Trennung wegen Zwangsheirat oder arrangierter Ehe

Trennung und Scheidung wegen arrangierter Ehe oder Zwangsheirat? Wo gibt es denn so etwas? Hier in Deutschland sicher nicht! Weit gefehlt! In einem so multikulturellen Land wie es Deutschland mittlerweile ist, leben viele Menschen mit komplett unterschiedlichen Meinungen zum Thema Heiraten. In vielen Kulturen sind arrangierte Ehen ein ganz normaler Bestandteil des Lebens. So zum Beispiel in Indien und in muslimischen Ländern. Auch hierzulande war diese Form der Beziehungsanbahnung noch bis vor 150 Jahren ganz normal. Nicht die Eheleute, sondern deren Eltern suchten damals den Partner aus. Doch was, wenn einer der Partner unglücklich ist? Oder noch schlimmer: Wenn in der Beziehung ein Klima der Unterdrückung und Gewalt herrscht? Wie schwer bzw. einfach ist es, eine Trennung wegen arrangierter Ehe einzuleiten? Und ist eine Zwangsheirat dasselbe wie eine arrangierte Ehe? All diesen Fragen soll dieser Artikel auf die Spur gehen. Denn es gibt tatsächlich so einiges zu klären.

Praxisbeispiel:

Kiril und Nadesha sind seit 5 Monaten verheiratet. So lange kennen Sie sich auch. Denn die Ehe wurde von den Eltern geplant. Schon kurz nach der Geburt haben die befreundeten Familien beschlossen, dass die beiden wohl ein gutes Paar abgeben würden. Als Kiril mit seiner Familie nach Deutschland zog, wurde der Kontakt zwischen den Eltern aufrecht erhalten. Und als Kiril endlich 18 war, begannen die Vorbereitungen für den großen Tag. Zarte 19 Jahre alt, machte sich die Familie mit Nadesha auf den Weg nach Deutschland um die Heirat zu vollziehen. Bald darauf wird vor allem Nadesha klar: Das kann nichts werden! Sie will wieder nach Hause! Schon vor der Heirat hat sie ihren Eltern ihre Ängste mitgeteilt, aber diese wollten davon nichts wissen. Und Nadesha hatte Angst, Schande über die Familie zu bringen, wenn Sie sich weigert, Kiril zu heiraten. Doch weder Kiril noch die Eltern der beiden wollten von ihren Bedenken etwas wissen. Deshalb sucht die junge Frau nun heimlich eine Beratungsstelle auf, in der Hoffnung, dass ihr hier geholfen werden kann. Sie möchte eine Trennung wegen Zwangsheirat.

Das Wichtigste

  • Eine Trennung wegen Zwangsheirat ist nicht dasselbe wie eine Trennung wegen arrangierter Ehe! Eine arrangierte Ehe wird einvernehmlich geschlossen, bei einer Zwangsheirat wird einer oder beide Partner zur Ehe gezwungen.
  • Eine Trennung wegen arrangierter Ehe läuft nicht viel anders ab als eine normale Trennung. Es handelt sich lediglich um ein anderes „Dating-Konzept“, in dem die Familie eine große Rolle spielt.
  • Eine Trennung wegen Zwangsheirat ist komplizierter, da es meist junge Menschen sind, die eine geringe Bildung vorweisen und oft nicht genau wissen, wer Ihnen helfen kann.
  • Eine Zwangsheirat ist eine Straftat und kann demnach auch bei der Polizei angezeigt werden. Da dies unter Umständen nicht so einfach ist, kann auch ein Beratungstelefon helfen.
  • Expertentipp:Ein Frauenhaus kann eine gute Anlaufstelle sein, für alle, die Angst vor Gewalt von Seiten der Familie haben.
  • Eine weitere Besonderheit stellen die so genannten Kinderehen dar. Dies sind Ehen, die zwischen einer volljährigen und einer minderjährigen Person geschlossen wurde. Auch diese sind nur unter bestimmten Bedingungen rechtsgültig und können somit aufgelöst werden.

Zwangsheirat und arrangierte Ehe

Arrangierte Ehe oder Zwangsheirat? Gibt es hier einen Unterschied? Ja, den gibt es, und er ist himmelschreiend groß. Gemeinsam ist beiden Formen lediglich, dass die Familien den Ehepartner aussuchen. Bei der arrangierten Ehe geschieht die Heirat jedoch im beidseitigen Einvernehmen. Beispielsweise ist es in Indien üblich, dass die Eltern den Kindern verschiedene Ehepartner vorschlagen. Diese können jedoch auch ablehnen. Geheiratet wird hier vornehmlich innerhalb einer bestimmten Kaste.

Bei einer Zwangsheirat ist mindestens einer der Partner gegen die Heirat bzw. noch zu jung um sich entschieden gegen eine solche Heirat zu wehren. Diese Ehen werden demnach gegen den Willen des Partners geschlossen. In vielen Ländern ist es beispielsweise üblich, dass Mädchen schon ab einem Alter von 13-14 Jahren verheiratet werden. Dies mag zwar durchaus einvernehmlich von Statten gehen, jedoch kann angezweifelt werden, in wieweit ein so junger Mensch in der Lage ist eine so weitreichende Entscheidung zu treffen.

In Deutschland zumindest ist das Heiratsalter ab 18 Jahren gesetzlich bestimmt. Wer vorher heiraten möchte, braucht das Einverständnis der Eltern.

Wer unter solchen Umständen verheiratet wurde, hat sicherlich des Öfteren Gedanken an eine Trennung wegen Zwangsheirat.

Trennung wegen arrangierter Ehe

Ein eher veraltetes Thema hier in Deutschland, in anderen Ländern gehören arrangierte Ehen jedoch zur Tagesordnung. Sie gelten als normal und es gibt nur wenige, die sich darüber Gedanken machen oder diese Form der Ehe anzweifeln. Auch hierzulande waren arrangierte Ehen über einen langen Zeitraum hinweg der Status Quo. Und es gibt viele Fälle, wo derart geschlossene Ehen einen glücklichen Ausgang haben. Auch heute noch. Und es gibt sicherlich Vorteile einer solchen Beziehung. Denn Eltern wählen vor allem nach Vernunftgründen, wie Bildungshintergrund und Einkommen, den Partner für das eigene Kind aus. Berichte belegen, dass diese Form des „Dating“ nicht schlechter sein muss als im Internet nach einem Partner zu suchen.

Da diese Ehen in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen wurden, wird eine Trennung wegen arrangierter Ehe auch nicht gleich als Weltuntergang gesehen. Gerade in modernen Gesellschaften, wie in höheren Einkommensschichten in Indien oder im Iran, werden Trennungen mittlerweile nicht mehr verurteilt. Deshalb kann eine Scheidung hier meist ganz gesittet ablaufen. Oft sind die Ehen sogar mit einem Ehevertrag geregelt, der im Fall einer Trennung viel Ärger ersparen kann.

Anders gelagert ist eine Trennung wegen Zwangsheirat.

Trennung wegen Zwangsheirat

Bei einer Zwangsheirat werden meist junge Menschen gegen deren Willen verheiratet. Deren Situation ist besonders prekär, da diese keinen guten Zugang zu Institutionen haben, die im Vorfeld zur Hilfe eilen können. Dabei ist es in Deutschland verboten, Menschen gegen deren Willen zur Heirat zu zwingen. Dies gilt als ein gewalttätiger Akt. Ja sogar bereits die Androhung einer Zwangsheirat ist nicht erlaubt.

Das Bundesfamilienministerium schätzt, dass in Deutschland ca. 3000 Mädchen von Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind. Die Dunkelziffer wird dabei noch weitaus höher eingeschätzt. Viele Mädchen trauen sich nicht, eine Zwangsheirat zur Anzeige zu bringen oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Trennung wegen Zwangsheirat ist deshalb für diese Mädchen eine Hürde, die nicht einfach zu erklimmen ist. In vielen Fällen sprechen die Betroffenen wenig Deutsch und kennen sich nicht mit der deutschen Rechtsprechung aus.

Gefangen in oft gewalttätigen Ehen sehen diese oft einer düsteren Zukunft entgegen. Wer nicht spurt, wird ins Heimatland verfrachtet, wo die Chancen auf Rettung noch weitaus geringer sind. Doch gibt es denn einen Ausweg aus der erzwungenen Ehe? Kann eine Trennung wegen Zwangsheirat gelingen?

Welche Auswege gibt es aus einer Zwangsheirat?

In Deutschland ist eine Zwangsheirat nach § 237 Strafgesetzbuch verboten. Sogar die bloße Androhung einer solcher ist unter Strafe gestellt. Wer hierzulande einen Menschen zur Heirat zwingt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu 6 Jahren rechnen. Wer also zwangsverheiratet wurde, ist demnach Opfer einer Straftat und kann dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. Eine Trennung wegen Zwangsheirat ist in so einem Fall möglich. Die Ehe wird schlichtweg annulliert. Dies klingt zunächst einmal recht einfach. Oft sind die betroffenen Frauen jedoch verängstigt. Vielleicht besitzen Sie keine Staatsangehörigkeit und ihnen droht die Abschiebung. In anderen Fällen haben sie auch Angst vor dem Partner oder dessen Familie. Oft sind es vielschichtige Gründe, weshalb junge Frauen sich nicht an die Polizei wenden. Auch die Tatsache, dass es sich um einen Bereich handelt, in dem vornehmlich Männer arbeiten, mag eine Rolle spielen.

Eine erste Anlaufstelle kann deshalb auch eine Telefon-Hotline sein. Beispielsweise bietet Lana eine telefonische Beratung auf Deutsch und Türkisch an. Hier können sich Opfer einer Zwangsehe über die Möglichkeiten einer Trennung wegen Zwangsheirat informieren. Zudem können sie sich Informationen über nahe gelegene Frauenhäuser geben lassen. Diese Notunterkünfte sind vor allem eine gute Anlaufstelle für Frauen, die vom Partner oder dessen Familie bedroht werden.

Trennung wegen Zwangsheirat bei Minderjährigkeit

Eine Ehe, die zwischen einer volljährigen Person und einer minderjährigen Person geschlossen wird, kann unter Umständen rechtswidrig sein. Im § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht, dass eine Ehe erst mit Vollendung des 18ten Lebensjahres geschlossen werden kann. Nur auf Antrag kann eine Ehe stattfinden, wenn ein Partner bereits 18 und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Alle anderen Formen sind in Deutschland nicht erlaubt. Da sich die Fälle in den letzten Jahren jedoch gehäuft haben, in denen bereits 14jährige Mädchen als verheiratet eingetragen wurden, ist die Bundesregierung derzeit dabei, einen Gesetzentwurf zu bearbeiten, der diese so genannten Kinderehen verbietet.

Wer also in Deutschland lebt und als Minderjährige verheiratet wurde, kann auch diese Ehe annullieren lassen auch hier ist der Schritt über ein Beratungstelefon möglich. Ob eine solche Ehe auch Jahre später noch als ungültig erklärt werden kann, ist jedoch nicht geklärt. Jedoch kann auch hier eventuell auf den obigen Paragraphen zur Zwangsheirat zurückgegriffen werden.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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