Unterhaltspflicht von Ehepartnern nach der Scheidung

Wann kann ich Unterhalt fordern? Wann muss ich Unterhalt zahlen?

Wie geht es nach der Scheidung finanziell weiter? Ob Sie Ihren Lebensunterhalt durch Unterhaltszahlungen Ihres Ex-Partners finanzieren können, hängt nicht davon ab, dass Ihr Partner mehr verdient als Sie selbst. Vielmehr müssen Ihre Lebensumstände dergestalt sein, dass Sie einen besonderen Grund haben, der Sie berechtigt, Unterhalt zu fordern und den Partner verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Die Unterhaltspflicht von Ehepartnern nach der Scheidung ist nach der gesetzlichen Regelung der Ausnahmefall. Ihre Pflicht, sich selbst zu versorgen, ist dagegen die Regel. Wir erklären, wann Sie trotzdem Unterhalt fordern können und wann Sie Unterhalt zahlen müssen.

Das Wichtigste

  • Die Unterhaltspflicht von Ehepartnern nach der Scheidung hängt davon ab, ob ein Ehepartner ehebedingte Nachteile in der Form eines gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestandes begründen kann, selbst bedürftig und der Expartner leistungsfähig ist.
  • Können Sie keine ehebedingten Nachteile in der Form eines gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestandes begründen, sind Sie nach der Scheidung für Ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich und haben keinen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.
  • Als ehebedingte Nachteile definiert das Gesetz vornehmlich eine Lebenssituation, in der Sie ein Kleinkind bis zum Alter von drei Jahren oder ein älteres betreuungsbedürftiges Kind betreuen oder wegen Krankheit, Gebrechlichkeit, Arbeitslosigkeit oder Aus- oder Fortbildung kein eigenes Geld verdienen können.
  • Der Unterhaltsanspruch beziffert sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner und beträgt im Regelfall 3/7 der Differenz beider Einkommen.
  • Soweit der Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung besteht, kann der Unterhaltsanspruch vollständig versagt, eingeschränkt oder zeitlich befristet werden, wenn die Inanspruchnahme des Ex Partners „unbillig“ wäre.

Was bedeutet es, Unterhalt nach der Scheidung sei die Ausnahme?

Der Gesetzgeber stellt die Eigenverantwortung nach der Scheidung in den Vordergrund. Spätestens ab dem Zeitpunkt Ihrer Scheidung sind Sie verpflichtet, für Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen (§ 1569 BGB). Von dieser Regel erlaubt das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen. So können Sie ausnahmsweise Unterhalt nach der Scheidung fordern, wenn Sie wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit, Erwerbslosigkeit oder Ausbildung nicht oder nicht in ausreichendem Maß für sich selber sorgen können. Sie müssen also aufgrund Ihrer Lebensumstände bedürftig sein. Umgekehrt muss Ihr Expartner leistungsfähig sein, also so viel verdienen, dass er oder sie überhaupt Unterhalt zahlen kann.

Gut zu wissen:

Ihre finanzielle Bedürftigkeit muss auf sogenannten ehebedingten Nachteilen beruhen. Diese ergeben sich meist aus der Rollenverteilung in Ihrer Ehe. Klassischer Fall ist die Hausfrauenehe, bei der ein Partner den Haushalt geführt und vielleicht die Kinder betreut hat, während der andere das Geld verdient hat. Kommt es dann zur Scheidung, sind Sie allein aufgrund dieser Rollenverteilung in der Ehe gegenüber Ihrem Partner benachteiligt. Betreuen Sie dann nach der Scheidung Ihr Kind, haben Sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Oder können Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr arbeiten, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Ihres Alters.

Setzt sich Trennungsunterhalt nach der Scheidung als nachehelicher Unterhalt fort?

Ob Sie Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt erhalten, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

Ob Sie Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt erhalten, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

Haben Sie bislang Trennungsunterhalt bezogen, endet Ihr Anspruch mit dem Zeitpunkt Ihrer Scheidung. Trennungsunterhalt richtet sich nach anderen Maßstäben als der Unterhalt nach der Scheidung. Verlangen Sie nach der Scheidung Unterhalt, müssen Sie die dafür maßgeblichen Voraussetzungen begründen. Gegebenenfalls müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Soweit Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt gerichtlich festgestellt oder in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt wurde, wird diese Regelung mit der Scheidung gegenstandslos.

In welchen Fällen gibt es Unterhalt nach der Scheidung?

Das Gesetz kennt eine Reihe von Unterhaltstatbeständen. Können Sie einen dieser Tatbestände nachweisen, haben Sie Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. In Betracht kommen:

  • Betreuungsunterhalt für die Betreuung eines Kleinkindes
  • Betreuungsunterhalt für die zwingend notwendige Betreuung eines Kindes
  • Altersunterhalt
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt, wenn der eigene Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht,
  • Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen in sonstigen Fällen
Sie haben nur ein Recht auf nachehelichen Unterhalt, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt.

Schaubild:
Sie haben nur ein Recht auf nachehelichen Unterhalt, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt.

Wann habe ich Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Betreuung eines Kindes?

Betreuen Sie nach der Scheidung Ihr Kleinkind und können deshalb nicht arbeiten, haben Sie für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt. In dieser Zeit brauchen Sie auch nicht zu arbeiten und dürfen sich ausschließlich der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes widmen. Wird Ihr Kind älter, müssen Sie eigentlich wieder arbeiten, es sei denn, die Betreuungssituation Ihres Kindes zwingt Sie, das Kind zu betreuen. Ein besonderes Betreuungsbedürfnis kann dadurch entstehen, dass ein Kind gesundheitlich beeinträchtigt oder behindert ist. Letztlich ist das Alter des Kindes aber nicht entscheidend, wenn Ihnen aufgrund Ihrer familiären Umstände keine Vollzeitbeschäftigung zumutbar ist. Pauschale Regelungen gibt es hier nicht.

Praxisbeispiel:

Betreuen Sie beispielsweise drei Kinder im Alter von 12, 15 und 17 Jahren, ist Ihnen allenfalls eine Beschäftigung von 30 Wochenstunden zuzumuten (BGH Az. XII ZR 65/10). Gleiches gilt bei der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren, wenn ein Kind unter ADHS leidet und es keine Möglichkeit gibt, das Kind kindgerecht zu betreuen (BGH XII ZR 114/08).

Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt, wenn ich arbeitslos bin?

Finden Sie nach der Scheidung nachweislich und unverschuldet keine angemessene Erwerbstätigkeit, haben Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit. Es genügt nicht, sich bloß bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Vielmehr müssen Sie konkret und detailliert nachweisen, dass Ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz erfolglos geblieben sind.

Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

Laotse

Was ist der Aufstockungsunterhalt?

Reichen Ihre eigenen Einkünfte nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten, muss Ihr Expartner Aufstockungsunterhalt zahlen, vorausgesetzt, dass er über ein höheres, Ihre ehelichen Lebensverhältnisse prägendes Einkommen verfügt. Ihr eigener Verdienst wird dann um den Unterhalt aufgestockt.

Was ist der Ausbildungsunterhalt?

Hatten Sie wegen Ihrer Eheschließung eine Ausbildung abgebrochen oder wegen Ihrer Ehe nicht aufgenommen, können Sie nach der Scheidung Unterhalt für den Zeitraum verlangen, in dem Sie Ihre Ausbildung betreiben, sich fortbilden oder umschulen lassen. Ziel muss sein, dass Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und eigenes Geld verdienen können.

Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit?

Können Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Ihrer Gebrechlichkeit mithilfe ärztlicher Atteste belegen, dass Sie kein eigenes Geld verdienen können, haben Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit. Gefälligkeitsatteste Ihres Hausarztes genügen nicht. Sie benötigen im Regelfall ein Facharztgutachten.

Gut zu wissen:

War zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung Ihre Krankheit noch nicht erkannt, haben Sie Anspruch auf Unterhalt, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt bis zum Ausbruch der Erkrankung noch nicht nachhaltig haben sichern können.

Was bedeutet der Unterhalt aus Billigkeitsgründen?

Der Gesetzgeber kann nicht alle Lebensumstände erfassen, aus denen sich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ableiten lässt. Darüber hinaus gibt es immer wieder Fälle, in denen es einem Partner aus schwerwiegenden Gründen nicht zuzumuten ist, eigenes Geld zu verdienen.

Darin besteht die Liebe: Dass sich zwei Einsame beschützen und berühren und miteinander reden.

Rainer Maria Rilke

Praxisbeispiel:

Haben Sie vor Ihrer Trennung in gemeinsamer Entscheidung ein Pflegekind aufgenommen, das Sie auch nach der Scheidung weiter betreuen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterhalt aus Billigkeitsgründen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Stiefkind aus der geschiedenen Ehe oder pflegebedürftige Angehörige Ihres Expartners betreuen.

Was bedeutet der sogenannte Einsatzzeitpunkt?

Es kommt nicht unbedingt darauf an, wann Sie den Unterhalt nach der Scheidung geltend machen. Entscheidend ist, dass Ihr Anspruch zu einem bestimmten Zeitpunkt bestanden hat. Dies ist der sogenannte Einsatzzeitpunkt.

Verlangen Sie Unterhalt wegen Krankheit, kommt es darauf an, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung oder der Beendigung der Erziehung Ihres gemeinschaftlichen Kindes oder im Zeitpunkt der Beendigung Ihrer Aus- oder Fortbildung oder Umschulung außerstande sein werden, eigenes Geld zu verdienen. Unerheblich ist auch, wenn Sie erst später wirtschaftlich bedürftig geworden sind. Waren Sie im Zeitpunkt der Scheidung erwerbsunfähig erkrankt, aber noch nicht bedürftig, können Sie Ihren Unterhalt nach der Scheidung immer noch geltend machen. Allerdings dürfen Sie in diesen Fällen nicht allzu lange warten, da Sie sich ansonsten dem Vorwurf aussetzen, Sie hätten Ihren Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht und deshalb „verwirkt“.

Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung berechnet?

Um die Höhe Ihres Unterhaltanspruches beziffern zu können, benötigen Sie Auskunft über das Einkommen und Vermögen Ihres Expartners.

Um die Höhe Ihres Unterhaltanspruches beziffern zu können, benötigen Sie Auskunft über das Einkommen und Vermögen Ihres Expartners.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Scheidung berechnet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Verlangen Sie Unterhalt, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Expartner Ihnen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilt, sodass Sie Ihren vermeintlichen Unterhaltsanspruch ohne übermäßigen Aufwand berechnen können. Sobald diese Auskünfte vorliegen, können Sie Ihren Anspruch beziffern. Müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen, reicht der Anwalt meist eine Stufenklage ein. Dabei wird zunächst der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht. Wurde die Auskunft erteilt, wird in der nächsten Stufe der Unterhalt eingeklagt.

Wie viel Unterhalt nach der Scheidung steht mir zu?

Möchten Sie Ihren Unterhalt nach der Scheidung berechnen, müssen Sie das unterhaltsrelevante Einkommen Ihres Expartners ermitteln. Dazu ist dessen Bruttoeinkommen um Steuern, Sozialabgaben, Aufwendungen für die Altersvorsorge von bis zu 23 % des Bruttoeinkommens sowie um angemessene, berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von pauschal 5 % zu verringern. Außerdem ist der Kindesunterhalt abzuziehen.

Für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen.

Schaubild:
Für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen.

Aus diesem sodann bereinigten Nettoeinkommen stehen Ihnen 3/7 zu, wenn Sie selbst kein eigenes Geld verdienen. Verdienen Sie eigenes Geld, ergibt sich der Anspruch in Höhe von 3/7 aus der Differenz Ihrer beider Einkommen.

Gut zu wissen:

Berücksichtigen Sie, dass Ihr unterhaltspflichtiger Expartner Anspruch auf einen Selbstbehalt von 1.200 EUR hat. Nur dann, wenn ihm selbst 1.200 EUR für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben, ist er leistungsfähig und kann überhaupt Unterhalt zahlen. Liegt sein Einkommen unter diesem Selbstbehalt, können Sie Ihren Anspruch trotz Ihrer vielleicht schwierigen Lebensumstände nicht geltend machen. Um das Prozessrisiko einzugrenzen, müssen Sie auf einer ordnungsgemäßen Auskunft über die Einkommensverhältnisse Ihres Expartners bestehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie den Anspruch gegebenenfalls einklagen oder nicht.

Wie steht es um den Unterhalts­anspruch nach der Scheidung, wenn ein Partner wieder heiratet?

Ihr Unterhaltsanspruch nach der Scheidung erlischt, wenn Sie wieder heiraten. Dann ist Ihr neuer Ehepartner unterhaltspflichtig und leistet Familienunterhalt. Daran ändert sich nichts, wenn Ihr neuer Ehepartner nichts zum Familienunterhalt beisteuern kann.

Heiratet Ihr Ex-Ehepartner nach der Scheidung erneut, ändert sich an seiner Unterhaltspflicht nichts. Ihr Expartner ist jetzt doppelt verantwortlich. Er bleibt Ihnen unterhaltspflichtig und muss auch gegenüber seinem neuen Ehepartner für den Familienunterhalt einstehen.

Welchen Unterhaltsrang habe ich, wenn mein Expartner wieder heiratet?

Als Ex-Ehepartner haben Sie unterhaltsrechtlich Vorrang, wenn Sie Ihr gemeinsames Kind betreuen oder Ihre Ehe von langer Dauer war.

Als Ex-Ehepartner haben Sie unterhaltsrechtlich Vorrang, wenn Sie Ihr gemeinsames Kind betreuen oder Ihre Ehe von langer Dauer war.

Muss Ihr Expartner die Unterhaltsansprüche mehrerer Partner erfüllen, bestimmt § 1609 BGB eine Rangfolge. Als Ex-Ehepartner sind Sie unterhaltsrechtlich vorrangig zu bedienen, wenn Sie ein gemeinsames Kind betreuen oder Sie länger als 15 Jahre verheiratet waren. Erst wenn Ihre Unterhaltsansprüche erfüllt sind, hat der neue Ehepartner Ihres Ex-Partners Anspruch auf Unterhalt. Es nutzt Ihrem Ehepartner also nichts, wenn er erneut heiratet und damit den Zweck verfolgt, seine Unterhaltszahlungen einstellen zu können.

Wie lange habe ich Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung?

Es gibt keinen lebenslangen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Ihr Anspruch besteht nur so lange, wie Sie bedürftig sind und die Voraussetzungen für den jeweiligen Unterhaltstatbestand vorliegen. Im Regelfall werden die Zahlungen auf Unterhalt nach der Scheidung zeitlich befristet oder in der Höhe begrenzt. Mithin spielen hier die Aspekte der ehebedingten Nachteile eine wichtige Rolle.

Praxisbeispiel:

Sie betreuen Ihr Kleinkind bis zum dritten Lebensjahr. Da das Kind dann im Kindergarten betreut werden kann, können Sie arbeiten und eigenes Geld verdienen. Der Unterhaltsanspruch erlischt.

Wann kann mein Anspruch auf Unterhalt der Scheidung verweigert werden?

Auch dann, wenn Sie an sich aufgrund Ihrer Lebensumstände Unterhalt nach der Scheidung verlangen könnten, ist der Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, wenn es aufgrund besonderer Umstände ungerechtfertigt wäre, Ihren Expartner an seiner Unterhaltspflicht festzuhalten. Es kommen folgende Umständen Betracht (§ 1579 BGB):

  • Ihre Ehe war von kurzer Dauer (Regel ca. drei Jahre).
  • Sie leben wieder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner.
  • Sie haben versucht, Ihrem Expartner körperliches Leid anzutun und damit den Tatbestand eines Verbrechens erfüllt.
  • Sie haben Ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt (z.B. Ihr Vermögen vorwerfbar verschleudert).
  • Sie haben Ihre Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, längere Zeit gröblich verletzt.
  • Sie müssen sich ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorwerfen lassen (z.B. moralisch besonders verwerflicher Ehebruch).

Fazit

Das Unterhaltsrecht ist komplex. Diese Komplexität ist auch verständlich. Schließlich geht es darum, unterschiedlichste Lebensverhältnisse zu erfassen und im Detail zu regeln, wer unter welchen Voraussetzungen Unterhalt fordern und wer Unterhalt zahlen muss. Um ein Höchstmaß an Gerechtigkeit zu erreichen, zählt jedes Detail.

Autor:  Volker Beeden

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