Nach der Scheidung sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, für sich selbst zu sorgen. Haben Sie jedoch während Ihrer Scheidung gar nicht gearbeitet, weil Sie sich in erster Linie um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt gekümmert haben, während Ihr Ehepartner finanziell den Familienunterhalt gesichert hat, wird Ihnen nach der Scheidung zunächst nachehelicher Unterhalt gewährt. In der ersten Zeit nach der Trennung erhält der weniger verdienende Ehegatte meist Trennungsunterhalt. Der Unterhalt nach der Scheidung ist jedoch an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft. So sind Sie nur unterhaltsberechtigt, wenn Ihnen ehebedingte Nachteile entstanden sind, wie z.B. wegen der Betreuung eines Kindes während Ihrer Ehe oder, wenn Sie eine Berufsausbildung wegen Ihrer Ehe abgebrochen oder nicht aufgenommen haben. Eine konkrete Regelung, wie lange ein Geschiedener Unterhalt zahlen muss und wann der nacheheliche Unterhalt endet, fehlt allerdings im Gesetz.
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach Jahren der Pause ist eine enorme Hürde – besonders, wenn sich der Arbeitsmarkt komplett verändert hat. Warum wird die Jobsuche nach einer Auszeit so oft zum Geduldsspiel? Die Antwort: Wer jahrelang für die Kinderbetreuung pausiert hat oder in der Ehe finanziell abgesichert war, steht nach einer Trennung plötzlich unter massivem Druck, da das eigene Einkommen die Existenz sichern muss – gleichzeitig verunsichern Lücken im Lebenslauf und neue digitale Anforderungen. Hier erfahren Sie, mit welchen Strategien der berufliche Wiedereinstieg erfolgreich gelingt und wie Sie Ihre Qualifikationen selbstbewusst präsentieren.
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