Die Erziehungsrente

Wann habe ich nach Scheidung und Tod des unterhaltspflichtigen Partners Anspruch auf eine Erziehungsrente?

Erziehungsrenten führen ein Schattendasein. Da diese Art der Rente offenbar wenig bekannt ist, wird diese wenig genutzt. Für Sie kann die Erziehungsrente bares Geld bedeuten. Verstirbt nämlich Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner nach der Scheidung, bekommen Sie für Ihr minderjähriges Kind wegen des Ausfalls des Unterhalts als Ersatz eine Erziehungsrente. Sie sollten also wissen, wie Sie Ihre Liquidität absichern können.

Das Wichtigste

  • Die Erziehungsrente der Deutschen Rentenversicherung ist eine Ersatzleistung für den Fall, dass Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner nach Ihrer Scheidung verstirbt und den Kindesunterhalt nicht mehr leisten kann.
  • Im Unterschied zur Witwen- und Witwerrente ist die Erziehungsrente eine Rente, die Ihnen aufgrund Ihrer eigenen Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung zusteht.
  • Der Anspruch setzt voraus, dass Sie die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, Ihr Ehepartner nach der Scheidung verstorben ist und Sie ein gemeinsames Kind, Stiefkind oder Pflegekind erziehen.
  • Eventuelles eigenes Einkommen wird oberhalb bestimmter Freibeträge zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet. Die Rente ist teilweise steuerpflichtig.
  • Wurde ein Rentensplitting durchgeführt, haben Sie ausnahmsweise Anspruch auf eine Erziehungsrente, auch wenn Sie nicht geschieden sind und Ihr Partner verstirbt.

Von welcher Situation gehen wir aus?

Ist Ihr Ex-Partner verstorben, ersetzt die Erziehungsrente ausfallende Unterhaltsleistungen für Ihr Kind.

Ist Ihr Ex-Partner verstorben, ersetzt die Erziehungsrente ausfallende Unterhaltsleistungen für Ihr Kind.

Sie sind geschieden und betreuen nach der Scheidung Ihr minderjähriges Kind. Ihr Ex-Partner zahlt als Elternteil Kindesunterhalt. Verstirbt der Ex-Partner nach der Scheidung, entfällt die Unterhaltszahlung. Auch die Erben des verstorbenen Ex-Partners sind nicht verpflichtet, die Unterhaltszahlungen für das Kind fortzuführen. Für Sie stellt sich das Problem, wie Sie den Unterhalt für Ihr Kind sicherstellen. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erziehungsrente zu beantragen. Die Erziehungsrente ersetzt die ausfallende Unterhaltsleistung Ihres verstorbenen Ex-Partners.

Gut zu wissen:

Auch wenn Sie vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss beziehen, können Sie Erziehungsrente beantragen. Auch dann entfällt mit dem Ableben Ihres Ex-Partners der wenn auch nur theoretisch unterhaltspflichtige Elternteil und damit auch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Erziehungsrente - Was ist das?

Die Erziehungsrente hat ihren Namen daher, dass sie den Ausfall des Kindesunterhalts kompensiert. Sind Sie selbst bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversicherungspflichtig, erhalten Sie aus Ihrer eigenen Versicherung eine Erziehungsrente. Sie berechnet sich nach dem, was Sie selbst in die Rentenversicherung bislang eingezahlt haben. Die Erziehungsrente hat nichts mit der Rentenversicherung Ihres geschieden Ex-Partners zu tun. Ihr Anspruch auf Erziehungsrente begründet sich darauf, dass Sie selbst rentenversichert sind. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob Ihr Ex-Partner selbst Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung erworben hat. Betriebsrenten oder ähnliche Renten begründen keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Erziehungsrente beantragen?

Sie haben Anspruch auf eine Erziehungsrente, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen beim Tod Ihres Ex-Partners die allgemeine Wartezeit und damit die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllt haben. Grund ist, dass die Erziehungsrente aus Ihrer eigenen Versicherung gezahlt wird.
  • Ihr geschiedener Ehepartner ist verstorben.
  • Sie erziehen ein minderjähriges Kind. Dieses Kind kann Ihr gemeinsames Kind sein, aber auch das Stiefkind Ihres Ex-Partners oder ein Pflegekind, das Sie in gegenseitiger Absprache als Pflegekind in Ihrer Ehe in Pflege genommen haben.
  • Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ist Ihr Kind oder Stiefkind behindert, so dass es nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, kommt es auf das Alter des Kindes ausnahmsweise nicht an.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

An welcher Stelle beantrage ich die Erziehungsrente?

Der für die Erziehungsrente zuständige Rentenversicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie können Ihren Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde oder in jedem deutschen Konsulat im Ausland stellen.

Hier finden Sie die notwendigen Antragsformulare:

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung und wird in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente bezahlt. Die Erziehungsrente hat einen Rentenartfaktor von 1,0.

Muss ich aus der Erziehungsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Sie sind verpflichtet, aus Ihrer Erziehungsrente, so wie bei der Altersrente auch, Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Es besteht Versicherungspflicht. Wegen eventuell bestehender Ausnahmen (wenn Sie z.B. selbstständig erwerbstätig sind) sollten Sie sich informieren.

Die Erziehungsrente wird nur mit Abschlägen gezahlt. Wie hoch sind diese Abschläge?

Erhalten Sie die Erziehungsrente vor Ihrem 62. Lebensjahr, beträgt der Abschlag 10,8 %. Bis zum 65. Lebensjahr beträgt der Abschlag 0,3 % für jeden Monat vor Ihrem 65. Lebensjahr. Danach erhalten Sie die Erziehungsrente in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Wann kann ich die Erziehungsrente beantragen?

Die Erziehungsrente sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Versterben Ihres Ex-Partners beantragen.

Die Erziehungsrente sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Versterben Ihres Ex-Partners beantragen.

Verstirbt Ihr Ex-Partner, können Sie ab dem darauf folgenden Monat Erziehungsrente beantragen. Um Ihren Anspruch von Anfang an auszuschöpfen, sollten Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod Ihres Ex-Partners bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Stellen Sie den Antrag später als drei Monate, verschiebt sich der Rentenbeginn auf den Monat, in dem Sie die Erziehungsrente beantragen. Sie können die Rente dann nicht rückwirkend beantragen.

Inwieweit wird mein Einkommen auf die Erziehungsrente angerechnet?

Verdienen Sie eigenes Geld, wird Ihr Einkommen teilweise auf die Erziehungsrente angerechnet. Als Einkommen zählt jede Einnahme aus unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosengeld I, Ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, Zinserträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Wohnung, Elterngeld oder die Renten aus Ihrer privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung.

Dabei ist von Ihrem Bruttoeinkommen auszugehen, bei dem der Rentenversicherungsträger Pauschalwerte für Lohnsteuer und Sozialversicherung abzieht. Arbeiten Sie in einer geringfügigen Beschäftigung, erfolgt kein Abzug. Ihr so ermitteltes Nettoeinkommen wird unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet.

Der Freibetrag beträgt in den alten Bundesländern 872,52 EUR und in den neuen Bundesländern 841,90 EUR. Für jedes Kind, für das infolge des Todes eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente besteht, werden Freibeträge von 185,08 EUR West / 178,58 EUR Ost gewährt.

Wie lange habe ich Anspruch auf Erziehungsrente?

Ihr Anspruch auf Erziehungsrente endet in folgenden Fällen:

  • Ihr Kind, Stiefkind, Pflegekind vollendet das 18. Lebensjahr. Ausnahme: Ihr Kind ist behindert.
  • Sie heiraten erneut (Info: Anders als bei der Witwen- und Witwerrente haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung).
  • Sie erreichen die Regelaltersgrenze. Sie erhalten dann die Regelaltersrente, es sei denn, Sie treffen eine andere Regelung.

Ist die Erziehungsrente steuerpflichtig?

Die Erziehungsrente ist wie andere Renten auch steuerpflichtig. Sie zählt als Einkommen. Sie brauchen aber nur den sogenannten Besteuerungsanteil zu versteuern. Dieser Besteuerungsanteil liegt im Jahr bei %, sodass % steuerfrei bleiben.

Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.

Georg Christoph Lichtenberg

Kann ein Gläubiger die Erziehungsrente pfänden?

Ihre Erziehungsrente ist, wie Ihre Altersrente auch, pfändbar. Pfändet Ihr Gläubiger Ihre Rente, bleibt der Betrag in Höhe Ihres persönlichen Freibetrages von 1.178,59 EUR unpfändbar. Da Sie Ihr Kind versorgen, erhöht sich der Freibetrag für Ihr erstes Kind um weitere 443,57 EUR sowie für jedes weitere Kind jeweils um zusätzliche 247,12 EUR. Das Kindergeld für Ihr Kind wird auf diese Freibeträge nicht angerechnet und erhöht die Freibeträge zusätzlich.

Gut zu wissen:

Wird die Erziehungsrente auf Ihr Girokonto überwiesen und sollte ein Gläubiger Ihr Girokonto pfänden, können Sie das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Sprechen Sie sofort mit Ihrer Bank. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, dass die Bank Ihr Girokonto umgehend in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt. Dann bleibt Ihr Guthaben auf dem Konto in Höhe Ihrer persönlichen Freibeträge unpfändbar. Wird die Erziehungsrente direkt beim Rentenversicherungsträger gepfändet, müssen Sie den Rentenversicherungsträger informieren, dass Sie sonst keine Einkommen haben und die Erziehungsrente in Höhe Ihrer persönlichen Freibeträge unpfändbar ist.

Wo kann ich mich wegen der Erziehungsrente beraten lassen?

Sie können sich beim zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, wenn Sie die Erziehungsrente beantragen wollen. Die Deutsche Rentenversicherung hält ein kostenloses Service-Telefon bereit, Telefonnummer: 0800 1000 4800. Oder informieren sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Ist die Erziehungsrente das gleiche wie eine Witwen- oder Witwerrente?

Die Erziehungs- und der Witwen-/ Witwerrente unterscheiden sich darin, wer diese zahlt.

Die Erziehungs- und der Witwen-/ Witwerrente unterscheiden sich darin, wer diese zahlt.

Die Erziehungsrente hat nichts mit einer Witwen- oder Witwerrente zu tun. Sie erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner verstorben ist und Ihre Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Außerdem muss der Ex-Partner mindestens fünf Jahre lang Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung geleistet und darf nicht wieder geheiratet haben.

Der Unterschied zur Erziehungsrente ergibt sich daraus, dass die Witwen- oder Witwerrente aus der Rentenversicherung Ihres Ex-Partners gezahlt wird. Die Erziehungsrente hingegen bekommen Sie aus Ihrer eigenen Rentenversicherung bezahlt. Wurden Sie von Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner geschieden, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Ihr Ex-Partner nach der Scheidung verstirbt.

In welchem Ausnahmefall gibt es eine Erziehungsrente auch ohne Scheidung?

Sind Sie nicht geschieden, haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente, wenn Ihr Ex-Partner verstirbt. Das Altersvermögensergänzungsgesetz hat aber den anspruchsberechtigten Personenkreis erweitert. So können seit dem Jahr 2002 auch Witwen und Witwer, die nicht geschieden sind, eine Erziehungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie ein Rentensplitting durchgeführt haben.

Ein Rentensplitting führt dazu, dass Sie die während Ihrer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften untereinander aufteilen. Das Rentensplitting führt dazu, dass derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit weniger Rentenanwartschaften erworben hat, eine höhere eigenständige Rentenleistung erwirtschaftet. Damit verzichten Sie auf einen künftigen Rentenanspruch als hinterbliebene Ehepartner. Führen Sie das Rentensplitting durch, können Sie statt der Inanspruchnahme Ihrer Witwen- oder Witwerrente wahlweise auch die Erziehungsrente in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen:

Es gibt viele Fälle, in denen die Erziehungsrente höher ausfällt als die Witwen- oder Witwerrente. Sie sollten zunächst Ihre Witwen- oder Witwerrente beantragen und parallel dazu von der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Erziehungsrente wäre. Sie können nach dem Tod Ihres Ex-Partners zwölf Monate überlegen, ob Sie Ihre Witwen- und Witwerrente eventuell auch in eine Erziehungsrente umwandeln. Allerdings müssen Sie bei der Erziehungsrente berücksichtigen, dass diese Rente mit dem 18. Lebensjahr Ihres jüngsten Kindes endet. Sie endet auch, wenn Sie erneut heiraten.

Wie stehen Erziehungsrente und Halbwaisenrente zueinander?

Ist ein Elternteil verstorben, erhält Ihr Kind eine Halbwaisenrente. Diese Halbwaisenrente erhält Ihr Kind unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf eine Erziehungsrente haben. Die Halbwaisenrente unterstützt Ihr Kind, während die Erziehungsrente für Ihre Liquidität gedacht ist.

Sind die Erben des verstorbenen Ex-Partners unterhaltspflichtig?

Verstirbt Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner, erlischt der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes mit dem Tod des Elternteils. Auch eventuelle Erben Ihres Ex-Partners sind nicht verpflichtet, die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes zu übernehmen und aus dem Nachlass zu bedienen. Soweit Ihr Kind selbst Erbe des verstorbenen Elternteils ist, ändert dies nichts daran, dass die Unterhaltspflicht des Elternteils mit dessen Tod erloschen ist.

In welchem Verhältnis stehen Erziehungsrente und rückständige Unterhaltsansprüche zueinander?

Verstirbt der unterhaltspflichtige Elternteil, muss der Erbe aus dem Nachlass rückständige Unterhaltsansprüche bedienen. Für künftig entstehende Unterhaltszahlungen besteht jedoch keine Zahlungspflicht. Mit rückständigen Unterhaltsansprüchen sind solche Zahlungen gemeint, die bereits fällig waren. Ist Ihr Kind selbst Miterbe, sind seine Unterhaltsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten vorrangig aus dem Nachlass zu befriedigen.

Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

Laotse

Gleichermaßen sind solche rückständigen Unterhaltsansprüche erfasst, für die der zahlungspflichtige Elternteil bereits in Verzug gesetzt wurde. Auch diese Ansprüche muss der Erbe aus dem Nachlass bedienen. „In Verzug gesetzt“ bedeutet, dass Sie den anderen Elternteil aufgefordert hatten, Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu erteilen oder Sie ihn zur Zahlung aufgefordert oder den Unterhaltsanspruch für das Kind bei Gericht eingeklagt haben.

Fazit

Die Erziehungsrente ist wie jede andere Rente auch, von einer Reihe von Faktoren abhängig. Außerdem müssen Sie die Wechselwirkung zu anderen Zahlungsansprüchen berücksichtigen. Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie alle Aspekte richtig erfasst haben.

Autor:  Volker Beeden

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