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Hochwasserschäden während Ihrer Scheidung - was Sie jetzt wissen sollten

 
 

Sie leben in Scheidung – ohnehin eine schwierige Situation. Sind Sie dann noch von den jüngsten Hochwasserschäden betroffen, müssen Sie mit mehreren Belastungen gleichzeitig zurechtkommen. In dieser schwierigen Situation rückt die Scheidung wahrscheinlich zunächst in den Hintergrund. Dennoch sind einige Fragen zu klären, um die Scheidung letztlich trotz Hochwasserschäden so gut wie möglich abwickeln zu können.  

Wie können Sie Ihre Scheidung in dieser Notsituation abwickeln?

Aktuell werden Sie genug damit zu tun haben, sich um Ihre Existenz zu kümmern. Ist für das Nötigste gesorgt, könnten dann andere Angelegenheiten, wie etwa die Scheidung, wieder aktuell werden. Denken Sie dann an die folgenden Aspekte:

1. Unterlagen für die Scheidung: Vielfach dürfte es so sein, dass sämtliche persönlichen Unterlagen vernichtet wurden. Möchten Sie dennoch beim Familiengericht die Scheidung beantragen, brauchen Sie anfangs eigentlich nur die Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Liegen Ihnen keinerlei Papiere mehr vor, können Sie beim Standesamt Ihrer Gemeinde, in der Sie ursprünglich die Eheschließung vollzogen haben, eine Ausfertigung Ihrer Heiratsurkunde erhalten. Liegt auch das dafür zuständige Standesamt im Hochwassergebiet, könnte es natürlich schwierig sein, dort vorstellig zu werden und überhaupt jemanden zu erreichen. Möglicherweise werden Sie eine Zeit lang auf die Ausfertigung warten müssen.

2. Zuständiges Familiengericht: Befindet sich zudem das für Ihre Scheidung zuständige Amtsgericht in einem Hochwassergebiet und hat das Gebäude selbst unter dem Hochwasser gelitten, müssen Sie damit rechnen, dass die Arbeitskapazitäten eingeschränkt sind. Vielleicht warten Sie mit Ihrer Scheidung, bis der Dienstbetrieb wieder in vollem Umfang möglich ist. Sie können Ihre Scheidung nur bei dem örtlich für Sie zuständigen Gericht einreichen. Andere Amtsgerichte sind für Ihre Scheidung nicht zuständig und können Ihren Scheidungsantrag nicht entgegennehmen.

3. Rechtsanwalt finden: Es könnte sein, dass gerade lokale Rechtsanwälte derzeit ihre Arbeits­schwerpunkte anders setzen und vorrangig Mandate abwickeln, die im direkten Zusammenhang mit der Bewältigung von Hochwasserschäden stehen. Dann sollten Sie, vielleicht auch im Hinblick auf die Corona-Situation, die Online-Scheidung ins Auge fassen. Bei der Online-Scheidung sind Sie nicht darauf angewiesen, einen Rechtsanwalt vor Ort oder in der Kanzlei aufzusuchen. Es genügt, wenn Sie über das Internet kommunizieren. Nehmen Sie zudem die Dienste eines Scheidungsservices in Anspruch, entlasten Sie sich zusätzlich. Der Scheidungsservice kann Sie an einen kompetenten und im Scheidungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder an eine kompetente Rechtsanwältin vermitteln und übernimmt die organisatorischen Abläufe, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Wir helfen sofort.

4. Scheidung finanzieren: Angesichts der Notlage könnte es eine zusätzliche finanzielle Belastung sein, die Scheidung anzustreben. Neben der ohnehin bestehenden Möglichkeit der staatlichen Verfahrenskostenhilfe, bietet iurFRIEND Ihnen als Scheidungsservice die Option, Ihre Scheidung in Raten abzuzahlen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuelle Situation. Sie können auch jederzeit einen Kostenvoranschlag für die voraussichtlichen Kosten anfordern.

Trennungsjahr nach Hochwasser

Bevor Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen können, müssen Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Meist verlässt ein Ehepartner die eheliche Wohnung. Genau darin könnte ein Problem liegen. Haben Sie all Ihr Hab und Gut verloren, wird es schwierig sein, wenn Sie beide sich neu einrichten müssen und jeder neuen Hausrat anschaffen muss. Welche Möglichkeiten bestehen?

  • Versöhnung: Sie hätten also gute Gründe, die Beendigung Ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Möglicherweise schafft es das Hochwasser, Sie angesichts der Notlage nochmals zusammenzuführen. Nicht zuletzt geht es darum, die Gegebenheiten vor Ort irgendwie zu bereinigen. Mit vereinten Kräften geht es immer noch am besser, als wenn einer oder eine alleine kämpfen muss.
  • Trennung innerhalb der Ehewohnung: Ansonsten hätten Sie die Möglichkeit, dass Sie die Trennung auch innerhalb Ihres hoffentlich noch bestehenden Gebäudes vollziehen. Dazu genügt es, dass jeder Ehepartner wenigstens einen getrennten Raum ausschließlich für sich nutzt. Gemeinschaftsräume, Küche, Bad oder Keller können Sie nach gegenseitiger Absprache auch gemeinsam nutzen.
  • Ehewohnung alleine nutzen: Ist Ihre Wohnung zerstört oder nicht mehr benutzbar, werden Sie ohnehin anderweitig untergebracht sein. Möglicherweise ist das der Ansatzpunkt, aus dem Sie Ihre Trennung räumlich dauerhaft bewerkstelligen. Lässt sich Ihre Wohnung wieder herrichten, werden Sie entscheiden müssen, wer die Wohnung saniert und wer die Wohnung künftig nutzt.

Gut zu wissen: Haben Sie die Wohnung über ein Bankdarlehen gemeinsam finanziert, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie gegenüber der Bank in der Verantwortung bleiben. Allein der Auszug aus der ehelichen Wohnung ist kein Grund, auch aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden. Wie Sie hier eine Lösung finden, ist eine Frage des Einzelfalls.

Scheidung schnell und unkompliziert durchführen

Verstehen Sie es als eine gut gemeinte Empfehlung, dass Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen sollten. Sie sind dann nicht darauf angewiesen, über die bloße Heiratsurkunde hinaus noch weitere Unterlagen vorlegen zu müssen und können relativ schnell geschieden werden. Genauso brauchen Sie mit Ihrem Ehepartner keine gegenseitigen Stellungnahmen auszutauschen, in denen Sie sich vielleicht mit Vorwürfen überziehen und im Hinblick auf Ihre Scheidung wegen Ihrer vermeintlichen Rechte und Pflichten streiten. Sie schaffen sich so den Freiraum, sich mit aller Kraft auf den Neuaufbau Ihrer Existenz konzentrieren zu können.

Praxistipp: Auch wenn Sie die einvernehmliche Scheidung betreiben, brauchen Sie nicht darauf zu verzichten, Ihre Rechte und Pflichten, die sich aus ihrer Trennung und Scheidung ergeben, im Detail zu regeln. Es empfiehlt sich, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung klarzustellen, welcher Ehepartner welche Rechte und welche Pflichten hat. Diese Scheidungsfolgenvereinbarung sollten Sie notariell beurkunden lassen. Die Beurkundung können Sie bei einem Notar Ihrer Wahl vornehmen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Notar zu wählen, der auch in Ihrem Wohnort wohnt oder für Ihren Wohnort zuständig wäre.

Die einvernehmliche Scheidung hat auch den Vorteil, dass nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen muss, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Es genügt, wenn der andere Ehepartner diesem Scheidungsantrag zustimmt. Für die Zustimmungserklärung gegenüber dem Familiengericht wird dafür kein eigener Rechtsanwalt benötigt. So reduzieren Sie die Verfahrensgebühren erheblich.

Vermögensverlust durch Hochwassser?

Möchten Sie - am besten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung - die Aufteilung Ihres Vermögens regeln, könnte es schwierig werden. Beim Zugewinnausgleich geht es darum, dass der Vermögenszuwachs aus der Ehezeit beider Ehepartner untereinander ausgeglichen wird.

Haben Sie infolge des Hochwassers Vermögen verloren, gibt es möglicherweise nichts mehr, was auszugleichen wäre. Aber: Sind Sie idealerweise gegen Hochwasser versichert und haben eine entsprechende Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung (Elementarschadenversicherung) abgeschlossen, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Versicherung Ihre Schäden weitgehend ersetzt.

Hat Sie das Hochwasser getroffen, trägt die Elementarschadenversicherung Folgendes:

  • Kosten für die Feststellung des Schadens
  • Kosten für die zur Wiederherstellung bzw. Neu-Errichtung Ihres Hauses
  • Kosten fürs Aufräumen und für die Renovierung
  • Kosten für die Reparatur bei Hausratschäden und
  • sofern notwendig auch für die Neuanschaffung der Haushaltsgegenstände.

Ob sich daraus unter dem Strich ein echter Wertzuwachs ergibt, wäre letztlich eine Rechenaufgabe. Inwieweit es dann wirklich sinnvoll ist, darauf einen Zugewinnausgleichsanspruch aufzubauen, bedarf der Prüfung im Einzelfall. Möglicherweise bedarf es dazu eines Sachverständigengutachtens, über dessen Inhalt Sie sich genauso streiten können, als wenn Sie kein Gutachten beauftragen würden. Empfehlenswert wäre insoweit, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner die Gegebenheiten so anerkennen, wie diese eben sind und sich einigen, wie Sie einen eventuell bestehenden Zugewinnausgleichsanspruch im gegenseitigen Einvernehmen regeln.

Alles in allem

Sind Sie vom Hochwasser betroffen, erscheint jeder Ratschlag überflüssig. Vielleicht hilft es trotzdem, wenn Sie mit gut gemeinten Worten Halt finden und Ihr Leben neu ausrichten. Wir wünschen Ihnen, dass Sie die Kraft dafür finden und sind bei Rechtsproblemen jederzeit für Sie da.

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