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Dienstag, 05.03.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Einen neuen Job zu finden ist nie leicht. Knifflig wird es besonders dann, wenn Sie für eine längere Zeit nicht erwerbstätig waren und nach mehreren Jahren Pause nun wieder in Ihren alten Beruf einsteigen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für einige Jahre die Kinder betreut haben oder während Ihrer Ehe einfach finanziell abgesichert waren, sodass Sie nicht zwingend arbeiten gehen mussten. Sind Sie jetzt auf ein eigenes Einkommen angewiesen, merken Sie vielleicht erst, wie schwierig sich die Jobsuche gestalten kann.
Scheidung und jetzt?
Schaubild
Nach der Scheidung sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, für sich selbst zu sorgen. Haben Sie jedoch während Ihrer Scheidung gar nicht gearbeitet, weil Sie sich in erster Linie um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt gekümmert haben, während Ihr Ehepartner finanziell den Familienunterhalt gesichert hat, wird Ihnen nach der Scheidung zunächst nachehelicher Unterhalt gewährt. In der ersten Zeit nach der Trennung erhält der weniger verdienende Ehegatte meist Trennungsunterhalt. Der Unterhalt nach der Scheidung ist jedoch an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft. So sind Sie nur unterhaltsberechtigt, wenn Ihnen ehebedingte Nachteile entstanden sind, wie z.B. wegen der Betreuung eines Kindes während Ihrer Ehe oder, wenn Sie eine Berufsausbildung wegen Ihrer Ehe abgebrochen oder nicht aufgenommen haben. Eine konkrete Regelung, wie lange ein Geschiedener Unterhalt zahlen muss und wann der nacheheliche Unterhalt endet, fehlt allerdings im Gesetz.
SchaubildiurFRIEND Schaubild: Neubeginn nach Scheidung
Keine Scheu vorm ehemaligen Arbeitgeber
Nichtdestotrotz ist es irgendwann an der Zeit, dass Sie sich nach Ihrer Scheidung nach einem Job umschauen müssen. Wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen, ist es wahrscheinlich die nächstliegende Idee, sich zunächst bei seinem ehemaligen Arbeitgeber zu erkundigen, ob eine Wiedereinstellung möglich ist.
Was erleichtert mir den Bewerbungs- und Einstiegsprozess?
Doch nicht immer ist die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz die beste Lösung. Kommt dies für Sie nicht in Frage, müssen Sie andere Wege der Jobsuche in Betracht ziehen. Sehen Sie den Wiedereinstieg als Neuanfang. Bei der Bewerbung um einen neuen Job helfen Ihnen verschiedene Bewerbungstrainings, die Sie auch im Rahmen von Seminaren bei der Bundesagentur für Arbeit absolvieren können. Hilfreich ist, insbesondere für Akademiker, auch der Besuch von Seminaren und Vorlesungen, die auch für Außenstehende zugänglich sind. Nutzen Sie auch die zahlreichen Möglichkeiten der Online-Jobsuche in den sozialen Netzwerken und erstellen Sie sich ein Profil auf Plattformen für Berufs- und Geschäftsnetzwerken. Auch Jobsuchmaschinen wie Jooble können Ihnen dabei eine große Hilfe sein.
Auch beim Wiedereinstieg ist eine aussagekräftige Bewerbung essenziell und zugleich der erste Eindruck für den potenziellen Arbeitgeber. Erscheinen Sie mit einem gepflegten Äußeren zum Vorstellungsgespräch und überzeugen Sie mit Ihren Stärken. Beachten Sie auch: Ihren Familienstand "geschieden" brauchen Sie in Bewerbungen nicht anzugeben.
CHECKLISTE
Das Leben nach der Trennung - wie geht es weiter?
Beim Neubeginn nach der Trennung und Scheidung sind Sie nicht auf sich allein gestellt - welche Hilfen und Zuschüsse gibt es?
Wer im Job pausiert, droht den Anschluss zu verlieren. Deswegen ist es grundsätzlich auch immer ein guter Tipp, während der Erwerbslosigkeit den Kontakt ins Berufsleben so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Haben Sie sich für eine berufliche Neuorientierung entschieden, haben Sie während Ihrer Trennung bereits die Gelegenheit, erste Kontakte zu knüpfen, sich ein berufliches Netzwerk aufzubauen und sich so auf einen gelungenen Wiedereinstieg in den Job vorzubereiten. Auch eine Weiterbildung während der Zeit der Scheidung kann hilfreich sein für den Umgang in das neue Arbeitsverhältnis.