Trennung und Scheidung im Alter

In früheren Zeiten wurde die Ehe oftmals wirklich als Bund fürs Leben geschlossen und der Eheschwur „bis dass der Tod uns scheidet“ wurde in sehr vielen Fällen wörtlich genommen. Das ist heute längst nicht mehr so und auch eine langjährige Ehe und ein fortgeschrittenes Alter schützen heute nicht mehr vor dem Ehe-Aus und der darauffolgenden Scheidung.

Das Wichtigste

  • Auch eine langjährige Ehe schließt eine späte Scheidung nicht aus.
  • Heute werden mehr Ehen in höherem Alter geschieden denn je.
  • Finanziell kann eine Scheidung im Alter besonders heikel werden. Es gilt, zumindest bei der Scheidung Kosten zu sparen.
  • Der Versorgungsausgleich spielt bei einer Trennung im Alter eine große Rolle.
  • Gerade bei einer Scheidung im Alter kommt es oft zu den sogenannten Rosenkriegen und erbitterten Kämpfen um eheliche Vermögenswerte.

Gibt es heute mehr Trennung und Scheidung im Alter?

Hatten Paare früher mit Mitte 60 nach einem harten Arbeitsleben keine großen Erwartungen mehr ans Leben, beginnen heute viele Mitt-Sechziger sich nach Kindern und Karriere überhaupt erst selbst zu entdecken und kreativ oder spirituell zu verwirklichen und vor allem Frauen zieht es oft auch noch einmal an die Senioren Uni, um getreu dem Motto „Besser spät als nie“ in Interessengebiete einzutauchen, die lange Zeit zugunsten von Familie und Kindern hintenan gestellt wurden. Und das nicht etwa, um eine Karriere darauf aufzubauen, sondern schlicht und ergreifend, um sich weiterzubilden und den eigenen Interessen und Leidenschaften für ein bestimmtes Thema nachzugehen.

Und nicht immer kommt ein Ehepartner mit den Plänen des anderen zurecht. Wo der Ehemann gerade seine berufliche Karriere beendet hat und sich auf einen ruhigen Rentenstand freut, will die Ehefrau gerade jetzt Gas geben und im gesetzten Alter von 60, 65 oder noch mehr Jahren ein Studium anfangen. Umgekehrt freut sich vielleicht ein Partner darauf, nach einem anstrengenden und stressigen Berufsleben endlich kürzer zu treten und ruhige und geruhsame gemeinsame Tage in Eigenheim und Garten zu verbringen, während der andere plötzlich seine Reise- und Abenteuerlust entdeckt.

Die gesellschaftlichen Veränderungen, die sich seit den 1950er Jahren vollzogen haben, machen eine Trennung im Alter oder gar Scheidung im Alter nicht mehr ungewöhnlich. Eine von drei Ehen wird heute geschieden und immer öfter sind langjährige Ehen dabei, die unter Umständen 30, 40 Jahre oder noch länger angedauert haben und anstatt wie früher die restlichen Jahre auch noch miteinander zu verbringen, ziehen auch ältere Ehepartner heute immer öfter die Konsequenzen, wenn sie sich in der Ehe nicht mehr wohlfühlen.

Expertentipp:

Trennung im Alter oder Scheidung im Alter ist heute keine Seltenheit mehr und niemand sollte eine Ehe über Jahrzehnte fortführen, in der er sich nicht mehr wohlfühlt und in der er nicht glücklich ist. Dennoch kann es nicht schaden, vor der Trennung eine Eheberatung wahrzunehmen, um nach Alternativen zur Scheidung zu suchen.

Gründe für eine Trennung im Alter oder Scheidung im Alter

Dass Ehepartner sich nach langjähriger Ehe im höheren Alter trennen ist heute wirklich keine Seltenheit mehr und die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen sind es oft Frauen, die oft um der Familie und der Kinder willen die Ehe über lange Jahre aufrechterhalten haben. Ist dann das jüngste Kind nach dem Studium endlich aus dem Haus, wird oft erst richtig deutlich, wie sehr sich die Ehepartner im Lauf der Jahre auseinandergelebt haben. Kommt dann noch der Wunsch der Frau dazu, nun etwas für sich und die eigenen Interessen zu tun, statt sich nur auf den Haushalt und die Familie zu konzentrieren, hängt oft schnell der Haussegen schief und so manche Ehe geht darüber auch im fortgeschrittenen Alter in die Brüche.

Bei Männern ist der Hauptgrund für eine Scheidung im höheren Alter oft die berühmt-berüchtigte Midlife-Crisis. In dieser Lebensphase neigen Männer dazu, sich zu fragen, ob das denn nun wirklich alles war, was sie vom Leben zu erwarten haben und sie beginnen, sich auf einmal gegen ihr biologisches Alter aufzulehnen, „wollen es nochmal wissen“ und neben der klischeehaften (viel zu) jugendlichen Kleidung und den PS-starken Autos, die diese Lebensphase oft begleiten, gehört auch oft eine deutlich jüngere, neue Partnerin. Manche Männer wollen in dieser Phase noch mal völlig von vorn anfangen, sie verlassen Frau, Kinder und Eigenheim und starten mit einer neuen, jüngeren Partnerin noch einmal ganz von vorn. In vielen Fällen sind es aber auch die Frauen, von denen während der Midlife Crisis des Mannes die Trennung ausgeht. Haben sie vielleicht im Verlauf der Ehe bereits über einige Seitensprünge des Mannes hinweg geschaut, um die Familie vor allem um der Kinder willen zusammenzuhalten, ist es im höheren Alter oft so, dass die Frauen keine Kraft, keine Geduld und auch keine Lust mehr haben, sich eine Affäre ihres Mannes tatenlos anzuschauen.

Hauptgrund der Trennung im Alter oder Scheidung im Alter bleibt jedoch die Entfremdung der Ehepartner, allerdings sind Situationen wie oben beschrieben oft das Zünglein an der Waage, das den Trennungsprozess anstößt und auslöst. Der zweithäufigste Grund, aus dem sich Ehepartner im Alter voneinander scheiden lassen, ist die Unverträglichkeit: Nach langen Jahren der Ehe hat das Paar sich nicht mehr nur nichts mehr zu sagen, sondern die Partner möchten einfach keinerlei Zeit mehr miteinander verbringen. Waren es im letzten Jahrhundert noch vielfach gesellschaftliche Normen, die diese Ehen bis dass der Tod sie schied zusammenhielten und ein gewisses Stigma, dass dem Familienstand „geschieden“ anhaftete, so sind diese Tabus heute völlig gebrochen und auch diese Ehen werden immer häufiger vom Familienrichter als vom Tod geschieden.

Der Unterhalt bei einer Scheidung im Alter

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In den 1950er, -60er und -70er Jahren war für Frauen oft eine Scheidung im Alter schlichtweg unmöglich. Die klassische Rollenverteilung, in der der Mann das Geld nach Hause brachte, während sich die Frau ausschließlich um Haushalt und Kinder kümmerte, machte eine Scheidung im Alter oft wirtschaftlich unmöglich. Dieses klassische Rollenbild ist heute längst aufgeweicht, doch gerade bei einer Scheidung im Alter, wenn beide Partner längst eher im Rentenalter als im arbeitsfähigen Alter sind, spielt der Unterhaltsanspruch eine große Rolle.

In den allermeisten Fällen ist es so, dass von Seiten der Frau ein Unterhaltsanspruch gegen den Mann besteht, dieser die Zahlung jedoch gern so gering wie möglich halten oder ganz vermeiden möchte. Das gilt vor allem, dann, wenn das Geld eigentlich vorhanden wäre, der Mann aber mit einer jüngeren Partnerin noch einmal eine Familie gründen möchte. In vielen Fällen ist es bei einer Scheidung im Alter jedoch auch so, dass beide Ehepartner eine Rente beziehen, die es zwar ermöglichen würde, dass beide Partner gemeinsam davon leben können, die aber nicht ausreicht, um beide Partner in getrennten Wohnungen und mit getrennter Haushaltsführung ausreichend zu versorgen.

Zu unterscheiden ist beim Unterhalt generell zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt. Während der Trennungsunterhalt ohne Bedingungen und ohne Wenn und Aber von dem Ehepartner gezahlt werden muss, der über ein höheres Einkommen verfügt, ist der nacheheliche Unterhalt an gewisse Bedingungen geknüpft. Dazu gehört unter anderem auch, dass der unterhaltsberechtigte Partner aufgrund seines Alters oder aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, eine Arbeit aufzunehmen, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Gerade diese Bedingung kommt natürlich bei einer Scheidung im Alter oft zum Tragen. Auch eine Unterhaltspflicht wegen Erwerbslosigkeit, wenn beispielsweise die Frau mit Anfang oder Mitte 60 zwar noch arbeiten könnte, aber keine Arbeit findet, da sie seit Jahrzehnten nicht im Berufsleben gestanden hat, sondern sich um Familie und Kinder gekümmert hat, ist bei einer Scheidung im Alter oft gegeben. In vielen Fällen ist es daher so, dass bei einer Scheidung im Alter ein Ehegatte, meist der Mann, dem anderen Unterhalt zahlen muss.

Für die Höhe des Unterhalts muss zunächst das anrechnungsfähige Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden, woraus dann nach festgelegten Formeln der an den unterhaltsberechtigten Partner zu zahlende Unterhalt ermittelt wird. Ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Ehegatten-Unterhalt, in beiden Fällen bleibt dem Unterhaltspflichtigen ein sogenannter Selbstbehalt in Höhe von 1.200 EUR. Das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige diesen Betrag auf jeden Fall für sich behalten darf, damit er selbst noch von seinem Geld leben kann. Der unterhaltsberechtigte Partner muss in diesem Fall zurückstecken und bekommt nur den Betrag, der die 1.200 EUR Selbstbehalt übersteigt.

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung im Rentenalter

Oft ist es bei einer Scheidung im Alter so, dass beide Ehegatten bereits eine Rente beziehen oder zumindest in naher Zukunft beziehen werden. Hat die Frau nicht oder nur in Teilzeit oder nur einige Jahre gearbeitet, weil sie sich in der restlichen Zeit um die Kinder und um die Familie gekümmert hat, wird sie einen wesentlich geringeren Rentenanspruch haben als der Ehemann, der 40 oder mehr Jahre im Beruf stand. Um sicherzustellen, dass die Frau nun nicht mit einer kargen Rente allein dasteht, gibt es den Versorgungsausgleich. Er greift sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch bei der Beamtenversorgung, der berufsständischen Altersversorgung und bei Lebensversicherungen.

Damit beide Ehepartner gleich gut dastehen und keiner Vor- oder Nachteile daraus zieht, dass während der Ehezeit nur ein Partner gearbeitet hat, werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche hälftig zwischen den beiden Ehepartner aufgeteilt. Eheverträge, die eine Gütertrennung oder andere von der Zugewinngemeinschaft abweichende Vereinbarungen beinhalten, haben auf den Versorgungsausgleich keinerlei Einfluss. Er findet bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich statt.

Die Ausnahmen, in denen kein Versorgungsausgleich vorgenommen wird, liegen vor

  • wenn beide Ehepartner während der Ehe Anwartschaften in vergleichbarer Höhe mit nur geringer Differenz erworben haben. Besteht jedoch einer der Partner trotz der geringen Differenzen auf dem Versorgungsausgleich, wird er durchgeführt.
  • wenn die Eheleute weniger als drei Jahre verheiratet waren. In diesem Fall wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.
  • wenn auf den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag ausdrücklich und verbindlich verzichtet wurde.
  • wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, da ein Partner sich einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft resultierenden Pflichten schuldig gemacht hat. Diese Härtefallregelung muss individuell geprüft werden und wird von den Gerichten nur selten anerkannt. Hat sich beispielsweise ein Partner um Familie, Kinder und Haushalt gekümmert und eventuell nebenher noch stundenweise gearbeitet, während der andere Partner sich geweigert hat, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, so kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich aufgrund grober Unbilligkeit gestellt werden.

In der Praxis ist es leider so, dass Eheleute nach einer Scheidung im Alter nicht selten vor dem finanziellen Ruin stehen, da die gemeinsam erworbenen Rentenansprüche nicht für eine doppelte Haushaltsführung ausreichen. In vielen Fällen bleibt daher nur noch das Beantragen von Sozialleistungen, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Gerade aus diesem Grund gibt es um den Versorgungsausgleich immer wieder erbitterten Streit im Zuge einer Scheidung im Alter, da beide Partner sich in ihrer Existenz bedroht sehen.

Streitpunkt Zugewinnausgleich

Ebenso wie der Versorgungsausgleich sorgt auch die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Rahmen einer Scheidung im Alter oft für erbitterten Streit. Alles was im Verlauf der Ehejahre gemeinsam angeschafft wurde, muss nun wieder aufgeteilt werden, es sei denn, es gibt einen Ehevertrag, der über die Besitzverhältnisse entscheidet. Da gilt es bei einer Scheidung im Alter oft, ein gesamtes Leben aufzuteilen, und keiner der Ehepartner will sich nur mit der Hälfte zufriedengeben.

Für beide Partner ist es für einen Neuanfang zu spät und sie sehen sich durch den Zugewinnausgleich buchstäblich vor den Scherben ihrer Existenz stehen und haben das Gefühl, sie verlieren alles, wofür sie ein Leben lang hart gearbeitet haben. Wo man mit 40 vielleicht noch mürrisch mit den Schultern zuckt und dann noch einmal von vorn anfängt, hat man diese Chance mit 60, 70 oder sogar in noch höherem Alter nicht mehr. Das gewohnte und geliebte Eigenheim verlassen und stattdessen in eine Mietwohnung ziehen, im fortgeschrittenen Rentenalter? Den Garten aufgeben? Alle Annehmlichkeiten und das bisschen hart erarbeiteten Luxus wie das Wohnmobil oder die Ferienwohnung im sonnigen Süden verlieren? Das möchte niemand und daher wird bei der Scheidung im Alter vor allem um Immobilien, aber auch um andere Vermögenswerte oft hart gekämpft, doch es ist wichtig, bei aller Enttäuschung, Trauer und auch Wut im Blick zu behalten, dass ein Streit um die Vermögenswerte die Kosten nur noch weiter in die Höhe treibt und beide Parteien so am Ende mehr verlieren, als wenn sie sich zähneknirschend vernünftig einigen würden.

Am besten ist es daher, beide Parteien lassen sich von ihrem emotional nicht involvierten Rechtsanwalt beraten und finden so zu einer fairen und einvernehmlichen Lösung, mit der beide Parteien leben können, als dass sie viel Geld, Zeit und Nerven für einen Rosenkrieg aufwenden, nach dem sie hinterher in aller Regel schlechter dastehen, als wenn sie sich gütlich geeinigt hätten. Problematisch ist dabei bei Ehepaaren, die sich in fortgeschrittenem Alter scheiden lassen, oft die Unverträglichkeit, die sich zwischen den Partnern aufgebaut hat und die der zweithäufigste Grund für eine Scheidung im Alter ist. Jahrelanger Streit, Unzufriedenheit oder sogar Hass, alle negativen Gefühle, die sich im Laufe der Ehe angestaut haben, können sich während der Scheidung entladen und führen zu wahren Kriegsschauplätzen, in denen ein Partner dem anderen oft nicht die Butter auf dem Brot gönnt. Schlussendlich verlieren dadurch jedoch beide Partner Zeit, Nerven und auch viel Geld und es gibt nichts zu gewinnen.

Das Leben nach der Trennung im Alter

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Das Leben nach der Trennung im Alter oder Scheidung im Alter wird von den geschiedenen Eheleuten oft sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die einen sind einsam, wissen allein nichts mit sich anzufangen und werden zunehmend depressiv und unglücklich, während die anderen förmlich aufblühen und endlich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihr Leben voll ausschöpfen.

Finanziell ist die Scheidung im Alter fast immer von Nachteil, doch hier gilt es genau abzuwägen, was einem wichtiger ist: die persönliche Freiheit und persönliches Glück oder eine gewisse finanzielle Sicherheit. Wer es in seiner Ehe absolut nicht mehr aushält, unglücklich ist und sich nur noch von dem Partner trennen möchte, der sollte nicht aus finanziellen Gründen noch weitere 10, 20 oder gar mehr Jahre eine unglückliche Ehe weiterführen. Zugegebener Weise wird es nicht gerade einfacher, doch auch im Alter kann eine Scheidung eine Chance für einen Neuanfang sein und noch einmal neue Türen öffnen, die während der Ehe verschlossen blieben.

Wie gehen die erwachsenen Kinder mit der Scheidung der Eltern im Alter um?

Bei einer Trennung im Alter oder Scheidung im Alter sind die Kinder in der Regel bereits erwachsen, aber dennoch ändert sich nichts daran, dass die Scheidung der Eltern einen Einschnitt im persönlichen Leben der Kinder bedeutet. Gerade wenn die Eltern über lange Jahre als funktionierende Einheit betrachtet wurden, kann es auch für die erwachsenen Kinder ein Schock sein, wenn sie sich auf einmal scheiden lassen. Auch Situationen, in denen ein Elternteil einen neuen Partner hat und den anderen deswegen „sitzen lässt“, trägt viel Konfliktpotential in sich, da die Kinder kaum umhinkommen, Stellung zu beziehen. In wieder anderen Fällen, wenn beispielsweise die Ehe schon seit vielen Jahren schlecht ist, kann es auch durchaus vorkommen, dass die erwachsenen Kinder einem Elternteil zur Trennung im Alter oder Scheidung im Alter raten und ihm beistehen, diesen Schritt zu vollziehen.

Expertentipp:

Eltern sollten ihre Kinder ganz gleich in welchem Alter im Verlauf einer Trennung und Scheidung nicht zu ihren Beratern und Verbündeten machen. Erwachsene Kinder sollten sich klar abgrenzen, wenn sie das Gefühl haben, von den Eltern zu sehr in ihre persönlichen Probleme hineingezogen zu werden. Unabhängige und emotional nicht involvierte Personen sind hier die deutlich besseren Ratgeber.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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