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Was ändert sich für Alleinerziehende im Koalitionsvertrag?

 
 

In Deutschland gab es in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2.523.000 allein erziehende Elternteile. Wer allein erziehend ist, fühlt sich allzu oft auf dem Abstellgleis. Umso größer sind die Erwartungen, die an die neue Bundesregierung von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt werden.

Welche Rolle spielt die Familienpolitik im neuen Koalitionsvertrag?

Die Familienpolitik nimmt im neuen Koalitionsvertrag eine zentrale Rolle ein. So verspricht die Ampel „eine umfassende Erneuerung unseres Landes“. Im Koalitionsvertrag 2021 mit der Perspektive „Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, finden sich eine Reihe von Absichtserklärungen (… „es soll“ …), die die Familienpolitik und das Familienrecht betreffen. Vornehmlich sollen davon auch Alleinerziehende profitieren. Es wird dann Aufgabe der Fachministerien sein, hierzu Details ausarbeiten. Nehmen wir das, was bislang bekannt ist, unter die Lupe.

Kindergrundsicherung

Die Ampel-Koalition setzt sich die Bekämpfung der Kinderarmut zum Ziel. Mit der Neugestaltung der Familienförderung sollen bisherige Leistungen wie

  • Kindergeld,
  • Leistungen aus SGB II/XII für Kinder,
  • Teile des Bildungs- und Teilhabepakets
  • sowie der Kinderzuschlag zum Kindergeld,

in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden. Die Hilfen sollen ohne bürokratische Hürden den Kindern zuteilwerden.

Die Kindergrundsicherung soll künftig aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag bestehen. Bis zur Einführung sollen von Armut bedrohte Kinder einen Sofortzuschlag erhalten.

Außerdem heißt es im Koalitionsvertrag, dass „bei der Leistungsbündelung Wechselwirkungen mit anderen Leistungen zu prüfen sind und sicherzustellen sei, dass sich die Erwerbstätigkeit für Eltern lohne“. Was diese Absichtserklärung im Detail bedeutet, bleibt abzuwarten. Zu vermuten ist, dass beispielsweise der Kinderzuschlag zum Kindergeld nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe auf das Erwerbseinkommen des Elternteils angerechnet wird.

Verantwortungsgemeinschaft

Nicht jede oder jeder alleinerziehende Elternteil sieht sich nach einer Trennung und Scheidung imstande, gleich wieder zu heiraten. Mit dem Modell der „Verantwortungsgemeinschaft“ will die Koalition volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Unabhängig von Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft soll es möglich sein, eine rechtliche Verbindung zu schaffen, die gegenseitige, rechtlich verbindliche Verantwortlichkeiten begründet. Details zur Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts enthält der Koalitionsvertrag noch nicht.

Diese Erklärung greift im Grunde das auf, was künftige Partner bereits jetzt in einem „Partnerschaftsvertrag“ vereinbaren können. In einem Partnerschaftsvertrag lassen sich jetzt bereits Rechte und Pflichten beschreiben und festschreiben, wenn die Partner einander nicht ehelichen, wohl aber in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft miteinander leben möchten.

Kleines Sorgerecht für soziale Eltern

Soziale Eltern sollen die Möglichkeit haben, im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Das kleine Sorgerecht soll auf bis zu zwei Erwachsene übertragen werden können.

Das kleine Sorgerecht ist bislang eine Thematik, wenn der Stiefelternteil soziale Verantwortung für das Stiefkind übernimmt und dann das Recht hat, in Angelegenheiten des täglichen Lebens Entscheidungen für das Stiefkind zu treffen. Mit sozialen Eltern sind darüber hinaus wahrscheinlich Eltern gemeint, die das Kind in Pflege nehmen oder in sonstiger Weise Verantwortung für das Kind übernommen haben. Diese Eltern haben bislang wenig Möglichkeiten, ohne ständige Rücksprache mit den rechtlichen Eltern, irgendetwas für das Kind entscheiden zu dürfen.

Stärkung der Kompetenz der Familiengerichte

Richter und Richterinnen, die an den Familiengerichten über familienrechtliche Angelegenheiten entscheiden, haben im Regelfall besondere Kompetenzen erworben. Ohne solche Kompetenzen lassen sich familienrechtliche Sachverhalte kaum sachgerecht beurteilen und entscheiden. Um diese Kompetenzen zu stärken, will die Ampelkoalition einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter im Gesetz verankern. Damit kann hoffentlich gewährleistet werden, dass die Fortbildung nicht an finanziellen Aspekten scheitert und staatlichen Sparmaßnahmen zum Opfer fällt.

Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Zentrales Thema der Ampelkoalition ist die Reform des Sorge- und Umgangsrechts. Damit ist wohl insbesondere die Reform des § 1626a Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gemeint. Danach überträgt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Elternteilen gemeinsam. Sind die Eltern nicht verheiratet, steht das Sorgerecht zunächst ausschließlich der Mutter zu. Der nichteheliche Vater hat bislang kaum eine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu erlangen.

Unverheirateten Vätern, die mit der Mutter einen gemeinsamen Wohnsitz unterhalten, soll es nunmehr möglich werden, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, soll das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Auf den ersten Blick erscheint diese Neuregelung fadenscheinig. Wohnt der Vater mit der Mutter in einer Wohnung, sollte es kein Problem darstellen, sich auf die gemeinsame Sorge für das Kind zu verständigen. Das eigentliche Problem besteht vielmehr darin, dass der Vater, der mit der Mutter nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnt, gegen den Willen der Mutter nach wie vor wenig Chancen haben wird, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.

Vereinbarungen zum Kind bereits vor der Empfängnis

Interessant ist, dass Vereinbarungen zur rechtlichen Elternschaft, elterlicher Sorge und zum Umgangsrecht bereits vor der Empfängnis möglich sein sollen. Daraus ergibt sich den Vorteil, dass insbesondere die Frau weiß, dass sie auch bei der Geburt eines Kindes die Sicherheit hat, das Kind in angemessener Form zu betreuen und sich auf die Unterstützung des Partners verlassen darf.

Häusliche Gewalt tangiert Umgangsrecht

Ausdrücklich wird im Koalitionsvertrag festgehalten, dass häusliche Gewalt im Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Inwieweit diese Regelung neue Perspektiven eröffnet, lässt sich noch nicht beurteilen, da häusliche Gewalt auch bislang ein Kriterium darstellt, das Umgangsrecht des gewalttätigen Partners oder der gewalttätigen Partnerin mindestens in Frage zu stellen.

Anpassung des Unterhaltsrechts

Im Unterhaltsrecht soll auf die Betreuungsanteile der Elternteile vor und nach der Scheidung besser Rücksicht genommen werden. Vor allem soll bei der Erziehungs- sowie Trennungs- und Konfliktberatung künftig vornehmlich das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Betreuung des Kindes gestellt werden.

Dieser an sich begrüßenswerte Aspekt dürfte aber schnell der Kritik ausgesetzt sein, da viele alleinerziehende Mütter oder Väter aus emotionalen und oft organisatorischen Erwägungen heraus Schwierigkeiten haben, ein Wechselmodell in angemessener Form zu praktizieren.

Anzahl der Kinderkrankentage wird erhöht

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage zu erhöhen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, will die Koalition die Inanspruchnahme familien- und alltagsunterstützender Dienstleistungen erleichtern. Dazu soll ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie die Möglichkeit für begleitende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eingeführt wird. Davon sollen zunächst vor allem alleinerziehende Elternteile profitieren.

Koalitionsvertrag will mehr Elterngeld nach der Geburt

Vorgesehen ist, eine zweiwöchige durch den Arbeitgeber bezahlte Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Diese Option soll auch für alleinerziehende Elternteile angeboten werden. Zudem werden die Partnermonate beim Basis-Elterngeld, auch für Alleinerziehende, um einen Monat erweitert.

Ehegattensplitting bleibt

Interessant ist auch, was nicht im Koalitionsvertrag steht. Die Ankündigung von SPD und Die Grünen, das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht abzuschaffen, wurde nicht umgesetzt.

Steuerfreibetrag für Alleinerziehende

Das Einkommensteuerrecht gewährt alleinerziehenden Elternteilen einen Steuerfreibetrag. Der Freibetrag beträgt ab 2020 = 4.008 EUR. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 EUR. Ob und inwieweit der Freibetrag erhöht wird, bleibt abzuwarten. Der Freibetrag wird in der Steuerklasse II, der Steuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. Der Freibetrag ab dem zweiten Kind ist allerdings beim Finanzamt gesondert zu beantragen.

Alles in allem

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lässt hoffen. Alles, was den Alltag von Eltern, Familien und alleinerziehenden Elternteil verbessert, ist gut. Was letztlich in Gesetzesform gegossen wird, bleibt abzuwarten.

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