Keine Zeit für Romantik

Ehe und Scheidung in der Antike I

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Freitag, 10.08.2012 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Ehe und Scheidung sind zwei der wichtigsten sozialen Akte menschlicher Gesellschaften und sind alles andere als eine Erfindung der Neuzeit. Vielmehr wurde schon auf den Plätzen Athens, in den Weiten des Römischen Reiches und auf mittelalterlichen Schlössern geheiratet und geschieden. Scheidung.de und Ehe.de nehmen Sie in dieser Serie mit auf eine Zeitreise zu den Ursprüngen der Ehe und ihrer Beendigung.

Ehe und Scheidung in der Antike: Alles außer romantisch!

Wenn wir heute von Ehe hören, so assoziieren wir damit – idealtypisch - vor allem Liebe, Romantik, Küsse und glückliche Gesichter und auch Scheidungen sind für uns in erster Linie eine – wenn auch nicht immer erfreuliche – emotionale Angelegenheit. Es geht dabei um Gefühle. Das war aber nicht immer so – anfangs waren Ehe und Scheidung vor allem eines: ein Geschäft.

 

Ehen wurden im Altertum in erster Linie als ökonomisches Arrangement zwischen Sippen oder Familien geschlossen und als solches meist von den Eltern der Eheleute arrangiert. Oft war auch eine politische Komponente dabei, denn eine Ehe konnte auch als Friedens- oder Bündnisvertrag herhalten. Darüber hinaus ging es noch um Fortpflanzung und bestenfalls um die gemeinsame Lebensgestaltung oder um ihre soziale Bindekraft: Die Ehe war damals auch ein Kit für das Gemeinwesen. Ganz sicher aber war sie nicht allein Angelegenheit der Ehepartner.

 

Romantik war höchstens ein Nebenprodukt einer solchen Verbindung. Vielerorts gab es auch noch die Vielehe (Polygamie), bei der ein Mann mehrere Frauen haben durfte.  Vor allem aber litten die Frauen in alter Zeit oft unter einem extrem starken Machtgefälle gegenüber ihrem Mann: Sie hatte nur wenig und manchmal so gut wie keine Rechte. Auch war damals die uns bekannte Einehe (Monogamie) noch eine Randerscheinung.

Dauer: 9:47

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Einfach vor die Tür gesetzt - es sei denn, ...

Dieses Missverhältnis drückte sich auch beim Thema Scheidung aus. Auch wenn die Auflösung einer Ehe damals manchmal überraschend einfach war, so galt dies meistens nur für den männlichen Ehepartner. Dieser konnte seine Ehefrau(en) einfach vor die Tür setzen. Von diesem Recht machte er aber meist nur im Fall vom Ehebruch seiner Frau oder ihrer Unfruchtbarkeit Gebrauch. Andernfalls durfte die Frau nämlich in der Regel ihre Mitgift wieder mit sich nehmen. Und das wollten die wenigsten Männer – bedeutete es doch oft einen herben finanziellen Verlust.

 

Immerhin gab es – wie zum Beispiel im Römischen Kaiserreich - auch in der Antike Kulturen und Gesetzgebungen, in denen es Frauen möglich war, eine Scheidung zu erwirken.