Vom Müssen und vom Wollen – wer nimmt die Kinder in den Sommerferien?
Eine Suche zur Aufteilung des Umgangsrechts in den Sommerferien in Suchmaschinen lässt einen mit dem Eindruck zurück, dass es in erster Linie um „Müssen“ und „Nicht-wollen“ ginge. Eine kleine Auswahl:
- „Wie lange muss [ein Elternteil] das Kind in den Ferien nehmen?“
- „Bin ich verpflichtet das Kind zum [Elternteil] zu bringen?“
- „Muss [ein Elternteil] die Hälfte der gesamten Ferien abdecken?“
Nun gibt es aber durchaus eine große Anzahl an Eltern, die gerne mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten, auch drei Wochen Sommerferien. Glücklicherweise kommt bei ihnen vielleicht sogar hinzu, dass der Beruf, Urlaub und Betreuungsmöglichkeiten durch andere Personen ihnen keinen Strich durch die Rechnung machen.
Nur hebt das Kind jetzt die Hand und sagt, dass es die drei Wochen am Stück bei dem anderen Elternteil bitte nicht antreten will – und die Eltern bekommen nicht heraus, woran das liegt. Also – was kann dahinter stecken und welche Lösungen gibt es dafür?
Wie möchten (etwas ältere) Kinder über Zeit verfügen?
Zeit lässt sich zwar in gleich große Abschnitte unterteilen, aber diese Aufteilung ist immer relativ und hängt davon ab, wie wir Zeit messen und was wir als "Hälfte" betrachten. Rein mathematisch kann Zeit in gleich große Abschnitte unterteilt werden. Zum Beispiel lassen sich 6 Wochen Sommerferien in zwei gleiche Hälften von je 3 Wochen Umgang je eines Elternteils mit dem Kind teilen.
Je älter ein Kind wird, desto schwieriger wird es aber, seinen Interessen dabei gerecht zu werden. Vielleicht möchte es 4 Wochen an 1 Ort
- durchjobben,
- Anschluss an die Peergroup halten,
- nicht plötzlich aus dem Werben um den Schwarm herausgerissen werden,
- oder Sonstiges.
Ganz kleine Kinder empfinden die vergehende Zeit, besonders im Hinblick auf Umgang, oft als viel zu langsam. Freie Zeit für ein älteres Kind vergeht dort, wo es sein soziales Umfeld hat, hingegen viel zu schnell, weil das Kind sich wohler fühlt und mehr zu tun hat. Im Gegensatz dazu kann Zeit beim anderen Elternteil, wo es sich vielleicht weniger wohl fühlt oder weniger zu tun hat, langsamer vergehen.
„Ich will nicht zu Mama/Papa reisen, das ist so weit…“
Auch wenn vielleicht etwas anderes vorgeschoben wird: Wenn das Kind aufgrund dieser möglichen Gründe nicht bereit ist, die Reise zum umgangsberechtigten Elternteil anzutreten, sollte man zwei Dinge nicht machen:
- Dem anderen Elternteil Druck machen, dass dieser mit Strenge auf sein Kind einzuwirken, doch bitte in den Bus oder Zug zu steigen.
- Und schon gar nicht das Kind auf irgendeinen Beschluss hinweisen, dass die Aufteilung der Ferien so und so geregelt ist.
Es ist durchaus bekannt, dass haargenaue Regelungen insbesondere zum Umgang in juristischen Vereinbarungen nicht auftauchen, da sie nicht „justiziabel“ sind. Das bedeutet, dass eine Situation wie, dass ein Kind sich zum Zeitpunkt X von A nach B bewegt, nicht ausschließlich durch eine richterliche Anordnung herbeibestimmt werden kann.
Welche Ansätze gibt es stattdessen? Vielleicht hier einmal ein Auszug aus einer anonymen Beratung von Eltern für Eltern, der Sohn war 14 und wollte die Sommerferien nicht zum weit entfernt wohnenden Vater:
Wie können Eltern reagieren, wenn das Kind die Sommerferien anders als in der Umgangsregelung verbringen möchte?
Welches sind also die Ansätze, um diese schwierige Situation anzugehen?
Wenn ein Kind nicht zum anderen Elternteil möchte, sollte man zuerst verstehen, warum das so ist. Offene Gespräche, Unterstützung und flexible Lösungen sind wichtig. Man sollte Geduld haben und das Kind nicht zwingen. Sollten Sie es schaffen, sich in dieser anspruchsvollen Situation miteinander zu einigen, ist es sehr gut möglich, dass Sie sich auch über andere Scheidungsfolgen so toll einigen können. Haben Sie noch keine rechtliche Begleitung für die Scheidung und tendieren dazu, nur 1 Anwalt insgesamt zu beauftragen, prüfen Sie gerne hier einmal, wie viel Ihre Scheidung bei uns kosten würde. Fordern Sie hier, bei Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1, unseren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an!