Nehmen wir an, Sie haben eins oder mehrere Kinder, die Sie aufgrund ihres Lebenswandels für nicht erbwürdig halten. Sie möchten ausschließen, dass Ihr Vermögen von diesem Kind gleich nach Erhalt verprasst wird. Entweder möchten Sie dieses Kind vollständig von der Erbfolge ausschließen oder Sie möchten zumindest eine Verwaltung des Vermögens, das Sie diesem Kind hinterlassen, anordnen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge. Diesen Spruch kennt fast jeder und besonders im Bereich Erbrecht hat er eine große Bedeutung. Auch ohne den Teufel an die Wand zu malen, möchten Sie ja schließlich, dass all Ihre Angelegenheiten für den Fall der Fälle geklärt und dass Ihre Liebsten bestens versorgt sind.
Durch das frühzeitige Abschließen eines Testaments wird dies gewährleistet!
Die Absicherung des Ehepartners und die zukünftige Versorgung der Kinder sind aber nur zwei von zahlreichen weiteren Gründen, die für ein Testament sprechen:





