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Neues von der Scheidungsfront

 
 

Immer wieder ist zu lesen, dass die Zahl der Scheidungen sich auf hohem Niveau bewegt, teils regional sinkt und teils ansteigt. Im Saarland ist das jedenfalls anders. Saarland, das ist das für manche Bundesbürger unbekannte Terrain an der Grenze zu Frankreich im Dreiländereck mit Luxemburg.

Nach einer aktuellen Presse-Info des Statistischen Amt Saarland vom 27. Februar 2019 ist die Zahl der Ehescheidungen im Saarland im Jahr 2018 zurückgegangen. Es wurden insgesamt 1910 Ehen geschieden. Im Jahr zuvor hatten sich noch 2037 Paare scheiden lassen. Dies bedeutet einen Rückgang von immerhin 6 %. Im Jahr 2000 gab es noch 3000 Scheidungen.

Man könnte den Rückgang natürlich damit begründen, dass auch die Bevölkerungszahl des Saarlandes stetig zurückgeht und mittlerweile ursprünglich im Jahr 2000 von 1.068.703 Einwohnern bei 994.187 Einwohnern im Jahr 2017 angekommen ist. Andererseits könnte man den Rückgang aber auch damit erklären, dass verhältnismäßig weniger Ehen geschlossen werden, immer mehr Singles allein leben und es demzufolge auch weniger Scheidungen gibt. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Die Statistik gibt außerdem Auskunft darüber, dass 82,1 % der Scheidungen im Saarland nach Vollzug des Trennungsjahres erfolgt sind. Ob man daraus vorbehaltlos schließen kann, dass 20 % der Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgt sind und als Härtefall entschieden wurden, ist mit Vorsicht zu genießen. Genauso gut könnte man die Meldung auch so verstehen, dass die Scheidung unmittelbar nach Vollzug des Trennungsjahres vollzogen wurde und nicht erst nach drei Jahren Trennung, nach denen die Scheidung auch gegen den Willen des Ehepartners erreicht werden kann.

Festzustellen ist, dass die Ehefrauen in 751 der Fälle die Scheidung beantragen. 568 Scheidungen gingen auf die Initiative der Ehemänner zurück. In immerhin 250 Scheidungen beantragten beide Ehepartner gemeinsam die Scheidung. Auch wenn die Pressemeldung in diesem Zusammenhang den Begriff „einvernehmlich“ verwendet, lässt sich daraus nicht schließen, dass diese gemeinsam beantragten Scheidungen tatsächlich auch einvernehmlich erfolgt sind und nicht in eine streitige Auseinandersetzung eskalierten. Was die Differenz von 341 Fällen ausmacht, ist unbekannt.

Die Hälfte der in 2018 geschiedenen Paare hatten 1644 minderjährige Kinder unter 18 Jahren.

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