Unser sehr hilfreiches Gratis-InfoPaket ist wirklich kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung für Sie! Sie erhalten es direkt als PDF zum Herunterladen per E-Mail. Über 100.000 Menschen vertrauen iurFRIEND.
Gratis-Beratung* zu Ihrer Online-Scheidung
Hier können Sie sofort mit uns einen Gratis-Beratungstermin* buchen! *) Das Orientierungsgespräch wird durch handverlesene Juristen durchgeführt und ist immer kostenlos!
Hinweis für Sie: Der Service "Rechtsfrage* stellen" ist kostenlos, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Diese können Sie auch gerne später noch nachreichen.
Lassen Sie sich einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung zusenden. Darin erfahren Sie auch, ob Ihnen der Staat die Scheidung bezahlen könnte - dies nennt sich dann Verfahrenskostenhilfe. Lesen Sie hier mehr über deren Voraussetzungen!
Karriere bedeutet für uns, dass Sie genau so sein dürfen und sollen, wie Sie sind! Wir sind fühlende Wesen, also begegnen wir uns immer mit viel Respekt in unseren Gedanken, Worten und unserem Handeln; so machen wir es uns allen leichter, freundlicher und erfolgreicher.
In unserem Rat & Hilfe Center stehen wir Ihnen rund-um-die-Uhr (24/7) zur Verfügung. Egal was ist, wir versuchen Ihnen immer schnell behilflich zu sein!
Ist Ihnen etwas aufgefallen? Sind Sie zufrieden oder nicht (so) zufrieden mit einem Service von uns? Dann wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dies mitteilen - und natürlich erhalten Sie immer eine Antwort (ggf. auch einen Anruf) von uns.
Dienstag, 14.07.2020 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Das Statistische Bundesamt hat die Scheidungsstatistik für das Jahr 2019 veröffentlicht (Quelle: Destatis Pressemitteilung Nr. 268 vom 15.7.2020). Danach haben die Familiengerichte im Jahr 2019 in Deutschland ca. 149.000 Ehen geschieden. Gegenüber dem rückläufigen Trend im Jahr 2018 gab es erstmals seit 2012 eine leichte Zunahme der Scheidungen. Den Scheidungen standen in 2019 = 416.340 Eheschließungen gegenüber.
Wie hat sich die Scheidungsstatistik 2019 entwickelt?
Schaubild
Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr 2018 um etwa 1.000 oder 0,6 % auf 149.000 angestiegen. Der Höchststand wurde im Jahr 2003 mit 214.000 Scheidungen verzeichnet. Danach verzeichneten die Statistiken bis ins Jahr 2018 einen kontinuierlichen Rückgang der Scheidungen. Erstmals seit 2012 war im Jahr 2019 wieder eine leichte Zunahme der Scheidungen zu verzeichnen.
82,2 % und damit die Mehrzahl der in 2019 geschiedenen Ehen wurden nach einer Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Daraus lässt sich schließen, dass Paare zwar das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr einhalten, dann aber doch schnell Fakten schaffen. Scheidungen nach drei Jahren Trennung machten nur einen Anteil von 16,8 % aus. Hierbei geht es um Scheidungsverfahren, in denen sich ein Ehepartner dem Scheidungswunsch des Partners entgegenstellt und damit die Scheidung nach einem Jahr Trennung verhindert. Nach Ablauf von drei Jahren erfolgt die Scheidung auch gegen den Willen des Partners.
Härtefälle, in denen ein Partner vorzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann, machen nur ein Prozent aller Verfahren aus. Grund ist, dass es sich hierbei um Ausnahmefälle handelt, in denen die Scheidung aus in der Person des Ehepartners liegenden Gründen vorzeitig erfolgt, weil es dem Ehepartner nicht zuzumuten ist, den Ablauf des Trennungsjahres abwarten zu müssen.
Im Vergleich
Schaubild
Vergleicht man die Zahl der Eheschließungen von 2019 mit der Zahl der Scheidungen, stehen einer Scheidung 2,79 Eheschließungen gegenüber. In den fünfziger Jahren kamen auf eine Scheidung noch 12,65 Eheschließungen. Das Verhältnis reduzierte sich nachhaltig und erreichte in den Jahren 2001 - 2010 mit 1,94 Eheschließungen einen vorläufigen Tiefpunkt. Von 2011 - 2017 ist das Verhältnis zugunsten der Eheschließungen wieder auf 2,32 angestiegen und scheint mit 449.466 Eheschließungen (2,79) in 2018 einen neuen Höchststand erreicht zu haben.
Gegenüber 2018 ist die Zahl der Eheschließungen in 2019 um 7,4 % gesunken. Grund dafür ist, dass in 2018 infolge der Einführung der „Ehe für alle“ besonders viele Eheschließungen unter Einschluss gleichgeschlechtlicher Paare erfasst wurden. Außerdem hatten sich viele eingetragene Lebenspartner entschlossen, die Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
In 17,3 % (26.000) aller geschiedenen Ehen waren die Paare mindestens 25 Jahre lang verheiratet. Die durchschnittliche Ehedauer betrug 14 Jahre und 8 Monate. 25 Jahre zuvor wurden Ehen bereits nach durchschnittlich 12 Jahren und 5 Monaten geschieden. Das Verhältnis täuscht, da der Anteil geschiedener Langzeitehen damals deutlich niedriger war.
Was sagt die Statistik zu Paaren mit Kindern?
Gut die Hälfte der in 2019 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Davon hatten 51,2 % ein Kind, 38,1 % zwei und 10,6 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren 122.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Wie ist das Verhältnis einvernehmlicher zu streitigen Scheidungen?
In 88,2 % der Scheidungen stimmte der Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen zu. Diese Scheidungen verliefen im gegenseitigen Einvernehmen. In 7,4 % der Fälle wurde der Scheidungsantrag von den Ehepartnern zusammen eingereicht. Lediglich in 4,4 % der Fälle verweigerte ein Partner die Zustimmung zum Scheidungswunsch des anderen.
Ist abzusehen, ob die Corona-Pandemie die Scheidungsstatistik beeinflusst?
Inwieweit die Corona-Pandemie tatsächlich die Scheidungsstatistik nach oben treibt, wird sich frühestens aus den Scheidungsstatistiken der Jahre 2020/2021 ergeben. Bezieht man die Entwicklung in China ein, lässt sich vermuten, dass auch hierzulande eine entsprechende Entwicklung zu erwarten sein könnte. Bereits in China hat sich im Frühjahr gezeigt, dass das Zusammenleben auf engem Raum ein hohes Konfliktpotenzial provoziert, in dessen Folge Paare sich scheiden lassen. Auch wenn man die Verhältnisse in China nicht unbedingt übertragen kann, zeigt sich auch hierzulande, dass die Menschen Schwierigkeiten haben, mit den durch die Corona-Pandemie verursachten Problemen umzugehen.
Es ist anzunehmen, dass die Arbeit im Home-Office, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote einiges dazu beigetragen haben und immer noch dazu beitragen, dass Paare gewohnte Umgangsformen infrage stellen müssen und es nicht immer gelingt, sich in der häuslichen Gemeinschaft zu arrangieren.
Soweit Paare tatsächlich die Scheidung ins Auge fassen, müssen sie ohnehin das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr abwarten. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können Ehepartner einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Da das Trennungsjahr bei vielen Paaren daher noch voll im Gange sein dürfte, lässt sich noch nicht einschätzen, wie viele Scheidungen sich daraus letztendlich entwickeln werden.
Alles in allem
Statistiken sind Trendmeldungen. Auch wenn sie relativ zuverlässig Auskunft über gesellschaftliche Entwicklungen geben, sind und bleiben Sie dennoch interpretationsbedürftig. Insbesondere gibt die Scheidungsquote keinen Aufschluss darüber, welches Risiko besteht, dass eine Ehe geschieden wird. Hinzu kommt, dass die Scheidungsraten in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen und auch in größeren Städten weitaus höher liegen als in ländlichen Gebieten.