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Bei Scheidung Dritter Partei ergreifen - Gut oder riskant?

 
 

Ein Ehepaar, mit dem Sie eng befreundet sind, lässt sich scheiden. Wie verhalten Sie sich? Ergreifen Sie Partei für einen der mit Ihnen befreundeten Ehepartner oder halten Sie sich aus dieser höchst privaten und sensiblen Angelegenheit heraus? Jedenfalls dürfte jetzt Ihr Feingefühl gefordert sein. Wir reden darüber, wo die Risiken liegen. Sofern Sie in eine streitig verlaufende Auseinandersetzung hineingezogen werden, könnte es eine Frage des Charakters sein, tatsächlich Partei zu ergreifen.

Wenn es in der Familie passiert

Sind Sie mit dem in Trennung lebenden Ehepaar verwandt, sind Sie erst richtig in der Zwickmühle. Lässt sich beispielsweise Ihr Bruder scheiden, liegt es vielleicht in der Genetik Ihrer Beziehung, dass Sie Partei für Ihren Bruder ergreifen. Vielleicht ist die Scheidung Anlass, dass Sie Ihrer Schwägerin die Freundschaft kündigen. Irgendwie machen Sie die Schwägerin verantwortlich, dass das Paar in Scheidung lebt. Sie fühlen sich in natürlicher Eintracht mit Ihrem Bruder verbunden. Ergreifen Sie jetzt mehr oder weniger offen Partei für Ihren Bruder, dürfte die Beziehung zu Ihrer Schwägerin ein Ende finden. War die Beziehung zu Ihrer Schwägerin ohnehin problematisch, ist Ihre Entscheidung, Ihrem Bruder beizustehen, natürlich nachvollziehbar. War die Beziehung zu Ihrer Schwägerin bislang unproblematisch und haben Sie diese als Teil Ihrer Familie betrachtet, werden Sie sich Gedanken machen müssen.

Es bleibt Ihre Entscheidung, wie Sie sich verhalten. Betrachten Sie die Angelegenheit aber objektiv, könnte es ein Gebot der Fairness sein, sich neutral zu verhalten. Die Scheidung ist eigentlich die höchst private Angelegenheit Ihres Bruders und Ihrer Schwägerin. Wenn das Paar zu der Erkenntnis gelangt ist, dass die Lebensgemeinschaft gescheitert ist, werden Sie diese Entscheidung respektieren müssen. Sie können daran kaum etwas ändern.

Bedenken Sie, dass die Frau Ihres Bruders Ihre Schwägerin war und eigentlich auch bleiben wird. Selbst wenn die Scheidung das Verwandtschaftsverhältnis zum Erlöschen bringt, bleibt die Person, die Sie bislang als Ihre Schwägerin betrachtet haben, trotzdem irgendwie Ihre Schwägerin. Die Vergangenheit lässt sich nicht auslöschen.

Wenn Sie sich gegenüber Ihrer Schwägerin neutral verhalten, sollte auch Ihr Bruder akzeptieren, dass Sie sich aus der Sache heraushalten wollen. Umgekehrt gilt das gleiche. Sie vermeiden, dass Sie in eine vielleicht streitige verlaufende Auseinandersetzung hineingezogen werden und sich gar persönlichen Angriffen Ihrer Schwägerin ausgesetzt sehen. Schließlich dürfte sich die Schwägerin veranlasst sehen, sich zu verteidigen oder zu rechtfertigen. Wenn das Paar dann noch gemeinsame Kinder hat, die sich vornehmlich der Mutter verbunden fühlen, riskieren Sie, dass sich auch die Kinder von Ihnen abwenden. Letztlich zerbricht die gesamte Familie. Sie können gar nicht abschätzen, welche Kreise der Bruch zieht.

Sollten Sie sich neutral verhalten, spricht auch nichts dagegen, wenn Sie Ihre Schwägerin und deren Kinder auch künftig zu gemeinsamen Familienfesten einladen. Sie vermeiden damit, dass sich die Kinder (Ihre Nichten und Neffen) aus der Familie ausgeschlossen fühlen. Sofern auch Ihr Bruder sachlich mit der Situation umgeht, sollte er auch kein großes Problem damit haben, gleichfalls an Ihren Familienfesten teilzunehmen, ohne sich durch die Anwesenheit seiner Exfrau gestört zu fühlen.

Sicher ist, dass Sie emotional besser mit der Situation umgehen, als wenn Sie für einen der Ehepartner Partei ergreifen. Möglicherweise tragen Sie sogar dazu bei, dass es den Ehepartnern gelingt, sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden zu lassen und eine streitig verlaufende Scheidung möglichst zu vermeiden. Letztlich treten Sie wie eine Art Mediator in Erscheinung, der dazu beiträgt, dass sich die Ehepartner trotz aller Differenzen in die Augen schauen können. Selbst wenn Sie kein Wort dazu sagen, erhöht sich mit Ihrer Strategie die Chance, dass das Ehepaar besser mit den Gegebenheiten umgeht.

Wenn es im Freundeskreis passiert

Stellen Sie sich den Fall vor (wahre Begebenheit!), dass ein Ehepaar nach einer langjährigen Ansparphase gemeinsam eine Wohnung kauft und dort einziehen möchte. Am Tag des Einzugs erklärt der Mann, dass er nicht in die Wohnung einziehen und die Partnerin verlassen werde. Er lebe bereits in einer anderen Beziehung. Zum „finanziellen Ausgleich“ sei er bereit, der in die Wohnung einziehenden Frau die Einbauküche zu überlassen und auf die Rückzahlung eines intern gewährten Darlehens zu verzichten. Sie haben diese Aussage als Zeuge mitgehört, da Sie beim Umzug dabei waren. Einige Zeit danach will der Mann von dieser Zusage nichts mehr wissen und verklagt die Frau auf Herausgabe der Einbauküche und Rückzahlung des Darlehens. Was tun Sie, wenn Sie mit dem Mann, der seine Noch-Ehefrau wiederholt derart vor den Kopf stößt, befreundet sind, während die Beziehung zu der Frau nur beiläufig ist?

Sie stehen jetzt vor einer schwierigen Entscheidung. Legen Sie den Schwerpunkt auf Ihre Freundschaft oder zeigen Sie Charakter? Da Sie Zeuge der maßgeblichen Unterredung waren, wäre es charakterlich anständig, sich auf die Seite der Frau zu stellen, obwohl Sie mit der Frau an sich nicht befreundet sind. Tun Sie dies und erklärt Ihr Freund die Freundschaft für beendet, zahlen auch Sie die Zeche. Stellen Sie sich hingegen auf die Seite Ihres Freundes und behaupten, sich an die maßgebliche Unterredung nicht erinnern zu können, stoßen Sie die Frau vor den Kopf.

Wenn Sie sich jetzt eingestehen, dass sich Ihr Freund menschlich und charakterlich enttäuschend verhalten hat, sollte es eine vertretbare Entscheidung sein, sich auf die Seite der Frau zu stellen. Glaubt Ihr Freund dann, Ihre Freundschaft aufkündigen zu müssen, ist es dessen Entscheidung, für die Sie sich nicht verantwortlich fühlen brauchen. Schließlich ist eine Freundschaft, die auf einer Lüge aufbaut und bei der der Freund erwartet, dass der andere für ihn lügt, keine Freundschaft, die eine echte Zukunft hat.

Alles in allem

Patentlösungen gibt es nicht. Es gibt allenfalls Grundsätze. Der wichtigste Grundsatz sollte lauten, sich möglichst neutral zu verhalten und auch im Fall einer Scheidung nicht Partei für eine der Ehepartner zu ergreifen. Nur so haben Sie die Chance, dass Sie nicht in eine Auseinandersetzung hineingezogen werden, die Sie eigentlich nichts angeht. Sie haben die Chance, dass Ihr Verhältnis zu beiden Parteien, wenn auch unter veränderten Bedingungen, gewahrt bleibt. Allenfalls dann, wenn ein Ehepartner Verhaltensweisen zeigt, die jeglichen Anstand und Verantwortung vermissen lassen, kann es durchaus ein Gebot des Anstands sein, in diesem Fall ausnahmsweise Partei für einen Ehepartner zu ergreifen.

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