt infrage, wenn Sie eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten. Dann erfolgt die Wohnraumvergabe nicht direkt über die Behörde. Vielmehr nehmen Sie direkten Kontakt zum Vermieter auf und beantragen beim Wohnungsamt eine Bezugsgenehmigung. Die Größe der Wohnung ist für eine Person auf bis zu 45 m² Wohnfläche und für zwei Personen bis 60 m² Wohnfläche festgelegt. Für jede weitere Person erhöht sich der Wohnbedarf um 15 m².

 

Während des Trennungs- und Scheidungsverfahrens erhält Ihr Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins meist keinen besonderen Dringlichkeitsrang. Die Gemeinden gehen nämlich davon aus, dass die Person, die das Sorgerecht für das Kind wahrnimmt, auch die bisherige Wohnung im Scheidungsverfahren zugesprochen bekommt.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten?

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Personen und Familien, deren Einkommen unterhalb der im Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt. Generell heißt das: Für einen Einpersonenhaushalt liegt die gesetzliche Einkommensgrenze bei 12.000 EUR jährlich, für einen Zweipersonenhaushalt bei 18.000 EUR. Für jede weitere Person wird die Grenze um 4.100 EUR erhöht. Wenn diese Person ein Kind ist, erhöht sich die Grenze pro Kind um weitere 500 EUR.

 

Die einzelnen Bundesländer können zusätzlich abweichende Grenzen festlegen und diese an die örtliche und regionale wohnwirtschaftliche Lage anpassen. Der Sinn dahinter ist unter anderem, auf Schwierigkeiten bei der Wohnungsfindung und auf eine mögliche Strukturänderung sozial stabiler Gegenden zu reagieren.

CHECKLISTE

Das Leben nach der Trennung - wie geht es weiter?

Beim Neubeginn nach der Trennung und Scheidung sind Sie nicht auf sich allein gestellt - welche Hilfen und Zuschüsse gibt es?

Checkliste

Zuschüsse und Hilfen beim Neustart

Haben Sie nach einer Trennung finanzielle Engpässe, helfen Ihnen diese Stellen.

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Welche Einkünfte werden bei der Bewilligung einer Sozialwohnung berücksichtigt?

Es werden alle voraussichtlichen Einkünfte der folgenden zwölf Monate berücksichtigt. Das gesetzliche Kindergeld wird nicht berücksichtigt. Beachten sollte man, dass abhängig von der Einkommensart verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgesetzt werden können. So können zum Beispiel vom Einkommen zu zahlende Steuern, Pflichtbeträge zu gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungen und ggf. Werbungskosten zumindest anteilig bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Der Wohnberechtigungsschein erleichtert die Wohnungssuche nach der Trennung und Scheidung. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alles Nötige und finden eine neue Bleibe für Ihren Neubeginn. Mit staatlicher Finanzierungshilfe und emotionaler Unterstützung aus dem Freundes- und Familienkreis können Sie nach vorn blicken.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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