Trennung und Scheidung wegen unterschiedlicher Religionen

Auch wenn in Deutschland rechtlich kein Problem besteht, eine Ehe mit einem Angehörigen einer anderen Religion oder mit einem Atheisten einzugehen, birgt eine solche Ehe mit verschiedenen Religionen doch einiges an Konfliktpotential, was sich jedoch oft erst im Laufe der Ehe zeigt. Haben sich beide Ehepartner vor der Eheschließung über die Religion des anderen informiert und sind sie in der Lage, dem unterschiedlichem Glauben des Partners mit genügend Toleranz zu begegnen, sind unterschiedliche Religionen in einer Ehe kein Trennungsgrund. Ein wenig schwierig kann es jedoch werden, da nahezu alle Religionen eine gewisse Ausschließlichkeit in sich bergen und nur der eigene Glaube als der einzig wahre und richtige angesehen wird.

Das Wichtigste

  • Verschiedene Religionen bedeuten auch oft verschiedene Kulturen.
  • Eine Ehe zwischen zwei Partnern unterschiedlicher Religion kann nur mit Toleranz gegenüber dem Glauben des Partners funktionieren.
  • In einer Ehe mit unterschiedlichen Religionen sollten Sie nicht versuchen, dem Partner Ihre Religion aufzuzwingen.
  • Die unterschiedlichen Religionen gehen unterschiedlich mit den Themen Trennung und Scheidung um.
  • Bei der Kindererziehung können unterschiedliche Glaubensrichtungen zu Problemen führen.
  • Wer sich auf eine Ehe mit einem Partner unterschiedlicher Religion einlässt, sollte den Glauben des Partners auf jeden Fall ernst nehmen.
  • In Deutschland kann eine Ehe nur nach deutschem Recht geschlossen und geschieden werden. Die unterschiedliche Religion ist bei einer Scheidung unerheblich.

Eine Ehe, zwei Glaubensrichtungen

Bei den Ehen mit unterschiedlichen Religionen wir zwischen den interkonfessionellen und den interreligiösen Ehen unterschieden. Die interkonfessionelle Ehe bezeichnet die Ehe zwischen zwei Menschen, die derselben Religion, aber unterschiedlichen Konfessionen angehören, also beispielsweise die Ehe zwischen einem katholischen und einem protestantischen Partner. Als interreligiöse Ehe wird die Ehe zweier Partner bezeichnet, die unterschiedlichen Religionen angehören, wie beispielsweise die Ehe zwischen einem christlichen und einem jüdischen Partner. In vielen Religionen und Kulturkreisen wird solch eine interreligiöse Beziehung als mehr oder weniger problematisch angesehen und ist vom jeweiligen Kirchenrecht her auch nicht immer möglich. Die dritte Variante ist die Ehe zwischen einem nichtgläubigen Atheisten oder Agnostiker und einem gläubigen Angehörigen einer Religionsgemeinschaft.

In Deutschland ist die Konfession der Verlobten für die standesamtliche und rechtlich bindende Heirat überhaupt nicht von Bedeutung. Rein bürokratisch gesehen gibt es bei einer Eheschließung zwischen zwei Menschen unterschiedlicher Religion also kein Problem. Auch gesellschaftlich ist es im Normalfall kein Problem, einen Partner zu heiraten, der einen unterschiedlichen Glauben besitzt. Wer unbedingt in einer evangelischen oder katholischen Kirche heiraten möchte, kann jedoch unter Umständen und je nach Religionszugehörigkeit des Partners auf Probleme stoßen. Während interkonfessionelle Hochzeiten innerhalb des christlichen Glaubens keinerlei Problem darstellen, kann es bei interreligiösen Ehen schon vorkommen, dass keine kirchliche Trauung vollzogen wird. So gibt es beispielsweise in der katholischen Kirche das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit, das interreligiöse Heiraten nicht zulässt. Mit einer speziellen Genehmigung des zuständigen Bischofs kann die Ehe allerdings dennoch geschlossen werden, wenn das Paar glaubhaft versichern kann, dass der eigene katholische Glaube nicht durch den Glauben des Partners eingeschränkt wird und wenn zusichert wird, Kinder, die in dieser Ehe geboren werden, nach dem katholischen Glauben zu erziehen.

Auch in anderen Religionen, so beispielsweise im Judentum ist es nach den Gesetzen des Glaubens nicht möglich, einen Partner mit einer anderen Religionszugehörigkeit zu heiraten. Dort ist es jedoch möglich, eine Zivilehe mit einem Partner einer anderen Religion einzugehen. Im Islam ist es nur Männern erlaubt, eine Frau aus einer anderen Religion zu heiraten. Moslemische Frauen hingegen dürfen nur moslemische Männer heiraten.

Expertentipp:

Gehören beide Verlobte unterschiedlichen Religionen an, legen jedoch nicht allzu viel Wert auf das Praktizieren ihres Glaubens, ist es oft am einfachsten, standesamtlich zu heiraten und auf eine kirchliche Hochzeit zu verzichten.

Das größte Konfliktpotenzial bei unterschiedlichen Religionen

In der ersten Verliebtheit ist der Partner oft gewillt, über die andere Religion des Partners hinwegzusehen oder er begleitet ihn sogar zur Kirche, beteiligt sich an Tischgebeten und anderen alltäglichen Ritualen. In einigen Fällen ist es auch so, dass der gläubigere der beiden Partner versucht, den anderen Partner dazu zu bewegen, seine eigene Religion aufzugeben und den Glauben des Partners anzunehmen. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass je mehr der Alltag Einzug hält, der „bekehrte“ Partner immer weniger Lust hat, sich dauerhaft dem Glauben des Partners zu verschreiben und die Ausübung der Religion als störend empfindet. Das ist vor allem oft dann der Fall, wenn ein Partner streng gläubig ist, während der Glaube des anderen in erster Linie auf dem Papier besteht oder dieser gar Atheist und aus der Kirche ausgetreten ist.

Spätestens wenn in einer solchen Ehe Kinder geboren werden, sind Probleme vorprogrammiert.

Die Partner können sich oft nicht einigen, welchem Glauben das Kind angehören soll und nach den Maßstäben welcher Religion es erzogen werden soll. Wenig hilfreich sind da die Religionen selbst, die alle, einschließlich des Christentums, die Religionszugehörigkeit des Kindes für sich beanspruchen. Ein Kompromissvorschlag ist es, das Kind zunächst ohne Religionszugehörigkeit aufwachsen zu lassen, damit es sich ab einem Alter von 14 Jahren selbst entscheiden kann, welcher Religion es angehören möchte. Doch auch wenn sich das Ehepaar darauf einigen kann, kann es in der Zwischenzeit viele Konflikte geben, was die Erziehung des Kindes oder der Kinder angeht.

Auch im sonstigen alltäglichen Leben bieten zwei unterschiedliche Religionen viel Konfliktpotential und es bedarf einer großen Toleranz beider Partner, um trotzdem harmonisch miteinander leben zu können. Hinzu kommt, dass je größer die Unterschiede in den Religionen sind, es umso schwerer wird, eine gemeinsame religiöse Basis zu finden. Während es bei interkonfessionellen Ehen noch verhältnismäßig viele Gemeinsamkeiten und Berührungspunkte gibt, treten bei interreligiösen Ehen weit mehr Unterschiede als gemeinsame Glaubensinhalte auf, was das Zusammenleben nicht immer einfach macht. Probleme, die letztendlich auch zu einer Trennung und Scheidung wegen unterschiedlicher Religionen führen können, treten oft auch dann auf, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung keiner der beiden Partner besonders religiös war, sich das aber beispielsweise durch ein bestimmtes Erlebnis oder eine Krankheit bei einem der beiden Partner ändert.

Eine sehr problematische Situation tritt auch oft dann auf, wenn einer der beiden Partner sich im Lauf der Ehe auf einmal zu einer bestimmten Religion oder gar einer Sekte hingezogen fühlt und anfängt diesen Glauben zu leben. In diesen Situationen kann es vorkommen, dass sich der Partner, der seine neu gefundene Religion auslebt, auf einmal stark verändert und die Partner sich dadurch entfremden und auseinanderleben. Eine solche Situation birgt ein sehr großes Konfliktpotential und kann durchaus zu einer Trennung oder Scheidung wegen unterschiedlicher Religionen führen, da der Partner sich in kurzer Zeit oft sehr verändert.

Expertentipp:

Wer einen Partner mit unterschiedlicher Religion heiraten möchte, sollte sich vor der Hochzeit mit der Religion des Partners auseinandersetzen und auch möglichst frühzeitig versuchen, Kompromisse und Einigungen darüber zu finden, wie und nach welchen Regeln das Eheleben ablaufen soll. Je wichtiger einem oder beiden Partnern die Religion ist, desto wichtiger ist es, frühzeitig Wege zu finden, wie die beiden Glaubensrichtungen auch im Alltag miteinander vereinbart werden können.

Trennung und Scheidung in den verschiedenen Religionen

Auch die Themen Trennung und Scheidung werden in den verschiedenen Religionen sehr unterschiedlich gehandhabt. Im jüdischen Glauben ist eine Scheidung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und zwar sowohl für den Mann als auch für die Frau. Auch der Islam gesteht sowohl Frauen als auch Männern das Recht auf eine Scheidung zu, die Frau muss sich jedoch vor einem Richter scheiden lassen, während der Mann die Ehe selbst durch dreimaliges Aussprechen einer Scheidungsformel beenden kann. Im Christentum ist die Ehescheidung in den evangelischen Kirchen anerkannt, während sie nach katholischem Glauben als unauflösbares heiliges Sakrament gilt und nur in Härtefällen eine Trennung von Tisch und Bett, nicht aber eine Ehescheidung erlaubt ist.

Scheidung mit verschiedenen Religionen nach deutschem Recht

Für eine Scheidung nach deutschem Recht spielen jedoch die unterschiedlichen Religionen keinerlei Rolle. Eine Ehe kann in Deutschland nur vor dem Familiengericht von einem Richter in Anwesenheit mindestens eines Rechtsanwalts geschieden werden und zwar völlig unabhängig davon, welcher Religion die Noch-Eheleute angehören.Die Religion spielt also weder bei der Eheschließung noch bei der Scheidung in rechtlicher Hinsicht eine Rolle.

Erfahren Sie hier alles zu dem Thema „Internationale Scheidung“.

Alle gesetzlichen Regelungen beispielsweise im Hinblick auf das Sorgerecht, das Umgangsrecht, den Unterhalt für Kinder oder den Ehegatten sowie die Aufteilung des ehelichen Vermögens bleiben von den verschiedenen Religionen völlig unberührt und haben Gültigkeit, ganz gleich, ob einer der Partner Christ, Moslem, Jude oder Buddhist ist oder noch einer anderen Religion angehört.

Durch die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland kann eine Scheidung nur von einem Familiengericht ausgesprochen werden und hat auch nur dann rechtliche Gültigkeit. Wird eine Ehe nach den Regeln einer Religionsgemeinschaft geschieden, so sind die Ehepartner nach deutschem Recht noch immer mit allen Rechten und Pflichten verheiratet. Vor allem Männer aus eher patriarchalisch geprägten Kultur- und Religionskreisen tun sich in manchen Fällen mit den Entscheidungen deutscher Gerichte schwer, bei denen beispielsweise der Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zugesprochen wird, während sie selbst nur ein Umgangsrecht haben. Hier kann es ebenso wie bei Fragen des Unterhalts für Frau und Kinder durchaus zu Streitigkeiten und Unstimmigkeiten aufgrund den verschiedenen Religionen kommen, da jeder Partner eine andere Vorstellung davon hat, wie eine Scheidung oder Trennung vonstatten zu gehen hat, wie das Sorgerecht geregelt wird und wie mit Fragen zum Unterhalt und dem gemeinsamen Vermögen umzugehen ist.

Während beide Partner nach einer Scheidung nach deutschem Recht jederzeit wieder eine neue Ehe eingehen können, ist das nach den Maßgaben der verschiedenen Religionen übrigens oft gar nicht oder nicht ohne weiteres möglich. Im katholischen Glauben ist beispielsweise weder eine Scheidung noch eine Wiederheirat vorgesehen oder erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Katholik ein zweites Mal kirchlich heiraten kann. Dann jedoch auch meist ohne die heiligen Sakramente.

Trennung und Scheidung wegen unterschiedlicher Religionen?

Je tiefer die beiden Partner in ihrer Gläubigkeit verwurzelt sind und je wichtiger die Religion für sie im täglichen Leben ist, desto schwieriger wird es, Kompromisse einzugehen und der Religion des anderen tolerant gegenüberzustehen. Da fast jede Religion für sich in Anspruch nimmt, den einzig wahren Gott und Erlöser anzubeten, liegt dem Glauben automatisch auch eine gewisse Missionarstätigkeit zugrunde, da der Gläubige oft im Inneren davon überzeugt ist, der Partner glaube an den „falschen“ Gott. Toleranz ist also das wichtigste Gebot in interreligiösen Beziehungen, wird aber für viele Menschen schon durch die Natur des Glaubens ausgeschlossen. Oft lässt es sich also beobachten, dass in interreligiösen Beziehungen ein Partner den anderen zu seinem Glauben zu bekehren versucht. Das ist vor allem in Ehen und Beziehungen der Fall, in dem einen Partner die Religion wesentlich wichtiger als dem anderen ist oder wenn einer der Partner gar keiner Religion angehört.

In der ersten Verliebtheit werden viele Partner Zugeständnisse machen, sich mit dem Glauben des Partners beschäftigen, mit zum Gottesdienst gehen und sich bereit erklären, die Hochzeit nach der Religion des Partners zu feiern. Merkt der weniger gläubige Partner nach einer Weile, dass er dem Glauben des anderen doch nichts abgewinnen kann und wendet sich wieder davon ab, ist der gläubige Partner oft sehr enttäuscht, da er in vielen Fällen insgeheim gehofft hatte, den Partner doch noch von seinem Glauben überzeugen zu können. Konflikte, die aus dieser Situation erwachsen, können zu großen Differenzen zwischen den Eheleuten und schlussendlich zu einer Trennung oder Scheidung wegen unterschiedlicher Religionen führen. Am schwierigsten ist die Situation aber wohl, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht besonders religiös waren, einer der beiden Partner aber im Verlauf der Ehe zum Glauben findet und der andere Partner das Verhalten nicht nachvollziehen kann. Besonders extrem kann eine solche Situation werden, wenn sich der Partner nicht zu einer der großen Kirchen, sondern zu einer Sekte wie beispielsweise den Zeugen Jehovas oder Scientology hingezogen fühlt. Oft wird der Partner versuchen, seinen Ehegatten ebenfalls für seine neugefundene Religion zu begeistern, gelingt das nicht, leben sich die Partner in manchen Fällen schnell auseinander, da durch die Religion auf einmal sehr unterschiedliche Prioritäten in den Fokus des gemeinsamen Lebens gerückt werden können. Kann und will der eine Partner dem Weg des anderen nicht folgen, ist eine Trennung und Scheidung wegen unterschiedlicher Religionen oft unvermeidbar, da sich die Lebenswege in sehr unterschiedliche Richtungen bewegen.

Expertentipp:

Vor allem, wenn der Partner auf einmal einer Sekte wie beispielsweise den Zeugen Jehovas oder der Scientology Kirche sympathisiert und sich für deren Ideologien und Glaubensbekenntnisse begeistert, ist Vorsicht geboten. In diesen Fällen sollte sich der andere Ehepartner unter Umständen bei einem Sektenbeauftragten beraten lassen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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