Wie ist das Umgangsrecht in den Ferien geregelt?

Gerade in den Ferienzeiten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen getrennt lebenden Eltern, wer wann und wie lange das Kind zu sich nimmt. Auch die Frage, wie ein Urlaub ausgestaltet wird, kann zu Streitereien führen. Um lange Diskusionen mit Ihrem Ex-Partner zu vermeiden, geben wir Ihnen einen Überblick über das Umgangsrecht in den Ferien und was dies beinhaltet.

Das Wichtigste

  • Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen Teil der Ferien mit Ihrem Kind zu verbringen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Kind in den Ferien auch verreisen. Jedoch müssen Sie bei bestimmten Reisen den anderen Elternteil benachrichtigen und dessen Zustimmung einholen.
  • Sie sollten sich frühzeitig mit Ihrem Ex-Partner absprechen, wenn es um das Umgangsrecht in den Ferien geht. So können alle Beteiligte Ihren Urlaub besser planen.
  • Wenn Sie sich nicht einigen können, kann das Jugendamt Ihnen bei der Regelung helfen oder es findet eine gerichtliche Regelung statt.

Was ist das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist in § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Danach hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ebenso haben Sie, als Eltern, ein Recht auf einen Umgang mit dem Kind. Dabei kann es unerheblich sein, ob Ihnen auch das Sorgerecht zusteht. Das Umgangsrecht kann unabhängig vom Sorgerecht bestehen.

Besteht ein besonderes Umgangsrecht in den Ferien?

Grundsätzlich haben Sie, wenn Sie umgangsberechtigt sind, einen Anspruch darauf, einen Teil der Ferien (Sommerferien, Osterferien usw.) mit Ihrem Kind zu verbringen. Dies bestätigte auch schon das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung. Häufig teilen sich die Eltern die Ferien auf, so dass jeder das Kind für einen gewissen Zeitraum bei sich hat. Eine gesetzliche Regelung gibt es diesbezüglich nicht. Die Eltern können die Zeiten selber bestimmen. Im Vordergrund steht aber immer das Kindeswohl. Dieses müssen Sie bei den Regelungen stets berücksichtigen. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, was das Beste für das Kind ist. Dabei sollte zum Beispiel das Alter des Kindes mit einbezogen werden oder wie weit die Wohnungen der Eltern voneinander entfernt liegen. Hinsichtlich der Ferientermine ist das Bundesland entscheidend, indem Ihr Kind lebt.

Kann ich mit meinem Kind verreisen?

Wenn Sie das Umgangsrecht haben ist es Ihnen in gewissen Grenzen möglich mit Ihrem Kind zu verreisen. Grundsätzlich steht Ihnen nämlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, sofern nicht einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Familiengericht zugesprochen wurde. Befindet sich Ihr Kind in den Ferien bei Ihnen, können Sie also über seinen Aufenthalt bestimmen und mit ihm gemeinsam in den Urlaub fahren. Dies gilt jedoch nicht grenzenlos. Es wird unterschieden, ob die Reise eine Angelegenheit des täglichen Lebens darstellt oder ob sie von erheblicher Bedeutung für das Kind ist. Diese Reisen müssen mit dem Ex-Partner nicht abgesprochen werden. Hier können Sie als umgangsberechtigter Elternteil alleine entscheiden. Die Rechtsprechung geht bei Reisen innerhalb Deutschlands und auch noch im EU-Ausland größtenteils von alltäglichen Angelegenheiten aus. Bei Fernreisen und Reisen in Länder, für die zum Beispiel eine Reisewarnung besteht, handelt es sich um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Solche Reisen könnten sich dauerhaft nachteilig auf das Kind auswirken. Auch Reisen mit einem „ungewöhnlichen“ Verkehrsmittel, beispielsweise mit einem Motorrad und mit gefährlichen Aktivitäten fallen darunter. Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, müssen Sie diese Reisen mit dem anderen Elternteil absprechen und er muss der Reise zustimmen. Es muss jedoch wieder jeweils im Einzelfall entschieden werden. Hierbei sollte einbezogen werden wo die Reise hingeht, was für eine Reise es ist, wie alt das Kind ist usw.

Regelung des Umgangsrechts

Solange kein Elternteil das alleinige Umgangsrecht beantragt, steht es beiden Eltern zu. In einem solchen Fall müssen Sie und Ihr Ex-Partner den Umgang selber regeln. Das Wohl Ihres gemeinsamen Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wann und wie lange sich das Kind bei dem umgangsberechtigten Ex-Partner aufhalten soll. Eine frühzeitige Planung ist auch im Hinblick auf einen beabsichtigten Urlaub sinnvoll. Fällt der Urlaub in den Ferien in den Zeitraum, in dem dem umgangsberechtigte Teil eigentlich das „normale“ Umgangsrecht zusteht, zum Beispiel an einem Wochenende, dann geht der Ferienumgang diesem vor.

Was geschieht, wenn sich die Eltern nicht einigen können?

Können Sie sich nicht auf eine Regelung einigen und wollen aber eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, dann können Sie zur Hilfe das Jugendamt heranziehen oder Sie nehmen an einer Familienmediation teil. Sind die Fronten jedoch so sehr verhärtet, dass eine gemeinsame Lösung aussichtslos ist, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Dieses kann über den Umfang des Umgangs entscheiden und nähere Regelungen über die Ausübung treffen. Zuständig ist dann das Familiengericht am Wohnsitz Ihres Kindes. Besteht eine solche gerichtliche Regelung, kann diese auch notfalls mit Hilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.

Fazit

In den Ferien haben Sie einen Anspruch darauf, mit Ihrem Kind einen Teil der Ferien zu verbringen. Grundsätzlich können Sie mit Ihrem Kind auch gemeinsam in den Urlaub fahren. Sie sollten sich aber immer vorher mit dem anderen Elternteil verständigen und möglichst eine einverständliche Regelung hinsichtlich des Umgangsrechtes finden. Denken Sie dabei immer daran, vorrangig geht es um das Wohl Ihres gemeinsamen Kindes.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!