Zählt beim nachehelichen Unterhalt das Einkommen eines neuen Partners mit?
Nur das Einkommen des Ehegatten zählt
Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wie viel der geschiedene Ehegatte verdient. Wenn der zahlungspflichtige Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenlebt, hat dieser Umstand auf die Unterhaltszahlung grundsätzlich keinen Einfluss.
Grundsätzlich beeinflusst nur das den nachehelichen Unterhalt, was auch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, als die Eheleute noch zusammen gelebt haben.
Selbst wenn der neue Partner des geschiedenen Ehegatten sehr viel Geld verdient, hat dieses keinen Einfluss auf die Unterhaltszahlung an den anderen Ehegatten.
Es gibt wenige Ausnahmen, wo das Gehalt des anderen Lebenspartners für die Unterhaltszahlung doch eine Rolle spielen kann. Bei diesen Ausnahmen ist stets Voraussetzung, dass der zahlungspflichtige Ehegatte sich die Zahlung des kompletten Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten nicht leisten kann.
Autor: iurFRIEND-Redaktion
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