Nein, im Fall einer Scheidung gleicht das Gericht die Rentenansprüche der Eheleute untereinander aus. Der eine Ehepartner bekommt das, was ihm zusteht, hinzu. Die Ansprüche auf Rente des anderen verringern sich entsprechend. Beide Ehepartner bekommen die Rente direkt durch den entsprechenden Rententräger ausgezahlt.
Im letzten Teil unserer Reihe der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Scheidung behandeln wir den Versorgungsausgleich.