Artikel-Bild

Gemeinsame Immobilien sind der Zankapfel vieler Scheidungen

 
 

5 Tipps - Gemeinsame Immobilien und Scheidung.

Viele Menschen haben während ihrer Ehe gemeinsames Vermögen erwirtschaftet. Oftmals gehören auch gemeinsam erworbene Immobilien dazu. Zum Zeitpunkt des Erwerbs gehen die Ehepartner in der Regel davon aus, dass sie die Immobilie gemeinsam bewohnen und etwaige Kreditverbindlichkeiten gemeinsam abtragen werden. Doch bei Trennung und Scheidung kann die Immobilie zum Zankapfel werden.

„Ob trautes Heim oder rentable Geldanlage - sind sich die Ehepartner nicht einig, so beginnt oftmals ein erbitterter Kampf um das Recht an der gemeinsamen Immobilie”, so Dr. Christopher Prüfer, Vorstandsvorsitzender der Added Life Value® AG, Europas großes Dienstleistungsunternehmen für Trennung, Scheidung und Neubeginn. „Sind die Fronten derart verhärtet, dass keine Einigung herbeizuführen ist, endet die Sache schlechtesten Falls in einer Teilungsversteigerung. Das bedeutet finanzielle Verluste für die Beteiligten. Auf www.scheidung.de haben wir in unseren Ratgebern Informationen zum Umgang mit gemeinsamen Immobilien bei Trennung und Scheidung zusammengestellt.”

Wir geben 5 Tipps zum Thema Gemeinsame Immobilien und Scheidung:
Im besten Fall sind sich die Ehepartner einig oder haben die Eigentumsverhältnisse bereits im Vorfeld durch einen Ehevertrag geregelt. Der Verkauf des gemeinsamen Eigentums ist außerdem eine gute Möglichkeit, um klare Verhältnisse zu schaffen. Manche Paare entschließen sich auch dazu, die gemeinsame Immobilie zu vermieten, um sie möglicherweise später an die gemeinsamen Kinder übergeben zu können.
Hat das Ehepaar die gemeinsame Immobilie mittels Fremdfinanzierung erworben und gemeinsam den Kreditvertrag unterschrieben, so kommt oftmals nur ein Verkauf der Immobilie in Betracht, um die Kreditschuld zu tilgen. Denn das Kreditinstitut entlässt in der Regel nur dann einen der Ehepartner aus dem Kreditvertrag, wenn ein neuer solventer Schuldner an seine Stelle tritt.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich die Eheleute darüber einigen, dass einer von ihnen den anderen ausbezahlt. Diese Option setzt natürlich entsprechende finanzielle Mittel voraus. Sind diese nicht vorhanden und eine Einigung über die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie kann nicht erzielt werden, so bleibt oft nur die Teilungsversteigerung.
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine Zwangsversteigerung, welche die bestehende Eigentümergemeinschaft an der Immobilie beenden soll. Die Teilungsversteigerung ist in der Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der erzielte Preis meist weit unter dem üblichen Marktwert der Immobilie liegt.
Für viele Ehepaare stellt sich außerdem die Frage nach dem Umgang mit der Wertsteigerung der gemeinsamen Immobilie. Eine Wertsteigerung hat ggf. Einfluss auf den Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung. Mit einem Ehevertrag kann das vorab geregelt werden, indem z.B. die Immobilie aus der Vermögensmasse ausgeschlossen wird.

Weitere Informationen auf Scheidung.de.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!