Artikel-Bild

Sorgerecht für Neffen – alles wie bei Donald?

 
 

Mit der Größe einer Familie steigt eigentlich die Auswahl derjenigen, an die man sich in Notsituationen wenden kann. Oft genug bleiben jedoch nur wenige Verwandte übrig, die einem Kind helfen, wenn die eigenen Eltern nicht mehr für es sorgen können oder wollen. In diesen Fällen fragen sich zum Beispiel Tanten und Onkel, ob sie für Neffe oder Nichte das Sorgerecht beantragen können. Vorausgeschickt: einfach ist es nicht – aber möglich.

Der berühmteste Onkel der Welt lässt es leicht aussehen

Der Blick auf die Problematik der Sorgerechtsübertragung auf Tanten und Onkel ist bei manchem beeinflusst von Donald Duck, der weltberühmten Comicfigur aus Entenhausen. Seine Schwester Della entsendet ihm, lediglich per Brief angekündigt, eines Tages mit ihren Söhnen Tick, Trick und Track ein Brüder-Trio, für das er von da an die Verantwortung übernimmt.

In einer Veröffentlichung des Zeichners Al Taliaferro von 1937 gibt Della Duck an, dass der Vater der Drillinge verletzt im Krankenhaus liege und Donald sich doch bitte um die drei kümmern solle. Trotz wiederkehrender Streiche und Ungezogenheiten Tick, Trick und Tracks gegenüber Donald tut dieser das bis „heute“, und sein de-facto-Sorgerecht wurde weder von ihm noch sonst jemandem je hinterfragt.

„Donald ist insgesamt ein guter Erzieher“, bilanziert Dr. Susanne Luber, PräsidEnte der deutschen Donaldisten. Die Vereinigung D.O.N.A.L.D. erforscht familiäre und soziologische Prozesse in der fiktiven Stadt Entenhausen. Frau Dr. Luber: „Er, Donald, gibt den Kindern nicht nur Unterkunft und Nahrung, sondern auch Fürsorge. Er besteht auf Schulbesuch, sorgt sich um ihre Sicherheit und rettet sie zuweilen unter Einsatz seines Lebens aus Gefahren. Vor allem aber gibt er ihnen soziale Sicherheit. Die Ducks pflegen eindeutig eine soziale Elternschaft, und die funktioniert in Entenhausen oft besser als die Eltern-Kind-Gemeinschaft.“

Und genau dies würden mit Sicherheit noch mehr Tanten und Onkel in Deutschland so halten - wenn sie denn nur dürften. Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht für die Geschwister von Eltern für deren Kinder?

Kann ich meine Neffen oder Nichten zu mir holen?

Haben Sie schon länger den Eindruck, dass die Kinder Ihres Bruders oder Ihrer Schwester nicht mehr diejenige Obhut und Betreuung erfahren, die ihnen zusteht? Ihre sensible Beobachtungsgabe ehrt Sie, und Sie möchten jetzt Ihren Handlungsspielraum abschätzen.

Zunächst liegt der Ball jedoch bei den Eltern. Kommt ein Elternteil zu dem Schluss, dass der andere seinen Fürsorgepflichten nicht mehr nachkommen kann, kann er das alleinige Sorgerecht beantragen. Fühlen sich jedoch beide zur elterlichen Sorge nicht mehr fähig oder bereit, prüfen Jugendämter auf Hinweis hin den Entzug des Sorgerechts und die Unterbringung Ihres Neffen oder Ihrer Nichte in eine Pflegefamilie.

Bevor es jedoch dazu kommt, ermitteln die Ämter in der Regel unter den sonstigen Verwandten des Kindes nach geeigneten Personen für eine Vormundschaft. In Frage kommen dabei zum Beispiel Großeltern, Tanten und Onkel oder ältere volljährige Geschwister.

Tante und Onkel müssen nicht geeigneter als Pflegefamilie sein

Als Verwandte sind Sie bevorzugt zu berücksichtigen. Der Grad der Verwandtschaft spielt dabei jedoch keine Rolle. Die Großeltern etwa besitzen diesbezüglich gegenüber Ihnen keinen Vorteil, anderseits kann das Gericht sich anstelle von Ihnen auch für eine „fremde“ Pflegefamilie entscheiden. Dies kommt jedoch erst in Betracht, wenn sich keine geeigneten Verwandten finden. Das Gericht urteilt danach, was das Beste für das Kind ist – ob es zum Beispiel bereits eine Bindung zu den künftigen Sorgeberechtigten entwickelt hat.

Weiterhin von Bedeutung können sein:

  • was der (vermutete) Wunsch der leiblichen Eltern bei der Wahl des neuen Sorgeberechtigten ist oder gewesen sein könnte,
  • das Lebensalter der in Frage kommenden Personen,
  • Kenntnisse in der Betreuung von Kindern entsprechenden Alters,
  • wirtschaftliche Solidität und Ähnliches.

Faktoren, die gegen eine Übertragung des Sorgerechts sprächen

Bedenken Sie dabei, dass Gerichte einer Vormundschaft nicht entsprechen, wenn dies dem Kindeswohl schaden würde. Dafür kann es etwa eine Rolle spielen, wenn Sie

  • zu weit vom Kind entfernt wohnen,
  • bereits für mehr als drei minderjährige Kinder sorgen müssen,
  • zu krank sind, um die Vormundschaft wahrnehmen zu können oder
  • Ihr Dienstherr Ihnen als Beamten oder Priester nicht die erforderliche Erlaubnis für eine Vormundschaft erteilt. Aber keine Sorge: Diese darf nur versagt werden, wenn es einen wichtigen dienstlichen Grund gibt.

Sollte Ihr Bruder oder Ihre Schwester mit Ihnen als Vormund einverstanden sein und darauf bauen, dass das Gericht sich schon für Sie entscheiden wird – dafür gibt es keine Garantie.

Alternativen zum Sorgerecht für Neffe oder Nichte

Einen eigenen Sorgerechtsantrag für Nichte oder Neffe können Sie leider nicht stellen. Je nachdem, wie gut Sie sich mit den Eltern oder dem alleinerziehenden Elternteil der Kinder verstehen, können Sie sich anderweitig einigen.

Längerer Aufenthalt bei Ihnen

Der alleinerziehende Elternteil übt mit der elterlichen Alleinsorge auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das bedeutet, dass er festlegen kann, dass Nichte oder Neffe für längere Zeit bei Ihnen wohnen können. Die Kinder würden dann im Wechsel bei ihm und bei Ihnen aufwachsen. Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht liegen jedoch weiterhin bei ihm.

Umgangsrecht

Ein Umgangsrecht steht allen Verwandten zu, deren Umgang mit dem Kind dem Kindeswohl dient. Dies macht jedoch eine sehr weite Auslegung möglich. Eltern können den Umgang mit Verwandten unterbrechen, wenn sie der Ansicht sind, dass beim Kontakt mit Tante oder Onkel dem Kindeswohl nicht gut getan ist. Es hängt dabei vieles vom Verhältnis der Erwachsenen ab.

Unterhalt für Neffen und Nichten

Da Sie nicht in direkter Linie mit Ihren Nichten und Neffen verwandt sind, begründet sich für Sie keinerlei Unterhaltspflicht. Wenn Sie dem Kind trotzdem etwas Gutes tun wollen, vor allem bei einer Verwehrung des Umgangs mit ihm, können Sie ihn monatlich mit einem Geldbetrag unterstützen. Sie erkennen damit keine Rechtspflicht an. Finden Sie jedoch eine Möglichkeit, dass das Geld auch tatsächlich gesichert beim Kind ankommt – wenn Ihnen die Eltern des Kindes den Umgang sogar entsagt haben, ist die zweckmäßige Verwendung der Beträge natürlich nicht garantiert.

Alles in allem – nicht überall findet sich ein Duck

Wohl demjenigen Kind, das im Falle des Falles auf Tanten und Onkel stößt, die aus dem Holze eines Donald Ducks geschnitten sind. Auch wenn es manchmal Zwist gibt: heimisch in der Familie zu bleiben, hat etwas für sich. Wenn Sie jedoch aktiv etwas bewirken wollen – Familie Duck ist die Situation ja eher zugefallen – sehen Sie sich größeren Hürden ausgesetzt. Sie können das Sorgerecht für Neffen und Nichten nicht erzwingen, sondern sich allenfalls für eine positive Gerichtsentscheidung in Position bringen. Wenn Sie nachweisen können, eine gute Beziehung zu Ihren Geschwisterkindern zu haben und sie zu pflegen, kann dies erhebliche Vorteile mit sich bringen. In jeder Hinsicht für Neffe und Nichte – unabhängig von einem Sorgerechtsentschied.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!