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Was ist eine Erziehungsrente?

DEFINITION

Was ist eine Erziehungsrente?

Verstirbt Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner nach der Scheidung, bekommen Sie für Ihr minderjähriges Kind wegen des Ausfalls des Unterhalts als Ersatz eine Erziehungsrente. Im Unterschied zur Witwen- bzw. Witwerrente ist die Erziehungsrente eine Rente, die Ihnen aufgrund Ihrer eigenen Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung zusteht. Die sogenannte Halb- oder Vollwaisenrente wiederum wird bei Tod Ihres Partners an Ihr Kind ausgezahlt.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die Erziehungsrente der Deutschen Rentenversicherung ist eine Ersatzleistung für den Fall, dass Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner nach Ihrer Scheidung verstirbt und somit den Kindesunterhalt nicht mehr leisten kann.
  • Der Anspruch setzt voraus, dass Sie die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, Ihr Ehepartner nach der Scheidung verstorben ist und Sie ein gemeinsames Kind, Stiefkind oder Pflegekind erziehen.
  • Eventuell vorhandenes eigenes Einkommen wird oberhalb bestimmter Freibeträge zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet. Die Rente ist teilweise steuerpflichtig. Wurde ein Rentensplitting durchgeführt, haben Sie ausnahmsweise Anspruch auf eine Erziehungsrente, auch wenn Sie nicht geschieden sind und Ihr Partner verstirbt.

Unterhalt nach Tod des Ex-Ehepartners

Sie sind geschieden und betreuen nach der Scheidung Ihr minderjähriges Kind. Ihr Ex-Partner zahlt als Elternteil Kindesunterhalt. Verstirbt der Ex-Partner nach der Scheidung, entfällt die Unterhaltszahlung. Auch die Erben des verstorbenen Ex-Partners sind nicht verpflichtet, die Unterhaltszahlungen für das Kind fortzuführen. Für Sie stellt sich das Problem, wie Sie den Unterhalt für Ihr Kind sicherstellen. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erziehungsrente zu beantragen. Die Erziehungsrente ersetzt die ausfallende Unterhaltsleistung Ihres verstorbenen Ex-Partners.

Dauer: 5:51

Video

Scheidung & Trennung: Scheidung mit Kind. Worauf muss ich achten?

GUT ZU WISSEN

Erziehungsrente trotz Unterhaltsvorschuss des Jugendamts

Auch wenn Sie vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss beziehen, können Sie Erziehungsrente beantragen. Auch dann entfällt mit dem Ableben Ihres Ex-Partners dem, wenn auch nur theoretisch, unterhaltspflichtigem Elternteil der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Erziehungsrente hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun

Die Erziehungsrente hat ihren Namen daher, dass sie den Ausfall des Kindesunterhalts kompensiert. Sind Sie selbst bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversicherungspflichtig, erhalten Sie aus Ihrer eigenen Versicherung eine Erziehungsrente. Sie berechnet sich nach dem, was Sie bislang selbst in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Erziehungsrente hat nichts mit der Rentenversicherung Ihres geschieden Ex-Partners zu tun. Ihr Anspruch auf Erziehungsrente begründet sich darauf, dass Sie selbst rentenversichert sind. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob Ihr Ex-Partner selbst Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung erworben hat. Auch vorhandene Betriebsrenten oder ähnliche Renten begründen keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Erziehungsrente beantragt werden?

Sie haben einen Anspruch auf eine Erziehungsrente, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Sie müssen beim Tod Ihres Ex-Partners die allgemeine Wartezeit und damit die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllt haben. Grund dafür ist, dass die Erziehungsrente aus Ihrer eigenen Versicherung gezahlt wird.
  • Ihr geschiedener Ehepartner ist verstorben.
  • Sie erziehen ein minderjähriges Kind. Dieses Kind kann Ihr gemeinsames Kind sein, aber auch das Stiefkind Ihres Ex-Partners oder ein Pflegekind, das sie beide in gegenseitiger Absprache als Pflegekind in Ihrer Ehe in Pflege genommen haben.
  • Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ist Ihr Kind oder Stiefkind behindert, so dass es nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, kommt es auf das Alter des Kindes ausnahmsweise nicht an.
Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.
Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)

EXPERTENTIPP

Wo beantrage ich die Erziehungsrente?

Der für die Erziehungsrente zuständige Rentenversicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde oder in jedem deutschen Konsulat im Ausland stellen.

 

Hier finden Sie das notwendige Antragsformular:

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung und wird in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Die Erziehungsrente hat einen Rentenartfaktor von 1,0.

Müssen aus der Erziehungsrente Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden?

Sie sind verpflichtet, aus Ihrer Erziehungsrente sowie auch bei der Altersrente Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Es besteht Versicherungspflicht. Wegen eventuell bestehender Ausnahmen (wenn Sie z.B. selbstständig erwerbstätig sind) sollten Sie sich informieren.

Die Erziehungsrente wird nur mit Abschlägen gezahlt. Wie hoch sind diese Abschläge?

Erhalten Sie die Erziehungsrente vor Ihrem 62. Lebensjahr, beträgt der Abschlag 10,8 %. Bis zum 65. Lebensjahr beträgt der Abschlag 0,3 % für jeden Monat vor Ihrem 65. Lebensjahr. Danach erhalten Sie die Erziehungsrente in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Wann kann und bis wann muss die Erziehungsrente beantragt werden?

Verstirbt Ihr Ex-Partner, können Sie ab dem darauf folgenden Monat Erziehungsrente beantragen. Um Ihren Anspruch von Anfang an auszuschöpfen, sollten Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod Ihres Ex-Partners bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Stellen Sie den Antrag erst nach Abschluss von 3 Monaten, verschiebt sich der Rentenbeginn auf den Monat, in dem Sie die Erziehungsrente beantragen. Sie können die Rente nicht rückwirkend beantragen.

Inwieweit wird Ihr Einkommen auf die Erziehungsrente angerechnet?

Verdienen Sie eigenes Geld, wird Ihr Einkommen teilweise auf die Erziehungsrente angerechnet. Als Einkommen zählt jede Einnahme aus unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosengeld I, Ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, Zinserträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Wohnung, Elterngeld oder die Renten aus Ihrer privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung.

 

Dabei ist von Ihrem Bruttoeinkommen auszugehen, bei dem der Rentenversicherungsträger Pauschalwerte für Lohnsteuer und Sozialversicherung abzieht. Arbeiten Sie in einer geringfügigen Beschäftigung, erfolgt kein Abzug. Ihr so ermitteltes Nettoeinkommen wird unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet.

 

Der Freibetrag beträgt 992,64 EUR (Stand: 01.07.2023). Für jedes Kind, für das infolge des Todes eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente besteht, werden Freibeträge von 210,56 EUR gewährt.

Wie lange haben Sie einen Anspruch auf Erziehungsrente?

Ihr Anspruch auf Erziehungsrente endet in folgenden Fällen:

 

  • Ihr Kind, Stiefkind, Pflegekind vollendet das 18. Lebensjahr. Ausnahme: Ihr Kind ist physisch oder psychisch beeinträchtigt.
  • Sie heiraten erneut (Info: Anders als bei der Witwen- bzw. Witwerrente haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung).
  • Sie erreichen die Regelaltersgrenze. Nach der Erziehungsrente kommt dann die Regelaltersrente, es sei denn, Sie treffen eine andere Regelung.

Ist die Erziehungsrente steuerpflichtig?

Die Erziehungsrente ist wie andere Renten auch steuerpflichtig. Sie zählt als Einkommen. Sie brauchen aber nur den sogenannten Besteuerungsanteil zu versteuern. Dieser Besteuerungsanteil liegt im Jahr 2023 bei 83 %, sodass 17 % steuerfrei bleiben.

Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.

Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

Ist die Erziehungsrente pfändbar?

Ihre Erziehungsrente ist, wie Ihre Altersrente auch, pfändbar. Pfändet Ihr Gläubiger Ihre Rente, bleibt der Betrag in Höhe Ihres persönlichen Freibetrags von 1.402,28 EUR unpfändbar. Da Sie Ihr Kind versorgen, erhöht sich der Freibetrag für Ihr erstes Kind um weitere 527,76 EUR sowie für jedes weitere Kind jeweils um zusätzliche 294,02 EUR. Das Kindergeld für Ihr Kind wird auf diese Freibeträge nicht angerechnet und erhöht die Freibeträge zusätzlich.

EXPERTENTIPP

Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln

Wird die Erziehungsrente auf Ihr Girokonto überwiesen und sollte ein Gläubiger Ihr Girokonto pfänden, können Sie das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Sprechen Sie sofort mit Ihrer Bank. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Bank Ihr Girokonto umgehend in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt. Dann bleibt Ihr Guthaben auf dem Konto in Höhe Ihrer persönlichen Freibeträge unpfändbar. Wird die Erziehungsrente direkt beim Rentenversicherungsträger gepfändet, müssen Sie den Rentenversicherungsträger informieren, dass Sie sonst über kein Einkommen verfügen und die Erziehungsrente in Höhe Ihrer persönlichen Freibeträge unpfändbar ist.

Ist die Erziehungsrente das gleiche wie eine Witwen- bzw. Witwerrente?

Die Erziehungsrente hat nichts mit einer Witwen- bzw. Witwerrente zu tun. Sie erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner verstorben ist und Ihre Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Außerdem muss der Ex-Partner mindestens fünf Jahre lang Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung geleistet und darf nicht wieder geheiratet haben.

 

Der Unterschied zur Erziehungsrente ergibt sich daraus, dass die Witwen- bwz. Witwerrente aus der Rentenversicherung Ihres Ex-Partners gezahlt wird. Die Erziehungsrente hingegen bekommen Sie aus Ihrer eigenen Rentenversicherung ausbezahlt. Wurden Sie von Ihrem Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner bereits geschieden, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

In welchem Ausnahmefall gibt es eine Erziehungsrente auch ohne Scheidung?

Sind Sie nicht geschieden, haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente, wenn Ihr Ex-Partner verstirbt. Das Altersvermögensergänzungsgesetz hat aber den anspruchsberechtigten Personenkreis erweitert. So können seit dem Jahr 2002 auch Witwen und Witwer, die nicht geschieden sind, eine Erziehungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie ein Rentensplitting durchgeführt haben.

 

Ein Rentensplitting führt dazu, dass Sie die während Ihrer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften untereinander aufteilen und dass derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit weniger Rentenanwartschaften erworben hat, eine höhere eigenständige Rentenleistung erwirtschaftet. Damit verzichten Sie auf einen künftigen Rentenanspruch als hinterbliebene Ehepartner. Führen Sie das Rentensplitting durch, können Sie statt der Inanspruchnahme Ihrer Witwen- oder Witwerrente wahlweise auch die Erziehungsrente in Anspruch nehmen.

EXPERTENTIPP

Erst Witwenrente beantragen, dann Höhe der Erziehungsrente prüfen

Es gibt viele Fälle, in denen die Erziehungsrente höher ausfällt als die Witwen- bzw. Witwerrente. Sie sollten zunächst Ihre Witwen- oder Witwerrente beantragen und parallel dazu von der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Erziehungsrente wäre. Sie können nach dem Tod Ihres Ex-Partners zwölf Monate überlegen, ob Sie Ihre Witwen- und Witwerrente eventuell auch in eine Erziehungsrente umwandeln. Allerdings müssen Sie bei der Erziehungsrente berücksichtigen, dass diese mit dem 18. Lebensjahr Ihres jüngsten Kindes endet. Sie endet auch, wenn Sie erneut heiraten.

Unterschied von Erziehungsrente und Halbwaisenrente

Ist ein Elternteil verstorben, erhält Ihr Kind eine Halbwaisenrente. Diese Halbwaisenrente erhält Ihr Kind unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch auf eine Erziehungsrente haben. Die Halbwaisenrente unterstützt Ihr Kind, während die Erziehungsrente für Sie gedacht ist.

Sind die Erben des verstorbenen Ex-Partners unterhaltspflichtig?

Verstirbt Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner, erlischt der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes mit dem Tod des Elternteils. Auch eventuelle Erben Ihres Ex-Partners sind nicht dazu verpflichtet, die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes zu übernehmen und aus dem Nachlass zu bedienen. Soweit Ihr Kind selbst Erbe des verstorbenen Elternteils ist, ändert dies nichts daran, dass die Unterhaltspflicht des Elternteils mit dessen Tod erloschen ist.

GUT ZU WISSEN

Erben müssen Unterhaltsschulden bedienen

Verstirbt der unterhaltspflichtige Elternteil und es bestehen jedoch Unterhaltsschulden, muss der Erbe aus dem Nachlass rückständige Unterhaltsansprüche bedienen. Für künftig entstehende Unterhaltszahlungen besteht aber keine Zahlungspflicht (s. oben). Mit rückständigen Unterhaltsansprüchen sind solche Zahlungen gemeint, die bereits fällig waren bevor der Unterhaltspflichtige verstorben ist. Gleichermaßen sind solche rückständigen Unterhaltsansprüche erfasst, für die der zahlungspflichtige Elternteil bereits in Verzug gesetzt wurde. Dies meint Aufforderungen zu Zahlung oder Einkünfte-Einsicht, oder gar eine Klage.

Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.
Lao Tzu (Philosoph, ca. 601 v. Chr)

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Erziehungsrenten führen ein Schattendasein. Da diese Art der Rente offenbar wenig bekannt ist, wird diese wenig genutzt. Für Sie kann die Erziehungsrente bares Geld bedeuten. Sie sollten also wissen, wie Sie Ihre Liquidität absichern können. Außerdem müssen Sie die Wechselwirkung zu anderen Zahlungsansprüchen berücksichtigen. Sie sollten sich auf jeden Fall fachmännisch beraten lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie alle Aspekte richtig erfasst haben.

 

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