Zählt beim nachehelichen Unterhalt das Einkommen eines neuen Partners mit?

Nur das Einkommen des Ehegatten zählt

Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wie viel der geschiedene Ehegatte verdient. Wenn der zahlungspflichtige Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenlebt, hat dieser Umstand auf die Unterhaltszahlung grundsätzlich keinen Einfluss.

Grundsätzlich beeinflusst nur das den nachehelichen Unterhalt, was auch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, als die Eheleute noch zusammen gelebt haben.

Selbst wenn der neue Partner des geschiedenen Ehegatten sehr viel Geld verdient, hat dieses keinen Einfluss auf die Unterhaltszahlung an den anderen Ehegatten.

Es gibt wenige Ausnahmen, wo das Gehalt des anderen Lebenspartners für die Unterhaltszahlung doch eine Rolle spielen kann. Bei diesen Ausnahmen ist stets Voraussetzung, dass der zahlungspflichtige Ehegatte sich die Zahlung des kompletten Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten nicht leisten kann.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!