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DEFINITION

Was ist Vorsorgeunterhalt nach der Scheidung?

Vorsorgeunterhalt bzw. Altersvorsorgeunterhalt ist für die Altersvorsorge gedacht. Die Beträge, die der Ex-Ehepartner für den Vorsorgeunterhalt zahlt, müssen also zweckgebunden ausgegeben werden. Der Anspruch besteht neben dem Elementarunterhalt. Ihr Anspruch auf Vorsorgeunterhalt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und das Familiengericht den Antrag Ihrem Ehepartner förmlich zustellt. Der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt endet, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen. Er ist nicht mit dem Altersunterhalt nach der Scheidung zu verwechseln. Die Praxis berechnet den Vorsorgeunterhalt nach der sogenannten Bremer Tabelle.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Vorsorgeunterhalt wird unter den 7 Unterhaltstatbeständen nicht explizit aufgezählt und daher oft vergessen. Er ist jedoch an den Elementarunterhalt geknüpft.
  • Trennen Sie sich vom Ehepartner, haben Sie bereits im Trennungsjahr Anspruch darauf, dass der Partner die Kosten für Ihre angemessene Alterssicherung übernimmt. Ihr Anspruch entsteht, wenn Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt und damit rechtshängig ist.
  • Die Unterhaltsberechnung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Verlassen Sie sich keinesfalls auf einfache Unterhaltsrechner im Internet. Besser ist, wenn Sie Ihre Ansprüche nach Maßgabe Ihrer individuellen Gegebenheiten von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin im Detail berechnen lassen.

Wie ist Ihre Altersvorsorge unterhaltsrechtlich abgesichert?

Sind Sie verheiratet, sind Sie im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge unterhaltsrechtlich zumindest dem Grunde nach abgesichert:

 

  • Solange Ihre Ehe besteht, ist der Ehepartner verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen. Diese Verpflichtung umfasst auch die Vorsorge für Ihre Alterssicherung (§ 1360 BGB). Details besprechen wir unten.
  • Trennen Sie sich vom Partner, haben Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Scheidungsantrag dem Partner zugestellt und damit rechtshängig wird, Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt umfasst auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für das Alter.
  • Der Tag, an dem Ihr Scheidungsantrag durch die Zustellung beim Partner rechtshängig wird, ist der Stichtag für die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Alle Rentenanwartschaften, die bis zu diesem Zeitpunkt begründet wurden, werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt. Rentenanwartschaften, die danach begründet werden, bleiben außen vor.
  • Werden Sie geschieden und sind wirtschaftlich bedürftig, haben Sie nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Ihr Lebensbedarf umfasst neben dem Elementarunterhalt auch den Vorsorgeunterhalt (Altersvorsorgeunterhalt).

Dauer: 4:25

Video

Scheidung: Schulden, Rentenansprüche, Unterhalt, Sorgerecht

Wofür soll der Vorsorgeunterhalt ausgeben werden?

Zahlt Ihr Ehepartner Vorsorgeunterhalt, dürfen Sie die Beträge nicht für Ihren laufenden Lebensunterhalt verbrauchen. Vorsorgeunterhalt hat den Zweck, dass Sie Vorsorge für Ihr Alter betreiben können. Es ist aber Ihre Entscheidung, wie Sie die Beträge für Ihre Altersvorsorge verwenden. Sie können die Beträge in die gesetzliche oder private Rentenversicherung einzahlen, eine private Lebensversicherung abschließen oder eine andere gleichwertige Altersvorsorge betreiben.

 

Beachten Sie, dass Sie Ihrem unterhaltspflichtigen Ex-Partner rechenschaftspflichtig sind. Sie müssen den Partner darüber informieren, wie Sie die Beträge verwenden. Erteilen Sie keine sachgerechte Auskunft, kann der Ex-Partner die Zahlungen verweigern.

Wie machen Sie den Vorsorgeunterhalt geltend?

Sie erhalten den Vorsorgeunterhalt nicht automatisch mit dem nachehelichen Unterhalt. Vielmehr müssen Sie den Vorsorgeunterhalt ausdrücklich als Bestandteil Ihres Lebensbedarfs einfordern.

 

Im Idealfall vereinbaren Sie die Zahlungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Verweigert der Ex-Ehepartner den Vorsorgeunterhalt, können Sie den Anspruch direkt im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung im Scheidungsverbund gerichtlich geltend machen. Der Scheidungsverbund ist kostengünstiger, als wenn Sie den Vorsorgeunterhalt erst nach Abschluss Ihres Scheidungsverfahrens fordern und ein eigenständiges Verfahren betreiben.

EXPERTENTIPP

Benötigen Sie eine gesonderte Altersvorsorge?

Der Vorsorgeunterhalt wird in der Praxis oft schlichtweg vergessen. Er ist gerade nicht Teil des Elementarunterhalts und muss eigenständig beziffert werden. Der Anspruch besteht allerdings nur, wenn Sie auch tatsächlich Anspruch auf Elementarunterhalt haben. Sofern Sie bereits eine gleichwertige Altersvorsorge besitzen, scheidet der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt aus (BGH FamRZ 1999, 372).

Wie ist das Verhältnis von Vorsorgeunterhalt zum Versorgungsausgleich?

Schaubild

Beantragen Sie die Scheidung, führt das Familiengericht im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Beim Versorgungsausgleich werden Ihre Rentenanwartschaften und die Rentenanwartschaften Ihres Ehepartners zusammengerechnet und aufgeteilt.

 

Der Versorgungsausgleich berechnet sich nach dem Stichtag, an dem Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner vom Familiengericht zugestellt und damit rechtshängig wird. Bis zu diesem Stichtag werden Ihre Ansprüche nach dem Versorgungsausgleich berechnet. Ansprüche, die nach dem Stichtag entstehen, werden bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht mehr berücksichtigt.

 

Stattdessen haben Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihr Scheidungsantrag beim Familiengericht rechtshängig wird, Anspruch auf Vorsorgeunterhalt. Voraussetzung ist, dass Sie auch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt als Elementarunterhalt haben.

Vorsorgeunterhalt nach Bremer Tabelle berechnen

Schaubild

Die Praxis berechnet den Vorsorgeunterhalt nach der sogenannten Bremer Tabelle. Als Vorsorgeunterhalt ist der Betrag zu zahlen, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten, wenn Sie aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit Einkünfte in Höhe des Elementarunterhalts hätten.

 

Die Bremer Tabelle berechnet dazu einen fiktiven Bruttolohn. Aus diesem Bruttolohn errechnet sich dann wiederum der Vorsorgeunterhalt als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

 

  • In einem ersten Schritt ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners festzustellen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf den Elementarunterhalt. Der Elementarunterhalt beträgt in der Regel 45% der Differenz beider Einkommen.

GUT ZU WISSEN

Private Altersvorsorge mindert unterhaltsrelevantes Einkommen

Der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner kann bei der Berechnung seines bereinigten Nettoeinkommens gleichfalls angemessene Altersvorsorgeleistungen für die eigene private Altersvorsorge in Höhe von mindestens 5 % seines Bruttolohns in Ansatz bringen. Ist der Partner als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig, ist ihm / ihr ein Anteil von rund 20 % des Bruttoeinkommens für die Verwendung zur privaten Altersvorsorge zuzugestehen.

  • In einem zweiten Schritt werden entsprechende Prozentsätze der Bremer Tabelle auf ein fiktives Bruttoeinkommen hochgerechnet.
  • Aus dem so ermittelten fiktiven Bruttoeinkommen ist der aktuell maßgebende Rentenanspruch zu berechnen.
  • Der so berechnete Betrag für den Vorsorgeunterhalt ist von dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners abzuziehen.
  • Aus der Differenz werden Elementarunterhalt und sodann der Vorsorgeunterhalt erneut ermittelt.

Altersvorsorgeunterhalt bei Einverdienerehe

In einer Einverdienerehe könnte die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts wie folgt aussehen. Dabei unterstellen wir, dass das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen 3.500 EUR beträgt und der Unterhaltsempfänger kein eigenes Einkommen hat: 

 

Bereinigtes Nettoeinkommen 3.500 EUR
Nettobemessungsgrundlage  
3.500 * 0,45 EUR
Zuschlag nach Bremer Tabelle  1.575 * 0,18EUR
Fiktives Einkommen (Nettobemessungsgrundlage + Zuschlag) nach Bremer Tabelle =1.575 + 1.575 * 0,18 EUR

 

Elementarunterhalt

Bereinigtes Nettoeinkommen 3.500 EUR 
Altersvorsorge-1.575 + 1.575 * 0,18 EUR 
Elementarunterhalt=1.575 + 1.575 * 0,18* 0,45 EUR 

 

Vorsorgeunterhalt für die Vergangenheit?

Ihr Anspruch auf Vorsorgeunterhalt und Unterhalt überhaupt, besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihren Ehepartner auffordern Unterhalt zu zahlen. Erfahrungsgemäß ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden rückwirkend Unterhalt einzufordern. Wichtig ist, dass Sie Ihren Ex-Ehepartner formal richtig in Verzug setzen. Sie sollten also Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin frühzeitig darauf ansprechen, ob und inwieweit Ihnen Vorsorgeunterhalt zusteht.

CHECKLISTE

So gelingt die Einigung über die Scheidungsfolgen

Prüfen Sie anhand der Checkliste, ob Sie alles bzgl. Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn- und Versorgungsausgleich etc. geregelt haben.

Checkliste

Scheidungsfolgenvereinbarung

Regeln Sie die finanziellen und weiteren rechtlichen Folgen der Scheidung einvernehmlich und verbindlich.

Download

Vorsorgeunterhalt einvernehmlich regeln

Lassen Sie sich scheiden, empfiehlt sich, dass Sie alle mit Ihrer Scheidung einhergehenden Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich regeln. In dieser Vereinbarung können Sie auch die Höhe und die Dauer des nachehelichen Unterhalts und damit auch den Vorsorgeunterhalt ansprechen.

Praxisbeispiel

Fürs Alter vorsorgen

Hanna Müller schließt bei einer Versicherung für die Altersvorsorge eine Rentenversicherung ab. Hans Müller verpflichtet sich gegenüber Hanna Müller Beiträge für deren Altersvorsorge zu zahlen. Hanna Müller wird die Beiträge für die Altersvorsorge in voller Höhe und sofort in die Rentenversicherung einzahlen. Hanna Müller verpflichtet sich jeweils zum Jahresende, Hans Müller unaufgefordert nachzuweisen, dass sie diese Versicherung abgeschlossen hat und die Zahlung der Prämien erfolgt sind.

 

Alternativ: Hans Müller könnte die Beiträge auch direkt an die Versicherung zahlen, so dass sichergestellt wäre, dass die Beträge zweckgebunden verwendet werden. Dann müsse sich Hans Müller verpflichten, die Zahlungen gegenüber Hanna Müller nachzuweisen.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Rechenbeispiele
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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
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  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Ihr Anspruch auf Unterhalt umfasst Ihren gesamten Lebensbedarf. In der Praxis wird gerne darüber gestritten, was den Lebensbedarf eines Ehepartners nach der Scheidung ausmacht. Natürlich ist der Unterhalt immer im Lichte dessen zu beurteilen, was der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner finanziell tatsächlich leisten kann. So sind Sie beide im Alter bestmöglich versorgt.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.