Wenn Sie nach der Trennung oder Scheidung in der gemeinsamen Wohnung bleiben möchten und den Mietvertrag übernehmen wollen, ist das grundsätzlich möglich – und oft auch der einfachste Weg, um Stabilität zu bewahren. Wichtig ist: Haben Sie und Ihr Ex-Partner den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, haften Sie beide weiterhin gegenüber dem Vermieter – auch wenn einer bereits ausgezogen ist. Damit Sie alleiniger Mieter werden, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Sprechen Sie ihn am besten frühzeitig an und erklären Sie, dass Sie den Vertrag künftig allein fortführen möchten. Viele Vermieter sind dazu bereit, vor allem wenn die Miete bisher zuverlässig gezahlt wurde.
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