Trennung und Scheidung wegen Spielsucht

Spielsucht ist eine chronische Krankheit, die sich schleichend entwickelt und dem Ehepartner in der ersten Zeit oft nicht auffällt. Kommt die Spielsucht dann ans Licht, ist in allen Bereichen und nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht bereits ein großer Schaden entstanden. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihrem Partner helfen können, wenn er spielsüchtig ist, aber auch welche Möglichkeiten Sie haben, wenn eine Trennung und Scheidung wegen Spielsucht unausweichlich wird.

Das Wichtigste

  • Spielsucht ist eine chronische Krankheit, die sich sehr negativ auf das gesamte Lebensumfeld des Betroffenen auswirkt.
  • Spielschulden müssen von dem getrenntlebenden oder geschiedenen Partner nicht übernommen werden, es sei denn, es wurden gemeinsame Kredite aufgenommen.
  • Muss der spielsüchtige Partner viele Schulden zurückzahlen, kann sich das negativ auf die Höhe des Unterhalts auswirken.
  • Im Fall einer Trennung sollten Sie schnellstens ein eigenes Bankkonto einrichten und dem spielsüchtigen Partner alle Kontovollmachten entziehen.
  • In einer Ehe kommt es bei dem nicht-spielsüchtigen Partner oft zu einer Co-Abhängigkeit.
  • Spielsucht wird meist nicht als Grund für eine Härtefallscheidung anerkannt.

Die Spielsucht

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 100.000 bis 300.000 Spielsüchtige, andere Studien sprechen gar von bis zu einer halben Million. Meist sind die Betroffenen süchtig nach Sportwetten, Casinospielen, die heute oft online gespielt werden, oder Automatenspielen. Es gibt jedoch auch Fälle von Spielsucht bei Lotteriespielen. Dabei sind es nicht immer nur die Männer, die der Spielsucht auf den Leim gehen, auch Frauen sind, wenn auch in geringerem Maße, betroffen. Das Verhältnis liegt etwa bei 2/3 spielsüchtiger Männer zu 1/3 spielsüchtiger Frauen.

In der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation gehört die Spielsucht zu den sogenannten Impulsstörungen, was bedeutet, dass der Betroffene den Zustand bewusst erlebt und sich auch der negativen Konsequenzen seines Verhaltens bewusst ist, es aber aus eigenem Willen nicht unterlassen kann. Was oft zunächst aus harmlosem Spaß am Spielen beginnt, kann sich daher binnen kurzer Zeit zu einer unkontrollierbaren Sucht entwickeln. Diese Entwicklung geht dabei meist in drei Stufen vonstatten.

An erster Stelle steht dabei die Gewinnphase. In dieser Phase wird zunächst nur sporadisch und meist auch offen ohne Verheimlichung gespielt und mit jedem Gewinn kommt eine größere Euphorie auf. Es werden immer höhere Beträge gesetzt, der Spieler entwickelt Wunschgedanken und einen völlig unrealistischen Optimismus und verliert langsam aber sicher den Bezug zur Realität und seinen tatsächlichen Gewinnchancen.

In der zweiten Phase, der Verlustphase, wird das Spielen zwanghafter und gleichzeitig leugnet der Betroffene, dass es zu finanziellen Verlusten gekommen ist. Er behauptet, die Verluste seien durch die Gewinne gedeckt oder prahlt gar mit hohen Gewinnen, die er nie erzielt hat. Es kommt immer häufiger zu heimlichem Spielen und damit verbunden zu Lügen im Freundes- und Familienkreis. Der Betroffene plündert in dieser Phase oft Sparkonten oder nimmt heimlich Kredite auf oder leiht sich anderorts Geld. Oft kommt es auch zum Spielen während der Arbeitszeit, da gerade Casinospiele beispielsweise oft auch online gespielt werden können. In extremen Fällen zieht das sogar den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich.

Als letzte Stufe folgt die Verzweiflungsphase, während der sich bereits die gesamte Persönlichkeitsstruktur des Abhängigen geändert hat. Es geht nur noch um die Befriedigung der Sucht. Es werden alle möglichen legalen und auch illegalen Quellen zur Geldbeschaffung genutzt. Schulden und Kredite können nicht mehr zurückgezahlt werden und es folgt unweigerlich ein völliger sozialer und gesellschaftlicher Abstieg. In dieser Phase entfremdet sich der Betroffene oft völlig von Freunden und Verwandten, isoliert sich, spielt tagelang, um danach wieder von Gewissensbissen geplagt zu werden und trägt sich nicht selten mit Suizidgedanken.

Folgen der Spielsucht und Auswirkungen auf die Ehe

Das oben beschriebene Krankheitsbild zeigt bereits deutlich, wie stark sich eine Spielsucht unweigerlich auf Beziehungen und auch eine Ehe auswirkt. Oft findet der Ehepartner erst in der zweiten Phase, der Verlustphase, heraus, dass der Partner spielsüchtig ist. Kommt nun die Wahrheit über die Spielsucht eines Ehegatten ans Licht, beginnt oft ein recht lange währender Kreislauf aus Versprechungen, Lügen, begonnenen und abgebrochenen Therapien, neuen Versprechungen und neuen Lügen. Hinzu kommen in nahezu allen Fällen finanzielle Schwierigkeiten, die zum Zeitpunkt des Entdeckens der Spielsucht meist schon sehr gravierend sind. Oft haben die Süchtigen hinter dem Rücken ihrer Ehepartner im wahrsten Sinne bereits „Haus und Hof“ verspielt und das Ehepaar steht plötzlich gemeinsam vor dem finanziellen Scherbenhaufen der Ehe.

Wie alle Süchtigen sind auch Spielsüchtige sehr geschickt darin, ihre Handlungen zu verheimlichen oder, wenn sie aufgeflogen sind, zu erklären. Nützt das alles nichts und der Partner „droht“ mit einer Trennung und Scheidung wegen Spielsucht oder anderen Konsequenzen, schwören sie meist sofortige absolute Abstinenz und erklären sich bereit, umgehend eine Therapie zu beginnen. Was hier fast berechnend und gar böswillig klingt, ist jedoch vordergründig keine bewusste und gewollte boshafte Manipulation des Partners, es ist vielmehr das Krankheitsbild der Sucht, das dieses Verhalten unweigerlich mit sich bringt. Nur eine Therapie, die konsequent bis zum Ende durchgeführt wird, verspricht einen Weg aus der Sucht, wobei von einer Heilung nicht gesprochen werden kann, da es sich bei einer Sucht immer um eine chronische Krankheit handelt.

Expertentipp:

Leider ist in den allermeisten Fällen auf die Beteuerungen des Suchtkranken, er werde in Zukunft alles tun, um das Spielen zu unterlassen und die Familie zu retten, kein Verlass. Die Suchterkrankung wird immer wieder dazu führen, dass der Spielsüchtige all seine guten Vorsätze über Bord wirft. Statt sich also auf Versprechungen zu verlassen, sollten Sie den spielsüchtigen Ehepartner überzeugen, unverzüglich eine Suchtberatung aufzusuchen und sich professionelle Hilfe zu suchen.

Co-Abhängigkeit

Die Ehepartner eines Spielsüchtigen laufen, wie auch bei anderen Suchtkrankheiten, oft Gefahr, in eine sogenannte Co-Abhängigkeit zu geraten. Diese Co-Abhängigkeit äußert sich unter anderem darin, dass der eine Ehepartner versucht, dem anderen zu helfen, indem die Spielsucht nach außen hin vertuscht wird, um ihn -und oft auch sich selbst und die gesamte Familie- nicht zu stigmatisieren. Weiterhin sichert der nicht-abhängige Partner dem süchtigen Partner nach dem ersten Schock oft alle Unterstützung zu und viele Paare beschließen, die Krise gemeinsam anzugehen und zu überwinden. Dabei ist es in erster Linie der nicht-süchtige Partner, der tatsächlich die Sucht beenden will, der süchtige Partner hingegen lässt sich auf jeden Vorschlag ein, der ihm auch nur die geringste Chance bietet, mit seinem Suchtverhalten fortzufahren. Auch das ist wieder kein böswilliger, bewusster Betrug, sondern entspricht dem Krankheitsbild der Sucht.

Das führt zu dem bereits erwähnten, oft Jahre andauernden Kreislauf aus Versprechungen, Lügen und abgebrochenen Therapien, der dann in vielen Fällen in einer Trennung und einer Scheidung wegen Spielsucht endet. Dem geht jedoch oft eine lange Leidensphase beider Ehepartner und auch der Kinder voran. Ebenso wie die Spielsucht verläuft auch die Co-Abhängigkeit in drei Phasen.

Am Anfang steht die Beschützerphase, in der der Partner natürlich für den Betroffenen da sein möchte und hofft, dass die Spielsucht gemeinsam in den Griff bekommen werden kann. Viele Lügen und Enttäuschungen später folgt die Kontrollphase, in der der nicht-süchtige Ehepartner versucht, die Sucht weiterhin nach außen zu verdecken, während er sich verstärkt um alle Belange des spielsüchtigen Partners kümmert und beispielsweise dessen Konten verwaltet. Scheitert auch diese Phase und es gelingt nicht, die Spielsucht gemeinsam zu überwinden, was eher die Regel als die Ausnahme ist, folgt die Anklagephase, in der dem Abhängigen Vorwürfe gemacht werden und sich ein zunehmend aggressives Verhalten gegenüber dem spielsüchtigen Partner erkennen lässt.

In dieser Zeit, bevor es dann zu einer Trennung wegen Spielsucht und anschließender Scheidung wegen Spielsucht kommt, leiden beide Ehepartner sehr stark und sind Kinder in der Ehe, so leiden diese ebenfalls stark unter der Spielsucht des einen und der Co-Abhängigkeit des anderen Elternteils. Betroffene Ehepaare sollten sich daher klarmachen, dass sie ohne professionelle Hilfe mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit keinen Weg aus dieser Situation heraus finden werden.

Stattdessen wird durch das Verhalten des Co-Abhängigen Partners das Suchtverhalten des spielsüchtigen Partners ungewollt begünstigt und das Leiden auf beiden Seiten wird verlängert. Wer sich also in einer Beziehung mit einem spielsüchtigen Partner befindet, sollte diesem unmissverständlich klarmachen, dass die Beziehung ohne eine professionelle Therapie keine Zukunft hat. Je eher und konsequenter man diesen Schritt geht, desto größer sind die Chancen, eine Trennung wegen Spielsucht oder Scheidung wegen Spielsucht vielleicht doch noch vermeiden zu können.

Umgang mit der Trennung und Scheidung wegen Spielsucht

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Kommt es dann aber doch zur Trennung wegen Spielsucht von dem spielsüchtigen Partner, leidet oft vor allem der nicht-süchtige Partner, von dem meist die Trennung wegen Spielsucht ausging, sehr stark. In vielen Fällen ist es sonst umgekehrt, dass sich der Partner, der sich trennt, bereits vorher eine geraume Zeit mit dem Gedanken beschäftigt hat und sich emotional bereits ein stückweit gelöst hat, während für den Partner, der verlassen wird, oft eine Welt zusammenbricht.

Verlässt man jedoch einen spielsüchtigen Partner, so ist das oft eine reine Vernunftsentscheidung. Zwar die richtige Entscheidung, da eine Ehe mit einem süchtigen Partner einfach nicht funktionieren kann, aber eben keine, die die Person freiwillig und ohne Zwang getroffen hätte.

Dem spielsüchtigen Partner geht es nach der Trennung wegen Spielsucht oftmals auch sehr schlecht, sodass zu den eigenen Gefühlen der Trauer und der Einsamkeit auch noch Mitleid und Sorge um den verlassenen Partner hinzukommen. In diesen Fällen ist es sehr hilfreich, sich professionelle Hilfe zu holen und nicht zu versuchen, die Trennung wegen Spielsucht allein zu verarbeiten. Diese Hilfe bekommt man bei einem Psychologen, in einer Drogen- und Suchtberatungsstelle oder auch in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppe für Angehörige von Suchtkranken. Auch Kinder und Jugendliche, die eine solche Trennung und Scheidung wegen Spielsucht zwischen ihren Eltern miterleben müssen, brauchen oft professionelle Hilfe, die sie zum Beispiel in Familienberatungsstellen oder bei einem Kinderpsychologen bekommen können.

Schulden wegen Spielsucht, Konten, Immobilien

Die finanzielle Situation während der Ehe mit einem spielsüchtigen Partner gerät oft schnell zum absoluten Desaster. Die Girokonten und das Sparkonto sind auf einmal leer, Wertpapiere und Aktien verkauft, wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder ähnliches verpfändet, das Haus beliehen und vieles mehr. Auch laufende Rechnungen werden oft nicht mehr beglichen, sodass in vielen Fällen bereits ein gigantischer Schuldenberg entstanden ist, bevor der Partner überhaupt richtig weiß, was los ist. Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich, um die Katastrophe nicht noch größer werden zu lassen.

Zunächst einmal sollten Sie sich sofort ein eigenes Konto einrichten und veranlassen, das ab sofort alle Zahlungen wie der eigene Lohn, Kindergeld etc. auf dieses Konto eingezahlt werden. Sind bereits eigene Konten vorhanden, sollten Sie dem spielsüchtigen Partner sofort die Vollmachten darüber entziehen. Vorhandene Wertgegenstände sollten außerhalb der Reichweite des spielsüchtigen Partners gebracht werden, dazu gehört das Familienerbstück ebenso wie Wertpapiere, der KFZ Brief und teure Unterhaltungselektronik, die sich schnell und leicht verkaufen lässt. Damit können Sie zunächst einmal verhindern, dass der Partner noch mehr Geld in die Spielsucht steckt. Desweiteren sollten Sie unbedingt prüfen, ob die laufenden Kosten regelmäßig gezahlt wurden. Dazu zählen die Miete bzw. die Raten für den gemeinsam aufgenommenen Kredit für das Eigenheim, die Kosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon und andere laufende Ausgaben, Ratenzahlungen für das neue Auto etc., etc. Auch wenn die Zahlungen sonst immer vom Konto des Partners abgebucht wurden, Sie selbst also keine Kenntnis darüber haben, dass die Rechnungen nicht beglichen wurden, sind Sie dennoch in vollem Umfang für alle Zahlungen verantwortlich, zu denen Sie einen Vertrag unterschrieben oder mitunterschrieben haben. Hat der spielsüchtige Partner also beispielsweise die letzten sechs Monate keine Miete gezahlt und die entsprechenden Mahnungen abgefangen und versteckt, so sind Sie selbst für diese Zahlungen verantwortlich, wenn beim Partner aufgrund hoher Schulden nichts zu holen ist.

Im Fall einer Trennung wegen Spielsucht oder Scheidung wegen Spielsucht sollten daher unverzüglich alle Verträge gekündigt werden, die Sie für den spielsüchtigen Partner abgeschlossen haben sowie beispielsweise der Mietvertrag und alle Verträge zu den Versorgungskosten, sofern Sie nach der Trennung oder Scheidung wegen Spielsucht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Kredite, die während der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden, müssen jedoch auch weiterhin gemeinsam bedient werden. Das bedeutet auch im Fall einer Trennung wegen Spielsucht und auch nach einer Scheidung wegen Spielsucht, dass beide (Ex-) Ehepartner für die Tilgung der Raten verantwortlich sind. Sind diese Raten bislang immer von dem jetzt spielsüchtigen Partner beglichen worden und haben Sie selbst nicht genügend Einkommen, um dafür aufzukommen, sollten Sie sich am besten direkt nach der Trennung wegen Spielsucht an eine Schuldnerberatung oder an einen Rechtsanwalt wenden und sich dort ausführlich beraten lassen. Schulden, die ein Ehepartner allein im Lauf der Ehe gemacht hat, wie beispielsweise die Spielschulden des spielsüchtigen Ehepartners oder Kredite, die dieser allein aufgenommen hat, um an Geld für seine Spielsucht zu kommen, werden nach einer Scheidung allerdings nicht geteilt und müssen allein von dem spielsüchtigen Partner beglichen werden.

Expertentipp:

Es nützt nichts und hilft dem spielsüchtigen Partner nicht, wenn er von seinem Ehepartner immer weiter gedeckt wird und sich so auch weiterhin bei ahnungslosen Freunden und Verwandten Geld leihen kann. Stattdessen sollten Sie offen und ehrlich mit der Thematik umgehen, Freunde und Verwandte einweihen und sie warnen, dem Spielsüchtigen kein Geld zu leihen.

Auswirkungen der Spielsucht auf den Unterhalt

Sind hohe Schulden aufgrund der Spielsucht bei einem Partner vorhanden, ist es nahezu unvermeidbar, dass es im Lauf der Trennung wegen Spielsucht und Scheidung wegen Spielsucht zu Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltszahlungen kommt. Oftmals weigert sich der verschuldete, aber unterhaltspflichtige Partner, den Unterhalt in entsprechender Höhe zu zahlen und zeigt einen Mangelfall an. Das bedeutet, er gibt an, dass ihm aufgrund der abzuzahlenden Schulden nicht genügend Geld bleibt, um den Unterhalt zahlen zu können.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass es vor allem in Bezug auf den Kindesunterhalt nur sehr wenige anrechnungsfähige Schulden gibt, die tatsächlich auf das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners angerechnet werden können. Zu den anrechnungsfähigen Schulden gehören Schulden, die während der Ehezeit gemeinsam mit dem Ehepartner oder mit seinem Einverständnis gemacht wurden. Für Spielschulden wird genau das jedoch in der allergrößten Mehrheit der Fälle nicht zutreffen, so dass die Schulden nicht anrechnungsfähig sind. Beim Ehegattenunterhalt ist zunächst der Kindesunterhalt anrechnungsfähig, danach gilt wiederum, dass nur Schulden aus der vorehelichen Zeit beziehungsweise während der Ehe gemeinsam mit dem Partner oder zumindest mit seinem Einverständnis gemachte Schulden anrechnungsfähig sind. Im Einzelfall sind diese Berechnungen jedoch immer sehr kompliziert, so dass hier unbedingt frühzeitig der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden sollte.

Hat sich der spielsüchtige Partner schlussendlich so sehr verschuldet und aufgrund seiner Spielsucht womöglich auch noch seine Arbeitsstelle verloren, dass er über kein eigenes Einkommen mehr verfügt und selbst Sozialleistungen beantragen muss, um sich finanziell über Wasser zu halten, so kann es jedoch durchaus zu einem Mangelfall kommen, in dem schlicht keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um Unterhaltszahlungen zu leisten. Andersherum muss aber auch der nicht-spielsüchtige Ex-Partner dem anderen Partner in einer solchen Situation keinen Unterhalt zahlen, da dieser seinen Anspruch auf Unterhalt durch sein Suchtverhalten verwirkt hat.

Eine Trennung wegen Spielsucht und Scheidung wegen Spielsucht in einer solchen finanziellen Situation kann durchaus kompliziert werden, so dass sich beide Partner möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen sollten.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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