Artikel-Bild

Mietwohnung, Trennung und Corona

 
 

Ihre Trennung in Corona-Zeiten sollte eine wohlüberlegte Entscheidung sein. Allein die Trennung dürfte bereits schwierig genug sein. Da Sie jetzt der Kontaktsperre unterliegen und Ausgangsbeschränkungen berücksichtigen müssen, können Sie sicher nicht mal eben so aus Ihrer ehelichen Wohnung ausziehen. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie Sie mit der Situation umgehen.

Inwieweit arbeiten wegen der Corona-Krise die Immobilienmakler?

Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner, zieht im Regelfall ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung aus. Der andere bleibt in der Wohnung. Ziehen Sie selbst aus der ehelichen Wohnung aus, ist Voraussetzung, dass Sie eine anderweitige Bleibe finden.

Derzeit ist es ziemlich schwierig, eine neue Wohnung anzumieten. Auch Immobilienmakler unterlegen der Kontaktsperre und halten ihre Büros geschlossen. Objektbesichtigungen sind kaum mehr möglich. Makler bieten derzeit allenfalls an, dass Sie sich online über Angebote informieren.

Zweck der Kontaktsperre und der Ausgangsbeschränkungen ist es gerade, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Auch Sie sollten diese Vorgabe ernst nehmen. Nur so lässt sich vermeiden, dass die Politik ein totales Ausgangsverbot verhängen muss.

Ob Ihre Trennung und Ihr Umzug in eine neue Wohnung einen triftigen Grund darstellen, Ihre bisherige Wohnung zu verlassen, ist eine Frage, auf die die Antwort schwerfällt. Einerseits lässt sich argumentieren, dass die Trennung wegen der vielleicht explosiven Lage in Ihrer bisherigen Wohnung unumgänglich ist. Andererseits lässt sich argumentieren, dass sich ein Umzug immer aufschieben lässt und es jetzt nicht auf einige Wochen ankommen sollte.

Sofern Sie nicht gerade bei den Eltern oder Bekannten unterkommen, dürften Sie also gezwungen sein, zumindest für den Zeitraum der coronabedingten Einschränkungen in Ihrer ehelichen Wohnung zu verbleiben.

Jeder Umzug ist eine finanzielle Herausforderung

Gedenken Sie tatsächlich, aus der ehelichen Wohnung ausziehen, müssen Sie eine eigene Wohnung anmieten und einen eigenen Hausstand begründen. Der damit verbundene Umzug und die neue Einrichtung einer Wohnung dürften im Regelfall eine echte finanzielle Herausforderung darstellen.

Diese Herausforderung ist umso größer, wenn Sie keine finanziellen Rücklagen haben und vielleicht im Beruf kürzertreten müssen. Unterschätzen Sie also nicht, was möglicherweise auf Sie zukommt, wenn Sie allein wegen der Corona-Krise jetzt aus der ehelichen Wohnung ausziehen wollen.

Allein der Wunsch, sich umgehend vom Partner zu trennen, darf nicht größer sein, als die Herausforderung, die Sie finanziell und organisatorisch mit einem Umzug bewältigen müssen.

Soweit Geschäfte und Läden geschlossen sind, werden Sie auch große Schwierigkeiten haben, Ihren Hausstand einzurichten. Sie können vor Ort kaum etwas kaufen. Online-Bestellungen haben den Nachteil, dass Sie die Ware nicht in Augenschein nehmen können und im Prinzip akzeptieren müssen, was geliefert wird. Ziehen Sie also um, ziehen Sie womöglich in eine leere Wohnung. Die damit verbundenen Belastungen können schwerwiegender daherkommen, als wenn Sie es in der ehelichen Wohnung noch länger aushalten.

Rechtliche Informationen zum Coronavirus

Ihre Mietwohnung darf bei Zahlungsverzug nicht gekündigt werden

Ist Grund für Ihre Trennung, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner wegen finanzieller Probleme streiten und die Miete nicht bezahlen können, haben derzeit nichts zu befürchten. Ihr Vermieter hat nicht das Recht, Sie wegen Zahlungsverzug zu kündigen. Sprechen Sie umgehend mit dem Vermieter und erklären Sie, dass Sie derzeit nicht ausreichend Geld verdienen und Sie deshalb die Miete nicht zahlen kann.

Der Gesetzgeber verpflichtet Vermieter, die durch die Corona-Krise bedingten finanziellen Schwierigkeiten der Mieter zu akzeptieren. Es besteht kein Kündigungsrecht. Allerdings müssen Sie davon ausgehen, dass Sie die Miete nach Ablauf des Monats Juni nachzahlen müssen. Der Vermieter braucht also auf die Mietzahlungen keinesfalls zu verzichten. Möglicherweise entspannt sich damit auch Ihr Verhältnis zum Ehepartner und Ihre Trennung ist kein Thema mehr.

Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung?

Eine Übergangslösung könnte darin bestehen, dass Sie sich innerhalb Ihrer ehelichen Wohnung trennen. Sofern es Ihre Räumlichkeiten erlauben, kann jedem Ehepartner eine oder mehrere Räumlichkeiten zugewiesen werden, die er oder sie alleine und ausschließlich nutzt. Lediglich Gemeinschaftsräume, wie Küche, Bad und Hausflur, nutzen Sie in gegenseitiger Absprache noch gemeinsam. So ist man nicht darauf angewiesen, wegen Ihrer Trennung die gemeinsame eheliche Wohnung verlassen zu müssen.

Natürlich haben Sie auch nicht das Recht, Ihren Ehepartner aus der Wohnung zu verweisen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat oder wer Eigentümer der Wohnung ist. Entscheidend ist allein, dass die Wohnung Ihre eheliche Wohnung ist und damit jeder Ehepartner das Recht hat, die Wohnung zu nutzen.

Damit können Sie auch innerhalb ihrer ehelichen Wohnung das Trennungsjahr in die Wege leiten. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.

Weisen Sie einen Versöhnungsversuch nicht gleich von der Hand

Ein anderer Grund, dass Sie die Trennung vollziehen möchten, könnte darin bestehen, dass Sie sich infolge der Ausgangsbeschränkungen in Ihrer gemeinsamen Wohnung gegenseitig auf die Nerven gehen. Dann genügt ein Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Ob sich daraus gleich ein begründeter Trennungswunsch rechtfertigen lässt, ist eine Frage, die Sie nicht leichtfertig entscheiden sollten. Möglicherweise ist alles nur halb so schlimm.

Berücksichtigen Sie, dass die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen in allen Lebensbereichen für viele Menschen eine nervliche, emotionale, berufliche und wirtschaftliche Herausforderung ist. Jeder muss irgendwie damit klarkommen. Berücksichtigen Sie, dass Ihr Ehepartner möglicherweise das gleiche Problem hat. Versuchen Sie, gemeinsame Wege zu finden, wie Sie die leidige Situation bewältigen.

Gehen Sie davon aus, dass die Corona-Krise irgendwann ihr Ende findet. Betrachten Sie die Gegebenheiten dann im Nachhinein, sehen Sie vielleicht vieles anders, als Sie es jetzt empfinden. Versuchen Sie, auch wenn es noch so schwierig erscheint, konstruktiv und positiv zu denken. Jeder negative, pessimistische und destruktive Gedanke belastet sicherlich auch Ihr Verhältnis zum Ehepartner. Reichen Sie lieber die Hand oder nehmen Sie die ausgestreckte Hand Ihres Ehepartners wohlwollend entgegen. Bestenfalls vermeiden Sie damit die drohende Trennung.

Ansonsten bleibt festzustellen, dass ein erfolglos verlaufender Versöhnungsversuch in der Trennungszeit dem Ablauf des Trennungsjahres nicht schadet. Das Versöhnungsjahr läuft also weiter, auch wenn Ihr Versöhnungsversuch scheitert.

Informieren Sie sich, bevor Sie handeln

Vermeiden Sie eine Kurzschlusshandlung, indem Sie über Nacht ausziehen und die Trennung vollziehen wollen. Informieren Sie sich am besten anwaltlich, welche Wege gangbar sind und welche Wege in eine Sackgasse führen könnten. Verstehen Sie Ihren Anwalt nicht nur als Rechtsberater, sondern auch als Berater in einer besonderen Lebenslage. Möglicherweise ergeben sich in der Unterredung Erkenntnisse, die Ihren Standpunkt in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Wenn Sie Ihren Anwalt online oder über einen kompetenten Scheidungsservice kontaktieren, sollte es problemlos möglich sein, fernmündlich oder unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel Ihre Situation zu besprechen.

Alles in allem

In einer Krisenzeit, wie wir sie derzeit erleben, gibt es für viele drängende Fragen keine pauschalen und allgemeingültigen Antworten. Jeder von uns ist irgendwie gefordert und muss im Hinblick auf die Gegebenheiten individuelle Lösungen finden. Wenn es denn möglich ist, sollten Sie sich kompromissbereit zeigen und Wege suchen, die für Sie selbst und Ihren Ehepartner akzeptabel sind. Irgendwann ist auch diese Krise vorbei.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!